Ferus Smit Leer GmbH
Industriestraße 16, 26789 Leer (Ostfriesland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alferius Matheus Smit seit 28.4.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferus Smit Leer GmbHLeer/OstfrieslandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Ferus Smit Leer GmbH mit Sitz in Leer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 110020, für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr ist nach den Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Bei Zugängen zum beweglichen Sachanlagevermögen erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Als Anschaffungskosten wurden die Einstandspreise einschließlich Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Ergebnisverteilung zwischen der Ferus Smit Leer GmbH und ihrer niederländischen Muttergesellschaft erfolgt auf der Grundlage einer Verständigung zwischen den Finanzbehörden in den Niederlanden und Deutschland. Die Ferus Smit Leer GmbH erhält danach regelmäßig einen jährlichen Jahresüberschuss, der sich in Abhängigkeit der eigenen Kosten und eines darauf anzuwendenden Zuschlagssatzes in Höhe von aktuell 7,5 % ergibt (Kostenaufschlagsmethode). Aus der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode resultiert ein im Geschäftsjahr 2023 erfasster Erlös von TEUR 356 (Vorjahr: TEUR 345). III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungAnlagevermögenDie Angaben nach § 284 Abs. 3 HGB sind der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. UmlaufvermögenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Forderungen gegen Gesellschafter. EigenkapitalDas voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 511 und wird zu 100 % von der Scheepswerf Ferus Smit B.V. gehalten. VerbindlichkeitenSämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Sonstige AngabenSonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 564 p.a. und betreffen den Mietvertrag für das Werftgrundstück. Der Betrag entfällt in voller Höhe auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. MutterunternehmenDie J.A. Smit Beherr B.V., Groningen/Niederlande, stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Ferus Smit Leer GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss kann elektronisch beim niederländischen Handelsregister abgerufen werden. MitarbeiteranzahlIm Jahresdurchschnitt waren 50 gewerbliche Arbeitnehmer sowie zwei Teilzeit-Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr: Herr Alferius Matheus Smit, Eext (Niederlande), Herr Johan Bernard Eikens bis zum 30.06.2023, Wildervank (Niederlande). Die Gesellschaft wird jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde VerbindlichkeitenDie Ferus Smit Leer GmbH ist als Zweitschuldnerin in einen Rahmendarlehensvertrag zwischen der Rabobank, Groningen, Niederlande, und der Scheepswerf Ferus Smit B.V., Westerbroek, Niederlande, eingetreten. Sie haftet neben der Darlehensnehmerin im Rahmen einer Sicherungsübereignung mit sämtlichen Schiffsbauwerken, die in Leer gebaut werden, dem gesamten jeweiligen Bestand des Warenlagers sowie dem übereignungsfähigen Inventar in den Geschäftsräumen in Leer. Weiterhin tritt sie sämtliche Forderungen an die Bank ab. Der Darlehensrahmen beträgt insgesamt TEUR 14.500.
Leer, den 26. Juni 2024 gez. Alferius Matheus Smit Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 20.08.2024 festgestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 1.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche Die Werftindustrie ist nach wie vor durch eine starke Konkurrenzsituation sowie die besondere Abhängigkeit von der Entwicklung der Weltwirtschaft geprägt. Die insgesamt geringere Nachfrage nach Schiffsneubauten in Folge der weiterhin angespannten finanziellen Situation zahlreicher, mitunter großer, Marktteilnehmer der Seeschifffahrt hat sich bei der Ferus Smit Leer GmbH trotz der bislang stabilen Auftragslage in Form der Gewährung geringerer Kaufpreise für Schiffsneubauten bemerkbar gemacht. Die Gesellschaft hat sich allerdings durch die Konzentration auf den Bau von Mehrzweckfrachtschiffen bis zu einer Größenordnung von 23.000 Tonnen Tragfähigkeit in diesem Marktsegment gut behaupten können. Eine Auslastung der Werft ist momentan bis ins Jahr 2028 gegeben. Die Auslastung der Konzernmutter und alleinigen Gesellschafterin Scheepswerf Ferus Smit B.V., Westerbroek/Niederlande, ist momentan bis ins Jahr 2028 gegeben. Die Ferus Smit Leer GmbH ist als Lohnfertiger für ihr Mutterunternehmen Scheepswerf Ferus Smit B.V., Westerbroek/Niederlande, tätig. Als Lohnfertiger wird die Gesellschaft von dem Mutterunternehmen beauftragt, ein Schiff oder auch nur Komponenten für die Scheepswerf Ferus Smit B.V. zu fertigen. Hierzu erhält die Ferus Smit Leer GmbH die technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von der beauftragenden Scheepswerf Ferus Smit B.V. Die Gesellschaft ist damit Dienstleister, vergleichbar z.B. sonstigen Nachunternehmern. 1.2. Umsatz, Produktion und Beschaffung Die Betriebsleistung ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 % gestiegen. Die Produktionskapazitäten waren im Geschäftsjahr 2023 mit zwei abgelieferten Schiffsneubauten (Baunummern 460, 461) sowie mit den angefangenen Neubauten (Baunummern 467, 468), deren Ablieferung in 2024 erfolgt bzw. geplant ist, vollständig ausgelastet. 1.3. Jahresergebnis, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 207 erzielt. Der Jahresüberschuss stellt sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 204) nur geringfügig verändert dar. Korrespondierend zur Entwicklung der Betriebsleistung sind die Materialaufwendungen um 12,1 % gestiegen. Die übrigen Betriebsaufwendungen haben sich einhergehend mit der gestiegenen Betriebsleistung ebenfalls leicht erhöht. Das Betriebsergebnis ist im Geschäftsjahr 2023 mit TEUR 339 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 325) gestiegen, der Jahresüberschuss stellt sich mit TEUR 207 nahezu unverändert dar. Die Vermögenslage zum Bilanzstichtag ist geprägt durch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen resultieren vor allem aus dem Lohnfertigungsprozess. Neben dem Eigenkapital wird die Passivseite der Bilanz insbesondere durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern geprägt. 1.4. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 sind nur Investitionen in notwendigem Umfang im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen vorgenommen worden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Anschaffung von Schweißgeräten. 1.5. Personal Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig reduziert. Aufgrund der derzeit guten Auslastung ist Kurzarbeit nicht erforderlich und größere Veränderungen im Personalbestand sind in den kommenden zwei Jahren aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. 2. Voraussichtliche Entwicklung und wesentliche Chancen und Risiken In 2015 hat sich die Ferus SmitGruppe mit den niederländischen und deutschen Finanzbehörden im Grundsatz auf eine Neuregelung der konzerninternen Verrechnungspreise zur angemessenen steuerlichen Gewinnaufteilung verständigt, da alle wesentlichen Funktionen und die damit verbundenen Risiken am Konzernsitz in Westerbroek/Niederlande angesiedelt sind. Die Ferus Smit Leer GmbH fungiert demnach lediglich als routinemäßiger Lohnfertiger. Danach sind die wirtschaftlichen Ergebnisse aus den einzelnen Schiffsbauaufträgen dem Standort Westerbroek zuzuordnen. Der Standort Leer erhält im Gegenzug einen vom tatsächlichen Ergebnis aus den Schiffsbauaufträgen unabhängigen Gewinnanteil in Form eines Zuschlages zu den in einem Geschäftsjahr angefallenen eigenen Kosten. Dieser Zuschlagssatz beträgt aktuell 7,5 %. Die Anwendung dieser Regelung wird planmäßig zu einem jährlichen Jahresüberschuss von TEUR 200 -TEUR 300 vor Steuern führen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 hat die Konzernmutter Scheepswerf Ferus Smit B.V. insgesamt zehn Bauverträge für Schiffsbauten abgeschlossen, so dass eine Auslastung der Gesellschaft bis 2028 gegeben ist. Ein Risiko besteht insofern, dass die Bestellungen für die Schiffsneubauten im Wesentlichen von nur einem Auftraggeber stammen. Liquiditätsschwierigkeiten dieses Auftraggebers hätten folglich Auswirkungen auf die Produktion der Gesellschaft. Die Ferus Smit Leer GmbH ist jedoch in den Konzern der Ferus Smit Gruppe in Westerbroek eingebunden. Innerhalb des Konzerns verfügt der Standort Leer über die größten Baukapazitäten bzw. den besten Anschluss an das Gewässer, bedingt u.a. durch die Breite des Hafenbeckens. Die Gesamtauftrags und Produktionsplanung erfolgt im Rahmen des Konzernverbundes (s.o.), so dass Einbrüche bei den Aufträgen innerhalb des Konzerns ausgeglichen werden könnten. Liquiditätsrisiken bestehen unseres Erachtens nicht, da die Ferus Smit Leer GmbH in das Liquiditätsmanagement der Ferus Smit Gruppe in Westerbroek eingebunden ist. Ein Ausgleich evtl. eintretender kurzfristiger Liquiditätsengpässe kann durch den Konzern aufgefangen werden. Allerdings ist dadurch eine Abhängigkeit von der Auftragslage des Konzerns gegeben. Für 2024 wird mit einem positiven Jahresergebnis auf dem Niveau von 2023 gerechnet. Gegenwärtig bestehen keine wesentlichen Risiken der Entwicklung. Der mit der Scheepswerf Ferus Smit B.V. vereinbarte Kostenaufschlag ist unabhängig von dem Ergebnis der Niederländischen Konzernmutter zu entrichten.
Leer, den 26. Juni 2024 gez. Alferius Matheus Smit BestätigungsvermerkDer nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2023. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ferus Smit Leer GmbH, Leer Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ferus Smit Leer GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ferus Smit Leer GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 26. Juni 2024 HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft mbH gez. J. Zembski, Wirtschaftsprüfer |
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