Angler Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Jürgen Voigt seit 4.3.2020 | Geschäftsführer |
Carsten Roland Voigt seit 4.3.2020 | Geschäftsführer |
Boris Wilhelm Rüdiger Langer seit 4.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tramo Service GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden gemäß § 255 Absatz 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) angesetzt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten gemäß § 255 Absätze 2 bis 3 HGB angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Dabei wurden Nutzungsdauern zwischen einem und 13 Jahren zu Grunde gelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben, soweit es sich nicht um Verkehrssicherungsmaterial handelt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten und - Ausleihungen zum Nennwert, - Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und dem Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei den Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 31.922,19 Euro (Vorjahr: 24.076,97 Euro). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 115.188,08 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen. Sonstige Angaben Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 66.135,09 Euro. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Berlin, den 12. Dezember 2024
gez. Boris Langer gez. Andreas Voigt gez. Carsten Voigt sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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