Calisen Deutschland (Holdco) GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Karg seit 12.10.2021 | Geschäftsführer |
Sarah Louise Blomfield seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Crystal Renee Corbin seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Eduard Kostadinov seit 8.11.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Evercore Partners International LLP | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Evercore GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231 Allgemeine Informationen über die Evercore GmbH 1.1 Organisation und rechtliche Struktur 1.2 Geschäftsmodell der Evercore GmbH 2 Bericht zur wirtschaftlichen Lage 2.1 Makroökonomisches und branchenspezifisches Umfeld 2.2 Wirtschaftliche Lage der Evercore GmbH 3 Risikobericht 3.1 Risikomanagement 3.2 Risikoinventar und Risikobewertung 3.3 Risikotragfähigkeit 3.4 Risikoberichterstattung 4 Prognose- und Chancenbericht 4.1 Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Aussichten für die Finanzdienstleistungsbranche 4.2 Ausblick der Evercore GmbH 1 Allgemeine Informationen über die Evercore GmbH 1.1 Organisation und rechtliche Struktur Evercore GmbH ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 101899 eingetragen. Der Hauptsitz der Evercore GmbH ist Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat eine Zweigstelle in Paris, Frankreich (RCS: 909598864). Die Evercore GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Evercore Partners International LLP ("EPI LLP"), einer in England & Wales gegründeten Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnership) mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich. EPI LLP ist im Vereinigten Königreich durch die Financial Conduct Authority zugelassen und reguliert. Die Konzernmuttergesellschaft ist die Evercore Inc., ein an der New York Stock Exchange gelistetes, weltweit führendes, unabhängiges Beratungsunternehmen im Bereich Investmentbanking. Mit Hauptsitz in New York City beschäftigt die Evercore Inc. mehr als 2.000 Mitarbeiter in 12 Ländern in Nord- und Südamerika, Europa, dem Mittleren Osten und Asien in den Bereichen Investmentbanking und Investment Management. Die Evercore GmbH hat von ihrer Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Vorgaben Gebrauch gemacht. Die Erlaubnis umfasst die folgenden Tätigkeiten:
sowie die folgenden Nebenleistungen:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ("HGB") und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute ("RechKredV") aufgestellt. Die Evercore GmbH verschafft sich kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden und erbringt keine Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen für Privatkunden. Im Jahr 2023 bestand die Geschäftsführung aus Herrn Eduard Kostadinov, Frau Sarah Blomfield, Frau Crystal Corbin und Herrn Stefan Karg. Im selben Jahr bestand der Aufsichtsrat aus Herrn Bodo Uebber, Herrn Jolyon Chambers (ernannt zum 14. Oktober 2023), Herrn Matthew Lindsey-Clark und Herrn Andrew Sibbald (zurückgetreten zum 13. Oktober 2023). 1.2 Geschäftsmodell der Evercore GmbH Die Evercore GmbH erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Fusionen und Übernahmen (M&A), Fremdkapital- und Eigenkapitalfinanzierungen sowie die damit im Zusammenhang stehende Kapitalmarktberatung sowohl in Deutschland als auch in Europa. Der Umfang der Beratungsleistungen im Investmentbanking umfasst die folgenden Bereiche: Fusionen und Übernahmen - Käuferseite Die Evercore GmbH berät Kunden bei dem Erwerb von Unternehmen (oder Unternehmensanteilen) sowie von Vermögenswerten oder Betrieben durch die Bewertung möglicher Kaufobjekte, die Identifikation von und Kontaktaufnahme mit geeigneten Verkäufern, die Erstellung von Bewertungsanalysen sowie mit Vorschlägen und Bewertungen finanzieller und strategischer Alternativen. Die Evercore GmbH berät zu Zeitplan, Struktur, Finanzierung und Kaufpreis möglicher Akquisitionen, unterstützt bei der Verhandlung finanzieller Aspekte und koordiniert den Vollzug der Transaktionen. Fusionen und Übernahmen - Verkäuferseite Die Evercore GmbH berät Kunden, die den Verkauf von Geschäftsanteilen, einzelnen Vermögenswerten oder ihres gesamten Unternehmens beabsichtigen, durch die Bewertung finanzieller und strategischer Alternativen im Hinblick auf den Verkauf, die Identifizierung eines geeigneten Verkaufsprozesses sowie von Bewertungsansätzen und unterstützt bei der Erstellung von Informationsmemoranda sowie weiteren geeigneten Verkaufsunterlagen. Die Evercore GmbH identifiziert und kontaktiert darüber hinaus geeignete Erwerber und unterstützt bei der Verhandlung finanzieller Aspekte und der Koordinierung des Vollzugs der Transaktion. Strategische Aktionärsberatung Die Evercore GmbH bietet Einblicke in die Strategien aktivistischer Aktionäre, Expertise in der Unterstützung von Unternehmen bei der Aktionärskommunikation und innovative Verteidigungsstrategien, welche die Kunden dabei unterstützen, sich auf aktivistische Investoren und feindliche Übernahmeversuche vorzubereiten, diese zu vermeiden und, falls erforderlich, sich dagegen zu verteidigen. Restrukturierungen Die Evercore GmbH erbringt unabhängige Finanzberatung im Bereich Restrukturierungen für Unternehmen, Gläubiger, Gesellschafter und andere Stakeholder, sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren. Die Evercore GmbH ist auf die kritische und unvoreingenommene Beratung von Kunden in komplexen Bilanzfragen und Umstrukturierungssituationen spezialisiert. Beratung im Bereich der Fremdkapitalfinanzierung Die Evercore GmbH erbringt Beratungsleistungen zu einem breiten Angebot an Fremdkapitalinstrumenten einschließlich Darlehen, Anleihen, Privatplatzierungen und Hybridkapital. Die Evercore GmbH unterstützt bei der Finanzierung von M&A-Transaktionen und anderen Finanzierungen und bietet darüber hinaus auch Bewertungsdienstleistungen sowie Beratung in Bezug auf Derivate an. Beratung im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung Die Evercore GmbH berät Unternehmen bei der Beschaffung von Eigenkapital und begleitet sie durch den IPO-Prozess. Die Evercore GmbH erstellt und überwacht den Projektzeitplan für die Kunden und stellt sicher, dass diese angemessen auf eine Börsennotierung vorbereitet sind. Nach Abschluss der Vorbereitungsphase unterstützt die Evercore GmbH die Kunden bei der Auswahl des Emissionskonsortiums, das die Platzierung durchführt. Die Evercore GmbH bietet selbst weder Finanzierungsdienstleistungen noch Emissionsgeschäft an, handelt nicht als Vertreterin ihrer Kunden und erbringt auch keine anderweitigen Platzierungsdienstleistungen. Beratung im Bereich Private Capital Die Evercore GmbH berät die Inhaber von Anteilen an Private-Equity-Fonds bei der Veräußerung dieser Vermögenswerte. Bei den Kunden handelt es sich in der Regel um Pensionsfonds oder Dachfonds (Limited Partner von Private-Equity-Fonds). Die Evercore GmbH berät außerdem Verwalter von Private-Equity-Fonds sowie alternative Vermögensverwalter und unterbreitet Lösungsvorschläge zu den von ihnen verwalteten Private-Equity-Fonds. Beratung im Bereich Private Funds Die Evercore GmbH erbringt für ausgewählte Sponsoren von Private-Funds, einschließlich Private-Equity-Fonds, Infrastrukturfonds und Immobilienfonds, umfassende globale Beratungsdienstleistungen bei der Kapitalaufnahme hinsichtlich aller Elemente des Fundraising-Prozesses, einschließlich der Wettbewerbspositionierung und Marktanalyse sowie der Unterstützung bei der Erstellung von Marketingunterlagen, der Investorenentwicklung und der Dokumentation. 2 Bericht zur wirtschaftlichen Lage 2.1 Makroökonomisches und branchenspezifisches Umfeld Makroökonomisches Umfeld Deutschland wies in den letzten fünf Jahren das langsamste BIP-Wachstum unter den G7-Staaten aus und ist im Winter 2022/2023 in eine leichte Rezession geraten 1. Im Jahr 2023 schrumpfte das BIP insgesamt um 0,3%, verglichen mit einem Wachstum von 1,9% im Jahr 2022 2. Die Inflation ging von ihrem Höhepunkt im Jahr 2022 zurück, blieb jedoch auf einem erhöhten Niveau, was die inländischen Verbraucherausgaben dämpfte, während eine Schwäche der globalen Nachfrage zu einem Rückgang der Exporte um 2% führte 3. Zudem belasteten steigende Zinssätze den Bausektor im Laufe des Jahres; jedoch stiegen die Rüstungsinvestitionen aufgrund höherer Militärausgaben und des Abbaus von Lieferengpässen, obwohl das Niveau der Rüstungsinvestitionen hinter den Höchstständen von vor der Pandemie zurückblieb 4. Investmentbanking-Aktivitäten Nach einem signifikanten Rückgang der M&A-Aktivitäten im Jahr 2022, fiel das weltweite Transaktionsvolumen um 17% auf USD 2,9 Bill, im Jahr 2023 5. Weltweit war die M&A-Aktivität auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2013, getrieben von Rückgängen bei von Private Equity finanzierten Fusionen und Übernahmen, grenzüberschreitenden Aktivitäten und sogenannten mega-deals (d. h. Transaktionen mit einem Volumen von mehr als USD 10 Mrd.) 6. In Europa war ein ähnlicher Trend zu beobachten: das Transaktionsvolumen fiel auf ein Zehnjahrestief von 598,1 Mrd., ein Rückgang von 28% gegenüber dem Vorjahr, da die makroökonomischen Schwierigkeiten die M&A-Aktivitäten im Jahr 2023 weiterhin belasteten 7. Vergleichbar damit gingen die angekündigten Fusionen und Übernahmen für Deutschland im Jahr 2023 um 36% auf USD 62,6 Mrd. zurück 8.
1 Oxford Economic Country Economic Forecast |
Germany, 18 January 2024
Verordnung über Wertpapierfirmen/Wertpapierfirmenrichtlinie Die am 26. Juni 2021 in Kraft getretene Verordnung/Richtlinie über Wertpapierfirmen (Investment Firm Regulation/Investment Firm Directive, "IFR"/"IFD") ist das aufsichtsrechtliche Regime für MiFID-Wertpapierfirmen. Das Regime beinhaltet Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementvorgaben für Wertpapierfirmen, um maßgeschneiderte aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Tätigkeiten von Wertpapierfirmen zu schaffen. Im Rahmen der IFR/IFD bestimmt die Einordnung einer Wertpapierfirma, die sich nach ihrer Größe und ihren erlaubten Tätigkeiten richtet, wie die Vorschriften anzuwenden sind. Die Klassifizierung nach IFR/IFD umfasst:
Die Evercore GmbH ist als kleine, nicht verflochtene Wertpapierfirma der Klasse 3 eingestuft und profitiert als solche von geringeren aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der IFR/IFD sowie von niedrigeren Kapital- und Liquiditätsanforderungen im Vergleich zu Firmen der Klassen 1 und 2. 2.2 Wirtschaftliche Lage der Evercore GmbH Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die Evercore GmbH einen Gewinn nach Steuern in Höhe von TEUR 378 bei Bruttoeinnahmen aus der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 18.806 und Gesamtausgaben aus der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 18.600. Diese Ergebnisse stehen einem Vorjahres-Gewinn nach Steuern in Höhe von TEUR 1.726 bei Bruttoeinnahmen in Höhe von TEUR 17.750 und Gesamtausgaben in Höhe von TEUR 15.715 im Jahr 2022 gegenüber. Der Anstieg der Bruttoerlöse ist auf den höheren Umsatzbeitrag der Evercore GmbH Zweigstelle in Frankreich zurückzuführen. Die Bruttoerlöse für 2023 beinhalten Netto-Provisionserträge in Höhe von TEUR 17.415 (2022: TEUR 17.478) und sonstige Unternehmenserträge in Höhe von TEUR 1.391 (2022: TEUR 272). Die Netto-Provisionserträge blieben wie auch im Vorjahr stabil, trotz des schwierigen Marktumfeldes. Die Gesamtaufwendungen der normalen Geschäftstätigkeit beliefen sich im Jahr 2023 auf TEUR 18.600 und steigerten sich damit gegenüber 2022 um 18%. Der Anstieg der Aufwendungen ist auf höhere Allgemeine Verwaltungsaufwendungen zurückzuführen, die sich auf insgesamt TEUR 18.304 beliefen und damit gegenüber dem Vorjahr um 27% stiegen. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassten Personalaufwand in Höhe von TEUR 13.664 (2022: TEUR 9.828) und andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 4.640 (2022: TEUR 4.543). Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen beinhalten Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen und beliefen sich auf 142 T€ (2022: 1.137 T€). Der Wert der Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen basiert auf den spezifischen Umständen der Forderung(en), deren Einziehung fraglich ist; daher kann der Wert dieser Rückstellungen von Jahr zu Jahr schwanken. Der Anstieg des Personalaufwands ist auf den gestiegenen Personalbestand sowie auf höhere Kosten im Zusammenhang mit zurückgestellten Geld- und Aktienprämien, die in den vergangenen Jahren gewährt wurden, zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen entsprechen im Wesentlichen denen des Vorjahres. Höhere Kosten für Räumlichkeiten im Zusammenhang mit unserer Zweigniederlassung in Paris sowie erhöhte Reisekosten wurden durch einen Rückgang der Kosten für professionelle Dienstleistungen im Jahr 2023 ausgeglichen. Finanzlage Die Evercore GmbH verfügte mit einer Bilanzsumme von TEUR 28.058 zum 31. Dezember 2023 (2022: TEUR 22.133) über eine starke Bilanz. Das Kapital des Unternehmens belief sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 16.009 (2022: TEUR 15.631), und reichte aus, um die Risiken und den operativen Bedarf des Unternehmens abzudecken. Das Unternehmen verfügte zum Bilanzstichtag über eine ausreichende Liquidität und hielt zum 31. Dezember 2023 Barguthaben in Höhe von TEUR 18.893 bei Kreditinstituten (2022: TEUR 12.968). Kapitalstruktur Das Eigenkapital der Evercore GmbH belief sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 16.009 (2022: TEUR 15.631) und setzte sich aus dem gezeichneten Kapital und der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 25 bzw. TEUR 25.000 zusammen. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Der Gewinn der Evercore GmbH reduzierte den Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 9.016. Vermögenslage Die Aktiva der Gesellschaft betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 28.058 (2022: TEUR 22.133) und setzten sich aus Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 18.893, Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 6.337, latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.633, Sachanlagen in Höhe von TEUR 556 und allen sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 638 zusammen. Die Erhöhung der Aktiva des Unternehmens ist hauptsächlich auf einen Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute zurückzuführen bedingt durch den Einzug von offenen Forderungen gegenüber Kunden im laufenden Jahr. Die Forderungen an Kreditinstitute betrugen zum Ende des Berichtszeitraums TEUR 18.893 (2022: TEUR 12.968). Verbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Evercore GmbH auf insgesamt TEUR 12.049 (2022: TEUR 6.502) und setzten sich aus Rückstellungen in Höhe von TEUR 6.619 (2022: TEUR 4.921), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 2.981 (2022: TEUR 217) und anderen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.449 (2022: TEUR 1.364) zusammen. Zum Bilanzstichtag umfassten die Rückstellungen hauptsächlich Vergütungsrückstellungen; der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr spiegelt die Erhöhung des Personalbestandes wider. Die gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ergeben sich aus Vereinbarungen über die Aufteilung der Einnahmen mit verbundenen Unternehmen bei grenzüberschreitenden Kundengeschäften. Zum Bilanzstichtag beinhalteten die sonstigen Verbindlichkeiten Gebühren für von verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen in Höhe von TEUR 711, ausstehende Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 686, Lohn- und Gehaltsforderungen in Höhe von TEUR 594, Mietvergünstigungen, die über die Laufzeit des Mietvertrages abgeschrieben werden, in Höhe von TEUR 391 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 67. Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten oder unwiderrufliche Kreditzusagen. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Evercore GmbH überwacht sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, "KPIs"). Zu den finanziellen KPIs gehören die Bruttoumsätze der normalen Geschäftstätigkeit, Netto-Provisionsergebnis, der Gesamtaufwand der normalen Geschäftstätigkeit, das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit sowie der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (nach Steuern). Darüber hinaus überwacht das Unternehmen die Entwicklung der wichtigsten Aufwand-Umsatz- Verhältnisse, einschließlich des Personalaufwand-Umsatz-Verhältnisses und des Nicht- Personalaufwand-Umsatz-Verhältnisses sowie die Gewinnmarge. Die Personalaufwand- Bruttoumsatz-Quote ist der Quotient aus dem Personalaufwand und dem Bruttoumsatz. Die Nicht-Personalaufwand-Bruttoumsatz-Quote ist der Quotient aus dem Gesamtaufwand abzüglich Personalausgaben und dem Bruttoumsatz der normalen Geschäftstätigkeit. Die Gewinnmarge ergibt sich aus dem Verhältnis von Jahresüberschuss/(Jahresverlust) und dem Bruttoumsatz der normalen Geschäftstätigkeit. Die finanziellen KPIs werden direkt aus den Informationen der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet und lauten für das laufende und das vorangegangene Geschäftsjahr wie folgt:
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zusätzlich zu den finanziellen Leistungsindikatoren überwacht das Unternehmen die Gesamtmitarbeiterzahl und die Anzahl der Berater als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Das Unternehmen beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 29 Mitarbeiter, davon 22 Berater und 7 Back-Office-Mitarbeiter, gegenüber durchschnittlich 23 Mitarbeitern im Jahr 2022 (19 Berater, 4 Back-Office-Mitarbeiter). Neben der Größe der Belegschaft ist die Qualität der Mitarbeiter der Evercore GmbH für den anhaltenden Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Die Evercore GmbH beabsichtigt, motivierte und hochtalentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Zukünftige Mitarbeiter durchlaufen ein strenges Auswahlverfahren, einschließlich eines Interviewprozesses sowie ggf. einer Kompetenzbewertung. Die Evercore GmbH bekennt sich zu einer kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter durch technische und fachliche Schulungen, sowohl für ihre Nachwuchskräfte als auch für erfahrenere Berater, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter gut aufgestellt sind, um die vielfältigen Bedürfnisse ihrer Kunden zu erfüllen. Darüber hinaus führt die Evercore GmbH jedes Jahr Mitarbeiterbeurteilungen durch, um die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen und den Entwicklungsbedarf zu ermitteln. Insgesamt war das Unternehmen mit der Leistung und Anzahl der Mitarbeiter im Jahr 2023 zufrieden. Das Unternehmen wird jedoch weiterhin Rekrutierungsmöglichkeiten für Spitzenkräfte wahrnehmen, um das organische Wachstum des Unternehmens im kommenden Jahr zu unterstützen. Fazit Das Finanzergebnis der Evercore GmbH für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr entsprach den Erwartungen der Geschäftsführung. Das Netto-Provisionsergebnis des Unternehmens entsprach denen des Vorjahres trotz eines schwierigen Marktumfelds, das einen Rückgang des M&A-Transaktionsvolumens um 28% 9 und eine sehr begrenzte Anzahl von Equity Capital Markets-Transaktionen in der Region verzeichnete. Das Unternehmen hat seine variablen Ausgaben diszipliniert gehandhabt, gleichzeitig in künftiges Wachstum investiert und einen Nachsteuergewinn erzielt. Die Geschäftsführung beurteilt die langfristigen Aussichten des Unternehmens nach wie vor positiv und hält an ihrem Ziel fest, das Netto-Provisionsergebnis und den Bruttoumsatz der normalen Geschäftstätigkeit im Laufe der Zeit zu steigern, indem sie die Qualität des Kundendialogs verbessert, weiterhin im Bereich M&A berät und gleichzeitig die Reichweite ihrer Fremdkapital- und sonstigen Kapitalmarktberatung erhöht. Die Evercore GmbH beabsichtigt außerdem, eine umsichtige Ausgabendisziplin auszuüben, um im Laufe der Zeit solide Ergebnisse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem Nachsteuergewinn zu erzielen. 3 Risikobericht 3.1 Risikomanagement Das Verständnis der Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, und die Entwicklung eines Risikomanagementsystems zur Steuerung dieser Risiken sind für den anhaltenden Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend hat die Geschäftsführung angemessene Risikomanagementprozesse und -verfahren zur Bewertung, Minderung, Steuerung und Überwachung von Risiken für die Geschäftstätigkeit eingeführt, umgesetzt und aufrechterhalten. Die Geschäftsführung hat die Aufsicht über die eingerichteten Risikomanagementprozesse und -verfahren, legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest und bestimmt die Risikostrategie. Bei der Festlegung der Risikostrategie prüft die Geschäftsführung mindestens einmal jährlich Art und Umfang der für das Unternehmen akzeptablen Risiken auf Basis seiner Risikobereitschaft, die Wahrscheinlichkeiten des Eintritts solcher Risiken, die Art und Weise, wie inakzeptable Risiken gesteuert werden sollten und die Effektivität des Risikomanagementprozesses. Das Risikomanagementsystem der Evercore GmbH wird außerdem durch den Risikobeauftragten, den Finanzbeauftragten, den Compliance-Beauftragten sowie die interne Revision der Evercore GmbH unterstützt. 3.2 Risikoinventar und Risikobewertung Die Grundlage für ein erfolgreiches Risikomanagement ist die systematische Identifikation und Bewertung der Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Jährlich oder ad hoc, wenn sich wesentliche Änderungen in der Geschäftstätigkeit ergeben, führt das Unternehmen eine Überprüfung seines Risikoinventars durch. Die dabei identifizierten Risiken werden in Risikokategorien eingeteilt und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf das Unternehmen analysiert, um den Grad der potenziellen Auswirkung auf das Geschäft zu bewerten. Für wesentliche Risiken analysiert die Evercore GmbH die Auswirkung des Risikos auf die Risikotragfähigkeit, identifiziert risikomindernde Faktoren und legt Strategien zur Steuerung des Risikos fest.
9 LSEG Global Mergers & Acquisitions Review
Full Year 2023
Im Rahmen des Risikobewertungsprozesses hat das Unternehmen das operative Risiko und das Geschäftsrisiko als wesentliche Risiken für das Geschäft identifiziert.
Die Evercore GmbH hat darüber hinaus das Gegenparteirisiko, das Marktpreisrisiko, das Liquiditätsrisiko und andere Risiken identifiziert, aber auf der Grundlage der Bewertung von potenziellen finanziellen Auswirkungen, der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Risikoereignisses und der risikomindernden Faktoren, die das Auftreten oder die Schwere dieser Risiken verringern können, als nicht wesentlich für das Geschäft eingestuft. 3.3 Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Risikomanagements der Evercore GmbH. Mit der Risikotragfähigkeitsanalyse soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen jederzeit ein angemessenes Risikoprofil und eine ausreichende Kapitalausstattung aufweist. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen über eine ausreichende Risikotragfähigkeit verfügt, überprüft die Evercore GmbH mindestens einmal im Jahr oder ad hoc, wenn sich wesentliche Änderungen im Geschäft ergeben, ihr Risikoinventar, identifiziert die wesentlichen Risiken für das Geschäft und prüft die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen des Eintretens wesentlicher Risiken. Nachdem Evercore die wesentlichen Risiken identifiziert und ihre potenziellen finanziellen Auswirkungen abgeschätzt hat, bewertet das Unternehmen, wie sich diese Risiken auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken könnten, und zwar sowohl in Basis-Szenarien als auch in Stress-Szenarien. Die Evercore GmbH ist davon überzeugt, dass das Unternehmen über ausreichende Kapitalreserven verfügt, um ihre wesentlichen Risiken abzudecken und die laufenden Erfordernisse des Geschäfts für die absehbare Zukunft zu erfüllen. 3.4 Risikoberichterstattung Die Geschäftsführung erhält vierteljährlich einen Risikobericht, der Geschäfts- und operationellen Risiken abdeckt. In den vierteljährlichen Risikoberichten werden alle wesentlichen Änderungen in der Analyse oder der Bewertung von Risiken sowie alle wesentlichen Ereignisse im Berichtszeitraum hervorgehoben. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass sein Risikomanagementsystem ausreicht, um die Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, zu steuern. Das Unternehmen wird jedoch sein Risikomanagementsystem mindestens einmal jährlich überprüfen, um sicherzustellen, dass das Risikomanagementsystem effektiv bleibt. 4 Prognose- und Chancenbericht 4.1 Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Aussichten für die Finanzdienstleistungsbranche Die kurzfristigen Wirtschaftsaussichten für Deutschland sind eher schwach, da die geringe Verbrauchernachfrage, die gedrückte Stimmung und die restriktive Finanzpolitik das Wachstum belasten könnten 10. Es wird erwartet, dass sich das BIP in diesem Jahr leicht verbessert und um 0,3% wächst, nach einem Rückgang von -0,3% im Jahr 2023 11. Es wird aber erwartet, dass das BIP im Jahr 2024 weiterhin hinter dem Rest der Eurozone zurückbleibt 12. Die Inflation soll sich im Jahr 2024 weiter abschwächen, wird aber voraussichtlich über weite Strecken des Jahres über dem Ziel der EZB liegen 13. Nach den aggressiven Zinserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 wird erwartet, dass die EZB die Zinssätze in nächster Zeit auf einem erhöhten Niveau halten, aber schrittweise Zinssenkungen vornehmen wird, wenn die Inflation einen Abwärtstrend aufweisen und sich dem EZB-Ziel von 2% nähern sollte 14. Insgesamt sind die Aussichten für die erste Jahreshälfte schleppend, doch könnten eine nachlassende Inflation und das Potenzial für Zinssenkungen in Verbindung mit einem starken Arbeitsmarkt und einer Stärkung der Finanzlage der privaten Haushalte in der zweiten Jahreshälfte die Voraussetzungen für ein Wachstum in das Jahr 2025 schaffen 15. Trotz der Unsicherheiten bei den allgemeinen Wirtschaftsaussichten sieht Evercore GmbH drei Kernpunkte für eine anhaltend starke Transaktionsaktivität. Erstens werden der Marktdruck in der Industrie sowie aktuelle oder potenzielle Probleme in der Lieferkette, unter anderem aufgrund der Probleme am Roten Meer, die Unternehmen zur Prüfung von Konsolidierungsmaßnahmen veranlassen. Zweitens befindet sich das Niveau verfügbarer Mittel der Finanzinvestoren noch immer auf einem Allzeithoch, was in Kombination mit der aktuellen Anpassung der Unternehmensbewertungen zu weiteren Transaktionen führen wird. Und schließlich gerät eine wachsende Zahl von Unternehmen unter finanziellen Druck, so dass Refinanzierungsberatung und Restrukturierungstransaktionen im Jahr 2024 einen Schwerpunktbereich bilden werden. 4.2 Ausblick der Evercore GmbH Im Jahr 2024 wird die Evercore GmbH weiterhin Kunden in den Bereichen M&A, Fremd- und Eigenkapital und der damit verbundenen Kapitalmarktberatung sowohl in Deutschland als auch in der sonstigen Europäischen Union (über das Passporting) mit ihren Büros in Frankfurt am Main und Paris beraten. Die Evercore GmbH plant, ihre Kundenbasis durch eine Kombination aus dem Ausbau der Beziehungen zu bestehenden Kunden, proaktivem Marketing und Pitches bei Anfragen auszubauen. Das Ziel der Evercore GmbH ist es, dass im Laufe der Zeit ein immer größerer Anteil der Kunden entweder wiederkehrende Kunden sind oder durch Kundenempfehlungen gewonnen werden.
10 Economist Intelligence Country Forecast
Germany March 2024
Das langfristige Ziel der Evercore GmbH ist es, das Provisionsergebnis und den Bruttoumsatz der normalen Geschäftstätigkeit im Laufe der Zeit zu steigern, indem sie weiterhin bei M&A- Transaktionen berät, die Reichweite ihrer Fremdkapital- und sonstigen Kapitalmarktberatung ausweitet und ihre gesamte Kundenbasis gezielt vergrößert. Die Evercore GmbH beabsichtigt auch weiterhin mittels einer umsichtigen Ausgabendisziplin im Laufe der Zeit starke Ergebnisse aus der normalen Geschäftstätigkeit sowie Gewinne nach Steuern zu erzielen. Trotz des makroökonomischen Gegenwinds strebt die Evercore GmbH für das am 31. Dezember 2024 endende Jahr ein Nachsteuerergebnis an, das in etwa so profitabel wie das des Vorjahres ist. Die Evercore GmbH erzielt ihre Provisionserträge aus Kundenaufträgen, die häufig bei wichtigen Transaktionsmeilensteinen, wie dem Abschluss von Transaktionen, Provisionserträge generieren. Die erzielten Provisionserträge hängen von der Fähigkeit der Evercore GmbH ab, Kundenmandate zu gewinnen und die in diesen Mandaten festgelegten Meilensteine zu erreichen. Es ist möglich, dass bestimmte dieser Meilensteine aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (wie z.B. die Entscheidungen und Handlungen der Kunden, Handlungen eines dritten Käufers oder Verkäufers, Entscheidungen von Regierungsbehörden oder Gerichten oder das Fehlen eines unterstützenden Marktumfelds), nicht erreicht werden und die Evercore GmbH daher keine Provision erhält. Dies kann zu Schwankungen bei den realisierten Provisionserträgen in jedem Zeitrahmen führen. Für das Jahr 2024 erwartet die Evercore GmbH, dass die Provisionserträge, die den Großteil der Bruttoeinnahmen des Unternehmens ausmachen, aufgrund ihres Investments in Frankreich und dem fortgesetzten Austausch mit den Kunden über neue Mandate über das gesamte Dienstleistungsspektrum hinweg profitieren, im Vergleich zum Vorjahr steigen werden. Die Evercore GmbH rechnet mit einem Anstieg der Fixkosten im Jahr 2024, da sie weiterhin in das Wachstum ihres Geschäfts in Europa investiert. Potenzielle Investitionen in Spitzenkräfte sollen das künftige Wachstum des Unternehmens unterstützen. Nach den Erfahrungen der Geschäftsführung kann es oft einige Jahre dauern, bis diese Investitionen einen wesentlichen Beitrag zu den Bruttoerlösen und den Netto-Provisionserlösen und der damit verbundenen Rentabilität leisten. Die Kapitalplanung der Evercore GmbH berücksichtigt die Auswirkungen dieser Investitionen. In der Zwischenzeit wird die Evercore GmbH, soweit dies angezeigt ist, weiterhin diszipliniert bei der Steuerung ihrer variablen Aufwendungen, insbesondere solcher an den Geschäftserfolg gebundenen, wie der variablen Vergütung der Mitarbeiter, vorgehen. Jeder Rückgang der Bruttoeinnahmen und der Netto-Provisionserlösen in Verbindung mit einer Erhöhung der Fixkostenbasis des Unternehmens, auch nur in geringem Umfang, führt zu einer Verringerung des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit und des Gewinns nach Steuern und kann zu einem Anstieg der Gesamtausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen des Unternehmens und zu einer Verringerung des Ergebnisses nach Steuer führen. In jedem Fall handelt es sich bei den oben geäußerten Erwartungen um zukunftsgerichtete Aussagen, die die gegenwärtigen Ansichten des Unternehmens, u.a. in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Evercore GmbH, widerspiegeln. Dementsprechend gibt es bzw. wird es wichtige Faktoren geben, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den hier dargestellten erwarteten Ergebnissen abweichen. Inhaltsverzeichnis Jahresbilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 der Evercore GmbHAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
1 Anhang1.1 Grundlegende Informationen über die Evercore GmbH Allgemeine Angaben Die Evercore GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 101899 eingetragen. Die Geschäftsanschrift lautet Evercore GmbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main. Die Evercore GmbH unterhält eine Niederlassung in Paris, Frankreich. Der Evercore GmbH wurde am 30. Oktober 2019 eine Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 KWG erteilt. Die Erlaubnis umfasst die Bereiche der Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG) sowie der Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG). Die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen wurde zum 1. Oktober 2020 aktiviert. Seit der Verabschiedung des Wertpapierinstitutsgesetzes (WplG) am 26. Juni 2021 umfasst die Erlaubnis die Bereiche der Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG) sowie der Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WplG). Der Jahresabschluss der Evercore GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Neben dem Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - ist ein Lagebericht gemäß § 289 HGB zu erstellen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der RechKredV. Evercore GmbH nutzt dabei das Formblatt 3 der RechKredV zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in TEUR (Tausend Euro) angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es im Einzelfall möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren. Aufgrund von Rundungen können sich bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Unmittelbares Mutterunternehmen ist Evercore Partners International LLP (EPI LLP), die in Großbritannien eingetragen ist und ihren Sitz in 15 Stanhope Gate, London W1K 1LN, Großbritannien hat. Oberstes Mutterunternehmen, beherrschendes Unternehmen und kleinste sowie größte Gruppe, die die LLP konsolidiert, ist die Evercore Inc., eine an der New Yorker Börse eingetragene US-Gesellschaft. Der eingetragene Sitz ist 1209 Orange Street, Wilmington, New Castle County, Delaware 19801. Evercore Inc. erstellt einen Konzernabschluss, der bei Evercore Inc., 55 East 52nd Street, New York, NY 10055, USA, angefordert werden kann. Alle Jahresabschlüsse, inklusive des Konzernabschlusses, können unter https://investors.evercore.com abgerufen werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgegangen. Am 27. Dezember 2023 wurde das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) verkündet, um die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) umzusetzen. Das Gesetz trat am 28. Dezember 2023 in Kraft und beinhaltet die Einführung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) als neues Stammgesetz zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen. Die Änderungen enthalten eine vorübergehende, verpflichtende und sofort anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben. Des Weiteren sehen die Änderungen gezielte Anhangangabepflichten vor, die ein Verständnis über den Grad der aktuellen und zukünftigen Betroffenheit durch die Mindestbesteuerung ermöglichen. Die Evercore GmbH fällt in den Geltungsbereich der erlassenen Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung des potenziellen Risikos in Bezug auf die Globale Mindeststeuer vorgenommen. Die durchgeführte Bewertung zeigt, dass die effektiven Steuersätze der Säule 2 in allen Jurisdiktionen, in denen die Evercore GmbH tätig ist, über 15 % liegen. Daher erwartet die Evercore GmbH kein mögliches Risiko für zusätzliche Steuern aus der Säule 2. 2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses 2023 wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. 2.2 Sonstige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge erfolgt nach den Vorschriften der §§ 246 ff. HGB, 252 ff. HGB. Die besonderen Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340 ff. HGB) werden dabei berücksichtigt, ebenso die Vorgaben nach dem GmbH-Gesetz sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV). Die Bestände der Barreserve werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute bzw. Kunden sind zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kreditinstitute resultieren aus Kontokorrentkonten und sind täglich fällig. Die Forderungen an Kunden ergeben sich aus abgeschlossenen Beratungsleistungen und sind täglich fällig. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden zum Nennwert ausgewiesen. Die Forderungen an Kreditinstitute sind Kontokorrentkonten und sind täglich fällig. Die Forderungen an Kunden resultieren aus abgeschlossenen Beratungsleistungen und sind täglich fällig. Aufgrund der Art und des Umfangs des Geschäfts prüft die Evercore GmbH Hinweise auf eine Wertminderung bei den Forderungen an Kunden individuell. Die Evercore GmbH berechnet die Wertminderung auf der Grundlage der erwarteten erzielbaren Cashflows der Vermögensgegenstände. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist wie folgt:
Sonstige Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) angesetzt und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Die zugrunde liegenden temporären Differenzen ergaben sich aus dem Geschäfts- oder Firmenwert und der mietfreien Zeit. Die Berechnung der latenten Steuern in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert und die mietfreie Zeit erfolgte auf der Grundlage eines kombinierten Steuersatzes von 31,925%, der sich aus dem deutschen Körperschaftsteuersatz von 15,00%, dem Solidaritätszuschlag von 0,825% und einem Gewerbesteuersatz von 16,10% zusammensetzt. Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden auf der Grundlage des französischen Körperschaftsteuersatzes von 25% berechnet. Die aktiven latenten Steuern belaufen sich auf TEUR 1.632,7 (2022: TEUR 1.443,2). Das handelsrechtliche Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird ausgeübt. Gemäß § 250 HGB werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, um eine periodengerechte Gewinnermittlung zu gewährleisten. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem Barwert angesetzt. Im Jahr 2023 hat die Evercore GmbH keine Rückstellungen mit einer Laufzeit länger als einem Jahr. Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 256 a und 340 h HGB. Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung der Evercore GmbH werden zu dem am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs erfasst. Am Ende eines jeden Berichtszeitraums werden monetäre Posten, die auf Fremdwährungen lauten, zu den am Ende des Berichtszeitraums geltenden Kursen neu umgerechnet. Negative Zinsen auf Forderungen an Kreditinstitute werden in den Zinserträgen und positive Zinsen auf finanzielle Verbindlichkeiten in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Provisionsergebnis werden Erträge ausgewiesen, die aus Beratungsleistungen resultieren. Die Provisionsaufwendungen und Provisionserträge werden unsaldiert ausgewiesen. 3 Erläuterungen zu Bilanz und GuV Angaben zur Bilanz (1) Forderungen an Kreditinstitute
Zum Bilanzstichtag handelt es sich bei den Forderungen der Evercore GmbH an Kreditinstituten um Guthaben auf Kontokorrentkonten, die täglich fällig sind. (2) Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden ergeben sich aus abgeschlossenen Beratungsleistungen. Diese sind täglich fällig. (3) Entwicklung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Geschäftsjahr
Der Firmenwert ist auf 1 EUR abgeschrieben. (4) Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen auf TEUR 474,1 (2022: TEUR 101,2) und setzen sich aus der Mietkaution für die Büroräumlichkeiten in Paris und Umsatzsteuerforderungen zusammen. (5) Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Anzahlungen für Abonnements, für Marktdatendienste und andere Forschungspublikationen sowie vorausbezahlte Miete für das Büro in Paris. (6) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeit entsteht aus konzerninternen Transaktionen gegenüber verbundenen Unternehmen. (7) Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind täglich fällig und beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.280,0 (2022: TEUR 183,7), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sich aus Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Höhe von TEUR 532,6 (2022: TEUR 459,1) und Weiterberechnungen für vorausbezahlte Rechnungen in Höhe von TEUR 178,5 zusammensetzen, sowie eine Verbindlichkeit für mietfreie Zeiten in Höhe von TEUR 391,0 (2022: TEUR 452,3). (8) Rückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 93,9 (2022: TEUR 114,6) beinhalten die Rückstellung für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 5,5 (2022: TEUR 76,9) und Rückstellungen für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 12,4 (2022: TEUR 37,7). Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 6.525,2 (2022: TEUR 4.806,6) beinhalten TEUR 5.653,9 (2022: TEUR 4.110,3) für personalbezogene Rückstellungen. (9) Fremdwährung Zum Bilanzstichtag lagen keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Fremdwährung vor. (10) Kapital und Rücklagen Über die Ergebnisverwendung entscheidet die alleinige Gesellschafterin, die Evercore Partners International LLP, im Rahmen der nächsten Gesellschafterversammlung im Jahr 2024. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Periodengewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 377,5 auf neue Rechnung vorzutragen. (11) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 hatte die Evercore GmbH ausstehende Verpflichtungen für zukünftige Mietzahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 2.719,3 (2022: TEUR 3.625,8). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (12) Zinsergebnis Die Nettozinsen beliefen sich auf Null für den Berichtszeitraum (2022: TEUR -41,1). (13) Provisionserträge
Über 50% der Provisionseinnahmen im Jahr 2023 wurden in Europa erzielt. Die restlichen Einnahmen wurden in den USA generiert. Im Jahr 2022 wurden die Provisionseinnahmen in Europa (63%), in den USA (18%), auf den Cayman Islands (15%) und in Saudi-Arabien (4%) erzielt. (14) Provisionsaufwendungen
Die Provisionsaufwendungen wurden für gemeinsame Projekte an verbunden Unternehmen bezahlt. (15) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Jahr 2023 auf 1.391,4 TEUR (2022: 271,7 TEUR). Der Anstieg ist hauptsächlich auf Kostenweiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.210,6 (2022: TEUR 0,0) und die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 83,8 (2022: TEUR 117,1) zurückzuführen. (16) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Verwaltungskosten auf TEUR 18.304,2 (2022: TEUR 14.370,5) und enthielten Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 13.664,1 (2022: TEUR 9.827,8) und sonstige Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 4.640,1 (2022: TEUR 4.542,6). Der Anstieg der Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 3.836,3 ist in erster Linie auf eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl infolge der Expansion des Unternehmens in Paris zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen umfassen Mietaufwendungen einschließlich Mietnebenkosten TEUR 1.318,6 (2022: TEUR 976,8), Rechts- und Beratungskosten TEUR 951,2 (2022: TEUR 901,5), Reise- und Bewirtungskosten TEUR 544,5 (2022: TEUR 371,9), Prüferhonorar TEUR 328,1 (2022: TEUR 262,5), Organbezüge TEUR 300,0 (2022: TEUR 450,0) und sonstige Verwaltungsaufwendungen TEUR 1.197,7 (2022: TEUR 684,2). Der Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 97,5 resultiert hauptsächlich aus einem Anstieg der Reisekosten und höheren Mietaufwendungen, die hauptsächlich auf das neue Büro in Paris zurückzuführen sind. (17) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte betrugen TEUR 110,5 (2022: TEUR 101,9). (18) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 42,8 und resultieren im Wesentlichen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 31,0 (2022: TEUR 0,0). (19) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft Die Abschreibungen auf Forderungen beliefen sich auf TEUR 142,4 (2022: TEUR 1.137,0) aufgrund des Risikos der Uneinbringlichkeit bestimmter Forderungen. (20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
4 Sonstige Angaben Der Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Im Jahr 2023 setzt sich der Aufsichtsrat der Evercore GmbH aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Geschäftsführung Als Geschäftsführung der Gesellschaft fungierten in 2023:
Es gibt weder einen ernannten Vorsitzenden noch einen stellvertretenden Vorsitzenden. Organbezüge Gemäß § 285 Ziff. 9a) und b) HGB betrugen die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zum 31. Dezember 2023 TEUR 300,0 (2022: TEUR 450,0) bzw. TEUR 2.842,3 (2022: TEUR 2.748,0). Mandate in Aufsichtsraten und anderen Gremien Die gesetzlichen Vertreter sowie sonstige Mitarbeiter der Evercore GmbH haben keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von großen Kapitalgesellschaften wahrgenommen, die nach § 340a Abs. 4 HGB anzugeben sind. Prüferhonorar Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Honoraraufwendungen für den Abschlussprüfer auf insgesamt TEUR 328,1 (2022: TEUR 262,5) und betrafen Abschlussprüfungsleitungen in Höhe von TEUR 220,5 (2022: TEUR 200,0) sowie andere Bestätigungsleistungen (Prüfung nach § 89 WpHG) in Höhe von TEUR 107,6 (2022: TEUR 62,5). Arbeitnehmer Evercore GmbH beschäftigte im Jahr 2023 im Durchschnitt 29 Arbeitnehmer (2022:23).
Geschäfte mit nahestehenden Personen Evercore GmbH erklärt, dass alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen unter marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag lagen keine wertverändernden Ereignisse vor.
Frankfurt am Main, den 10. Mai 2024 Eduard Kostadinov Sarah Blomfield Crystal Corbin Stefan Karg BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Evercore GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Evercore GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Evercore GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen
Frankfurt am Main, den 14. Mai 2024 Deloitte
GmbH
Dr. Marijan Nemet, Wirtschaftsprüfer Kirsten Seidel, Wirtschaftsprüfer |
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