Ohlsen
GmbH
Stockelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.631,00 |
22.733,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.629,00 |
22.731,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.742,85 |
81.439,63 |
| I.
Vorräte |
10.785,95 |
10.218,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.792,25 |
52.585,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.164,65 |
18.635,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.444,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
120.818,29 |
104.172,63 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.587,76 |
27.308,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.308,28 |
-4.474,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.279,48 |
6.782,84 |
| B.
Rückstellungen |
3.629,00 |
4.917,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.601,53 |
71.947,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
120.818,29 |
104.172,63 |
Anhang
E. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeine Angaben
Die Kapitalgesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB Gebrauch
gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Gegenüber den Vorjahren haben sich keine
Änderungen bezüglich der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der handelsrechtlichen Handhabung zu
Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden bis zu einem um die
gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert von unter
410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit den
individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese
angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind
anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen
worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 50 Euro
übersteigt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend
ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungstag
angesetzt. Das Disagio für aufgenommene Darlehen
innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten"
ist aktiv abgegrenzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung erfolgte auf Basis
versicherungsmathematischer Grundsätze unter
Einbeziehung der " Heubeck`schen Richttafeln 2005 G ".
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
sonstige Berichtsbestandteile
Stockelsdorf 28.11.2017 gez.Christian Ohlsen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2017 festgestellt.
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