Fraas GmbH
Bau von Heizungs- und Lüftungsanlagen
Wunsiedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
9.326,10 |
6.660,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.636,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
6.690,10 |
6.660,10 |
| C.
Umlaufvermögen |
238.223,08 |
277.532,66 |
| I.
Vorräte |
31.888,70 |
86.545,23 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
|
3.879,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.295,46 |
185.927,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.038,92 |
5.060,42 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
444,44 |
833,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
247.993,62 |
293.929,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.632,61 |
27.606,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
5.068,02 |
2.042,16 |
| B.
Rückstellungen |
54.965,00 |
61.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
162.396,01 |
205.072,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
247.993,62 |
293.929,11 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Fraas GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den
Vorjahren - die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei
der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anschluss
zum Anhang.
Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die unfertigen Erzeugnisse sowie die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Gesellschaft macht von der
Erleichterungsvorschrift nach § 274a Nr. HGB gebrauch
und berechnet keine latenten Steuern.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
Zum Bilanzstichtag bestehen keine bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Sonstige
Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Jürgen
Fraas, Geschäftsführer
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
Hinweis zur Offenlegung:
Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 09.01.2012 festgestellt.
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