IWM - Autohaus GmbH
Nürnberger Straße 113, 97076 Würzburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Latussek seit 19.12.2002 | Geschäftsführer |
Wolfgang Häfner seit 19.12.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IWM - Autohaus GmbHWürzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die IWM - Autohaus GmbH, Würzburg, (kurz "IWM") ist Vertragshändlerin für die Marken Abarth, Alfa Romeo, Jeep, Fiat (PKW- und Nutzfahrzeuge) und IVECO Nutzfahrzeuge in der Region Würzburg / Mainfranken. Neben dem Handel mit Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeugen wird eine Werkstatt zur Wartung und Reparatur von Fahrzeugen betrieben. Darüber hinaus werden Finanzierungs- und Leasingverträge für die CA Auto Bank S.p.A., Niederlassung Deutschland, mit Sitz in Heilbronn vermittelt. IWM ist seit vielen Jahren nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Forschung und Entwicklung Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit wird wie im Vorjahr durch unseren Hersteller durchgeführt. 2. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die anhaltenden Krisen durch den russischen Angriffskrieg und die hohe Inflation führte im Jahr 2023 in Deutschland zu einem um 0,3 % sinkenden Bruttoinlandsprodukt. Die Inflationsrate lag im Jahr 2023 im Durchschnitt bei 5,9 % (Vj. 7,9 %). Positiv ist festzustellen, dass die Folgen der Corona-Pandemie 2023 nicht mehr unmittelbar zu spüren waren. Für unsere Branche relevante Kennzahlen entwickelten sich ungünstig: Die Arbeitslosenquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 5,3 % auf 5,7 % und der Konsumklima-Index schwankte stark. Von einem Wert von -30,6 im März 2023 erholte er sich bis Juni 2023 auf -24,4, um dann zum Jahresende nach einem Zwischentief im November bei -28,3 leicht erholt mit -27,6 zu schließen. Die in 2022 angespannte Liefersituation im Neuwagen-Bereich verbesserte sich in 2023 weitestgehend wieder auf branchenübliche Lieferzeiten. Verbesserte Lieferzeiten bei Neuwagen führten aber zum Druck auf den Gebrauchtwagenbereich. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des KBA in Deutschland rund 3,7 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen. Dies entsprach einer Zunahme um + 5,5 %. 2.844.609 Personenkraftwagen wiesen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von + 7,3 % auf. Knapp die Hälfte aller Pkw (1.379.260/48,5 %) waren mit einem alternativen Antrieb ausgestattet. Batterieelektrische Pkw nahmen um + 11,4 % zu, Plug-in-Hybride waren mit - 51,5 % rückläufig. In Deutschland wurden nach Angabe des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) im Jahr 2023 insgesamt 88.200 schwere Nutzfahrzeuge über 6 Tonnen neu zugelassen, ein Zuwachs von knapp 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allerdings wurde damit das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 nach wie vor um 4 % verfehlt. Die Neuzulassungen von leichten Nutzfahrzeugen unter 6 Tonnen stiegen im Jahr 2023 um 13 % auf 266.000 Einheiten, ein Plus um 29.800 Fahrzeuge. Im Vergleich zu 2019 fehlten noch 46.000 Einheiten bzw. 15 % Marktvolumen. 3. Geschäftsverlauf Darstellung der Lage Geschäftsverlauf Als Anbieter exklusiver Fahrzeuge der Marken Abarth, Alfa Romeo, Jeep, Fiat (PKW- und Nutzfahrzeuge) und IVECO Nutzfahrzeuge in der Region Würzburg konnte sich die IWM-Autohaus GmbH in ihrem Marktumfeld nach wie vor gut behaupten. Der Umsatz übertrifft nicht nur klar die Umsätze der beiden vorangegangenen Jahre, sondern liegt um 53,6 % über dem Vor-Corona-Jahr 2019. Durch das erfolgreiche Wachstum der vergangenen Jahre ist die Auslastung der Werkstatt angemessen. Die Umsatzentwicklung und der Absatz an Neu- und Gebrauchtfahrzeugen liegt im Rahmen der Erwartungen. Die Mitarbeiterzahl (inkl. Geschäftsführer und Auszubildende) konnte leicht erhöht werden, nachdem die Ausschreibung von Arbeitsplätzen erfolgreich war. Erneut hat sich die IWM - Autohaus GmbH gegenüber den Mitbewerbern gut behauptet und konnte so ihre Stellung im Markt dementsprechend etablieren. Ertragslage In der folgenden Übersicht werden die Ertragsdaten des Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr dargestellt:
In 2023 hat IWM mit einer Umsatzsteigerung von ca. 36,2 % einen neuen Rekordumsatz erwirtschaftet. Der geplante Umsatz für 2023 konnte somit übertroffen werden. Die Wareneinsatzquote (Wareneinsatz im Verhältnis zu Umsatz) ist im Vergleich zum Vorjahr von 78,4 % auf 83,8 % überproportional gestiegen. Trotzdem konnte der Rohertrag von T€ 5.216,5 auf T€ 5.330,9 gesteigert werden, d. h. nochmals um 2,2 %. Dies ist vor allem durch die gestiegenen Erlöse aus dem Bereich Nutzfahrzeuge begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen größtenteils aus der KFZ-Gestellung an Arbeitnehmer. Der Personalaufwand ist bei einem im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegenen Personalstand unter Berücksichtigung der Auszubildenden aufgrund von Gehaltssteigerungen mit T€ 3.098,3 um T€ 214,7 (+ 7,4 %) höher als im Vorjahr (T€ 2.883,6). Die Abschreibungen liegen mit T€ 97,8 leicht unter Vorjahresniveau (T€ 103,3). Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind inflationsbedingt leicht von T€ 1.065,1 auf T€ 1.121,3 gestiegen und liegen somit um 5,3 % über Vorjahresniveau. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hierbei die Kosten für Fahrzeuge sowie die Werbung und Geschäftsreisen am deutlichsten gestiegen, wobei deren Anteil am gesamten Posten nach wie vor nur 4,9 % beträgt. Das Betriebsergebnis (EBIT) beträgt T€ 1.080,3 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 % gesunken. Der EBIT-Anteil am Rohergebnis beträgt 20,0 %. Dies ist zwar niedriger, als im Vorjahr 2022 (22,8 %) liegt aber nach wie vor deutlich über dem Wert des Jahres 2021 (16,0 %). Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und der Erhöhung des fremdfinanzierten Fahrzeugbestandes erhöhte sich das negative Finanzergebnis deutlich um T€ 301 (+ 348,8 %) auf T€ 387. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 217,7 (Vj. T€ 337,9) und einem Aufwand von sonstigen Steuern mit T€ 10,1 (Vj. T€ 11,5) verbleibt ein Jahresüberschuss von T€ 465,9 nach T€ 762,9 im Vorjahr. Das gestiegene Rohergebnis konnte demnach die gestiegenen Personalkosten und die gestiegenen Zinsaufwendungen nicht vollständig ausgleichen. Finanzlage Die Investitionen im Anlagevermögen konnten vollständig aus dem laufenden Cash-flow finanziert werden. Die Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 1.148,9 und der Lieferverbindlichkeiten um T€ 126,8 ist vor allem in der Steigerung des Fahrzeugbestands um T€ 656,4 und der flüssigen Mittel um T€ 949,2 begründet. Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets, soweit möglich unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen, durch schnelle Zahlung erfüllt. Im Berichtsjahr ist wie im Vorjahr ein positiver Cash-flow ausgewiesen. Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs erfolgt überwiegend durch eigene finanzielle Mittel, Bankkredite und Lieferantenverbindlichkeiten. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen. Dynamische Liquiditätsrechnung - Cash-flow i.e.S.:
Vermögenslage Für die Vermögenslage ergeben sich folgende Kennzahlen im Vorjahresvergleich:
*) kurzfristiges Vermögen (operativ) abzüglich kurzfristiger Schulden (operativ) Die Bilanzsumme ist von T€ 16.260,2 auf T€ 17.774,6 moderat gestiegen. Auf der Aktivseite ergibt sich die größte Veränderung aus der Zunahme der Bankbestände um T€ 949,2 (+ 61,5 %). Die Fahrzeugbestände stiegen leicht um T€ 656,4 (+ 5,7 %). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben mit einer Steigerung von T€ 11,8 (+ 0,9 %) praktisch identisch. Das Sachanlagevermögen vermehrte sich um T€ 42,4. Die sonstigen Vermögensgegenstände nahmen aufgrund von bezahlten Steuerguthaben um T€ 175,5 ab. Die aktiven latenten Steuern verzeichneten einen Rückgang von T€ - 2,4. Auf der Passivseite wurden um T€ - 52,9 geringere Rückstellungen gebildet. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen um T€ 125,7. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergab sich eine Steigerung um T€ 1.148,9. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um T€ 126,8. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern blieben mit T€ 210,0 unverändert. Das Eigenkapital ist in 2023 aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von T€ 466 bei gegenläufiger Ausschüttung von T€ 300 um T€ 166 auf T€ 2.219 (Vj. T€ 2.053) gestiegen. Die Eigenkapitalquote blieb mit 12,5 % statt 12,6 % im Vorjahr praktisch identisch. Im Jahresabschluss 2023 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit T€ 13.015,5 passiviert (Vj. TEUR 11.866,7) und stellen mit nahezu unveränderten 73,2 % (Vj. 73,0 %) nach wie vor den größten Bilanzposten auf der Passivseite. Auf der Aktivseite der Bilanz stellen die Vorräte mit T€ 12.771,7 (71,9 % im Vergleich zu Vj. 74,4 %) unverändert den größten Bilanzposten dar. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln der verlustfreien Bewertung sind sämtliche erkennbaren Verluste über Abwertungen und Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens zieht die Geschäftsführung die Kennzahlen Umsatzerlöse, Rohertrag und das EBIT. Weiterhin werden die Materialaufwandsquote, die Personalkostenquote und die Quote der sonstigen Aufwendungen beobachtet. Ausgehend von den Standards der Stellantis-Konzern-Marken werden im Werkstattbereich die Tätigkeiten und Qualifikationen der einzelnen Mitarbeiter regelmäßig dokumentiert und die Produktivität ausgewertet. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Zusammenfassend betrachtet ist die Lage des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 weiterhin als gut zu bezeichnen. Die tatsächlichen Umsätze 2023 konnten überplanmäßig realisiert werden. Rohertrag, EBIT sowie die definierten Aufwandsquoten liegen im Rahmen des geplanten Ergebnisses. 4. Chancen und Risiken Chancen Stellantis erzielte im Gesamtjahr 2023 ein Rekordergebnis. Innerhalb des Stellantis-Konzern konnte sich auch Fiat weiterhin behaupten und ist auch im Jahr 2023 absatzstärkste Marke des Konzerns. Beim Verkauf vollelektrischer Autos legte Stellantis in Europa im Jahr 2023 erneut um 14 % zu und erreicht wieder einen Marktanteil von 14,2 %. Die Palette an E-Autos wird nach Angaben des Konzerns bis Ende 2024 weiter erhöht. Fiat profitierte 2023 auf dem deutschen Markt durch den Fiat 500e, der weiterhin der meistverkaufte BEV Kleinwagen in Deutschland blieb. Der 500e ist in der Statistik des KBA auf Platz 4 der meistverkauften elektrischen Automodellen 2023 gelistet. Insgesamt litten die Marken der IWM in Deutschland 2024 mit Zulassungsrückgängen. So konnte Alfa Romeo 2023 noch ein Verkaufsplus von 69,5 % erzielen. In 2024 konnte nach dem starken Wachstum 2023 das Niveau der Auslieferungen in Deutschland entgegen dem stark negativen Trend in anderen wichtigen Märkten immerhin fast gehalten werden (-1 %). Bei Fiat gingen die Verkaufszahlen 2024 mit 24 % deutlich zurück. Die Marke des LKW-Bereichs IVECO musste einem leichten Rückgang von 8 % verkraften. Bisher konnte die IWM von den schwierigen Marktbedingungen profitieren und ein stabiles Preisniveau verwirklichen. Der Rekordumsatz im aktuellen Markt sichert einen weiteren guten Geschäftsverlauf der Firma IWM. Risiken Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist weiterhin von politischen, rechtlichen, technologischen und wirtschaftlichen Makro- und Mikro-Rahmenbedingungen sowie von Änderungen des Verhaltens, der Kaufkraft bzw. Zahlungsbereitschaft unserer Kunden abhängig. Weiterhin hat die Produkt- und Vertriebspolitik des Stellantis-Konzerns als Schlüsselpartner einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg unseres Autohauses. Es besteht ein Marktpreisrisiko, dass insbesondere die Leasingrückläufer unter der unklaren Nachfrage in allen Segmenten leiden. Wir unterwerfen die Preis- und Mengenentwicklung permanent einem Controlling, um mögliche Marktpreisrisiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Die Gesellschaft agiert überwiegend als Kfz-Vertragshändler der Stellantis-Marken Abarth, Fiat, Jeep, Alfa Romeo sowie IVECO, so dass grundsätzlich ein latentes Kontrahierungsrisiko hinsichtlich langfristiger Liefer- und Leistungsbeziehungen besteht. Die Finanzierung der Neufahrzeuge sowie die bestehenden Kontokorrentkredite unterliegen einem marktinduzierten Zinsänderungsrisiko und verkörpern gleichzeitig auch ein gewisses Refinanzierungsrisiko. Aufgrund einer engen und erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Herstellerbank sowie unseren Hausbanken ist nicht davon auszugehen, dass sich die Finanzierungspolitik negativ verändern wird. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen. Das Unternehmen ist Rückkaufverpflichtungen aus Leasingrückläufern gegenüber der CA Auto Bank S.p.A. Niederlassung Deutschland eingegangen, welche das Autohaus verpflichten, nach Ablauf des Leasingvertrages des Endkunden, das Fahrzeug zu erwerben und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Dafür wurde ausreichende Risikovorsorge betrieben. Es verbleibt allerdings ein inhärentes Marktliquiditäts- und Marktpreisrisiko. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den weiter vorschreitenden Strukturwandel und die Transformation zu alternativen Antrieben, insbesondere der Elektromobilität. Verstärkt wird das Problem durch schwankende Restwerte bei Gebrauchtfahrzeugen. Die Kriegs- und Inflationsprobleme und die Unsicherheiten in Bezug auf Waren- und Komponentenversorgung bei den Automobilherstellern können weiterhin zu nicht absehbaren Risiken führen. Hinzu kommt der durch die USA entfachte Handelskrieg mit Zollproblematiken, insbesondere bei der Marke Jeep. Im Bereich der BEV (Battery Electric Vehicle) warten viele Käufer die Entwicklung hinsichtlich möglicherweise weiterer Förderprogramme ab. Unklar sind noch die Veränderungen der Vertriebswege. Zum einen hat sich die Einführung der Agenturmodelle bei allen Herstellern verzögert und die Auswirkungen auf den Markt bleiben ungewiss. Die Firma IWM ist jedoch durch die weiterhin breite Modellpalette, die starke Marktpräsenz und ihre gute Bonität für schwierige Zeiten gerüstet. Gesamthaft sind für die Geschäftsführung derzeit keine Risiken erkennbar, die den Bestand des Unternehmens gefährden. 5. Prognose und Ausblick Gesamtwirtschaft und Branche Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erwartete in ihrer Frühjahrsprognose für das Jahr 2024 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,1 ?%. Damit liegt die Prognose auf dem Niveau des Vorjahres: 2023 wuchs die Weltwirtschaft laut OECD um 3,0 ?% und damit etwas stärker als ursprünglich angenommen. Optimistisch ist die OECD hinsichtlich der Inflation. Die durchschnittliche Inflation der fortgeschrittenen Volkswirtschaften ging der OECD zufolge (Median) von 9,9 % im letzten Quartal 2022 auf 3 % im ersten Quartal 2024 zurück. Der Druck wird nach der Prognose der OECD nachlassen und die Konsumstimmung und Erwartungen der Unternehmen sich bessern. Große Unterschiede gibt es weiterhin zwischen Gütern und Dienstleistungen: Bei Letzteren hält sich die Teuerung hartnäckiger und liegt in den meisten OECD-Ländern weiterhin deutlich über den Durchschnittswerten vor der Pandemie. Dies spiegelt das größere Gewicht der Lohnkosten in vielen Dienstleistungen sowie die höheren Gewinne in einigen Sektoren wider. So lag die jährliche Preisinflation im Dienstleistungssektor laut OECD in den Vereinigten Staaten und der Eurozone weiterhin bei 4 % und in mehreren Ländern Mittel- und Osteuropas bei über 6 %. Der vorsichtige Optimismus ist auch von Risiken begleitet. Ungewiss ist weiterhin der nicht absehbare Verlauf des russischen Krieges gegen die Ukraine und aktuell die Auswirkungen der US-amerikanischen Zollpolitik. Deutlich schwächer als die Weltwirtschaft wird sich laut der OECD-Schätzung die deutsche Wirtschaft entwickeln: 0,2 % Wachstum erwartet die Organisation für Deutschland in 2024. Im Jahr 2025 könnte es für Deutschland jedoch deutlich positiver aussehen, da die OECD einen Anstieg von 1,1 % erwartet. Die EU-Kommission erwartete ein BIP-Wachstum von 0,8 % für 2024 in der Eurozone, und prognostiziert für 2025 einen Anstieg auf 1,3 % (Herbstprognose vom 15. November 2024). Ähnlich rechnet die OECD mit einem schwachen Wachstum von 0,7 % in 2024, das sich 2025 auf 1,3 % verbessern könnte, wenn sich die Binnennachfrage erholt. Die Neuzulassungszahlen von PKW stiegen 2024 in der EU um 0,8 %. Für Gesamteuropa stehen in der ACEA-Statistik für das gerade vergangene Jahr 2024 12.963.614 Neuzulassungen, 0,9 % mehr als im Vorjahr. Als klare und einzige Gewinner im Jahr 2024 gehen die Hybrid-Modelle aus der EU-Zulassungsstatistik 2024 hervor. Die Zuwachsrate gegenüber dem Vorjahr liegt bei 20,8 %, der Marktanteil bei mittlerweile 30,9 Prozent. Die Benziner kommen noch auf einen Marktanteil von 33,3 %, verlieren aber gegenüber dem Vorjahr um 4,8 %. Die zurückhaltende Kaufbereitschaft für Elektromodelle mündet in der Jahresbilanz in einem Minus von 5,9 %. Der Marktanteil der Stromer liegt bei 13,6 % und damit vor den Diesel-Modellen, die 2024 auf einen Marktanteil von 11,9 % kommen (- 11,4 %). IWM Auch im aktuellen Berichtsjahr hat sich der weitere Ausbau der Digitalisierung sowie das Konzept (LKW und PKW-Vertrieb mit Service) bewährt und sichern weiterhin gute Ergebnisse. Die IWM setzt weiterhin auf die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften und kann dadurch Pensionierungen anderer Mitarbeiter ausgleichen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 gehörten 64 Mitarbeiter (Vj. 60) zur Belegschaft des Unternehmens, davon 2 Geschäftsführer, 28 Angestellte, 17 gewerbliche Arbeitnehmer, 17 Auszubildende. Die IWM plant 2024 einen gezielten Personalabbau, um den gestiegenen Kosten entgegenzuwirken. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet IWM in den Bereichen Fahrzeugverkauf und Werkstatt mit einem Umsatz unter 2023, d. h. auf dem Niveau des Jahres 2022 sowie einem weiterhin sehr guten Jahresergebnis über dem Niveau von 2023. Auf dieser Basis werden auch das Rohergebnis, das EBIT, die Materialaufwandsquote, die Personalaufwandsquote sowie die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Rahmen der Planwerte und weitgehend auf dem Niveau von 2022 erwartet. Auch 2025 sollte sich auf Basis des bisherigen Geschäftsverlaufs positiv entwickeln. Es wird mit einem weiteren Umsatzrückgang bei gleichbleibenden Ergebnis gerechnet. HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Die IWM - Autohaus GmbH mit Sitz in Würzburg ist beim Amtsgericht Würzburg unter der Nummer HRB 2612 in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, der Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Darstellungsstetigkeit hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr ist gewahrt. Die gesetzlichen Postenbezeichnungen wurden - falls erforderlich - an den tatsächlichen Posteninhalt angepasst. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden - sofern gesetzlich zulässig - überwiegend in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag beträgt € 1.861.435,32 (Vj. € 1.398.501,29). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Hinsichtlich der auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist die Stetigkeit gewahrt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Im Einzelnen kamen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert bis € 800,00 werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte im Übrigen nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Diesem wird durch individuelle Abschläge entsprochen, die sich nach den gesunkenen Wiederbeschaffungskosten und nach den geringeren erzielbaren Verkaufserlösen richten (verlustfreie Bewertung). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen das Ausfall- und Kreditrisiko ausreichend berücksichtigt. Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden ebenfalls zu Nennwerten bilanziert. Vom Bilanzierungswahlrecht zur Aktivierung von latenten Steuern nach § 274 HGB wurde Gebrauch gemacht. Aktive latente Steuern wurden für zeitliche Bewertungsdifferenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzwerten ermittelt. Wertansatzdifferenzen resultieren aus Pensionsrückstellungen. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines kombinierten Ertragssteuersatzes von 30,53 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer). Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden gem. § 253 Abs.1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bzw. für Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Der Zeitwert des Deckungsvermögens aus Rückdeckungsversicherungen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung saldiert. Der Zeitwert entspricht den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den Bestimmungen des § 268 HGB ist aus dem nachfolgenden Anlagespiegel ersichtlich:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Latente Steuern Aktive latente Steuern wurden für zeitliche Bewertungsdifferenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzwerten ermittelt. Wertansatzdifferenzen resultieren ausschließlich aus Pensionsrückstellungen.
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen. Es lautet auf DM 375.000,00 (= € 191.734,46). Die Umstellung auf € wurde im Geschäftsjahr 2024 beschlossen. Aus bilanzierten aktiven latenten Steuern resultiert gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 161.651,77. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung resultiert gem. § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 15.801,00 (Vj. € 71.354,00). Rückstellungen Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): Rechnungszins: 1,8200 % p. a.; Restlaufzeit 15 Jahre gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Biometrische Annahme: Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck Trendannahmen wurden nicht vorgenommen. Ermittlung des Handelsbilanzwerts:
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs.6 HGB zum Stichtag 31. Dezember 2023 für Pensionsverpflichtungen:
Der Unterschiedsbetrag ist für eine Ausschüttung gesperrt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber den konzernnahen Banken aus der Händlereinkaufsfinanzierung unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (€ 10.795.257,63; Vj. € 9.869.613,53) sind durch Eigentumsvorbehalt besichert. Die restlichen Bankverbindlichkeiten sind durch Gleichstellungsverpflichtungen und Kapitalbelassungserklärungen besichert. Den Darlehen der Gesellschafter kommt Eigenkapitalfunktion zu. Diesbezüglich liegen Darlehensbelassungs-, Rangrücktritts- und Kapitalerhaltungserklärungen der Gesellschafter vor. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind aufgrund der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen Aufwendungen i. H. v. € 21.204,00 (Vj. € 23.394,37) enthalten. Nach § 246 Abs. 2 HGB wurden Zinserträge aus dem Deckungskapital in Höhe von € 1.467,00 (Vj. € 0,00) mit Zinsaufwendungen aus den Pensionsrückstellungen in Höhe von € 22.671,00 (Vj. € 23.394,37) saldiert. 5. Außenbilanzielle Geschäfte, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse Es bestehen die folgenden nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind (§ 285 Nr. 3 HGB):
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB:
Haftungsverhältnisse liegen zum 31. Dezember 2023 nicht vor. 6. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 46 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) beschäftigt, davon 27 Angestellte und 19 gewerbliche Arbeitnehmer. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am 1. Juli 2024 die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie eine Erhöhung des Stammkapitals um € 8.265,54 beschlossen. Nach der Kapitalerhöhung beträgt das Stammkapital € 200.000,00. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB) liegen nicht vor. Geschäftsführung, Organbezüge Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die beiden Geschäftsführer: - Herr Wolfgang Häfner, Kaufmann, Kist - Herr Wolfgang Latussek, Kaufmann, Gerbrunn Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Auf die Angabe der von der Gesellschaft an die Geschäftsführer gewährten Gesamtbezüge wird unter Hinweis auf die Schutzklausel in § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
Würzburg, 31. März 2025 gez. Wolfgang Häfner gez. Wolfgang Latussek Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die IWM - Autohaus GmbH, Würzburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IWM - Autohaus GmbH, Würzburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IWM - Autohaus GmbH, Würzburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Karlstadt, den 29. April 2025 Mainfränkische
Treuhand GmbH
gez. Alexander Mark, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31. Dezember 2023 in einer gegenüber der von uns bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. |
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