Sedullat
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
171.352,00 |
86.669,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
36.500,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
134.852,00 |
86.669,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
604.990,24 |
372.681,59 |
| I.
Vorräte |
130.951,20 |
101.469,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
275.251,19 |
209.251,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
3.350,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
198.787,85 |
61.960,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.687,00 |
13.701,00 |
| Aktiva |
785.029,24 |
473.051,59 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
270.791,91 |
245.741,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
220.176,75 |
152.233,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.050,57 |
67.943,61 |
| B.
Rückstellungen |
23.974,00 |
28.806,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
483.773,33 |
198.504,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
215.344,57 |
145.504,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
268.428,76 |
53.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
78.485,22 |
76.985,22 |
| D.
Passive latente Steuern |
6.490,00 |
0,00 |
| Passiva |
785.029,24 |
473.051,59 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266
ff. HGB) sowie unter Berücksichtigung ergänzender
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde wiederum nach den
Vorschriften des Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, §
253 Abs. 3 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Soweit in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen Risiken enthaltenen sind, wurde dem durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Aktive Latente Steuern ergeben sich aufgrund
temporärer Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB aus der Rückstellung für die
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz auf der
Basis der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Daten abgezinst (§ 253 Abs. 2 S.
1 HGB).
Verbindlichkeiten werden jeweils mit ihren
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 2 HGB).
Der Ansatz des
Kassenbestandes sowie der Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten (§ 253
Abs. 1 HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Zum 31.12.2022 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge
gemäß§ 285 Nr. 28 HGB in Höhe der
Aktivierten Latenten Steuern von 6.490,- €.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42
Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe
von 78.485,22 € (Vorjahr: 76.985,22 €
).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht (Vorjahr: 0.00
€ ).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die
Geschäfte des Unternehmens geführt durch
Frau Katja Brückmann
Herrn Marlon Brückmann
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Angaben zu den Geschäftsführerbezügen
unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB.
V.
Sonstiges
Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
nicht erstellt. Der Anhang enthält
überwiegend lediglich die für kleine
Kapitalgesellschaften erforderlichen Pflichtangaben. Von
den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Katja Brückmann - Dipl.-Kffr.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024
festgestellt.
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