Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
DOMKLOSTER 4 GmbH
Roncalliplatz 2, 50667 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Hartmann seit 12.9.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Metropolitankapitel der Hohen Domkirche Köln | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DOMKLOSTER 4 GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag zur prüferischen Durchsicht 2 Durchführung der prüferischen Durchsicht 2.1 Gegenstand der prüferischen Durchsicht 2.2 Art und Umfang der prüferischen Durchsicht 3 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht Anlagenverzeichnis Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 1 Auftrag zur prüferischen Durchsicht Mit Schreiben vom 15. Januar 2024 hat uns die Geschäftsführung der DOMKLOSTER 4 GmbH, Köln - im Folgenden auch kurz „Domkloster“ oder „Gesellschaft“ genannt - beauftragt, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen. Dem Auftrag liegen die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 zugrunde. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. 2 Durchführung der prüferischen Durchsicht 2.1 Gegenstand der prüferischen Durchsicht Wir haben den Jahresabschluss der DOMKLOSTER 4 GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist verantwortlich für
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten prüferischen Durchsicht eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss abzugeben. Die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der prüferischen Durchsicht, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. 2.2 Art und Umfang der prüferischen Durchsicht Bei der Durchführung der prüferischen Durchsicht haben wir die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen (IDW PS 900) beachtet. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder unter Inanspruchnahme der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Eine weitergehende Überprüfung von erhaltenen Auskünften und sonstigen Nachweisen ist grundsätzlich nur notwendig, wenn die Annahme besteht, dass die zur prüferischen Durchsicht vorgelegten Informationen wesentlich falsche Aussagen oder Hinweise auf falsche Auskünfte oder ähnliche Anhaltspunkte enthalten. Aufgrund der immanenten Grenzen einer prüferischen Durchsicht besteht darüber hinaus ein gegenüber der Abschlussprüfung höheres Risiko, dass selbst wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere Unregelmäßigkeiten nicht aufgedeckt werden. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir keinen Bestätigungsvermerk erteilen. Wir haben die prüferische Durchsicht in den Monaten August 2024 bis Januar 2025 bis zum 23. Januar 2025 durchgeführt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses schriftlich bestätigt. 3 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht Nach Abschluss des Auftrags erteilen wir folgende Bescheinigung: An die DOMKLOSTER 4 GmbH, Köln, Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang der DOMKLOSTER 4 GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Diese Bescheinigung ist zu Informationszwecken an die DOMKLOSTER 4 GmbH, Köln, gerichtet und darf in keinem anderen Zusammenhang verwendet werden. Insbesondere ist eine Offenlegung dieser Bescheinigung gegenüber Dritten oder ihre Verwendung in Verkaufsprospekten oder anderen gleichartigen öffentlichen Dokumenten oder Medien ausgeschlossen. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die DOMKLOSTER 4 GmbH, Köln, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 (Anlage 2) zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Bericht enthaltenen Informationen bestätigt der Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Köln, den 23. Januar 2025 KPMG AG Tobias Winkeler, Wirtschaftsprüfer, 24.01.2025 Philipp Schier, Wirtschaftsprüfer, 24.01.2025 1.1 Bilanz 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 1.3 Anhang Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Passiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter Nr. 64409 in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Köln eingetragen. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere der Verkauf, Vertrieb und die Entwicklung von Souvenir- und Merchandisingartikeln, Devotionalien, Druckerzeugnissen und Tonträgern, vorrangig mit Bezug zum Dom bzw. zur Region und Stadt Köln. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des HGB und des GmbHG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267a Abs. 2 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen. Sie werden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen grundsätzlich planmäßig nach der linearen Methode mit einer Nutzungsdauer von 3 bis 14 Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren (Durchschnittsverfahren) angesetzt. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Nennwerten. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das gezeichnete Kapital wurde gemäß § 272 HGB zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 61,7 (i. Vj. TEUR 133,0) resultieren aus Darlehen zur Finanzierung des Warenbestandes sowie der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits. Davon betreffen TEUR 36,7 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 25,0 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13 Mitarbeiter (i. Vj. 14 Mitarbeiter) beschäftigt. Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters- Erwerbsminderungssowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 unverändert auf 6,0 % (i. Vj. 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt TEUR 253,9 (i. Vj. TEUR 247,7). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft/Einrichtung getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgt in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Die in diesem Abrechnungsverband bestehende Unterdeckung soll über einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag bis zum Jahr 2040 geschlossen werden. Infolge der Satzungsänderung der KZVK vom 1. November 2019 ist ein Fehlbetrag nicht mehr verlässlich quantifizierbar. Die KZVK berechnet für die Jahre 2020 bis 2026 einen Angleichungsbetrag, um die Abrechnungsverbände S und P zu dem neuen Abrechnungsverband G zusammenzulegen. Organe der Gesellschaft sind:
Als Mitglied des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft waren im Berichtsjahr folgende Personen tätig: Geschäftsführer: Hermann-Josef Johanns (bis 31. Juli 2024) Thomas Hartmann (ab 1. August 2024)
Köln, 22. Januar 2025 Thomas Hartmann, Geschäftsführer |
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