Hampshire
Hotel Ahaus GmbH
Ahaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.020.500,00 |
1.058.134,00 |
| I.
Sachanlagen |
995.500,00 |
1.033.134,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.409,33 |
224.720,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
222.663,22 |
223.125,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
746,11 |
1.595,69 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
860.573,16 |
533.590,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.104.482,49 |
1.816.445,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.177.350,15 |
1.177.350,15 |
| III.
Verlustvortrag |
1.760.940,84 |
1.646.607,63 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
326.982,47 |
114.333,21 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
860.573,16 |
533.590,69 |
| B.
Rückstellungen |
13.000,00 |
10.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.080.450,05 |
1.789.896,63 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.032,44 |
16.548,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.104.482,49 |
1.816.445,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
entsprechend den Vorschriften des HGB bzw. den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG nach
unveränderten Bilanzierungsgrundsätzen
aufgestellt. Die Hampshire Hotel Ahaus GmbH ist eine
kleine Gesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Die
Gliederung der Bilanz der Vorschrift des § 266
HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sind den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der
Erleichterung gemäß § 288 HGB erstellt.
Den Zahlen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 wurden
die Vergleichszahlen des Jahresabschlusses auf den
31. Dezember 2009 gegenübergestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256
bzw. der §§ 279 bis 283 HGB.
III. Angaben zur Bilanz
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten vermindert
um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Abschreibungen werden für Sachanlagen
mit steuerlich zulässigen Sätzen für
Normalabschreibungen berechnet. Der Übergang von der
degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung erfolgt
in den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Gegenstände des
beweglichen Sachanlagevermögens werden bei Zugang
pro-rata-temporis abgeschrieben. Für selbständig
nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 150 Euro, aber nicht mehr als
1.000 Euro betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, der
über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die
Finanzanlagen wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten, bei Ausleihungen abzüglich der
Tilgung angesetzt. Soweit der nach vorstehenden
Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihm am
Abschlusstag beizulegen ist, wurde diesem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden unter Abzug
gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Für das
allgemeine Ausfallrisiko, für Zinsverluste und
Skontoabzüge besteht eine Pauschalwertberichtigung,
die aktivisch von den Forderungen abgesetzt wurde.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert in Euro
aktiviert.
Der
Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Verlustvortrag zum 31. Dezember 2009 1.760.940,84
€
Jahresfehlbetrag
326.982,47 €
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2010 2.087.923,31
€
- davon durch Eigenkapital gedeckt 1.227.350,15
€ - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
860.573,16 €
Bei der Gesellschafterversammlung und Feststellung
des Jahresabschlusses sind die Vorschriften der
§§ 60 und 64 ff. GmbHG angesprochen worden. Auf
die besondere Einholung juristischen Rates wurde
verzichtet. Der Auftrag zur Erstellung einer Bilanz nach
diesen Rechtsvorschriften wurde nicht erteilt.
Die Gesellschafter stellen fest, das durch vorhandene
stille Reserven und vorliegende eigene Grundschulden der
nicht gedeckte Fehlbetrag ausreichend gesichert ist.
Die
Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie
wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnissen in Höhe der Beträge
gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für Abschlusskosten
gebildet.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für Abschlusskosten
gebildet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bilanziert. Von den
Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.080.615,47
haben insgesamt € 1.084.123,45 eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und € 714.492,02 eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundene Unternehmen betragen €
60.406,72 und gegenüber Gesellschaftern €
908.285,12.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung der Hampshire
Hotel Ahaus GmbH erfolgte durch den
Geschäftsführer:
- Gerardus Bartholomeus Maria Assen
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ahaus-Alstätte,
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2012 festgestellt.
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