BRICKS
Verwaltungs GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
172.500,00 |
152.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
172.500,00 |
152.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
858.330,64 |
393.641,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
846.179,43 |
388.077,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
6.763,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.151,21 |
5.563,77 |
| Aktiva |
1.030.830,64 |
546.141,09 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
598.736,49 |
274.534,66 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.600,00 |
12.600,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.600,00 |
-12.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
261.934,66 |
-130,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
324.201,83 |
262.065,35 |
| B.
Rückstellungen |
258.572,41 |
119.106,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.521,74 |
152.500,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
173.521,74 |
152.500,00 |
| Passiva |
1.030.830,64 |
546.141,09 |
Anhang
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der Jahresabschluss der BRICKS Verwaltungs GmbH,
Hannover (Amtsgericht Duisburg, HRB 22 813) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 264 ff HGB und
ergänzend nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Sie ist seit dem Geschäftsjahr 2021
Organgesellschaft der convisa GmbH (Amtsgericht Stendal, HRB
70 25).
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i.
S. d. § 267a HGB. Von den eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs
gemäß § 288 HGB wird teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Es wurden keine Abschlussposten der Gewinn- und
Verlustrechnung aus Gründen der Klarheit gem.
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst.
Der Jahresabschluss vermittelt gem. § 264 Abs. 2
HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB)
bilanziert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen 0 und 0 Jahren) angesetzt. Die
Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der
handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die
Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in
Höhe der allgemeinen Inflationsrate
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf den Ansatz von latenten Steuern wird gem. §
274 a Nr. 4 HGB verzichtet.
Es besteht eine Ausschüttungssperre i. H. v.
€ 6.686,00.
B. Angaben mit weiteren Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch
übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen:
Verrechnungskonto i.H.v. € 846.082,25 (Vorjahr:
€ 381.216,61)
C. Angaben mit Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Keine Angaben
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
beschäftigt:
2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt den
Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch Herrn Dennis
Rodenhauser, Diplom Wirtschaftsingenieur und Herrn Timo
Fröhling, Diplom-Kaufmann, geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Magdeburg, 12. November
2023
gez.
Dennis Rodenhauser / Timo Fröhling
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2023
festgestellt. |