Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 330942
Eingetragen
25.7.1991
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenHerstellung von Süßwaren, ohne DauerbackwarenHerstellung von Dauerbackwaren
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Süßwaren, insbesondere Marzipanwaren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Matt
seit 7.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mundelsheim
100.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Frischmann - Marzipan GmbH

Bad Liebenzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 64.839,00 59.154,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.767,00 9.767,00
II. Sachanlagen 54.772,00 49.087,00
III. Finanzanlagen 300,00 300,00
B. Umlaufvermögen 304.922,08 301.054,33
I. Vorräte 41.837,00 48.825,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.241,34 149.601,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 150.843,74 102.627,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.949,50 1.913,92
Summe Aktiva 371.710,58 362.122,25

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 96.579,24 87.435,90
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 45.450,05 36.306,71
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 30.506,42 38.639,00
C. Verbindlichkeiten 244.624,92 236.047,35
Summe Passiva 371.710,58 362.122,25

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Frischmann-Marzipan GmbH hat ihren Sitz in Bad Liebenzell und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB330942).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Risiken bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 51.129,19 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 24 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Bad Liebenzell , den 16.05.2024

Geschäftsführerin

Andrea Matt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.5.2024.

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