W. L. Eichberg e. Kfm.
Selbe AdresseGraugießereien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frederic de Lippe seit 4.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Lars Dr. Klapproth seit 7.11.2007 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SHF Communication Technologies AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die SHF Communication Technologies AG hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 72633 B. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen der §§ 238 bis 263 HGB sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) wurden befolgt. Die Gesellschaft ist seit 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde gemäß § 293 HGB verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Die Bewertung erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen sowie notwendige, außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene bzw. hergestellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen werden pro rata temporis vorgenommen. In den Jahren 2018 bis 2020 wurde für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 unter Beachtung von Wesentlichkeitsgrundsätzen ein Sammelposten gebildet. Die Nutzungsdauern sind vereinfachend pauschal auf fünf Jahre festgelegt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250 wurden als sofortiger Aufwand verbucht. Für Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu EUR 800 wird im Berichtsjahr die steuerliche Sofortabschreibung im Zugangsjahr aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Die jährlichen Zugänge an geringwertigen Anlagegütern sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Die Finanzanlagen beinhalten die zu Anschaffungskosten ausgewiesenen Anteile an der Tochtergesellschaft in Japan. Gründe für eine Wertminderung lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Umlaufvermögen Das Vorratsvermögen wurde zum Bilanzstichtag im Rahmen einer Inventur körperlich aufgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte mit den Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Neben den Einzelkosten werden angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, des Werteverzehrs des Anlagevermögens - soweit durch die Fertigung veranlasst - und angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung angesetzt. Fremdkapitalzinsen gab es nicht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Den erkennbaren Bewertungsrisiken wurde durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden u. a. Kautionen in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 66) ausgewiesen. Diese haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Darüber hinaus gehende sonstige Vermögensgegenstände und alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bzw. zum Stichtagskurs angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Ein sich ergebender Aktivüberhang wird nicht aktiviert. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital entspricht der Satzung und dem Ausweis im Handelsregister. Rückstellungen Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Fremdwährung Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zur Bilanz A. Umlaufvermögen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die SHF Japan mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. B. Eigenkapital Grundkapital Das Grundkapital beträgt EUR 4.563.300,00 und ist in 4.563.300 Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00 eingeteilt. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 7. Juni 2023 wurde das genehmigte Kapital 2018/I aufgehoben und das genehmigte Kapital 2023/I geschaffen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juni 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.281.650,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.281.650 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 bis zum 31. Mai 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die insgesamt einen Anteil von 10 % des bei Erteilung dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte, ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die eigenen Aktien mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als (Teil-)Gegenleistung an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen zu verwenden. Ergebnisverwendung 2022 Die Hauptversammlung hat am 7. Juni 2023 beschlossen, den im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 224.384 auf neue Rechnung vorzutragen. Vorschlag zur Ergebnisverwendung 2023Aufgrund des positiven Ergebnisses des Geschäftsjahres 2023 und der sehr guten Liquidität der Gesellschaft schlägt der Vorstand vor, Gewinnausschüttungen unter Verwendung des vorgetragenen Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 vorzunehmen. Ein Teilbetrag ist deshalb durch Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 224 sowie Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 12 zur Ausschüttung vorgesehen. Zusätzlich kann der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 265 an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Der zur Ausschüttung anstehende Gesamtbetrag beträgt damit EUR 501.963, das entspricht EUR 0,11 pro Aktie. Sofern die Hauptversammlung einen Ausschüttungsbeschluss fasst, kann die Dividendenausschüttung nach den gesetzlichen Vorgaben unmittelbar nach der Hauptversammlung erfolgen. Diese wird voraussichtlich im Juni 2024 stattfinden. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 415. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage Die gesetzliche Rücklage beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 41. 2. Andere Gewinnrücklagen Im Berichtsjahr wurden aus anderen Gewinnrücklagen TEUR 12 zum 31. Dezember 2023 entnommen. Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum Stichtag TEUR 388. Bilanzgewinn und Angaben nach § 158 Abs. 1 AktG
C. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus laufenden Miet- (TEUR 326) und Kfz-Leasingverträgen (TEUR 28). IV. Sonstige Angaben A. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 44 Arbeitnehmer (ohne Vorstand), davon 11 Frauen und 33 Männer, beschäftigt. B. Gesellschaftsorgane Organe der Gesellschaft sind: die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Vorstand: Herr Dr.-Ing. (Physik) Frank Hieronymi Herr Dr.-Ing. (Elektrotechnik) Lars Klapproth Aufsichtsrat: Herr Prof. Dr. Walter L. Rust (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar Herr Manfred Plötz (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann Herr Dipl.-Ing. Andreas Martin Softwareentwickler C. Nachtragsbericht Trotz eines etwas geringeren Auftragsbestandes zum Jahresanfang gegenüber dem Vorjahr liegt unser Umsatz im ersten Quartal ungefähr auf Vorjahresniveau und damit nur geringfügig unter unseren Erwartungen. Auch der Auftragseingang bewegte sich in den ersten beiden Monaten auf Vorjahresniveau, gefolgt von einem sehr guten Auftragseingang im März. Allerdings sind die Beschaffungsentscheidungen unserer Kunden weiterhin sehr volatil. Insbesondere in China konnten wir in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 eine sehr starke Zurückhaltung feststellen, aber auch in anderen Ländern werden aktuell Budgets gekürzt oder verschoben. Gegenwärtig verfügen wir aber über einen guten Auftragsbestand, den wir kontinuierlich abarbeiten. Die Liefersituation für Material, Bauteile und Leiterplatten hat sich weiter verbessert. Anders sieht es bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus. Die äußerst schleppende und intransparente Bearbeitung unserer Anträge ist sowohl für uns als auch unsere betroffenen Kunden sehr unbefriedigend. Auch in diesem Jahr haben wir Ende März an der für uns wichtigsten Industrieschau im Rahmen der OFC in San Diego teilgenommen. Wie im Vorjahr haben wir unseren Aufwand etwas reduziert und uns dem repräsentativen Gemeinschaftsstand Berlin/Brandenburg angeschlossen. Mit fast 13.000 Besuchern und ca. 700 Ausstellern nähern wir uns langsam wieder dem Status vor der Corona-Pandemie an. Gespräche mit unseren Vertriebspartnern ergaben, dass insbesondere in Asien größere Budgets zurückgestellt wurden und im Laufe des Jahres mit einer Verbesserung der Auftragssituation zu rechnen ist. Unsere Kunden wünschen sich noch breitbandigere Verstärker und Komponenten. Letzteres bestärkt uns bei unseren bereits geplanten Aktivitäten. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres rechnen wir mit wachsenden Umsätzen bei unseren im vergangenen Jahr eingeführten passiven Komponenten bis 110 GHz und mit unserem 100 GHz Verstärker. Aber wir denken auch über 110 GHz hinaus und entwickeln aktiv an noch schnelleren Komponenten. Um diese Entwicklungen zu unterstützen, haben wir einen Netzwerkanalysator mit einer oberen Messgrenze von 145 GHz bestellt, dessen Lieferung wir im Mai 2024 erwarten. Das Investitionsvolumen beträgt etwa TEUR 500. Schwierig bleibt das Geschäft mit den Messgeräten, insbesondere den Bitmustergeneratoren. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir derzeit von einem Umsatz von TEUR 6.500 und einem positiven Vorsteuerergebnis von ca. TEUR 270 aus. Aufgrund der nach wie vor wechselhaften weltwirtschaftlichen Stimmung unterliegt diese Prognose einem entsprechenden Unsicherheitsfaktor. Die aktuelle Bestellperiode des Vorstands endet am 30. September 2024. Nach 25 Jahren im Vorstand der SHF Communication Technologies AG steht Herr Dr. Frank Hieronymi nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Wir danken ihm für seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Herr Dr.-Ing. Lars Klapproth wurde durch den Aufsichtsrat für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren ab dem 1. Oktober 2024 bestellt. Darüber hinaus freuen wir uns mitteilen zu können, dass Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frédéric de Lippe ebenfalls ab dem 1. Oktober 2024 für eine Amtsperiode von 3 Jahren als zweiter Vorstand bestellt wurde. Herr de Lippe ist seit dem Jahr 2007 für die SHF Communication Technologies AG tätig und davon mehr als 10 Jahre als Vertriebsleiter. Wir freuen uns, einen außerordentlich gut qualifizierten und bestens mit SHF vertrauten Mitarbeiter für die Vorstandsposition zu gewinnen.
Berlin, den 09. April 2024 Dr. Frank Hieronymi, Vorstand Dr. Lars Klapproth, Vorstand Vorstehende Bilanz und Anhang sind eine verkürzte Fassung des aufgestellten Jahresabschlusses. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024 festgestellt. |
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