Lupart Pensionen GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hüseyin Dogan seit 15.9.2014 | Geschäftsführer |
Hüsnüye Dogan seit 29.8.2012 | Geschäftsführer |
Sebahat Dogan seit 7.7.2008 | Geschäftsführer |
Ceyhun Dogan seit 7.7.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.29% | |
| 31.43% | |
| 31.43% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
g-dogan GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Die g-dogan GmbH («die Gesellschaft») wurde am 26. Mai 2008 in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Namen g-dogan GmbH gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist Köln. Gegenstand des Unternehmens sind gastronomische Unternehmungen, insbesondere Catering und der Betrieb von Gaststätten. Im Rahmen des Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher Art zu beteiligen, für diese die Geschäfte zu führen, Unternehmen zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft werden gehalten durch: Hüseyin Dogan Ceyhun Dogan Sebahat Dogan Hüsnüye Dogan Die Gesellschaft betreibt im Geschäftsjahr Zweigniederlassungen unter der Bezeichnung bona ́me in Köln Rheinauhafen, Köln Deutz und Hamburg. Überdies werden im Geschäftsjahr Zweigniederlassungen in Stuttgart und Frankfurt an die S-Dogan GmbH & Co. KG vermietet. Ab März 2023 wird eine weitere Zweigniederlassung Köln Gerlingquartier an die S-Dogan GmbH & Co. KG vermietet. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Situation Nach dem Wegfall der mit der Corona Pandemie einhergehenden Auflagen im April 2022, war ein allgemeiner Aufschwung in der Gastronomie Branche zu verzeichnen, der auch zu einem deutlichen Umsatzanstieg der Gesellschaft geführt hat. Der Nachholbedarf der Gäste sich wieder frei zu bewegen und ausgehen zu können war groß und beeinflusste den geschäftlichen Verlauf außerordentlich positiv. Gleichzeitig stellten sich Negativeffekte ein, die sich vorwiegend in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal manifestierten. Quelle DEHOGA Bundesverband, Corona-Bilanz 2020-2022: Zwischen 2010 und 2019 verzeichnete das Gastgewerbe Jahr für Jahr ein sattes nominales Umsatzplus. Für diese erfolgreiche Entwicklung sorgten eine robuste Konjunktur und eine positive Konsumstimmung. Aber dann kam Corona und damit der Stillstand. Seit Anfang März galten Einschränkungen in Form von reduzierten Öffnungszeiten. Am 22. März 2020 trat der erste Lockdown in Kraft. Das Gastgewerbe erlitt nach zehn Wachstumsjahren in Folge den größten wirtschaftlichen Einbruch in der Nachkriegszeit. Insgesamt neun Monate Lockdown und eine Vielzahl von Einschränkungen und Auflagen führten zu nie gekannten Umsatzverlusten und existenziellen Sorgen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank der Umsatz 2020 im Vergleich zum Corona-Vorkrisenjahr 2019 real, also in konstanten Preisen, um 39,0 Prozent (nominal -36,5 %). Das Jahr 2021 fiel mit realen Einbußen in Höhe von minus 40,1 Prozent (nominal -36,1 %) gegenüber 2019 sogar noch schlechter aus. Begründet liegen die dramatischen Umsatzverluste in den coronabedingten Schließungen, den weitreichenden Einschränkungen und strengen Auflagen. Auch im ersten Quartal 2022 musste das Gastgewerbe noch einen realen Umsatzverlust von minus 32,5 Prozent verkraften (nominal -25,2 %). Ohne die coronabedingten Kurzarbeitergeldregelungen und die Corona-Wirtschaftshilfen hätte die Branche Hunderttausende Mitarbeiter verloren und sicherlich ein Drittel der 220.000 Unternehmen nicht überlebt. Geschäftsentwicklung Während die Umsätze in den Corona-Jahren 2020 und 2021 mit 5,4 Mio Euro und 4,3 Mio Euro deutlich abgesunken waren, wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Umsatz von 10,6 Mio Euro erzielt. Dieser Umsatz übertraf das von der Corona-Pandemie unbelastete Geschäftsjahr 2019 Gesamtumsatz 9,3 Mio Euro) um 1,3 Mio Euro. Hiervon waren allerdings 0,9 Mio Euro auf die Entlastung durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiebereich von 19 % auf 7 % zurückzuführen; der bereinigte Umsatzanstieg lag demnach bei 0,4 Mio Euro. Zusammenfassend konnte im Geschäftsjahr eine allgemeine Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation trotz gestiegener Kosten erreicht werden. Überdies waren Umbauarbeiten in den Zweigniederlassungen Köln Deutz, Hamburg und Frankfurt durchzuführen. Zudem erfolgte der Ausbau und die Einrichtung der Zweigniederlassung Köln Gerlingquartier. Ertragslage Durch ihre Tätigkeit erzielte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 151,8 TEuro, 1,4 % im Verhältnis zur Gesamtleistung. Dieser ist im Vergleich zum von der Corona-Pandemie unbelastete Geschäftsjahr 2019 von 343,6 TEuro, 3,7 % im Verhältnis zur Gesamtleistung deutlich abgesunken. Gründe hierfür sind allgemeine Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal, vgl. hierzu auch Jahresbilanz 2022 Gastgewerbe NRW, DEHOGA NRW, 21.2.2023. Mit der endgültigen Schließung des Standortes Aachen im laufenden Geschäftsjahr war alleine auf Basis der Aufgabe des seinerzeitigen Ladenumbaus ein Buchverlust von 248,8 TEuro zu verzeichnen. Ein Aufwendungsersatzanspruch bestand nicht. Ausgesprochen signifikant ist im Ergebnis, dass sich eine positive Ertragslage der Gesellschaft ohne die Entlastung durch die Mehrwertsteuerabsenkung der Regierung von 19% auf 7% nicht eingestellt hätte, vgl. Ausführungen zur Geschäftsentwicklung. Das Management ist dennoch mit der wirtschaftlichen Entwicklung zufrieden, da sich trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umstände der Branche, stabilisierende Effekte einstellten, wie ein erhöhter kalkulierbarer Gesamtumsatz, die Steigerung des Bekanntheitsgrades und die Verfestigung des bestehenden Kundenstammes. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Das Anlagevermögen beträgt 67 % der Bilanzsumme. Es ist zu 27 % durch Eigenkapital finanziert. Das Eigenkapital nahm um 57,7 TEuro zu. Die Eigenkapitalquote beträgt bei um 13,13 % gestiegener Bilanzsumme 18 % (Vorjahr 20 %). Finanzlage Im Rahmen des Finanzmanagements wurde vorrangig darauf geachtet, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, sowie gegenüber den finanzierenden Banken termingerecht nachkommen zu können. Die Mittelherkunft und die Mittelverwendung ergibt sich aus der folgenden Kapitalflussrechnung (indirekt):
III. Risiken und Chancen Risiken der künftigen Entwicklung liegen einerseits in der anhaltenden Kostenexplosion in diversen Bereichen der Gesellschaft wie dargestellt; andererseits ist der fortschreitende Arbeitskräftemangel und die hiermit verbundenen Einschränkungen im wichtigen Servicebereich ebenfalls zu benennen. Chancen liegen in dem Umstand, dass die "Marke" bona ́me rasant an Bekanntheit gewinnt und bundesweit Standorte entwickelt werden können bzw. hierzu Planungen bestehen. Die Qualität der Speisen und des Service zeichnet sich letztendlich durch die steigenden Besucherzahlen ab. Überdies ist ein qualifiziertes Kostenmanagement, insbesondere die stetige Überwachung der Bezugskosten für Lebensmittel und deren Optimierung zwingend erforderlich. Hier ist ebenfalls die adäquate Anpassung der Absatzpreise unabdingbar, um den Effekten einer drohenden Mehrwertsteuererhöhung dauerhaft entgegen zu wirken. Zusammenfassend sind keine bestandsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken erkennbar, die zu einer ungünstigen Entwicklung im Unternehmen mit negativer Beeinflussung auf die Vermögens-/ Finanz- und Ertragslage führen könnten. IV. Prognosebericht Die Geschäftstätigkeit entwickelt sich weiterhin positiv und es sind weiter deutliche Umsatzsteigerungen an den Zweigniederlassungen Köln Rheinauhafen, Köln Deutz und Hamburg zu verzeichnen. Die Investitionen in der Zweigniederlassung Köln Gerlingquartier, sind abgeschlossen und die Eröffnung erfolgte im März 2023. Die hiermit verbundenen Mehreinnahmen aus der Vermietung an den Vertragspartner S-Dogan GmbH & Co. KG tragen ebenfalls zu einer ausgesprochen positiven Prognose des Geschäftsbetriebes bei. Damit ist zu erwarten, dass das Eigenkapital weiter gestärkt wird und die finanzielle Basis für künftige Entwicklungen weiter verbessert werden kann.
Köln, den 5. April 2024 Geschäftsführer Hüseyin Dogan Ceyhun Dogan Sebahat Dogan Hüsnüye Dogan HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der g-dogan GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahresjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Der Buchwert der Finanzanlagen wird jährlich auf seine Werthaltigkeit hin überprüft, um möglichen Abschreibungsbedarf aufgrund dauernder Wertminderung festzustellen. Unsere Beteiligungsgesellschaft bona'me Dortmund GmbH ist zum Stichtag 31. Dezember 2022 bilanziell überschuldet und befindet sich derzeit in einer Phase der sanierenden Restrukturierung. Vor diesem Hintergrund war eine Wertberichtigung unserer offenen Darlehensforderung insoweit vorzunehmen, als dass innerhalb der nächsten 7 - 8 Jahre nicht mit einer Rückzahlung gerechnet werden kann (Aufwand 45,6 TEUR). Insgesamt gehen wir davon aus, dass die eingeleiteten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der bona'me Dortmund GmbH führen werden. Von einer weitergehenden Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes haben wir daher abgesehen, da wir die eingetretene Wertminderung unserer Beteiligung als nur vorübergehend ansehen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die innerhalb eines Jahres fälligen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit Restlaufzeiten über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem fristadäquaten Marktzins, soweit eine Verzinsung nicht vereinbart ist. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschuss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Um dennoch einen Zeitvergleich beim Betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert angepasst. Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen: Umgliederung Anteile an verbundenen Unternehmen Umgliederung Forderungen gegen verbundene Unternehmen Umgliederung eines Darlehens in sonstige Verbindlichkeiten Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen ist diesem Anhang beigefügt. Kredite/Vorschüsse an Geschäftsführer Es bestehen Kontokorrentkredite an Geschäftsführer in Höhe von € 59.893,75. Dieser werden mit 1% verzinst. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 258.753,47 EUR (Vorjahr: 945.954,23 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.750.678,37 EUR (Vorjahr: 1.852.148,92 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 3.896.631,19 EUR (Vorjahr: 3.733.171,38 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre beträgt 530.000,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Zum Anteilsbesitz werden folgende Angaben gemacht:
Angaben zu sonstigen Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Rückbauverpflichtungen für Mietobjekte, Energiekosten, Urlaubsverpflichtungen, Schwerbehindertenabgabe, Abschluss- und Prüfungskosten, Archivierungskosten sowie ausstehende Rechnungen gebildet. Angaben zu Erträgen und Aufwendungen Das Jahresergebnis enthält Aufwendungen aus der Schließung des Standorts Aachen in Höhe von 271.217,00 EUR. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführer:
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 132. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 452 TEUR. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022
sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung
Köln, 5. April 2024 Hüseyin Dogan Ceyhun Dogan Sebahat Dogan Hüsnüye Dogan Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die g-dogan GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der g-dogan GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der g-dogan GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düren, 5. April 2024 DR.
SCHMITZ SIMON BÜCKEN & PARTNER
Andreas Knop, Wirtschaftsprüfer |
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