Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 205576
Eingetragen
8.9.2011
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenSpielbanken und SpielklubsBetrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
Gegenstand
Pacht und Betrieb sowie Vermittlung von Spielsalons, Billardcafés, Unterhaltungsgeschäften u.ä..

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Artur Khostiyan
seit 8.9.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Artur Khostiyan
Havighorster Weg 16, 21031 Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Mr. Glück" GmbH

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ


AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

116.378,56

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

32.653,18

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

297.209,64

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

171.240,22

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.378,61

Summe Aktiva

633.902,29



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag297320,88

297.320,88

B. Rückstellungen

107.765,48

C. Verbindlichkeiten

26.228,58

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

633.902,29

Anhang


I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der "Mr. Glück GmbH", Osnabrück auf den 31.12.22 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden (teilweise/nicht) in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind (Erläuterungen). Um einen Vorjahresvergleich zu gewährleisten, wurden folgende Anpassungen in den Vorjahreswerten vorgenommen (Erläuterungen). Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Gez. ARTUR KHOSTIYAN, HAMBURG

 

Osnabruck, den 02. Dezember 2024

ARTUR KHOSTIYAN


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Dezember 2024

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