Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 20809
Eingetragen
11.2.2011
Branche
Wärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen im Versorgungs- und Energietechnischen Bereich, die Planung, Entwicklung und Installation von und der Handel mit Energieanlagen aller Art sowie die Durchführung von Schulungen und die Beratung auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der energetischen Gebäudesanierung

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Waldkraiburg
9.000 €
33.33%
Maisach
9.000 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FUMEX-Systems GmbH

Mühldorf a. Inn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.07.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
26.7.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 12.174,34 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93,67 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.080,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.174,34 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
26.7.2010
EUR
A. Eigenkapital 12.174,34 0,00
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 0,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -14.300,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.700,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 525,66 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.174,34 0,00

Anhang

zum Geschäftsjahr 2010

FUMEX-Systems GMBH


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die FUMEX-Systems GmbH hat den Jahresabschluß nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear verrechnet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Bei selbst hergestellten Erzeugnissen enthalten die Herstellungskosten je nach Grad der Fertigstellung nur die direkt zurechenbaren Kosten. Zinsen für Fremdkapital werden generell nicht aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.



Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


D. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 27.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 14.300 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital
27.000 Euro

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
14.300 Euro

Eingefordertes Kapital

12.700 Euro


Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0 Euro


Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen
Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre
Euro


Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
Euro


Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer

Herrn Felix Biersack; Geschäftsführer, Bezirkskaminkehrermeister
Herrn Martin Probst, Geschäftsführer, Bezirkskaminkehrermeister
Herrn Max Vogt, Geschäftsführer, Bezirkskaminkehrermeister

geführt.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5) besitzt die Firma FUMEX-Systemsl GmbH nicht.

Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2013 festgestellt.

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