Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 9877
Eingetragen
3.7.1991
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere im Wohnungsbau, und der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Übernahme von Hausverwaltungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alfons Baumeister
seit 22.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alfons Baumeister
94356 Kirchroth
200000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAUMEISTER GmbH

Straubing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 144.663,73 64.702,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 1.905,00
II. Sachanlagen 144.660,73 62.797,40
B. Umlaufvermögen 1.341.249,77 3.055.140,70
I. Vorräte 0,00 2.629.823,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 870.180,80 89.392,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 500.000,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 471.068,97 335.925,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.485.913,50 3.119.843,10

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 823.804,14 468.016,87
I. gezeichnetes Kapital 51.129,18 51.129,18
II. Bilanzgewinn 772.674,96 416.887,69
B. Rückstellungen 596.869,41 197.645,05
C. Verbindlichkeiten 64.972,35 2.453.883,58
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 64.972,35 2.453.883,58
D. Passive latente Steuern 267,60 297,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.485.913,50 3.119.843,10

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326 bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde nicht in Anspruch genommen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten wurde auf das Wahlrecht der zusätzlichen Aktivierung von allgemeinen Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, verzichtet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit der linearen Methode und / oder mit der degressiven Methode vorgenommen.

Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Dabei wurde auf das Wahlrecht der zusätzlichen Hinzurechnung von allgemeinen Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, verzichtet. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Gesellschaft hatte gegenüber dem Gesellschafter eine Forderung (50% Beteiligung an der "Heerstraße 24 Straubing GbR") über 200.000,00 Euro (Vorjahr: 87.000,00 Euro). Vertragsgemäß erfolgt eine Verzinsung von 4% p.a. aus dem Darlehensbestand.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen  Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Rückstellungs gebote gemäß § 249 Abs. 1 HGB für Gewährleistung, Handwerkerrechnungen, Personal insbesondere Tantieme, Jahresabschluss, Archivierung, wenn das Unternehmen mit einer Inanspruchnahme rechnen muss, sind berücksichtigt.

Die Pensionsrückstellung wurde mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen des Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, Abzinsungssatz der Deutschen Bundesbank und Sterbetafeln angesetzt. Aufgrund der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen und keine Neubewertung des erforderlichen Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Straubing, 29. Dezember 2017

gez. Baumeister Alfons, Makler
Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.

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