Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 111256
Eingetragen
15.5.2003
Branche
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken TeppichenGroßhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
die Durchführung von Haushaltsauflösungen/ Nachlassräumungen, Kleintransporte, Einlagerungen, An- und Verkauf von Haushaltsgegenständen jeglicher Art aus dieser Tätigkeit, sowie der Handel mit militärischen Antiquitäten und alten Büchern (Antiquariat).

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Otte
seit 17.11.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

clean concept Otte GmbH

Garlstorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.085,00 2.668,00
I. Sachanlagen 2.085,00 2.668,00
B. Umlaufvermögen 15.639,29 12.801,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 876,04 1.027,66
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.763,25 11.773,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 461,58 1.392,44
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.492,80 13.719,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.678,67 30.581,08

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 32.492,80 38.719,13
III. nicht gedeckter Fehlbetrag -7.492,80 -13.719,13
B. Rückstellungen 1.450,00 1.497,37
C. Verbindlichkeiten 24.228,67 29.083,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.678,67 30.581,08

Anhang

I.    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Der Jahresabschluss der Firma clean concept Otte GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang „Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses“, der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
 
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben
 
 
 

II.   Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
 
 
 

III. Erläuterungen zur Bilanz


 
Anlagevermögen
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 4.728,67 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 0,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern  mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen in Höhe von EUR 19.500,00 vor.
Am Bilanzstichtag bestanden keine, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 
 

IV. Sonstige Angaben



Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Herr Norbert Otte, Kaufmann
 
Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte „kleine“, „mittelgroße“ oder „große“ Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
 
Garlstorf, den 23.12.2011
 
gez. N. Otte

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