WesCom Germany Holdings GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Uzane Schneiderman seit 28.8.2025 | Geschäftsführer |
Jan-Dirk Hellwege seit 28.9.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Blitz F24-543 GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thunderbolt Germany Topco GmbHBremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023(1) Grundsätzliches Der Jahresabschluss der Thunderbolt Germany Topco GmbH mit Sitz in Bremerhaven und eingetragen im Registergericht Bremen unter der Nummer HRB 36058 HB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt und nach der für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 und 275 HGB vorgeschriebenen Form gegliedert. Größenabhängige Aufstellungserleichterungen wurden in Anspruch genommen. Die Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, fungiert als Holding zur Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere ihrer Beteiligung an der Thunderbolt Germany Bidco GmbH, Bremerhaven. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Es handelt sich ausschließlich um Finanzanlagen. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominal-bzw. Nennwerten bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen der Gesellschaft. Hierbei wurden die zurückgestellten Beträge teils einzeln ermittelt und teils pauschal berechnet Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. (3) Angaben zur Bilanz In den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 35.775 (VJ: TEUR 35.775) ausgewiesen. Das Stammkapital ist voll erbracht und beträgt TEUR 25 (VJ: TEUR 25). Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 35.750 (VJ: TEUR 35.750). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 129 (VJ: TEUR 114). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. (4) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen der Herausgabe von Schuldverschreibungen durch Thunderbolt Midco Limited (seit dem 18. März 2020 nunmehr als Wescom Signal and Rescue Group International Limited firmierend), Draycott, Vereinigtes Königreich, in Höhe von EUR 40 Mio. und einer Gläubigervereinbarung zwischen Thunderbolt Bidco Limited (seit dem 18. März 2020 nunmehr als Wescom Signal and Rescue International Limited firmierend), Draycott, Vereinigtes Königreich, und Lucid Trustee Services Limited, London, Vereinigtes Königreich, und NIH VII CHET HOLDINGS S.A.R.L., Luxemburg, hat die Gesellschafterin der Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, die Wescom Signal and Rescue International Limited, Draycott, Vereinigtes Königreich, ihre Anteile an der Thunderbolt Germany Topco, Bremerhaven, verpfändet. In Rahmen eines langfristigen Darlehens sowie einer Kreditlinie in Höhe von insgesamt EUR 110 Mio. zwischen der Thunderbolt Germany Bidco GmbH, Bremerhaven, und der Thunderbolt Bidco Limited (seit dem 18. März 2020 nunmehr als Wescom Signal and Rescue International Limited firmierend), London, Vereinigtes Königreich, als Darlehensnehmer auf der einen Seite und der CVC Credit Partners European Direct Lending II SPV S.a.r.l, Luxemburg, und anderer Darlehensgeber auf der anderen Seite, haftet die Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, gesamtschuldnerisch mit. Im Rahmen dieser Haftung hat die Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, als Sicherheit ihre Beteiligung an der Thunderbolt Germany Bidco GmbH, Bremerhaven, verpfändet. Wiederum hat die Gesellschafterin der Thunderbolt Germany Topco, Bremerhaven, die Wescom Signal and Rescue International Limited, Draycott, Vereinigtes Königreich, ihre Anteile an der Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, verpfändet. Zudem hat die Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, sämtliche Ansprüche aus Versicherungsverträgen und aus Darlehen und Forderungen mit verbundenen Unternehmen sowie sämtliche Bankkonten verpfändet. (5) Sonstige Angaben Angaben zu den Organen der Gesellschaft Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Jan-Dirk Hellwege, Jurist. Konsolidierungskreis Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Wescom Signal and Rescue International Ltd., London Vereinigtes Königreich einbezogen. Der Konzernabschluss kann bei Companies House unter "Company Number" 12432583 eingesehen werden: https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/12432583/filing-history.
Bremerhaven, den 25. April 2024 Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven gez. Jan-Dirk Hellwege Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Thunderbolt Germany Topco GmbH, Bremerhaven, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 25. April 2024 Grant
Thornton AG
gez. Timothy Robinson, Wirtschaftsprüfer gez. Wiebke Westermann, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 30.09.2024 festgestellt. |
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