Max
Eickworth GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.728.434,24 |
1.982.724,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
313.876,50 |
68.475,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.414.555,74 |
1.914.246,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.236.924,83 |
2.800.330,35 |
| I.
Vorräte |
560.406,80 |
396.878,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.462.098,91 |
1.417.668,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-53.205,00 |
-53.205,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
214.419,12 |
985.783,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.209,05 |
57.252,74 |
| Aktiva |
4.967.568,12 |
4.840.307,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.497.883,78 |
4.560.426,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.100,00 |
20.100,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.310.326,91 |
4.612.687,14 |
| IV.
Jahresüberschuss |
137.456,87 |
-102.360,23 |
| B.
Rückstellungen |
72.361,00 |
55.557,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
391.483,34 |
224.323,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
318.600,79 |
224.323,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
72.882,55 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
18.743,00 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.840,00 |
|
| Passiva |
4.967.568,12 |
4.840.307,47 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Max
Eickworth GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB
18676) wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde zum Teil Gebrauch
gemacht. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde vor
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die Davon-Vermerke zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze der Vorträge zum 1. Januar
2023 entsprechen denen des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2022, sodass die
Bilanzidentität gewahrt wird.
Die
Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wird grundsätzlich beibehalten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
ausgegangen.
Die
Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert geblieben. Die Bilanzkontinuität wird
somit gewahrt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Der
Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisations- und
das Imparitätsprinzip wurden beachtet.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
mit Anschaffungskosten aktiviert und um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Im laufenden Geschäftsjahr erworbene bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem
Einzelanschaffungswert bis Euro 800,00 wurden im
Zugangsjahr aktiviert, voll abgeschrieben und werden im
Anlagespiegel nach fünf Jahren als Abgang ausgewiesen.
Die im Geschäftsjahr angeschaften geringwertigen
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von
Euro 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2a
EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
Die unter den
Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere wurden
grundsätzlich zum Nomialwert angesetzt; ggfs.
einschließlich (anteiliger) Anschaffungskosten.
Gegebenenfalls wurde der niedrigere beizulegende Wert
angesetzt.
Die
Gegenstände des Vorratsvermögens werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der Gemeinkosten einbezogen. Bei der Bewertung wird das
strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Unter Berücksichtigung von
Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % der Netto-Forderungen gebildet.
Die
übrigen Vermögensgegenstände
(sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten, Rechnungsabgrenzungsposten)
wurden zum Nennwert bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nacht diesem Tage darstellen. Die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Der
Forderungsspiegel stellt sich wie folgt dar:
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
1.312,6
|
1.312,6
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
1.149,5
|
129,4
|
1.020,1
|
Summe
|
2.462,1
|
1.442,0
|
1.020,1
|
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang
mit den
Verbindlichkeiten nachfolgend in einem
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
91,2
|
18,3
|
72,9
|
0,0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
224,8
|
224,8
|
0,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
18,7
|
18,7
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
56,8
|
56,8
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
391,5
|
318,6
|
72,9
|
0,0
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten
aus Steuern: TEuro 38,6
im Rahmen der sozialen
Sicherheit: TEuro 5,0
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3a HGB bestehen für den auf unbestimmte
Zeit abgeschlossenen Pachtvertrag für das
Grundstück Carsten-Dressler-Str. 19, 28279 Bremen,
sowie für fünf weitere Pachtverträge
für bewegliche Anlagegüter. Die finanzielle
Belastung für das Jahr 2024 wird
rd. TEuro 512,5 betragen.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Von der
größenabhängigen Erleichterung
gemäß § 276 HGB, die Umsatzerlöse, die
sonstigen betrieblichen Erträge sowie den
Materialaufwand saldiert als Rohergebnis zusammenzufassen,
wurde kein Gebrauch gemacht.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch Herrn Peter Eickworth,
Achim und Herrn André Kuhn, Bremen. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite
gegenüber der Geschäftsführung gewährt;
ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
durchschnittlich 24,5 Mitarbeiter beschäftigt.
Bremen, 28. Juni 2024
Max Eickworth GmbH
- Geschäftsführung -
(Peter
Eickworth)
(André Kuhn)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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