rechenwerk:e GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Selbe AdressePraxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Uwe MüllerFinova GmbH | 51.00% |
Manuela MüllerFinova GmbH | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FINCALL GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangInhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden III. Organschaft B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz C. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane D. Sonstige Verpflichtungen
Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1a HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§§ 276, 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen VermögensgegenständenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. OrganschaftDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Umsatzsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Finova GmbH, Hannover, als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAlle Forderungen bis auf T€ 4 (Vorjahr: T€ 0) weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1) Steuerverbindlichkeiten. In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaften in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 1) Steuerverbindlichkeiten. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 17. Juli 2014 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2013 Hannover, den 02. Juli 2014 gez. Manuela Müller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.7.2014. |
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