NEXTEC Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Zhongxin Pan seit 13.5.2025 | Prokura |
Sergey Molodtsov seit 13.5.2025 | Prokura |
Thomas Seipolt seit 13.5.2025 | Prokura |
Nobuaki Ninomiya seit 19.12.2024 | Geschäftsführer |
Christian Jurianz seit 18.11.2022 | Prokura |
Manoël Benoist Landrieu seit 10.10.2022 | Prokura |
Dimitri Nemirovski seit 25.5.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Murosystems Corporation | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NUKEM Technologies Engineering Services GmbHAlzenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Prüfungsauftrag I. Prüfungsauftrag II. Bestätigung der Unabhängigkeit B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen III. Wesentliche Geschäftsvorfälle 1. Übernahme von Projekten von der NUKEM Technologies 2. Erläuterungen zu wesentlichen langfristigen Projekten 3. Übertragung von Pensionsverpflichtungen IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses E. Schlussbemerkung Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Abkürzungsverzeichnis
A. Prüfungsauftrag I. Prüfungsauftrag 1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Gesellschafterbeschluss vom 27. August 2019 erteilten uns die gesetzlichen Vertreter der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, Alzenau,(im Folgenden kurz "NTES" oder "Gesellschaft" genannt)den Auftrag, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 2. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart. 3. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet. II. Bestätigung der Unabhängigkeit 4. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 5. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage der NTES durch die gesetzlichen Vertreter (siehe Anlage I) dar: 6. Die Geschäftsführung geht zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Grundlagen der Gesellschaft insbesondere auf folgende Punkte ein:
7. Die Geschäftsführung geht sodann im Abschnitt Wirtschaftsbericht auf die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie auf den Geschäftsverlauf ein. Im Einzelnen beschreibt sie u.a. folgende Sachverhalte:
8. Der Chancen- und Risikobericht enthält u.E. folgende Kernaussagen:
9. Im Rahmen des Prognoseberichts führt die Geschäftsführung u.a. folgende Punkte aus:
10. Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen 11. Nach unseren im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen ist die Gesellschaft derzeit im Hinblick auf die Liquidität auf finanzielle Mittel ihrer Alleingesellschafterin oder Dritter angewiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 plant die Gesellschaft ein handelsrechtliches Jahresergebnis vor Verlustübernahme von € -6,5 Mio. Im Geschäftsjahr 2019 belief sich der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme auf € -6,7 Mio. Soweit die Gesellschaft nachhaltig noch keine positiven Jahresergebnisse sowie ausreichend hohe Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft erzielt, ergibt sich u.E. auch weiterhin kurzfristiger Finanzierungsbedarf. Die Gesellschaft ist aufgrund umfangreicher bestehender Leistungsbeziehungen (u.a. Cash-Management, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Dienstleistungsvertrag) zudem darauf angewiesen, dass die NUKEM Technologies ihren Verpflichtungen gegenüber der NTES aus beiderseitigen Verträgen nachkommt. Sie ist insoweit auch von der Entwicklung der NUKEM Technologies abhängig. Nach Einschätzung der Geschäftsführung im Lagebericht (Anlage I zum Prüfungsbericht) ist die NUKEM Technologies auf der Grundlage der bestehenden Patronatserklärung der ASE (Alleingesellschafterin der NUKEM Technologies) mindestens bis zum 31. Dezember 2020 in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der NTES nachzukommen. Darüber hinaus hat die TVEL, Moskau, eine Gesellschaft im Rosatom-Konzern, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 eine weitere Patronatserklärung erteilt, die die finanzielle Leistungsfälligkeit der NUKEM Technologies somit auch weiterhin sicherstellt. Sollten nach diesem Zeitraum keine weiteren Maßnahmen getroffen worden sein, um die NUKEM Technologies dazu in die Lage zu versetzen, ihre finanziellen Verpflichtungen auch zukünftig zu erfüllen, könnte auch die NTES in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sein, sollten keine nachhaltigen positiven Ergebnisse durch die Gesellschaft selbst erzielt werden können. 12. Diese durch die Geschäftsführung getroffene Annahme liegt auch der positiven Beurteilung der Werthaltigkeit der zum 31. Dezember 2019 gegen die NUKEM Technologies bestehenden Nettoforderungen von € 3,2 Mio. (Forderungen von insgesamt € 8,5 Mio abzüglich bestehender Verbindlichkeiten von € 5,3 Mio.) zugrunde, die einen hohen Anteil an der Bilanzsumme der Gesellschaft haben. Die Forderungen bestehen dabei im Wesentlichen aus Ansprüchen aus dem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag (€ 6,7 Mio.). Die Alleingesellschafterin hat mit Vertrag vom 21. Juni 2018 darüber hinaus ein Darlehen über € 5,0 Mio ausgereicht. Das Darlehen ist zur Betriebsmittelfinanzierung bestimmt und am 31. Dezember 2020 endfällig. III. Wesentliche Geschäftsvorfälle 1. Übernahme von Projekten von der NUKEM Technologies 13. Mit wirtschaftlicher und steuerlicher Wirkung zum 1. Januar 2014 hatte die NUKEM Technologies ihren Teilbetrieb Engineering Services als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme (§ 123 Abs. 3 Ziffer 1 UmwG) auf die NTES übertragen. Gemäß Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2014 hat die NTES von der NUKEM Technologies u.a. unfertige Leistungen (vor Verrechnung mit erhaltenen Anzahlungen) im Umfang von insgesamt € 5,3 Mio übernommen. Darüber hinaus hat die NTES von der NUKEM Technologies Projekte übernommen, die zum 1. Januar 2014 vertraglich vereinbart, jedoch noch unbearbeitet waren. 14. Bei einigen, wesentlichen Projekten hat die NTES im Außenverhältnis gegenüber dem Kunden die ursprünglich mit der NUKEM Technologies abgeschlossenen Verträge nicht übernommen bzw. ist nicht in diese eingetreten. Im Innenverhältnis zwischen der NTES und der NUKEM Technologies wurden für einige Projekte über schriftliche Nachträge zum zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Dienstleistungsvertrag Modalitäten zur Projektbearbeitung und -abrechnung festgelegt. Zur Erhöhung der Klarheit und zur besseren Abgrenzung der jeweils von der NTES und der NUKEM Technologies zu erbringenden Leistungen empfehlen wir weiterhin, eine Durchsicht aller bei der NTES bestehenden Aufträge hinsichtlich der Vertragspartner vorzunehmen sowie etwaige Regelungslücken durch schriftliche Vereinbarungen zu schließen. 2. Erläuterungen zu wesentlichen langfristigen Projekten 15. Das endgültige Ergebnis von langfristigen Aufträgen, die zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen sind, wird von Entwicklungen auf der Erlös- und Kostenseite bestimmt, die in der Zukunft liegen und daher prinzipiell nicht genau vorhersagbar sind. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aus den zum Bilanzstichtag vorhandenen Aufträgen in den Folgejahren sowohl positive als auch negative Ergebniseffekte entstehen können, die in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 noch nicht berücksichtigt sind. 16. Nachstehend stellen wir im Hinblick auf die zum Bilanzstichtag aktivierten Herstellungskosten wesentliche Projekte JNPC Radwaste Treatment Center, China (€ 0 Mio; Vorjahr € 13,4 Mio), AEP, LNPP II, Verfestigungsanlage, Russland (€ 1,7 Mio; Vorjahr € 2,2 Mio), das Projekt BeAAT Erweiterungen (Verfestigungsanlage und Trommelreinigungsanlage) mit der INTECSA Ingeneria Industrial (€ 11,7 Mio., Vorjahr € 7,8 Mio.) sowie das Projekt Rückbau Dampferzeuger Biblis dar, die teilweise infolge negativer Deckungsbeiträge zu Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert führten. JNPC Radwaste Treatment Center, China 17. Am 30. November 2013/20. Januar 2014 haben die Jiangsu Nuclear Power Corporation (kurz "JNPC"), die China Nuclear Energy Industry Corporation (kurz "CNEIC") und die NUKEM Technologies einen Vertrag über die Errichtung eines Abfallbehandlungszentrums abgeschlossen. Das Auftragsvolumen (einschließlich Nachtrag) belief sich auf € 16,2 Mio. Die Plankosten waren in Höhe von € 14,6 Mio angesetzt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 haben die NTES und die NUKEM Technologies vereinbart, dass die Abwicklung des vorgenannten Vertrags komplett durch die NTES durchgeführt wird, ohne dass der Vertrag selbst formell auf die NTES übertragen wird (siehe Text 13). Gegenüber dem Kunden tritt die NUKEM Technologies bis zur Umschreibung des Vertrags weiterhin als Vertragspartner auf. Insbesondere erstellt und versendet die NUKEM Technologies im Außenverhältnis zum Kunden im eigenen Namen Rechnungen für die erbrachten Leistungen und übernimmt insoweit das Forderungsmanagement. Zahlungseingänge aus dem Vertrag leitet sie innerhalb der vereinbarten Frist an die NTES weiter. Im Geschäftsjahr 2019 wurde dieses Projekt vollständig realisiert. Insofern wurden Umsatzerlöse in Höhe von € 16,2 Mio. erzielt, denen Herstellungskosten von insgesamt € 14,8 Mio. gegenüber standen. AEP LNPP II, Verfestigungsanlage, Russland 18. Die ASE, handelnd für die OAO "Wissenschaftliches Forschungs-, Projektierungs- und Konstruktionsinstitut Atomenergoprojekt von St. Petersburg" als Rechtsvorgänger der AO Atomprojekt, und die NUKEM Technologies haben am 9. August 2010 einen Vertrag über die Lieferung der Ausrüstung für die Reaktorblöcke 1 und 2 im KKW Leningrad-2 abgeschlossen. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf insgesamt Rubel 212,0 Mio (€ 5,3 Mio bei einem Wechselkurs Rubel/€ 40,25 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Für die Erstellung der Projektdokumentation hat die NUKEM Technologies in den Vorjahren vereinbarungsgemäß Umsatzerlöse von Rubel 72,6 Mio (€ 1,8 Mio) vereinnahmt. Mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2015 ist der Vertrag auf die AO Konzern Titan- 2 als Auftraggeber übergegangen. Die AO Atomprojekt fungiert als Generalplaner. Die NTES hat das Projekt im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Engineering Services von der NUKEM Technologies übernommen (siehe Text 13). Insbesondere aufgrund der Wechselkursentwicklung Rubel/€ sowie infolge eines ungeplanten Kostenanstiegs ermittelte sich für diesen Auftrag bereits in Vorjahren ein negativer Deckungsbeitrag. Zum Bilanzstichtag des Vorjahres ergab sich unter Berücksichtigung der unter den unfertigen Erzeugnissen aktivierten Herstellungskosten von insgesamt € 2,2 Mio und der aktuellen Kalkulation ein "unrealisierter Verlust" von € 0,7 Mio, der durch Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie durch Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit sie das in der Kapitalgesellschaft übliche Maß übersteigen, berücksichtigt worden war. Die Drohverlustrückstellung wurde im Berichtszeitraum vollständig in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich ein verbleibender Bestand an unfertigen Leistungen in Höhe von € 1,7 Mio, der durch den bestehenden Auftragsbestand (Planerlös) gedeckt ist. BeAAT Erweiterungsprojekt (Verfestigungsanlage / Trommelreinigungsanlage) mit der INTECSA Ingenieria Industrial Die Gesellschaft wurde in 2017 von der Vertragspartei mit der Planung und Lieferung einer Verfestigungs- und Trommelreinigungsanlage beauftragt. Der Auftragsumfang beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt € 12,3 Mio. Für den Teilauftrag der Verfestigungsanlage werden derzeit Plankosten von ca. € 7,7 Mio. veranschlagt, die in Höhe von € 7,7 Mio. zum 31. Dezember 2019 bereits angefallen waren. Diesen steht jedoch nur ein Auftragsbestand in Höhe von € 5,2 Mio. gegenüber, so dass sich insgesamt eine Abschreibung auf den Bestand von € 2,5 Mio. ergab, die im Vorjahr auch drohende Verluste von rund € 1 Mio umfasste und damit über das übliche Maß hinaus ging. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Abschreibung infolge der Realisierung weiterer Kosten von rund € 0,9 Mio. vollständig in Anspruch genommen. Rückbau Dampferzeuger Biblis Die Gesellschaft konnte im Vorjahr zusammen mit einem Vertragspartner das Projekt "Rückbau Dampferzeuger Biblis, mit einem Auftragsvolumen von € 13,8 Mio akquirieren. Hierfür waren im Vorjahr Herstellungskosten in Höhe von rund € 2,0 Mio angefallen. Im Berichtsjahr konnte der Auftrag weiter fortgeführt werden; insofern fielen weitere € 3,4 Mio aktivierungspflichtige Kosten an, so dass sich der Bestand an unfertigen Leistungen zum Bilanzstichtag auf € 5,4 Mio. beläuft. 3. Übertragung von Pensionsverpflichtungen 19. Im Geschäftsjahr 2019 wurden mit vertraglicher Vereinbarung vom 28. Juni 2019 von der RUSATOM Overseas Joint Stock Company Pensionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt € 0,3 Mio. für vier Mitarbeiter für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 entgeltlich durch die Gesellschaft übernommen. Für den davor liegenden angedienten Zeitraum wurden von der Muttergesellschaft Pensionsverpflichtungen in Höhe von € 1,3 Mio. auf die Gesellschaft übertragen, die vollständig aufwandswirksam erfasst wurden, so dass diese einmalig das Jahresergebnis negativ beeinflussen. IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 20. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 18. September 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: ''Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, Alzenau Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, Alzenau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 21. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften (z.B. § 42 GmbHG) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. 22. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 23. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten Dezember 2019 (vorbereitende Prüfungshandlungen) sowie Januar bis September 2020 (mit Unterbrechungen) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie in unserer Niederlassung in Erfurt durchgeführt. Während unsere vorbereitenden Prüfungshandlungen sowie die Prüfung im Januar 2020 noch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Alzenau stattfanden, haben wir aufgrund der Hochphase der weltweiten Viruspandemie danach von Vor-Ort Arbeiten abgesehen. Für den Datenaustausch wurden von uns bereitgestellte Plattformen sowie der Mail- und Postweg genutzt. Befragungen fanden telefonisch sowie mittels Videokonferenzen statt. 24. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Abschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018. 25. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten und nicht die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich. 26. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation der Gesellschaft, mit den Unternehmenszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Unternehmensleitung und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gesellschaft haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft durchgeführt. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben:
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Bereichen, in denen die Unternehmensleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen erfolgte schwerpunktmäßig im Geschäftsprozess Vorräte (Unfertige Leistungen). Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen der Gesellschaft in den Vordergrund. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gesellschaft eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschließend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem Ermessen notwendiges Maß reduziert. Der überwiegende Teil der Abschlussposten wurde mit einer Kombination aus Funktionsprüfungen und aussagebezogenen Prüfungshandlungen geprüft. Soweit wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. 27. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten der Gesellschaft haben wir u.a. Handelsregisterauszüge, Liefer- und Leistungsverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2019 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2019 Bankbestätigungen zukommen lassen. Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen haben uns versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten. 28. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten:
29. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt. D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 30. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 31. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Gesellschaft getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. 32. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss 33. Im Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 der NTES wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in allen wesentlichen Belangen beachtet. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags waren nicht zu beachten. 34. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis-und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 35. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 36. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 276 und 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde zulässigerweise durch Nichtangabe der Art der Differenzen, auf denen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist (§ 285 Nr. 29 HGB), Gebrauch gemacht. 37. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch gemacht und Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung unterlassen, da nur ein Geschäftsführer bestellt ist. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden. 3. Lagebericht 38. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB). II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 39. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. 40. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). 41. Wesentliche Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben. Darüber hinaus weisen wir auf folgende Besonderheiten im Ausweis und der Bilanzierung hin:
42. Bezüglich der weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Anhang der Gesellschaft (Anlage II). E. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, Alzenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und des Lageberichtes für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.
Erfurt, den 18. September 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Andreas Kremser, Wirtschaftsprüfer ppa. Nancy Nowitzki, Wirtschaftsprüferin I Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 II Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 1. Bilanz zum 31. Dezember 2019 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 3. Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 III Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Gesellschaft Allgemeines Die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH wurde am 28. November 2013 gegründet. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € wurde bar eingezahlt. Die Anteile werden vollständig von der NUKEM Technologies GmbH mit Sitz in Alzenau gehalten. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Alzenau. Die Gesellschaft wird im Handelsregister Aschaffenburg unter der Nr. HRB 12677 geführt. Die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH hat im Wege der Spaltung durch Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Ziffer 1 UmwG den Teilbetrieb Engineering Services der NUKEM Technologies GmbH mit wirtschaftlicher und steuerlicher Wirkung zum 1. Januar 2014 übernommen. Das Stammkapital der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH beträgt zum Bilanzstichtag 1.026.000 €. Mit der NUKEM Technologies GmbH als Organträger besteht seit 1. Januar 2014 ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Tätigkeitsschwerpunkte Der Tätigkeitsschwerpunkt der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH liegt in der Erbringung von Ingenieurdienstleistungen im Bereich des nuklearen Anlagenbaus mit den Schwerpunkten Abfallbehandlung und Stilllegung. Darüber hinaus werden allgemeine Beratungsleistungen im Bereich des nuklearen Anlagenbaus sowie Ausrüstungen, Komponenten und Systeme fremder Hersteller angeboten. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach dem durch die Bundesregierung verfügten und bis 2022 zu realisierenden Atomausstieg in Deutschland 1 birgt der nukleare Rückbaumarkt in Deutschland perspektivisch hohe Umsatzpotentiale für die Gesellschaft. Nach der erfolgten Einigung der deutschen Energieversorger mit der Bundesregierung zur Aufteilung der finanziellen Lasten des Atomausstiegs sind nunmehr klare Rahmenbedingungen für die bevorstehenden Arbeiten zum Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke geschaffen worden. Seit Mitte 2016 werden zunehmend Projekte in diesem Kontext am Markt ausgeschrieben und beauftragt. NUKEM Technologies Engineering Services konnte aus diesem Portfolio gemeinsam mit der EWN einen Auftrag zum Rückbau der Dampferzeuger am Standort Biblis mit einem Auftragsumfang von ca. 13,8 Mio. EUR gewinnen. Die Gesellschaft sieht sich für die zu erwartenden Aufträge gut positioniert, hat sich bei allen deutschen Betreibern von Kernkraftwerken qualifiziert und im Geschäftsjahr an mehreren entsprechenden Ausschreibungen teilgenommen. In anderen europäischen Ländern ist der Ausbau der Kernenergie Bestandteil der jeweiligen Energiepolitik. Parallel hierzu gewinnt auch in diesen Ländern das Thema Rückbau und Abfallbehandlung weiter an Bedeutung. Beispielsweise betreibt Schweden zunehmend den Rückbau seiner Infrastruktur, NUKEM hat sich bei den Betreibern qualifiziert und im Geschäftsjahr entsprechende Angebote erarbeitet und übergeben. Allerdings sind die Auftragseingänge verhaltener als erwartet, so dass die avisierten Pläne für 2019 hinsichtlich der zu akquirierenden Geschäfte nicht vollumfänglich den ambitionierten Prognosen entsprachen, die für dieses Geschäftsjahr geplant waren.
1 Zeit online "Bundesregierung lehnt
längere Laufzeiten für Atomkraftwerke ab" vom 18.
Dezember 2019
Geschäftsverlauf Im Vertriebsbereich der Gesellschaft (Deutschland / Österreich / Schweiz, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Belgien, Spanien, Italien) konnte im vergangenen Geschäftsjahr kein Großprojekt gewonnen werden. Dafür konnten über die NUKEM Technologies Sales International, eine Zweigniederlassung der Konzerngesellschaft Rusatom Overseas, Moskau, außerhalb des genannten Bereichs drei Großaufträge eingeholt werden. Die NTSI ist als Agent im Auftrag der NTES in verschiedenen Märkten tätig und bereitet Verträge vertrieblich vor, welche dann von NTES unterzeichnet und abgewickelt werden. Insgesamt beläuft sich der Auftragsbestand zum Bilanzstichtag daher auf 90,6 Mio. € (Vorjahr 93,9 Mio. €) und liegt somit unter dem Wert des Vorjahres. Lage der Gesellschaft und finanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2019 nutzte die Geschäftsführung, wie auch in den Vorjahren, zur internen Steuerung - insbesondere gegenüber dem Konzern (ROSATOM STATE ATOMIC ENERGY CORPORATION, Moskau/Russland) - als Kennziffern das operative Ergebnis (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) und das Jahresergebnis vor Verlustübernahme. Weiterhin werden insbesondere der Deckungsbeitrag und der Cash Flow der einzelnen Projekte intern analysiert, um verlustbringende Projekte zu definieren, zu analysieren und mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken zu können; sie stellen jedoch keine Steuerungskennziffer im Rahmen der Lageberichterstattung dar. Ertragslage
Für den Berichtszeitraum weist die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 24,3 Mio. € aus. Hiervon entfallen 16,9 Mio. € (69,4%) auf Geschäfte mit der Muttergesellschaft. Der Anteil des Auslandsumsatzes beläuft sich auf 6,7 Mio. € (27,4% des Gesamtumsatzes). Der Materialaufwand umfasst im Wesentlichen Fremdleistungen. Der Rohertrag (Gesamtleistung abzüglich Materialaufwand) beträgt 9,9 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Mio. € erhöht. Verursacht wird die Erhöhung durch eine höhere Gesamtleistung (22,5 Mio. €, Vorjahr 20,9 Mio. €) infolge gestiegener Umsätze. Insgesamt führt der Anstieg der Umsatzerlöse (+ 9,2 Mio. €) und die Verminderung der Bestände an Unfertigen Leistungen (1,8 Mio. €, Vorjahr Erhöhung der Bestände um 5,6 Mio. €) bei leicht gestiegenen Materialaufwendungen (+ 0,6 Mio. €) zu der Erhöhung des Rohertrags. Die Rohmarge (Verhältnis Rohertrag zu Gesamtleistung) liegt bei rund 44% und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (43%) kaum verändert. Der Personalaufwand entfällt auf Löhne und Gehälter (7,5 Mio. €) und auf soziale Abgaben (2,9 Mio. €). Zum Bilanzstichtag beschäftigt die Gesellschaft rund 100 Mitarbeiter. Infolge der unentgeltlichen Übernahme der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter der Muttergesellschaft (1,3 Mio. €), die damit zusätzliche Aufwendungen für Altersversorgung verursachte, und unterjährige Gehaltsanpassungen war ein Anstieg der Personalaufwendungen um insgesamt 2,2 Mio. € zu verzeichnen. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 1,1 Mio. €, was im Wesentlichen auf höhere Vertreterkosten (+0,8 Mio. €) zurückzuführen ist. Insgesamt liegt das Betriebsergebnis infolge des Kostenanstiegs im Personalbereich und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2,2 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres und damit mit -3,2 Mio. € unter dem ursprünglich erwarteten Betriebsergebnis von -2,5 Mio. €. Abweichungen zur Prognose ergaben sich besonders durch die zeitliche Verschiebung der Projekte und damit in Verbindung stehende Materialkosten, die früher als erwartet anfielen. Ferner waren die Aufwendungen aus der Übernahme der Pensionsverpflichtungen von 1,3 Mio. € nicht budgetiert. Insgesamt entsprach die Entwicklung der Ertragslage nicht vollständig den Erwartungen der Geschäftsführung und konnte damit nicht zufriedenstellen. Das Zinsergebnis (-1,0 Mio. €) wird maßgeblich von Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen, den Zinsen für das von der Muttergesellschaft erhaltene Darlehen und die angefallenen Avalgebühren beeinflusst. Das Ergebnis der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH vor Verlustübernahme durch die NUKEM Technologies GmbH beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf -6,7 Mio. € und liegt somit 3,8 Mio. € unter dem für das Geschäftsjahr 2019 prognostizierten Ergebnis von - 2,9 Mio. €, was im Wesentlichen auf die Abweichungen im Rahmen des Betriebsergebnisses zurückzuführen ist. Der entstandene Jahresfehlbetrag wird entsprechend des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags vollständig von der Alleingesellschafterin ausgeglichen. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr zeigt die nachfolgende Darstellung. Dabei wurden zur übersichtlicheren Darstellung die erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite ausgewiesen und nicht von den Vorräten abgesetzt.
Die sich hieraus ergebende Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 2,1 %. Das langfristig gebundene Vermögen (Anlagevermögen) ist durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital (Finanzverbindlichkeit) gedeckt, wobei das Darlehen der Gesellschafterin in Höhe von 5,3 Mio. € aufgrund der jederzeitigen Prolongation als mittelfristig qualifiziert wurde, obwohl dessen Laufzeit unter einem Jahr beträgt. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mio. € auf 48,2 Mio. € verringert. Diese Veränderung ergibt sich aktivisch vor allem aus der Verminderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um insgesamt 5.6 Mio.€. Hier wurden u.a. im Geschäftsjahr 2019 die Forderungen aus Verlustübernahme von insgesamt 10,4 Mio. € für Vorjahre durch die Alleingesellschafterin gezahlt. Demgegenüber haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,7 Mio. € infolge einer zum Stichtag gelegten Schlussrechnung eines Projektes sowie der Finanzmittelfonds um 1,8 Mio. € erhöht. Der Anstieg der Flüssigen Mittel ist im Wesentlichen auf die Begleichung der Verluste durch die Alleingesellschafterin zurückzuführen. Auf der Passivseite verminderten sich die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen aufgrund des Projektabschlusses eines Großprojektes um 4,1 Mio. €. Nicht vollständig korrespondierend hierzu verminderten sich die Vorräte (-0,7 Mio. €). Gegenüber dem Vorjahr ist hier eine geleistete Anzahlung auf Subunternehmerleistungen in Höhe von € 1,5 Mio. enthalten. Der Minderung der erhaltenen Anzahlungen stehen u.a. höhere langfristige Rückstellungen um 2,3 Mio. € gegenüber. Dies ist vor allem auf den Übergang einzelner Mitarbeiter der Schwestergesellschaft NUKEM Technologies Sales International zurückzuführen, für die gleichzeitig Pensionsverpflichtungen übernommen wurden. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionsrückstellungen von 1,2 Mio. € unentgeltlich von der NUKEM Technologies GmbH auf die Gesellschaft übertragen, so dass sich auch dadurch die langfristigen Pensionsverpflichtungen entsprechend erhöhten Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist auch weiterhin von Transaktionen mit der Muttergesellschaft geprägt. Durch die Übernahme des Verlustes des Vorjahres (4,4 Mio. €) sowie der Restzahlung des Verlustausgleichs für das Geschäftsjahr 2017 (6,0 Mio. €) konnte der Mittelabfluss aus dem operativen Geschäft (-8,0 Mio. €) vollständig ausgeglichen und darüber hinaus noch der Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-0,8 Mio. €) gedeckt werden. Das im Vorjahr bereits gewährte Darlehen durch die Alleingesellschafterin (5,1 Mio. €) wurde leicht um 0,2 Mio. € aufgestockt. Insgesamt erhöhte sich damit der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag um 1,8 Mio. €. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrags mit der NUKEM Technologies GmbH jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der NUKEM Technologies GmbH gegenüber unserer Gesellschaft ist die Alleingesellschafterin jedoch auf Unterstützung innerhalb des Rosatom-Konzerns angewiesen. Die Muttergesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 bilanziell überschuldet, konnte jedoch aufgrund der bis zum 31. Dezember 2020 durch die Gesellschafterin Atomstroyexport laufenden Patronatserklärung ihren finanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2019 nachkommen. Der weitere Bestand der NUKEM Technologies GmbH wird durch die von der Konzerngesellschaft TVEL, Moskau, ausgegebenen Patronatserklärung bis zum 31. Dezember 2022 gesichert, so dass auch die Fortführung unserer Gesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt gewährleistet ist. Insgesamt konnten die Erwartungswerte für das Geschäftsjahr 2019 nicht erreicht werden, so dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Berichtsjahr als nicht zufriedenstellend eingeschätzt werden muss. Chancen- und Risikobericht Risikobericht Die Gesellschaft wendet das standardisierte Risikomanagement-System ihrer Muttergesellschaft an, das grundsätzlich in einer Risikomanagement-Verfahrensanweisung niedergelegt ist. Die regelmäßige Risikoüberwachung der Projektrisiken ist in einer weiteren Verfahrensanweisung des Qualitätsmanagement-Systems der Gesellschaft geregelt und ist integraler Bestandteil der monatlichen Projektberichterstattung, die als wesentliches Kernelement der Risikoanalyse dient. Andere Risiken (wie z.B. Bonitäts-, Ausfall- und Gewährleistungsrisiken) werden in diesem Zusammenhang im Rahmen der einzelnen Projekte analysiert Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Mit der Ausgliederung des Bereichs Engineering Services aus der NUKEM Technologies GmbH in die Gesellschaft erfolgte eine Fokussierung auf Engineering- und Lieferverträge für Komponenten im nuklearen Back-End-Bereich. Die Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft NUKEM Technologies GmbH ist nach wie vor eng. Die Arbeiten an den Projekten der Muttergesellschaft in Litauen nehmen wegen der erfolgten Übergabe der Anlagen an den Kunden ab, für Folgeprojekte übernimmt die Gesellschaft weiterhin Ingenieurleistungen. Tendenziell wird nunmehr die Auslastung durch Aufträge realisiert, in denen die Gesellschaft direkt als Vertragspartner des Kunden tätig wird. Die Gesellschaft erbringt wesentliche Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen, Informationstechnologie, Kommunikation, Qualitätssicherung, juristische Dienstleistungen sowie Außenwirtschaft im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für die Muttergesellschaft. Chancenbetrachtung Durch eine wettbewerbsfähige Organisations- und Kostenstruktur ergibt sich für die Gesellschaft die Chance, in den Zielmärkten (zukünftig Europa und Asien) nachhaltig stabile Erträge zu erzielen. Insofern wird angestrebt eine nachhaltige Auftragslage durch wettbewerbsfähige Angebote zu generieren. Mit der Zusammenlegung von Strukturen aus anderen Konzerngesellschaften und Konzentration und Fokussierung auf die Kernkompetenzen sollen Synergien gehoben und somit auch Effizienzen gesteigert werden. Darüber hinaus werden auch weiterhin Chancen aus dem weiter fortschreitenden Atomausstieg und der damit verbundenen Rückbauverpflichtungen gesehen, so dass hier weitere Vertriebsarbeit zielführend zu weiteren Aufträgen führen und damit die Kapazitätsauslastung und das Wachstum der Gesellschaft sicherstellen sollen. Risikobetrachtung Aufgrund der bestehenden Verträge (insbesondere des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags) mit der Muttergesellschaft NUKEM Technologies GmbH ist die Gesellschaft auch von deren Entwicklung abhängig und der Fähigkeit, die aus den beiderseitigen Verträgen zwischen den Gesellschaften bestehenden Rechte und Verpflichtungen zu erfüllen. Infolge der bei der NUKEM Technologies GmbH bestehenden Patronatserklärung der Gesellschafterin geht die Geschäftsführung davon aus, dass die NUKEM Technologies GmbH zumindest bis zum Ablauf der Patronatserklärung am 31. Dezember 2020 in der Lage sein wird auch ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH in vollem Umfang nachzukommen. Darüber hinaus hat TVEL, Moskau, für den Anschlusszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 eine Patronatserklärung ausgegeben, die die NUKEM Technologies GmbH in die Lage versetzt, bestehende und zukünftige Verpflichtungen zu erfüllen. Beide Patronatserklärungen sind der Höhe nach limitiert. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass auf der Basis der bestehenden Prognoseberechnungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 die Höhe des jeweiligen Patronats ausreichend sein wird. Darüber hinaus kann jedoch auf begründeten Antrag die Patronatssumme auch erhöht werden. Dies ist insbesondere auch davon abhängig, wie sich laufende und zukünftige Projekte entwickeln. NUKEM Technologies Engineering Services GmbH ist im Markt für nukleare Ingenieurdienstleistungen den typischen Geschäftsrisiken kurz- und mittelfristiger Aufträge ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Dies gilt insbesondere für Aufträge, die in Form von Festpreisverträgen abgewickelt werden und gegebenenfalls die dabei entstehenden Kosten nicht finanzieren können. Die Risiken werden im Rahmen der Projektkalkulationen überwacht. Soweit zum Bilanzstichtag erkennbar ist, dass bei einzelnen Aufträgen die vereinbarten Erlöse die Kosten voraussichtlich nicht decken, wurde dies im Jahresabschluss bilanziell durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Für zwei Aufträge sind darüber hinaus nach dem Bilanzstichtag Ereignisse eingetreten, die zusätzliche Aufwendungen von ca. 1,5 Mio. € verursachen können, die voraussichtlich nicht über die Auftragssumme gedeckt sind und damit im Folgegeschäftsjahr zusätzliche Verluste generieren werden. Dies wurde bereits in den aktuellen Prognosebetrachtungen berücksichtigt und ist nach unseren Kenntnissen über die Verlustübernahme der Alleingesellschafterin und damit über die bestehenden Patronatserklärungen abgesichert. Die zu Beginn des Folgegeschäftsjahres einsetzende Corona-Pandemie führte zu einem nahezu vollständigen Lockdown der öffentlichen Einrichtungen und der Wirtschaft. Das Risiko der Pandemie wurde insofern neu im Rahmen der Risikoanalyse betrachtet und in die Projektberichterstattung einbezogen. Aufgrund der Struktur unserer Gesellschaft konnte auch weiterhin für die Kunden gearbeitet werden, wenn auch unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen und zeitweise im Home-Office. Insgesamt hat das Pandemie-Geschehen bislang nur geringe Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Folgegeschäftsjahr gehabt. Lediglich im Rahmen der Subunternehmer und Lieferanten kam es infolge einer Insolvenz zu Mehraufwendungen, die unter den oben genannten zusätzlichen Aufwendungen für die Projekte enthalten sind. Auch zukünftig scheint das Risiko aus der Pandemie beherrschbar. Es wird derzeit eingeschätzt, dass aufgrund der Auswirkung der Corona-Pandemie keine weiteren Maßnahmen über die bislang getroffenen hinaus erforderlich werden und eine Korrektur der Prognosen hierdurch nicht erforderlich sein werden. Insofern geht die Geschäftsführung diesbezüglich von keinen bestandsgefährdenden Risiken aus, die nicht über die Alleingesellschafterin und der für diese gegebenen Patronatserklärungen gedeckt wären. Prognosebericht Ausblick Im Vertriebsgebiet der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH findet insbesondere in Deutschland im Nachgang zur Entscheidung über den Atomausstieg eine Konsolidierung des Marktes statt. Da in den vorangegangenen Jahren wesentliche politische Entscheidungen zur Lastenverteilung des Atomausstieges getroffen wurden und damit grundsätzlich Planungssicherheit für die Energieversorger gegeben ist, werden zunehmend Aufträge zum Rückbau und zur Handhabung radioaktiver Abfälle ausgeschrieben und platziert. In diesem Bereich erwartet die Gesellschaft für die Folgegeschäftsjahre grundsätzlich steigende Auftragseingänge. Ungeachtet dessen werden Marktentwicklungen in Deutschland wesentlich von politischen Entscheidungen beeinflusst, welche die Rahmenbedingungen maßgeblich verändern können. Im Ausland gewinnt das Thema "Back end" weiter an Bedeutung, sowohl im Rahmen der zukünftig anstehenden Rückbauprojekte als auch als begleitendes Thema beim Neubau von Kernkraftwerken. Für diese Projekte gilt es, maßgeschneiderte Abwicklungsmodelle zu implementieren, um sowohl den Vertriebserfolg als auch eine effektive Abwicklung zu gewährleisten. In allen Märkten, in denen die Gesellschaft tätig war, wird sich NUKEM Technologies Engineering Services GmbH verstärkt als Technologie- und Systemlieferant positionieren. Zusätzlich zum traditionellen nuklearen Back-End-Geschäft ergeben sich Möglichkeiten, klassische Technologien aus diesem Bereich auf die Behandlung von Abfällen auf dem Gebiet der Verarbeitung von Erdöl und Erdgas zu übertragen. NUKEM Technologies Engineering Services GmbH konnte erste Aufträge in diesem Sektor akquirieren und beabsichtigt, diesen Bereich mittels Nutzung von Synergieeffekten aus dem Stammgeschäft auszubauen. Insgesamt bilden die Referenzen und Strukturen der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH eine gute Basis für ein wachsendes Geschäft im In- und Ausland. Allerdings wird dieser Trend zum Rückbau durch die derzeit grassierende Corona-Pandemie gebremst. Durch verschiedene Maßnahmepakete für diesen Bereich kann es unter Umständen zur Verschiebung von Rückbaumaßnahmen in Folgeperioden führen, so dass das Auftragsvolumen voraussichtlich im Geschäftsjahr 2020 noch nicht ausgeweitet werden kann. Chancen in diesem Bereich werden voraussichtlich damit erst im Geschäftsjahr 2021 und folgende eintreten, so dass die Planung auf Basis dieser Kenntnisse im Wesentlichen aus der Abarbeitung von Bestandsprojekten besteht. Diese Annahme wurde jedoch bereits in der ursprünglichen Planung unterstellt, da der Ausschreibungsprozess für Großprojekte auch bereits vor der Pandemie als schleppend gekennzeichnet war. Ergebnisprognose Die Gesellschaft hatte für das Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von -2,9 Mio. € erwartet. Das tatsächliche Ergebnis beläuft sich auf -6,7 Mio. €. Die Verschlechterung lässt sich hauptsächlich mit der ungeplanten Übernahme von Aktivitäten und die mit dem Personal verbundenen Verpflichtungen der zum Rosatom-Konzern gehörenden Betriebsstätte NTSI (NUKEM Technologies Sales International) begründen. Darüber hinaus werden auch Projekte nicht durch die Gesellschaft selbst abgewickelt, so dass damit hier entsprechende Auslastung fehlt. Ferner haben sich auch unterjährig bei verschiedenen Projekten zusätzliche Aufwendungen ergeben, die nicht über die vereinbarten Auftragsvolumen abgedeckt werden konnten; dies betrifft insbesondere weiterhin das Projekt Intecsa. Im Hinblick auf die allgemeine Ergebnisentwicklung ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des handelsrechtlichen Realisationsprinzips keine Zwischenergebnisse aus über mehrere Jahre laufenden Großaufträgen realisiert werden und die Jahresergebnisse der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH insoweit Schwankungen unterliegen können. Für das nachfolgende Geschäftsjahr wird ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von rund -5 Mio. € erwartet. Das operative Ergebnis soll dabei bei rund -4 Mio. € liegen. Auch die seit Februar 2020 in Europa einsetzende Corona-Pandemie hat auf diese Planung grundsätzlich keine größeren Auswirkungen. Die Projekte wurden größtenteils auch über den in Deutschland erfolgten Lock-down weiterbetreut. Längerfristige Stilllegungen von Baustellen aufgrund der Pandemie ergaben sich nicht. Insofern war auch keine Kurzarbeit erforderlich; zusätzliche Aufwendungen aufgrund der Pandemie ergaben sich nicht. Allerdings war bei einem Projekt der Ausfall eines Lieferanten zu verzeichnen, was nachfolgend voraussichtlich zu Mehraufwendungen führen wird. Ferner ergaben sich im Zusammenhang mit einem Testlauf im Geschäftsjahr 2020 Mängel bei einer Installation, die ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen führen könnten. Insgesamt wird das Risiko hier mit rund 1,5 Mio. € veranschlagt, so dass sich der zu erwartende Fehlbetrag vor Verlustübernahme entsprechend erhöhen könnten. Infolge des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags wird der Verlust vollumfänglich durch die Alleingesellschafterin übernommen werden, die im Rahmen der bis zum 31. Dezember 2022 gültigen Patronatserklärung auch in die Lage versetzt wird, diese finanziellen Verpflichtungen auch tatsächlich zu erfüllen. Gegenteilige Anzeichen hierfür liegen nicht vor. Insofern ist mittelfristig unverändert von einer Bestandsfortführung auszugehen.
Alzenau, den 17. September 2020 NUKEM Technologies Engineering Services GmbH Thomas Seipolt Ulf Kutscher Bilanz zum 31.12.2019Werte in TEuro AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2019 bis 31.12.2019Werte in TEuro
ANHANG 2019NUKEM Technologies Engineering Services GmbH, AlzenauAllgemeines Die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH wurde am 28. November 2013 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Alzenau. Sie ist beim Amtsgericht Aschaffenburg im Handelsregister unter der Nummer HRB 12677 eingetragen. Die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der NUKEM Technologies GmbH. Die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH wurde gegründet, um den Bereich Engineering Services der NUKEM Technologies GmbH aufzunehmen. Die Übertragung erfolgte im Wege der Spaltung durch Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Ziffer 1 UmwG mit wirtschaftlicher und steuerlicher Wirkung zum 01. Januar 2014. NUKEM Technologies Engineering Services GmbH als übernehmender Rechtsträger hatte der NUKEM Technologies GmbH im Gegenzug einen Geschäftsanteil gewährt. (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.12.2019 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 wurde unter Beachtung der für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der rechtsformspezifischen Vorschriften (GmbHG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung einer positiven Fortführungsprognose aufgestellt. Zwischen der Gesellschaft und ihrer Gesellschafterin besteht ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag, in dem die Gesellschafterin u.a. verpflichtet ist, Verluste der Gesellschaft auszugleichen. Die Gesellschafterin ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet, jedoch durch eine Patronatserklärung so gestellt, dass sämtliche derzeitigen und zukünftigen Verpflichtungen bis zu einer bestimmten Höhe ausgeglichen werden, so auch der Verlustausgleich. Insofern wird auch für die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH von einer Fortführung ausgegangen. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich der Nichtangabe zu § 285 Nr. 29 HGB in Anspruch. Um die Klarheit der Darstellung zu erhöhen, wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Entsprechend der HGB-Regelungen werden im Anhang die folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
Entgeltlich erworbene Software (Immaterielle Vermögensgegenstände) wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungsdauer beträgt durchschnittlich drei Jahre. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten (aktivierte Eigenleistungen) umfassen dabei insbesondere Material- und Fertigungseinzelkosten bzw. Sondereinzelkosten der Fertigung sowie die hierfür angefallenen Gemeinkostenbestandteile. Die abnutzbaren Sachanlagen werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 10 Jahren. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250 € und 1.000 € werden im Rahmen eines Sammelpools aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Der Sammelposten ist einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Geringwertige Vermögensgegenstände unter 250 € werden direkt im Aufwand erfasst. Sonstige Ausleihungen (Finanzanlagen) sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die Bewertung der Vorräte (Unfertige Leistungen) erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung des Prinzips der verlustfreien Bewertung. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Fremdkapitalzinsen werden nicht als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt; sie sind mit ihrem Nennbetrag (der dem Erfüllungsbetrag entspricht) erfasst. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Den im Forderungsbestand und in den sonstigen Vermögensgegenständen liegenden besonderen Risiken sowie das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden geleistete Zahlungen abgegrenzt, soweit sie auf Aufwendungen für Folgejahre entfallen. Aktive latente Steuern resultierend aus handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen der Rückstellungen wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Infolge des bestehenden Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag und der damit begründeten ertragsteuerlichen Organschaft, wären darüber hinaus latente Steuern nicht bei der Gesellschaft, sondern beim Organträger (NUKEM Technologies GmbH) zu erfassen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (Anwartschaftsbarwert-Methode). Als biometrische Berechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Bewertung nach HGB beträgt der Rechnungszinssatz bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren 2,71 % p.a. (10-Jahres-Durchschnitt). Ab dem Geschäftsjahr 2016 wurde für die Pensionsverpflichtung (gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften) der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angewendet (im Vorjahr von 3,21 % p.a.). Der gemäß § 253 Abs. 6 HBG berechnete Unterschiedsbetrag zwischen der Verwendung des 10-Jahres-Durchnittszinssatzes und des 7-Jahres-Durchschnittzinssatzes beträgt 803.431,- Euro und ist demzufolge grundsätzlich ausschüttungsgesperrt. Es wurden ein Gehaltstrend von 3,00 % p.a. und ein Rententrend von 1,00 % p.a. angenommen; darüber hinaus wurde die zukünftige Fluktuation berücksichtigt. Die Prämissen wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem Betrag des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten bilanziert. Der Wert der Jubiläumsrückstellungen wurde im Rahmen eines Gutachtens ermittelt und zurückgestellt. Der Rechnungszins beträgt 1,97 % p.a. (Vorjahr 2,32 % p.a.). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G (im Vorjahr Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Bewertung wurde mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Es wurde unverändert zum Vorjahr ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. einkalkuliert. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nach § 268 Abs. 5 HGB unterteilt in Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (2) Währungsumrechnung Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag bewertet. Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag werden dabei immer ergebniswirksam berücksichtigt (Vorsichtsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), Gewinne nur, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erläuterungen zur Bilanz (3) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens ist in der als Anlage beigefügten "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. (4) Finanzanlagen Die Finanzanlagen entfallen auf sonstige Ausleihungen. Sie enthalten Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter. (5) Vorräte/Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Die Vorräte wurden nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB mit den erhaltenen Anzahlungen saldiert. Im Vorjahr überstieg der Wert der erhaltenen Anzahlungen die Vorräte und wurde deshalb mit 1.891 TEuro unter Verbindlichkeiten (10) ausgewiesen. (6) Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit 8.503 TEuro auf den Gesellschafter. Die Forderungen gegen den Gesellschafter betreffen Lieferungen und Leistungen (1.761 TEuro) und die Verlustübernahme (6.742 TEuro). Die weiteren Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 32 TEuro entfallen auf Lieferungen und Leistungen. (7) Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Vorauszahlungen für die Nutzung von Software-Lizenzen. (8) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Mit der NUKEM Technologies GmbH besteht ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Die NUKEM Technologies GmbH übernimmt dementsprechend den Verlust des Geschäftsjahres 2019 der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH von 6.741.989,56 Euro. (9) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten u.a. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1.063 TEuro, Vorjahr 353 TEuro), Rückstellungen im Personalbereich (1.267 TEuro, Vorjahr 1.167 TEuro) sowie für sonstige Risiken aus Projekten (133 TEuro, Vorjahr 678 TEuro). (10) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten (5.308 TEuro, Vorjahr 5.108 TEuro), die vollständig auf den Gesellschafter entfallen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (88 TEuro, Vorjahr 938 TEuro), davon betreffen 44 TEuro den Gesellschafter. Verbindlichkeitenspiegel:
Im Vorjahr wurden die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 30.919 TEuro mit den Vorräten saldiert, und der verbleibende negative Betrag unter den Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen passiviert. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über 5 Jahren bestehen, wie auch im Vorjahr, nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. - 31.12.2019 (11) Umsatzerlöse
Aufteilung nach Regionen:
Der Posten beinhaltet periodenfremde Umsätze von TEuro 0 (Vorjahr TEuro 817). (12) Bestandsveränderung
(13) Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (482 TEuro, Vorjahr 813 TEuro), Auflösung von Pauschalwertberichtigungen (9 TEuro, Vorjahr 1 TEuro) und Skontierträgen (0 TEuro, Vorjahr 7 TEuro). Der Posten beinhaltet außerdem Erträge aus der Währungsumrechnung von 221 TEuro (Vorjahr 0). (14) Materialaufwand
(15) Personalaufwand / Mitarbeiter
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Unter den Angestellten sind durchschnittlich zwei Geschäftsführer enthalten. (16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen In den Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sind im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. (17) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit sie die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen übersteigen
Die Abschreibungen auf Umlaufvermögen wurden gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen. Sie entfallen auf unfertige Leistungen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen sonstige Fremdleistungen, Reisekosten, Versicherungen, Mieten und Pachten, Rechts- und Beratungskosten, sowie Provisionen ausgewiesen. Verluste aus Währungsumrechnung beliefen sich auf 8 TEuro (Vorjahr 17 TEuro). Neutrale bzw. periodenfremde Aufwendungen umfassen im Wesentlichen die Zuführung zu Wertberichtigungen (33 TEuro, Vorjahr TEuro 9) (19) Zinsergebnis
(20) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.336 TEuro, davon entfallen 507 TEuro auf das Geschäftsjahr 2020. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht. Seit dem 01.01.2017 besteht ein Mietvertrag mit der GfV GmbH für das von NUKEM Technologies GmbH und NUKEM Technologies Engineering Services GmbH genutzte Bürogebäude. Dieser ist frühestens zum 31.12.2021 kündbar. Die jährliche Miete beträgt 464 TEuro. Über Facility-Dienstleistungen besteht seit dem 01.01.2017 ein Vertrag zwischen der Famis GmbH und NUKEM Technologies Engineering Services GmbH. Dieser Vertrag ist 6 Monate zum Jahresende kündbar und verursacht jährliche Kosten in Höhe von 16 TEuro. Seit dem 01.01.2017 besteht mit der Comco MSC S.A. ein Vertrag über die Gebäudereinigung, dabei entstehen jährliche Kosten in Höhe von 72 TEuro. Der Vertrag ist jährlich kündbar. Die Gebäudeüberwachung wird durch die IWS-Industriewerkschutz GmbH übernommen, der Vertrag besteht seit dem 01.01.2020 mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Die jährlichen Kosten betragen 40 TEuro. Zur Wartung und Betreuung von Lotus Notes besteht seit dem 01.01.2020 ein Vertrag mit der Care Quality Services GmbH, der jährliche Kosten in Höhe von 14 TEuro verursacht und innerhalb sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann. Außerdem besteht seit dem 01.01.2020 ein Vertag mit Dieske - Andy's Software Center über die Betreuung von Lotus Notes, der jährliche Kosten in Höhe von 18 TEuro verursacht und 6 Monate zum 31.12.2020 gekündigt werden kann. Die weiteren finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 203 TEuro betreffen größtenteils die Wartung von Software und Leasing von Firmenwagen. Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus wertbegründenden Ereignissen nach dem Bilanzstichtag bei der Abwicklung zweier Projekte, die sich in etwa auf rund 1,5 Mio. € belaufen werden. (21) Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt 40 TEuro und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. (22) Konzernverhältnisse Die Rosatom STATE ATOMIC ENERGY CORPORATION, Moskau/Russland stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Konzern-Unternehmen auf, in den die NUKEM Technologies Engineering Services GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist an ihrem Sitz in Moskau erhältlich. (23) Organe der Gesellschaft Geschäftsführung:
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. (24) Nachtragsbericht Als wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag ist die in Europa seit Februar 2020 einsetzende Corona-Pandemie zu nennen. Insgesamt führte die Pandemie jedoch nur zu marginalen Einschnitten bei der Gesellschaft. Wesentliche Einflüsse waren infolge von Stilllegungen von Baustellen zu verzeichnen, die allerdings bei den einzelnen Projekten zu unterschiedlichen Ausprägungen führten. Insgesamt wurde kein Projekt vollständig eingestellt, so dass die Mitarbeiter auch weiterhin unter Beachtung der erforderlichen Auflagen größtenteils aus dem Home-Office tätig waren. Kurzarbeit war damit nicht erforderlich. Allerdings wurden damit weitere Akquisitionen nicht möglich, so dass die avisierte Erhöhung des Auftragseingangs nicht vollständig eintrat. Die vorgesehenen Prognosen für das Geschäftsjahr 2020 sind nochmals überarbeitet und leicht korrigiert worden. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde ursprünglich ein Jahresfehlbetrag von € 5 Mio. erwartet, der sich durch verschiedene Faktoren allerdings ggf. nochmals erhöhen wird. Insbesondere bezüglich einiger Projekte sind voraussichtliche zusätzliche Aufwendungen von rund € 1,5 Mio. im Folgegeschäftsjahr zu verzeichnen, die nicht über den Auftragsumfang gedeckt sind und damit voraussichtlich den Jahresfehlbetrag erhöhen werden. Ursachen sind neben Ausfällen von Lieferanten aufgrund von eingetretenen Insolvenzen auch im Folgegeschäftsjahr festgestellte Mängel bei der Lieferung durch Subunternehmer. Der Jahresfehlbetrag wird weiterhin über den Verlustausgleich der Muttergesellschaft finanziert werden, der wiederum durch die zugunsten der NUKEM Technologies GmbH gegebene Patronatserklärung abgesichert ist. Insofern bestehen derzeit auch weiterhin bis mindestens zum 31. Dezember 2022 (Ablauf der Patronatserklärung) keine bestandsgefährdenden Risiken, so dass der Jahresabschluss auch weiterhin unter der Annahme der Bestandsfortführung aufgestellt wurde.
Alzenau, 17. September 2020 NUKEM Technologies Engineering Services GmbH Thomas Seipolt Ulf Kutscher Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
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