Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH

Hafenstraße 6, 78462 Konstanz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 381410
Eingetragen
31.1.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
die Beförderung von Personen und Gütern auf dem Bodensee und alle mit dem Schiffsbetrieb mittelbar oder unmittelbar verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Die Gesellschaft kann den Gegenstand des Unternehmens selbst oder durch das Halten von Beteiligungen ausüben. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Witte
seit 6.6.2023
Geschäftsführer
Frank Weber
seit 1.3.2019
Geschäftsführer
Norbert Dr. Reuter
seit 21.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Konstanz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
512.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Konstanz GmbH

Konstanz

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022

DER STADTWERKE KONSTANZ GMBH, KONSTANZ

AKTIVA

EUR Vorjahr
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und ähnliche Rechte 2.081.201,14 2.466
2. Geschäfts- oder Firmenwert 302.082,00 181
3. Geleistete Anzahlungen 580.817,81 453
2.964.100,95 3.100
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 67.053.943,74 65.052
2. Technische Anlagen und Maschinen 87.651.075,45 83.206
3. Omnibus-Streckenausrüstung, Hafen und Fähre-Landestellen 4.267.732,00 1.280
4. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 14.932.544,00 15.057
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.737.879,00 5.214
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 32.182.750,24 26.958
211.825.924,43 196.767
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.823,38 0
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 250.000,00 250
3. Beteiligungen 5.583.421,75 5.583
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 121.076,06 158
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 9.500,00 10
5.989.821,19 6.001
220.779.846,57 205.868
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.872.509,96 6.550
2. Waren 51.691,55 27
3. Geleistete Anzahlungen 361.388,00 241
6.285.589,51 6.818
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.899.557,97 41.621
2. Forderungen gegen die Gesellschafterin 2.191.547,54 6.859
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.043.679,95 473
4. Sonstige Vermögensgegenstände 7.020.550,97 3.296
57.155.336,43 52.249
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.898.565,72 2.069
66.339.491,66 61.136
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 802.167,19 789
287.921.505,42 267.793

PASSIVA

EUR Vorjahr
TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000
II. Kapitalrücklage 51.414.063,44 47.656
III. Gewinnrücklagen 38.294.319,20 38.294
IV. Verlustvortrag -11.327.394,24 0
V. Jahresfehlbetrag -6.675.712,19 -11.327
74.705.276,21 77.623
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 6.362.596,95 5.958
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.911.899,00 1.751
2. Sonstige Rückstellungen 14.952.663,64 19.910
16.864.562,64 21.661
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113.257.819,25 110.511
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 22.275.755,17 17.776
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.183.519,77 14.421
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24.981,73 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 21.291.194,07 1.959
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 358.627,29 3.857
7. Sonstige Verbindlichkeiten 10.340.420,23 3.244
179.732.317,51 151.768
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.499.288,13 8.808
F. PASSIVE LATENTE STEUERN 757.463,98 1.975
287.921.505,42 267.793

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2022 BIS 31. DEZEMBER 2022

DER STADTWERKE KONSTANZ GMBH, KONSTANZ

EUR Vorjahr
TEUR
1. Umsatzerlöse 218.034.284,74 164.418
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.197.803,03 2.089
3. Sonstige betriebliche Erträge 7.104.451,48 7.133
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 121.588.671,77 80.415
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.278.192,04 17.274
86.469.675,44 75.951
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 45.220.153,42 41.806
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.298.333,55 11.808
6. Abschreibungen 15.976.791,85 14.265
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.459.077,29 19.372
91.954.356,11 87.251
8. Erträge aus Beteiligungen 65.110,56 75
9. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0,00 24
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 38.266,49 31
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 143.836,81 241
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.235.711,91 2.001
-2.276.171,67 -2.112
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.217.650,29 -2.213
14. Ergebnis nach Steuern -6.543.202,05 -11.199
15. Sonstige Steuern 132.510,14 128
16. Jahresfehlbetrag -6.675.712,19 -11.327

Kapitalflussrechnung für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022

der Stadtwerke Konstanz GmbH

2022
TEUR
2021
TEUR
Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag) -6.676 -11.327
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 15.977 14.265
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -4.796 10.099
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 1.309 2.271
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -8.008 -10.179
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 24.349 5.588
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -21 -23
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 1.658 1.547
+/- Sonstige Beteiligungsaufwendungen/-erträge -62 -75
- Erhaltene Betriebskostenzuschüsse -3.856 -3.891
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag -1.218 -2.213
-/+ Ertragsteuerzahlungen -91 -89
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 18.566 5.973
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -692 -933
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 341 368
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -32.461 -33.339
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 37 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -26 0
+ Erhaltene Zinsen 38 31
+ Erhaltene Dividenden 62 75
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -32.701 -33.798
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 3.758 2.530
+/- Einzahlungen/Auszahlungen aus dem Cashpooling 3.621 9.105
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 14.500 20.481
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten -11.746 -9.694
+ Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 6.528 7.257
- Gezahlte Zinsen -1.696 -1.578
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 14.965 28.101
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 830 276
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.068 1.793
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.898 2.069
Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 2.899 2.069
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten -1 -1
2.898 2.068

Konzerneigenkapitalspiegel der Stadtwerke Konstanz GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Eigentkapitalentwicklung 01.01.2022
EUR
Zugang
EUR
Umbuchung
EUR
Entnahme
EUR
31.12.2022
EUR
Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 0,00 0,00 0,00 3.000.000,00
Kapitalrücklage 47.656.063,44 3.758.000,00 0,00 0,00 51.414.063,44
andere Gewinnrücklagen 38.294.319,20 0,00 0,00 0,00 38.294.319,20
Verlustvortrag 0,00 0,00 - 11.327.394,24 0,00 - 11.327.394,24
Jahresfehlbetrag 2021 - 11.327.394,24 0,00 11.327.394,24 0,00 0,00
Jahresfehlbetrag 2022 0,00 -6.675.712,19 0,00 0,00 -6.675.712,19
Verfügbares Eigenkapital 77.622.988,40 74.705.276,21
Eigentkapitalentwicklung 01.01.2021
EUR
Zugang
EUR
Umbuchung
EUR
Entnahme
EUR
31.12.2021
EUR
Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 0,00 0,00 0,00 3.000.000,00
Kapitalrücklage 45.126.063,44 2.530.000,00 0,00 0,00 47.656.063,44
andere Gewinnrücklagen 41.353.905,57 0,00 - 3.059.586,37 0,00 38.294.319,20
Jahresfehlbetrag 2020 - 3.059.586,37 0,00 3.059.586,37 0,00 0,00
Jahresfehlbetrag 2021 0,00 -11.327.394,24 0,00 0,00 -11.327.394,24
Verfügbares Eigenkapital 86.420.382,64 77.622.988,40

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022

A. Vorbemerkung/Allgemeine Grundsätze

Die Stadtwerke Konstanz GmbH, Konstanz, (Amtsgericht Freiburg, HRB 381756), ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt.

1. Abgrenzung des Konsolidierungskreises

In den Konzernabschluss der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) wurden folgende Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Konstanz (BSB)

Kapitalanteil: 100 %

Ergebnisabführungsvertrag ab 01.01.2004

BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH, Konstanz (BGK)

Kapitalanteil: 100 %

Ergebnisabführungsvertrag ab 01.07.2003

Bodensee-Hafen-Gesellschaft mbH, Konstanz (BHG)

Kapitalanteil: 100 %

Ergebnisabführungsvertrag ab 01.01.2003

Darüber hinaus wurde die Beteiligung von 20 % an der GVO Gashandelsgesellschaft mbH, Ravensburg, nach der Equity-Methode gemäß § 312 Abs. 1 S. 1 HGB in den Konzernabschluss einbezogen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurde die Katamaran-Reederei Bodensee GmbH (KRB) in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Komplementärin der durch den Formwechsel entstandenen Kommanditgesellschaft ist die Katamaran-Reederei Bodensee Verwaltungs GmbH (Kapitalanteil jeweils 50 %). Diese wurden auf der Grundlage von § 311 Abs. 2 HGB wegen der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Aus demselben Grund wurde die Beteiligung an der VHB GmbH (Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH, Konstanz) auf der Grundlage von § 311 Abs. 2 HGB nicht als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss aufgenommen. Die untergeordnete Bedeutung für den Konzern wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Anlagevermögen sowie Umsatzerlöse der nicht einbezogenen Gesellschaften regelmäßig überprüft.

Weiterhin wurde die am 28.10.2022 gegründete Konstanz mobil GmbH wegen der untergeordneten Bedeutung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

2. Konsolidierungsgrundsätze

Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde.

Bei sämtlichen in den Konzernabschluss vollkonsolidierten Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F.) durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2003. Nachträgliche Anschaffungskosten wurden ebenfalls nach dieser Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Der nach Verrechnung der Anteile an verbundenen Unternehmen mit deren Eigenkapital verbleibende aktivische Unterschiedsbetrag wurde nach § 301 Abs. 3 HGB als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dieser wurde seit dem Geschäftsjahr 2004 auf Grundlage des § 309 Abs. 1 Satz 1 HGB a.F. über eine Nutzungsdauer von vier Jahren planmäßig abgeschrieben.

Assoziierte Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, werden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung miteinander aufgerechnet.

Umsatzerlöse und andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Die Bewertungs-, Ausweis- und Gliederungsmethoden sind bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einheitlich angewendet worden.

Durch die Aufhebung des § 308 Abs. 3 HGB wurde die Möglichkeit abgeschafft, steuerrechtliche Wertansätze aus dem Einzelabschluss unverändert in den handelsrechtlichen Konzernabschluss zu übernehmen. Dementsprechend wurden die im Einzelabschluss des Mutterunternehmens gebildeten Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 6 b EStG und gemäß § 52 Absatz 16 EStG mit Wirkung zum 1. Januar 2004 im Konzernabschluss 2004 in einen Eigenkapital- (Zuführung zur Gewinnrücklage) bzw. einen Fremdkapitalanteil, hier Rückstellung für latente Steuern, aufgeteilt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Währungsumrechnung

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung der einbezogenen Gesellschaften (Going-Concern) aufgestellt.

Im Berichtsjahr wurden die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit beachtet.

Die dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) erstatteten Personalkosten für die zugewiesenen Beamten werden im Personalaufwand erfasst und ausgewiesen.

2. Bilanz Aktivseite

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert wurde eine individuelle planmäßige Nutzungsdauer von 5 Jahren zugrunde gelegt.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse sowie planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die den Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern der wesentlichen Anlagegüter erstrecken sich von 6 Jahren für Omnibusse, über 20 Jahre bei den Fähr- und Personenschiffen bis hin zu einer Bandbreite zwischen 25 und 40 Jahren im Bereich der Versorgungsnetze. Die Nutzungsdauer des Gebäudes der Bodensee-Therme wurde mit 33 Jahren angenommen.

Die Anlagenzugänge wurden bis zum Jahr 2007 - soweit zulässig - mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Abweichend hiervon wurden die Fährschiffe der BSB (im Wesentlichen die Personenbeförderungsschiffe) linear über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.

Daneben wird für bewegliche Anlagegüter der BSB, die bis zum 31. Dezember 2007 angeschafft wurden - abweichend vom Mutterunternehmen - nicht mit dem zulässigen Höchstsatz degressiv abgeschrieben, sondern unverändert gegenüber dem Vorjahr in Höhe des zweifachen linearen Satzes - maximal 20 %.

Aufgrund der ab dem 1. Januar 2008 gültigen Änderung des § 7 EStG (steuerlicher Wegfall der degressiven Abschreibungsmethode) wurde die Abschreibung von in 2008 neu angeschafften Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von der degressiven auf die lineare Methode umgestellt.

Die Anlagenzugänge der BSB wurden bis einschließlich 2005 - soweit sie auf die als umsatzsteuerbefreit behandelte Personenbeförderung entfielen - zuzüglich anteiliger Vorsteuer aktiviert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurde auf diese Steuerbefreiung verzichtet, so dass insoweit keine nicht abzugsfähige Vorsteuer mehr anfällt.

Die Anlagenzugänge des Fährbetriebs wurden bis einschließlich 2003 - soweit sie auf die als umsatzsteuerbefreit behandelte Personenbeförderung entfielen - zuzüglich anteiliger Vorsteuer aktiviert. Im Jahr 2006 wurde - rückwirkend bis zum Jahr 2004 - auf diese Steuerbefreiung verzichtet, so dass insoweit keine nicht abzugsfähige Vorsteuer mehr anfällt.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert über 250 €, aber nicht über 1.000 € werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten abgebildet. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.

Anlagegüter mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Die GVO Gashandelsgesellschaft mbH (GVO) mit Sitz in Ravensburg wurde erstmalig mit Wirkung zum 1. Januar 2009 nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anschaffungskosten betrugen 250 T€.

Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden entsprechen im Wesentlichen denen des Mutterunternehmens. Für die GVO ergibt sich folgende zusammengefasste Bilanz zum 30. September 2022:

Umlaufvermögen 9.942 T€
Eigenkapital 392 T€
Rückstellungen 32 T€
Verbindlichkeiten 10.674 T€
11.098 T€

Die zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Werte auf:

Erträge 111.300 T€
Materialaufwand -111.071 T€
Sonstige Aufwendungen - 118 T€
Finanzergebnis 0 T€
Steuern - 32 T€
Jahresüberschuss 79 T€

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Mit Ausnahme der GVO -hier sind 62,5 T€ von 250 T€ einbezahlt- sind die Kapitalanteile per 31. Dezember 2022 voll einbezahlt.

Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zu Anschaffungskosten bzw. Nennwerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

Für die Darstellung des Eigenkapitals sowie des Jahresergebnisses wurden die uns zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorliegenden Jahresabschlüsse berücksichtigt.

Die Stadtwerke Konstanz GmbH ist an folgenden weiteren Gesellschaften, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, beteiligt:

Name und Sitz Höhe des Anteils am Kapital
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
TEUR
Stichtag der vorliegenden Information
Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co.KG, Friedrichshafen 50,0 1.366 -483 31.12.2021
Katamaran-Reederei Bodensee Verwaltungs GmbH, Friedrichshafen 50,0 30 1 31.12.2021
VHB GmbH, Konstanz 22,6 30 0 31.12.2021
GVO Gashandelsgesellschaft mbH, Ravensburg 20,0 391 79 30.09.2022
G-FIT GmbH & Co. KG, Regensburg 12,5 1.653 13 31.12.2021
Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH, Radolfzell 11,2 139 -6 31.12.2021
Innkraft Bayern GmbH & Co. KG, Töging a. Inn 8,6 56.379 378 31.12.2021
Südwestdeutsche Stromhandels GmbH, Tübingen 3,9 49.600 1.246 31.12.2021
Solarcomplex AG, Singen SüdWestStrom Windpark Suckow GmbH & Co.KG, 0,8 18.501 624 31.12.2020
Tübingen 1,9 2.048 0 31.12.2021

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die erkennbaren Risiken wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Ferner wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Forderungen an Kunden in der Schweiz wurden mit dem am 31. Dezember 2022 gültigen Einheitskurs der europäischen Zentralbank von 0,9847 von Schweizer Franken in Euro umgerechnet. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Bankguthaben in der Schweiz wurden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Einheitskurs der europäischen Zentralbank von 0,9847 von Schweizer Franken in Euro umgerechnet. Die weiteren liquiden Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden aus Vereinfachungsgründen bei der unterjährigen Buchung mit einem Durchschnittskurs erfasst. Bei Kassenwirksamkeit werden die entstehenden Differenzen (Abweichung von Durchschnittskurs und Kassakurs) als sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen gebucht.

Die Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von bis zu einem Jahr) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3. Bilanz Passivseite

Bei den empfangenen Ertragszuschüssen handelt es sich um von Kunden bis 2002 gezahlte Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge, die passiviert und innerhalb von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst werden.

Aufgrund der Neuregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung der Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge wurden diese seit 2003 unmittelbar von den Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgezogen.

Da das IDW die Auffassung des BMF nicht teilt und die in Rede stehenden Baukostenzuschüsse weiterhin als Ertragszuschüsse qualifiziert, werden diese seit 2010 wieder passivisch ausgewiesen und linear über die Nutzungsdauer aufgelöst, die sich an der Nutzungsdauer des bezuschussten Wirtschaftsgutes orientiert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,78 % (SWK) bzw. 1,73 % (BSB). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 4,1 % (BSB) sowie Rentensteigerungen von 2 % berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 12.987 € (SWK) bzw. 133.916 € (BSB).

Die Stadtwerke Konstanz GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die ZVK gewährt Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene, Sterbegelder und Abfindungen. Der Umlagesatz betrug im Jahr 2022 6,30 %. Hiervon trägt der Arbeitgeber 5,75 % und der Arbeitnehmeranteil beträgt 0,55 %. Darüber hinaus werden 2,5 % als steuer- und sozialversicherungsfreies Sanierungsgeld erhoben. Seit 2008 wird zudem ein Zusatzbeitrag erhoben, der sich in 2022 auf 0,54 % belief. Die umlagepflichtigen Löhne und Gehälter beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 33.286 T€.

Die Berechnung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie für Sterbegelder erfolgte ebenfalls durch versicherungsmathematische Gutachten nach der PUC-Methode unter Verwendung der biometrischen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Bei der BSB erfolgt die Berechnung unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 0,93 % bzw. 0,91 %, eines Fluktuationsfaktors von 3,53 % sowie einer jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerung von 4,10 %. Bei der SWK wurde die Rückstellung mit einem Zinssatz von 1,43 % abgezinst und unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages von 3 % und Gehaltstrends von 2 % ermittelt.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,30 % und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Verträge gebildet; sie enthalten Aufstockungsbeträge, bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen sowie Abfindungsbeträge der Gesellschaft.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurden eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 3 % p.a. zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten an Schweizer Lieferanten wurden mit dem zum Rückzahlungszeitpunkt gültigen Einheitskurs der europäischen Zentralbank von Schweizer Franken in Euro umgerechnet. Die Darlehensverbindlichkeiten in Schweizer Franken sind mit dem am Bilanzstichtag gültigen Einheitskurs von 0,9847 bewertet.

C. Erläuterungen zu Bilanzposten

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nahezu ausschließlich aus Energie- und Wasserlieferungen der Muttergesellschaft resultieren, ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag von 29.729 T€ (Vj.: 29.064 T€) enthalten. Die Abrechnungen erfolgen im rollierenden Verfahren.

Bei den Forderungen gegenüber der Gesellschafterin handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Energielieferungen (1.450 T€) und Zahlungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV aufgrund der Corona-Pandemie (343 T€).

Im Übrigen bestehen keine weiteren wesentlichen Forderungen gegenüber der Gesellschafterin.

3. Flüssige Mittel

Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Eigenkapital

Die Eigenkapitalentwicklung ergibt sich aus dem Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022.

Umstellungseffekte aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG in 2010, welche in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden, beziehen sich auf die Neubewertung von sonstigen Rückstellungen i.H.v. insgesamt 327 T€.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem Verpflichtungen aus dem Personalbereich (Altersteilzeit, Urlaub, Jubiläum u.a.) mit 4.430 T€ (Vj.: 3.957 T€) und unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen mit 263 T€ (Vj.: 370 T€). Daneben wurde für künftige Belastungen aus dem Regulierungskonto eine Rückstellung i.H.v. 1.679 T€ berücksichtigt und für sonstige ausstehende Rechnungen eine Rückstellung i.H.v. 4.703 T€. Daneben war eine Rückstellung für die Rückgabe erworbener CO 2 -Zertifikate in Höhe von 2.620 T€ zu bilden.

6. Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin handelt es sich im Wesentlichen um von Kunden vereinnahmte und noch an den Gesellschafter abzuführende Abwassergebühren (745 T€) sowie die abzuführende Konzessionsabgabe (906 T€).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen die noch zu erbringende Einlage auf den Gesellschafteranteil bei der GVO GmbH in Höhe von 188 T€.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 1.918 T€ (Vj.: 1.842 T€) Verbindlichkeiten aus Steuern.

Angaben zu den Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind überwiegend durch Bürgschaften durch die Gesellschafterin gesichert. Daneben ist eine Darlehensverbindlichkeit durch die Verpfändung des Fährschiff (FS) Tábor und die notarielle Eintragung einer Schiffshypothek in Höhe von 4.000 T€ gesichert. In 2011 wurden weitere 7.480 T€ an Darlehen für verschiedene Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sowie für den Neubau des Kundenzentrums (sog. Energiewürfel) aufgenommen. Für den Neubau des Gebäudes wurde als Sicherheit eine Grundschuld eingetragen. Die in 2014 erfolgte Darlehensaufnahme für den Neubau eines Lagergebäudes wurde ebenfalls durch die Eintragung einer Grundschuld besichert. Für ein weiteres in 2019 aufgenommenes Darlehen i.H.v. 9.000 T€ besteht eine Ausfallbürgschaft der DZ Bank AG. Die Finanzierung des noch im Bau befindlichen neuen Fährschiffs (Projektname: FS 14) ist durch eine Verpflichtungserklärung des Schiffseigentümers gegenüber dem Darlehensgeber gesichert.

Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei der BHG besteht eine Grundschuld in Höhe von 2.300 T€.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Weitere Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht.

7. Latente Steuern

Die passiven latenten Steuern in Höhe von 757 T€ beruhen im Wesentlichen auf in der Vergangenheit in den Einzelabschlüssen gebildeten Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 6 b EStG und gemäß § 52 Absatz 16 EStG, welche in einen Eigenkapital (Zuführung zur Gewinnrücklage)- bzw. einen Fremdkapitalanteil aufgeteilt wurden. Daneben wurden im Mutterunternehmen latente Steuern für künftige Steuerbelastungen berücksichtigt, die ebenfalls auf einem in der Steuerbilanz ausgeübten Wahlrecht zur Bildung eines Sonderpostens gem. § 6b EStG beruhen.

Entwicklung 01.01.2022
Euro
Veränderung
Euro
31.12.2022
Euro
Aktive latente Steuern 2.619.000,00 1.105.500,00 3.724.500,00
Passive latente Steuern 4.594.154,72 -112.190,74 4.481.963,98
Saldierte Steuerlatenz -1.975.154,72 1.217.690,74 -757.463,98

Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein pauschalisierter Steuersatz von 29,48 % zugrunde. Hierauf entfallen 15,83 % auf die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,65 % auf die Gewerbesteuer mit einem unterstellten durchschnittlichen Hebesatz von 387,5 %.

8. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Gesamt
Euro
Restlaufzeit bis 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Euro
Restlaufzeit über 5 Jahre
Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113.257.819,25 11.937.229,15 43.339.171,35 57.981.418,75
(Vorjahr) 110.510.720,00 11.568.652,41 42.157.009,28 56.785.058,31
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 22.275.755,17 22.275.755,17 0,00 0,00
(Vorjahr) 17.775.641,91 17.775.641,91 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.183.519,77 12.183.519,77 0,00 0,00
(Vorjahr) 14.421.268,46 14.421.268,46 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 21.291.194,07 21.291.194,07 0,00 0,00
(Vorjahr) 1.958.904,95 1.958.904,95 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24.981,73 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 358.627,29 358.627,29 0,00 0,00
(Vorjahr) 3.857.399,74 3.857.399,74 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 10.340.420,23 3.169.552,40 1.454.201,00 5.716.666,83
(Vorjahr) 3.243.501,28 2.712.015,68 527.264,82 4.220,78
Gesamt 179.732.317,51 71.215.877,85 44.793.372,35 63.698.085,58
(Vorjahr) 151.767.436,34 52.293.883,15 42.684.274,10 56.789.279,09

9. Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken ausgesetzt. Deren Absicherung erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz "sonstiger Derivate" i.S.d. § 254 Satz 2 HGB, deren "Underlying" Waren (Strom, Gas, Diesel) sind. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt mit wertmäßig geringen Ausnahmen auf die Absicherung des operativen Geschäfts der Gesellschaft sowie der damit verbundenen Geldanlagen und Finanzierungsvorgänge beschränkt. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Fluktuationen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Marktpreisen zurückgehen.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB gebildet.

Die Gesellschaft ist beim Strom- und Gasverkauf Preisrisiken ausgesetzt; deren Absicherung erfolgt durch Forwards, also durch nicht an der EEX gehandelte Termingeschäfte zur Beschaffung von Strom und Gas in künftigen Perioden zu festgelegten Mengen und Preisen.

Im Bereich der Energiebeschaffung entfiel die Bildung einer Rückstellung, da zwischen den schwebenden Beschaffungsgeschäften und sicheren bzw. quasi-sicheren Absatzgeschäften Bewertungseinheiten hergestellt werden konnten, welche durchweg positive Marktwerte auswiesen. Hier ist nach Einschätzung der Fachabteilung Vertrieb auch unter Beachtung des gebotenen kaufmännischen Vorsichtsprinzips und mit dementsprechend unterstellten Kundenabwanderungen und auf der Grundlage einer sehr konservativen Einschätzung des Energieabsatzes sowie unter Beachtung der signifikant gestiegenen Bezugskosten zwar mit einem sehr deutlichen Margenverlust gegenüber der ursprünglichen Planung zu rechnen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit künftigen Verlusten.

Zur bilanziellen Abbildung der zu 100 % wirksam gebildeten Bewertungseinheiten wird die sog. Einfrierungsmethode (kompensatorische Bewertung) verwendet.

Für die bis zum Bilanzstichtag 2022 abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte (Commodity-Swap) für künftige Dieselbezugsmengen war keine Rückstellung zu bilden, da die Bewertung der getätigten Geschäfte zum Bilanzstichtag durch die beauftragten Kreditinstitute einen positiven Marktwert ergab. Die Bewertung erfolgte nach der Barwertmethode.

Am 7. Juli 2009 wurde ein Zinsswap mit einer Laufzeit vom 2. Juli 2012 bis 30. Juni 2022 abgeschlossen, der im Zusammenhang mit einem variablen Darlehen (Grundgeschäft) zur Zinsabsicherung diente und in 2022 ausgelaufen ist.

D. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

Zusammensetzung der Umsatzerlöse 2022
TEUR
2021
TEUR
Versorgungsbetriebe
Stromversorgung 74.22 61.156
Energieservice 9.928 6.760
Erdgasversorgung 65.059 39.543
(davon Erdgasversorgung Schweiz) (10.274) (7.805)
Wasserversorgung 11.264 10.867
Konsolidierung Energie und Wasser -4.275 -2.693
Telekommunikation 5.253 4.514
Sonstige 2.859 2.808
164.710 122.955
Verkehrsbetriebe
Omnibus 9.596 8.960
Schiffsverkehr BSB 20.464 14.630
Fährebetrieb 17.504 15.713
47.564 39.303
Bäderbetrieb 5.444 1.923
Hafenverwaltung 316 237
Insgesamt 218.034 164.418

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Abgrenzungserträge bzw. Ertragsminderungen aus der Abweichung zwischen bewertetem Vorjahresverbrauch und den in der Jahresverbrauchsabrechnung der laufenden Periode berechneten Lieferungen in Höhe von -59 T€, bestehend aus Stromversorgung (140 T€), Gasversorgung (-151 T€) und Wasserversorgung (-48 T€) enthalten. Weiterhin wurden periodenfremde Erlöse aus Fahrscheinverkäufen in Höhe von 38é T€.

1. Sonstige betriebliche Erträge

Im Jahr 2022 wurden infolge der Corona-Pandemie aus dem ÖPNV-Rettungsschirm außergewöhnliche Erträge in Höhe von 4.060 T€ erzielt.

Daneben beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge 511 T€ aus der Auflösung von Rückstellungen und der Erstattung von Verbrauchssteuern i.H.v. 524 T€. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind weiterhin Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 510 T€, davon unrealisiert 93 T€, enthalten.

Mit Ausnahme der bereits genannten Erträge sind keine wesentlichen periodenfremden Erträge angefallen.

2. Materialaufwand

Von den Materialaufwendungen entfallen 3.696 T€ auf die Konzessionsabgabe, welche an die Stadt Konstanz abzuführen ist.

3. Personalaufwand

Im Personalaufwand sind erstattete Sozialversicherungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld ausgewiesen.

lm Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 3.200 T€ (Vj.: 3.052 T€) enthalten.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste in Höhe von 1 T€ (Vj.: 4 T€) aus Fahrkartenverkäufen der Bodensee-Schiffsbetriebe in fremder Währung.

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von 138 T€ (Vj.: 196 T€) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

6. Steuern vom Einkommen und Ertrag

In 2022 ist für den Konzern Stadtwerke Konstanz GmbH eine Ertragssteuerentlastung von insgesamt 1.218 T€ bilanziert. Auf das Geschäftsjahr 2022 entfällt keine Steuerbelastung im deutschen Steuergebiet. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Erträge aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von 1.218 T€

7. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Im Jahr 2022 wurden aus dem ÖPNV-Rettungsschirm außergewöhnliche Erträge in Höhe von 4.060 T€ erzielt.

E. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften

Die Stadtwerke Konstanz GmbH hat sich gegenüber der Sparkasse Bodensee als Selbstschuldner für die Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co. KG (KRB) bis zu einem Betrag von max. 2.000 T€ zur Sicherung der Forderungen der Sparkasse Bodensee gegenüber der KRB verbürgt.

Daneben garantieren die Stadtwerke Konstanz GmbH der E.ON Energy Sales GmbH einen Betrag bis zu 500 T€ sofern die Südwestdeutsche Stromhandels GmbH ihren Verpflichtungen aus Stromlieferverträgen nicht fristgerecht nachkommt.

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Die Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH (BSB) ist verpflichtet, dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) Zahlungen für die Personalkosten der zugewiesenen Beamten nach den Regelungen des § 21 DBGrG zu leisten. Die Stadtwerke Konstanz GmbH hat sich im Sinne einer verbindlichen Patronatserklärung im Rahmen des Kaufvertrages mit der Deutsche Bahn AG dazu verpflichtet, dass die BSB ihre Zahlungspflicht erfüllt. Der geschätzte Umfang beträgt für das Jahr 2022 rd. 1,73 Mio. €. Des Weiteren steht die SWK dafür ein, dass die BSB die Beschäftigung der ihr zugewiesenen Beamten und beurlaubten Beamten auf Dauer fortsetzt (Beschäftigungsgarantie). Zudem ist die SWK in dem Fall, dass das BEV im Einvernehmen mit oder auf Veranlassung der SWK die Zuweisung eines Beamten zur BSB aufhebt und der entsprechende Beamte der DB AG zugewiesen wird, verpflichtet, eine Ausgleichzahlung zu leisten. Dies gilt nicht für den Fall, dass der zugewiesene Beamte von sich aus Antrag auf Zuweisung zu einer anderen Gesellschaft stellt.

Zur Sicherung der Forderung der Deutschen Kreditbank AG aus dem in 2020 aufgenommenen Darlehen der Stadtwerke Konstanz GmbH zur Finanzierung des neuen Fährschiffs verpflichtet sich die SWK, das Fährschiff frühestmöglich in das einschlägige Schiffsregister eintragen zu lassen, dieses weder zu veräußern noch zu belasten, bzw. keine Verpflichtungen einzugehen, deren Gegenstand die Veräußerung oder Belastung des Fährschiffs ist. Darüber hinaus verpflichtet sich die SWK auf Verlangen der Bank eine Schiffshypothek über 17,4 Mio. € in das Schiffsregister, in dem das Fährschiff verzeichnet ist, eintragen zu lassen.

Für die Übernahme der Gewährträgerschaft der Stadt Konstanz für die Stadtwerke Konstanz GmbH aus Eventualverpflichtungen gegenüber der ZVK ist jährlich ein Betrag in Höhe von 0,25% des Gewährvolumens zu leisten (2022: 167 T€).

Die Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen waren nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich erfüllt werden können und deshalb mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die zukünftige finanzielle Verpflichtung zur Abnahme von Energiebezugsmengen beträgt zum Bilanzstichtag rd. 100 Mio. €.

Finanzielle Verpflichtungen des Tochterunternehmens BGK ergeben sich aus dem bis zum 31. Dezember 2023 bestehenden Pachtvertrag mit der Stadt Konstanz. Im Berichtsjahr belief sich die Pachtabrechnung auf 205 T€.

Aus der Beteiligung an der Katamaran-Reederei Bodensee GmbH Co. KG (KRB) besteht die gesellschaftsvertragliche Verpflichtung, den operativen Verlust der KRB KG durch Einlagen im Verhältnis der Beteiligung auszugleichen. Dieser Ausgleich hat vor dem Ende des Wirtschaftsjahres der Verlustentstehung zu erfolgen. Entsprechend der Erfolgsplanung der KRB entsteht hieraus im Jahr 2023 eine Verpflichtung für die Stadtwerke Konstanz GmbH in Höhe von 361 TEUR.

Das Bestellobligo des Mutterunternehmens zum 31. Dezember 2022 beläuft sich auf rd. 5,4 Mio. €. Bei der Tochtergesellschaft BHG ergibt sich für den Bau der Gastronomie Mole Radolfzell ein offenes Bestellobligo in Höhe von ca. 1,1 Mio. €. Im Übrigen bewegt sich das Bestellobligo in einem das übliche Maß nicht übersteigenden Rahmen.

Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhalten das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen auch Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Unternehmen, Mitgliedern des Managements oder des Aufsichtsrates (einschließlich deren nahen Familienangehörigen sowie Unternehmen, die von diesen unmittelbar oder mittelbar beherrscht, gemeinsam geführt oder maßgeblich beeinflusst werden) sowie der Stadt Konstanz (einschließlich deren Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und maßgeblichen Beteiligungen). Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu angemessenen Konditionen, die dem Maßstab des Drittvergleichs genügen, durchgeführt.

4. Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 (DRS 21) aufgestellt.

Der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2022 beinhaltet die Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

Ergänzende Angaben zum Konzerneigenkapitalspiegel

Am Bilanzstichtag unterliegen beim Mutterunternehmen 12.987,00 € gesetzlichen Ausschüttungssperren.

5. Ergänzende Angaben

Die Geschäftsführung beim Mutterunternehmen wurde im Geschäftsjahr 2022 von Herrn Dr. Norbert Reuter wahrgenommen. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Für ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Konstanz GmbH besteht eine Pensionsrückstellung in Höhe von 556 T€. Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung wurden Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband in Höhe von 43 T€ aufgewendet.

Aufsichtsratsmitglieder beim Mutterunternehmen waren im Geschäftsjahr 2022:

Uli Burchardt, Oberbürgermeister der Stadt Konstanz (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Roberto Schulze, Betriebsratsvorsitzender SWK (Stellvertretender Vorsitzender)

Karl Langensteiner-Schönborn, Bürgermeister der Stadt Konstanz

Kurt Demmler, Kriminalhauptkommissar a.D.

Johann Hartwich, Architekt - bis 31.10.2022

Soteria Fuchs, Kindertagespflegeperson

Holger Reile, Journalist

Matthias Hipp, Schiffsführer/Betriebsratsmitglied BSB - bis 15.10.2022

Dr. Dorothee Jacobs-Krahnen, Stellv. Vorstand der VHS Konstanz-Singen e.V. i.R.

Susanne Heiß, selbständige Betriebswirtin

Susann Schmidt, Fachangestellte für Bäderbetriebe/Betriebsratsvorsitzende BGK

Wolfgang Messmer, Leiter technische Ausbildung SWK

Alexander Siebrecht, stellv. Betriebsratsvorsitzender SWK

Dr. Jürgen Ruff, Biologe

Gabriele Weiner, MTA i.R.

Peter Gorski, Schiffsführer/Betriebsratsvorsitzender BSB - ab 16.10.2022

Achim Schächtle, Stadtrat - ab 01.11.2022

Die Vergütungen für die Aufsichtsräte der SWK (51 T€) und die Beiräte der Tochtergesellschaften (31 T€) betrugen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 82 T€.

Für das Geschäftsjahr 2022 wurden Aufwendungen in Höhe von 61 T€ für Abschlussprüfungsleistungen berücksichtigt.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer des Mutterunternehmens gem. § 267 Abs. 5 HGB (ohne Geschäftsführung, Auszubildende, Praktikanten, Aushilfen und ruhende Arbeitsverhältnisse) lag bei 627 Mitarbeitern. Daneben beschäftigten die Stadtwerke Konstanz GmbH im Jahresdurchschnitt 31 Auszubildende und 11 Aushilfen bzw. Praktikanten. Bei der Tochtergesellschaft BGK gab es neben den Geschäftsführern (ohne geringfügig Beschäftigte) im Jahresdurchschnitt 78 weitere Mitarbeiter sowie 7 Auszubildende. Hinzu kommen noch durchschnittlich 167,25 Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 bei der BSB beschäftigt waren.

Die Tochterunternehmen Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH und die Bodensee-Hafengesellschaft mbH machen hinsichtlich der Publizitätsverpflichtung von der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

6. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

 

Konstanz, 13. Juni 2023

Stadtwerke Konstanz GmbH

Dr. Norbert Reuter, Geschäftsführer

ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS

Anschaffungs-/Herstellungskosten
1.1.2022
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und ähnliche Rechte 12.533.418,30 289.468,71 2.715,00 0,00 12.825.602,01
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.395.337,01 0,00 0,00 0,00 2.395.337,01
3. Geleistete Anzahlungen 181.276,48 402.256,33 -2.715,00 0,00 580.817,81
15.110.031,79 691.725,04 0,00 0,00 15.801.756,83
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 97.358.885,60 3.999.357,42 711.124,47 0,00 102.069.367,49
2. Technische Anlagen und Maschinen 283.363.278,56 6.202.100,72 5.958.163,46 124.103,35 295.399.439,39
3. Omnibus-Streckenausrüstung, Hafen und Fähre-Landestellen 11.516.429,67 50.104,03 3.398.874,20 0,00 14.965.407,90
4. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 75.469.893,92 0,00 3.035.745,47 914.861,73 77.590.777,66
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.278.421,70 1.595.610,16 353.218,37 163.999,44 26.063.250,79
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.958.427,45 18.681.448,76 -13.457.125,97 0,00 32.182.750,24
518.945.336,90 30.528.621,09 0,00 1.202.964,52 548.270.993,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 25.823,38 0,00 0,00 25.823,38
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 250.000,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00
3. Beteiligungen 6.120.713,64 0,00 0,00 0,00 6.120.713,64
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 157.999,14 0,00 0,00 36.923,08 121.076,06
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 9.500,00 0,00 0,00 0,00 9.500,00
6.538.212,78 25.823,38 0,00 36.923,08 6.527.113,08
540.593.581,47 31.246.169,51 0,00 1.239.887,60 570.599.863,38
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und ähnliche Rechte 10.067.720,28 676.680,59 0,00 10.744.400,87
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.942.213,01 151.042,00 0,00 2.093.255,01
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
12.009.933,29 827.722,59 0,00 12.837.655,88
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 32.306.833,91 2.708.589,84 0,00 35.015.423,75
2. Technische Anlagen und Maschinen 200.158.780,10 7.668.274,19 78.690,35 207.748.363,94
3. Omnibus-Streckenausrüstung, Hafen und Fähre-Landestellen 10.236.518,67 461.157,23 0,00 10.697.675,90
4. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 60.413.089,92 2.888.005,47 642.861,73 62.658.233,66
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.064.365,70 1.423.042,53 162.036,44 20.325.371,79
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
322.179.588,30 15.149.069,26 883.588,52 336.445.069,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 537.291,89 0,00 0,00 537.291,89
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
537.291,89 0,00 0,00 537.291,89
334.726.813,48 15.976.791,85 883.588,52 349.820.016,81
Buchwerte
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software und ähnliche Rechte 2.081.201,14 2.465.698,02
2. Geschäfts- oder Firmenwert 302.082,00 453.124,00
3. Geleistete Anzahlungen 580.817,81 181.276,48
2.964.100,95 3.100.098,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 67.053.943,74 65.052.051,69
2. Technische Anlagen und Maschinen 87.651.075,45 83.204.498,46
3. Omnibus-Streckenausrüstung, Hafen und Fähre-Landestellen 4.267.732,00 1.279.911,00
4. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 14.932.544,00 15.056.804,00
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.737.879,00 5.214.056,00
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 32.182.750,24 26.958.427,45
211.825.924,43 196.765.748,60
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.823,38 0,00
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 250.000,00 250.000,00
3. Beteiligungen 5.583.421,75 5.583.421,75
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 121.076,06 157.999,14
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 9.500,00 9.500,00
5.989.821,19 6.000.920,89
220.779.846,57 205.866.767,99

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022

1. Allgemeine Angaben zum Lagebericht

In den Konzernabschluss werden neben der Stadtwerke Konstanz GmbH als Mutterunternehmen die Tochterunternehmen BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH (BGK), Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH (BSB) sowie Bodensee-Hafengesellschaft mbH (BHG) einbezogen, an denen die Stadtwerke Konstanz GmbH jeweils mit 100 % beteiligt ist. Die Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) und die genannten Tochtergesellschaften sind jeweils durch Ergebnisabführungsverträge verbunden. Daneben ist die Stadtwerke Konstanz GmbH an der GVO Gashandelsgesellschaft mbH (GVO) beteiligt, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Gegenstand der Tochtergesellschaften ist die Beförderung von Personen und Gütern auf dem Bodensee (BSB), der Betrieb von Häfen und Schiffs- und Bootsliegeplätzen am Bodensee (BHG) sowie die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Bädern in der Stadt Konstanz (BGK). Die GVO Gashandelsgesellschaft mbH erbringt energiewirtschaftliche Leistungen für die Gesellschafter und für Dritte, insbesondere die Beschaffung und der Handel mit Erdgas. Die Muttergesellschaft betreibt vor allem die Erzeugung, die Verteilung und den Handel von Energie und Wasser sowie die Beförderung von Personen und Gütern mit Omnibussen und Fähren.

2. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf

2.1 Vermögenslage und Investitionen

Die Konzern-Bilanzsumme 2022 ist gegenüber dem Vorjahr um 20,1 Mio. € auf 287,9 Mio. € angestiegen. Im Bereich des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr 2022 rd. 31,2 Mio. € (Vj.: 32,0 Mio. €) investiert. Der größte Teil dieser Investitionen entfällt auf die Muttergesellschaft mit 20,8 Mio. € und auf die BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH mit 5,9 Mio. €. Im Versorgungsbereich Strom wurden 0,5 Mio. €, in der Sparte Gas insgesamt 0,2 Mio. €, in der Sparte Wasser 1,1 Mio. € und in der Sparte Telekommunikation 1,2 Mio. € in den Netzausbau investiert. Die Energiewende sowie die erneuerbaren Energien sind ein zentraler Baustein der Energieversorgung der Zukunft. Daher haben die Stadtwerke Konstanz auch im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 0,7 Mio. €(V.j.:3,0 Mio. €) in verschiedene Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien investiert. Daneben wurde in 2022 der Ausbau des Geschäftsfeldes Telekommunikation weiter fortgeführt. Inklusive des oben erwähnten Netzausbaus entfielen auf diesen Bereich Investitionen in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. €. Die bedeutendste Investitionsmaßnahme der BGK ist der Neubau des Schwaketenbades, dessen Fertigstellung Mitte Dezember 2021 weitgehend abgeschlossen wurde. Mit den Rohbauarbeiten wurde am 1. Dezember 2017 begonnen. Die offizielle Eröffnung fand am 1. April 2022 statt. In 2022 wurden 5,5 Mio. € für den Abschluss der Bauarbeiten investiert.

Zur Finanzierung der Investitionen wurden im Berichtsjahr Darlehensverträge mit einem Volumen von insgesamt 14,5 Mio. € abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gegenüber dem Vorjahr von 110,5 Mio. € auf 113,3 Mio. € an.

Aufgrund des im Geschäftsjahr erzielten Jahresfehlbetrages sowie -gegenläufig- der von der Gesellschafterin erhaltenen Ausgleichszahlung zur Abdeckung des übernommenen Verlustes aus der BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH verminderte sich das Eigenkapital insgesamt leicht von 77,6 Mio. € auf 74,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahresniveau auf mit 30,6 % der aufbereiteten Bilanzsumme nahezu unverändert. (Vj.: 31,3 %).

2.2 Finanzlage und Liquidität

Zur kurzfristigen Finanzierung unterhält das Mutterunternehmen, die Stadtwerke Konstanz GmbH, sowohl mit der Gesellschafterin, der Stadt Konstanz, als auch mit den Tochtergesellschaften einen Liquiditätsverbund. Aus diesem Liquiditätsverbund besteht gegenüber der Gesellschafterin zum 31. Dezember 2022 eine saldierte Verbindlichkeit in Höhe von 19,6 Mio. € (Vj.: Forderung i.H.v. 3,6 Mio. €). Termingeldanlagen innerhalb des Liquiditätsverbunds bei der Stadt Konstanz sind seit November 2018 nicht mehr möglich.

Die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit sowie die Durchführung der Investitionen des Konzerns waren zu jederzeit sichergestellt. Zur weiteren Beurteilung der Finanzlage sind dem Konzernabschluss weiterhin die Konzern-Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel des Konzerns als eigenständige Anlagen beigefügt.

2.3 Ertragslage

Der Konzernjahresfehlbetrag stellt sich grundsätzlich als Saldo des Jahresüberschusses des Mutterunternehmens vor Verlust- bzw. Gewinnübernahmen der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen von 1.354 T€ einerseits und des Jahresfehlbetrages der BGK von 8.967 T€, sowie der Jahresüberschüsse der BHG von 612 T€ sowie der BSB von 365 T€ dar. Zusätzlich ergaben sich aus Konsolidierungsmaßnahmen Aufwendungen in Höhe von 40 T€, so dass sich der Konzernjahresfehlbetrag auf 6.676 T€ beläuft.

Nachdem das Geschäftsjahr 2021 von den anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt war, blicken die Stadtwerke Konstanz auf ein von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und den damit einhergehenden wirtschaftlichen sowie finanziellen Belastungen der energiewirtschaftliche Situation mit massiv gestiegenen Energiepreisen geprägten Geschäftsverlauf 2022 zurück. Der Jahresfehlbetrag des Konzerns im Berichtsjahr beträgt 6,7 Mio. €, nachdem im Vorjahr bereits ein Jahresfehlbetrag von 11,3 Mio. € zu verzeichnen war.

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Jahr 2022 um 53,6 Mio. € und betragen insgesamt 218 Mio. €.

Neben den durch die Energiekrise getriebenen Preisentwicklungen für Strom und Gas im Versorgungsbereich waren hierfür auch die sich nach der Pandemie langsam normalisierende Umsatzentwicklung im Verkehrsbereich ursächlich, wozu auch die im Geschäftsjahr 2022 erhaltenen Ausgleichszahlungen für Schäden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Rettungsschirm) beigetragen haben. Demgegenüber hat sich im Zuge der Energiekrise der Materialaufwand im Wesentlichen aufgrund von enorm erhöhten Beschaffungspreisen im Versorgungsbereich um insgesamt 40,0 Mio. EUR erhöht.

Auch der bereits zu Beginn der Pandemie angeordnete und auch während der energiewirtschaftlichen Krise beibehaltene grundsätzliche Ausgaben- und Einstellungsstopp hat maßgeblich zu einer spürbaren Stabilisierung des Ergebnisses des operativen Geschäftsbetriebes im Geschäftsjahr 2022 beigetragen.

Bezogen auf das Betriebsergebnis wurde eine Umsatzrentabilität von -2,6 % (Vj.:-7 %) erzielt. Die Eigenkapitalrentabilität des Geschäftsjahres beträgt -7,5 % (Vj.: -14,7 %).

2.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die zur Hauptsteuerung verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Ertragsteuern. Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren verwendet der Konzern zu Steuerungszwecken als bedeutende Leistungsindikatoren die abgegebenen Absatzmengen an Strom, Gas und Wasser. Im Bereich der Schifffahrt (BSB und Fährebetrieb) sowie im Omnibusbetrieb ist die Anzahl der beförderten Fahrgäste der nichtfinanzielle Leistungsindikator. Im Bäderbereich sind die Besucherzahlen der wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikator.

2.5 Zusammenfassende Stellungnahme der Geschäftsführung

Nachdem im Geschäftsjahr 2021 die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie zu einem negativen Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 11,3 Mio. € geführt haben, konnte dieser Trend, trotz der noch immer bestehenden pandemischen Lage in 2022 und der sich gleichzeitig anbahnenden Energiekrise gestoppt werden, so dass sich das negative Betriebsergebnis auf 5,5 Mio. € deutlich verbessert hat.

Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie in den vergangenen drei Jahren und die Belastungen durch die aktuelle energiewirtschaftliche Situation, welche sich durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nochmals verschärft hat, haben bereits deutliche Spuren in der Bilanz hinterlassen. Im Geschäftsjahr 2022 ist es dennoch gelungen, im Kerngeschäft des Mutterunternehmens ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Dem wachsenden Druck begegnen die Stadtwerke Konstanz durch nachhaltiges Wirtschaften und einem erfolgreichen Geschäftsbetrieb. Durch die Fortsetzung des grundsätzlichen Einstellungs- und Ausgabenstopps werden weiterhin Kosten reduziert, wo sinnvoll und möglich. Gleichzeitig werden Erlöse ausgeschöpft, die nun nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder möglich sind. Aufgrund einer soliden Eigenkapitalausstattung blicken die Stadtwerke Konstanz daher dennoch optimistisch in die kommenden Jahre.

2.6 Erklärung zur Unternehmensführung

Im Rahmen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Konstanz GmbH im Geschäftsjahr 2020 der Gesellschafterversammlung neue Zielquoten und Fristen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zum Beschluss empfohlen. Weiterhin wurden von der Geschäftsführung Zielquoten und Fristen für die erste und zweite Führungsebene der SWK beschlossen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden bei der SWK die folgenden Frauenanteile erreicht: Im Bereich des Aufsichtsrats 31 % (Ziel: 50 % bis 30.06.2027), der Geschäftsführung 0 % (Ziel: 0 % bis 30.06.2027), der Geschäftsbereichs- und Hauptabteilungsleitungen 17 % (Ziel: 50 % bis 30.06.2027) und der Abteilungs- und Teamleitungen 17 % (Ziel: 50 % bis 30.06.2027).

Dem Beschluss des Gemeinderats vom 23. Juli 2020 über die Zielquoten wurde weiterhin die Absichtserklärung hinzugefügt, dass schnellstmöglich angestrebt wird, eine Zielgröße von 50 % Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie eine Zielgröße von 50 % Frauenanteil im Bereich der Geschäftsführung (GeschäftsführerInnen plus Mitglieder des Geschäftslenkungskreises) zu erreichen. Eine Mindestzielgröße sieht das Gesetz bei einem aus einer Person bestehenden Gremium nicht vor. Würde der Aufsichtsrat eine Frauenquote verordnen, ohne gleichzeitig eine Erweiterung des Gremiums zu beschließen, käme das einem Misstrauensvotum gleich.

3. Methoden und Ziele des Risikomanagements

Zur rechtzeitigen Erkennung von Risiken und zur Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterhält die Stadtwerke Konstanz GmbH ein Risikomanagementsystem. Mit Hilfe dieses Controllinginstrumentes, das einer ständigen Aktualisierung unterliegt, werden die Risiken der Gesellschaft überwacht und Verantwortlichkeiten definiert, so dass ggf. geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Hierzu finden regelmäßige Berichterstattungen an die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterin statt.

Wie in den Vorjahren wurde ein Konzernrisikobericht erstellt, der die Tochterunternehmen Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, BGK-Bädergesellschaft Konstanz mbH und Bodensee-Hafen-Gesellschaft mbH mit umfasst.

Im Risikobericht zum 31. Dezember 2022 wird weiterhin auf die 10 wesentlichen oder zu überwachenden Risiken der SWK mit dem höchsten Schadenserwartungswert eingegangen. Im Rahmen der Bewertung der Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten werden zur Beobachtung Frühwarnindikatoren definiert und eindeutige Regelungen zur Meldung bzw. zur Gefahrenabwehr erstellt.

Als wesentliche und zu überwachende Risiken werden im Risikobericht 2022 die Insolvenzanfechtung der Pella Sietas GmbH (Schadenserwartungswert 3.058 TEUR), die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Pandemie (Schadenserwartungswert 3.000 TEUR), Forderungsausfälle (Schadenserwartungswert 1.500 TEUR), die Auswirkungen von möglichen Cyberangriffen (Schadenserwartungswert 1.459 TEUR), Preissteigerungen bei Material aufgrund des Ukrainekrieges (Schadenserwartungswert 1.375 TEUR), die Sabotage der Trinkwassergewinnungsanlagen (Schadenserwartungswert 1.250 TEUR) sowie der Wegfall des steuerlichen Querverbunds (Schadenserwartungswert 1.191 TEUR) identifiziert.

Die auf diese Risiken entfallenden eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen die schriftliche Fixierung der Eigentumsverschaffung in Nachträgen zum Schiffsbauvertrag, eine fortlaufende Aktualisierung des Pandemieplans, die Optimierung des Mahnwesens mit Bonitätsprüfungen bei Sondervertragskunden, die Erstellung eines IT-Security-Konzepts, der Abschluss langfristiger Lieferantenverträge, die Erneuerung der Objektschutzsysteme und die kontinuierliche Überwachung der Rohwasserqualität sowie eine zielgerichtete Kommunikation mit der EU-Kommission über die Verbandsebenen.

Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Energie- und Treibstoffbeschaffung für die Stadtwerke Konstanz GmbH und deren Tochtergesellschaften wurde eine Risikostrategie entwickelt, die vor allem Aspekte der Planungssicherheit sowie der Risikominimierung zum Ziel hat. Erreicht werden diese Ziele durch Festpreisabsicherungen bei der Dieseltreibstoffbeschaffung sowie durch eine kontinuierliche Beschaffung der Mengen im Energiebereich.

Im Zuge der Energiebeschaffung wird der prognostizierte Energiebedarf in verschiedene Produkte gegliedert und entsprechend beschafft. Hierbei können ungünstige Preisentwicklungen an den Energiemärkten zu Risiken führen. Diesen Risiken wird durch eine strukturierte und möglichst risikoneutrale Beschaffung entgegengewirkt. Zudem wird eine zusätzliche Kontrolle durch die organisatorische Trennung der Beschaffungstätigkeiten vom Bereich Risikomanagement und Abwicklung gewährleistet.

Um die Treibstoffpreise im Mobilitätsbereich planbar zu machen, wurden sowohl für das Berichtsjahr wie auch für die Jahre 2023 bis 2024 Preisabsicherungen des Treibstoffbezugs für den Omnibus- und Fährebetrieb wie auch für die Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH und die Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co. KG durch Commodity-Swaps vertraglich abgeschlossen. Diese Commodity-Swaps weisen zum 31. Dezember 2022 entsprechend der Bewertungen der beauftragten Kreditinstitute in Summe einen positiven Marktwert auf.

Durch das eingerichtete Risikomanagement können die Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und Risiken gesteuert werden.

Risiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden, sind derzeit nicht erkennbar.

4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

4.1 Mutterunternehmen

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat im März 2021 mit großer Mehrheit das "Klima-Plus-Szenario" beschlossen, welches eine schnelle Absenkung der Treibhausgasemissionen vorsieht. Demnach soll Konstanz bis zum Jahr 2035 weitgehend klimaneutral werden. Die Stadtwerke Konstanz verstehen sich hierbei als wichtiger Partner und Treiber der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende in Konstanz.

Im Kontext der Klimaschutzstrategie der Stadt Konstanz wird sich der Verkauf und die Durchleitung von Erdgas in den Folgejahren sukzessive auf Null reduzieren. Parallel dazu werden regenerative Wärmelösungen in Form von Nahwärmenetzen und individuellen Einzellösungen benötigt. Ferner ergeben diese neuen Lösungen in Verbindung mit dezentral erzeugter Energie insbesondere durch PV-Anlagen bereits heute Marktchancen, die es mit marktfähigen und qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen zu realisieren gilt. Der deutliche Umsatz- und Erlösrückgang durch sinkende Erdgasumsätze soll so kompensiert werden. Die damit verbundene hohe Dynamik der Marktveränderung erfordert hierbei ein gutes Netzwerk von Experten, in welchem ein regelmäßiger und vertrauensvoller Austausch über alle Führungsebenen möglich ist. Für die erfolgreiche Entwicklung im Rahmen dieser signifikanten Marktentwicklungen wurde eine strategische Partnerschaft als geeignet identifiziert, wobei die Formen zwischen gesellschaftsrechtlicher Beteiligung und schlichter Kooperation variieren. Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung würde nicht an der Stadtwerke Konstanz GmbH selbst erfolgen sondern an einer ausgegliederten Energie GmbH, in der vor allem die energiewirtschaftlichen Bereiche gebündelt werden. Die übrige Konzernstruktur bleibt unverändert.

Die folgenden strategischen Ziele der Stadtwerke Konstanz bilden den übergeordneten Rahmen für eine mögliche strategische Partnerschaft für den Energiebereich.

Weitgehend treibhausgasneutrale Energieversorgung im Versorgungsgebiet der SWK

Steigerung der Ertragskraft und profitables Wachstum innerhalb des heutigen Versorgungsgebietes

Stärkung der Kundenfokussierung

Wahrnehmung der SWK als innovativer Energiepartner und "Umsorger" in Konstanz

Stärkung des Standortes Konstanz

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 2. Juni 2022 den Grundsatzbeschluss alle landgebundenen Mobilitätsdienstleistungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) in einer Tochtergesellschaft der SWK zu bündeln. Mit dem Beschluss folgt der Gemeinderat der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Konstanz GmbH aus der Sitzung vom 4. Mai 2022 in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. März 2022 und spricht sich grundsätzlich für die Gründung einer Mobilitätsgesellschaft als Tochtergesellschaft der SWK zum jetzigen Zeitpunkt aus. Dies erfolgt aus den Gründen der Bündelung der Geschäftsbereiche Parken, Fahrradmietsysteme und dem Stadtbusverkehr in einer eigenen Gesellschaft, der zeitnahen Errichtung der geplanten Parkgarage "Brückenquartier" und der Erhaltung des Status Quo der Vergabe des Stadtbusbetriebs an die SWK im Jahr 2027. Gleichzeitig soll damit sichergestellt werden, den Umweltverbund in der Stadt Konstanz zu stärken und entsprechend der städtischen Mobilitätsstrategien weiter auszubauen. Die Gründung der Konstanz mobil GmbH als 100 prozentige Tochtergesellschaft der SWK erfolgte am 24. Oktober 2022.

Nach dem gegenwärtigen Stand und der Einschätzung der Geschäftsführung der Stadtwerke Konstanz GmbH wird davon ausgegangen, dass Eigenkapitalzuführungen zu defizitären Betrieben die Voraussetzungen einer zulässigen Beihilfe im Sinne der Europäischen Union erfüllen.

Für das folgende Geschäftsjahr 2023 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 42,3 Mio. EUR geplant. Einen hohen Anteil am Investitionsvolumen haben Projekte der Wärmeversorgung sowie der Bau von PV-Anlagen, die Erweiterung des Glasfasernetzes, der Neubau eines Umspannwerks sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Energienetze. Darüber hinaus ist die Fertigstellung des LNG-betriebenen Fährschiffes für den Bodensee sowie die Beschaffung von weiteren Elektrobussen vorgesehen. Die geplanten Investitionen sollen durch zinsgünstige Darlehen sowie, soweit möglich, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln finanziert werden. Insgesamt ist im Wirtschaftsplan eine Neuverschuldung bei Kreditinstituten in Höhe von 32,9 Mio. EUR geplant.

Am 22. April 2023 einigten sich die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene auf einen neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Zunächst sollen steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro die Auswirkungen der Inflation dämpfen. Die ersten 1.240 Euro daraus gibt es im Juni. Ab Juli und bis Februar 2024 sollen dann monatlich jeweils 220 Euro fließen. Ab März 2024 erhalten die Mitarbeitenden laut Vereinbarung dann als weiteres Plus einen Sockelbetrag von monatlich 200 Euro brutto sowie eine anschließende Erhöhung von 5,5 Prozent - mindestens aber 340 Euro brutto mehr. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 17. Mai 2023 die Tarifeinigung angenommen.

Der Krieg in der Ukraine und die in der Folge verhängten Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation werden voraussichtlich auch weiterhin weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Diese wirtschaftlichen Folgen des Krieges werden nach derzeitiger Einschätzung auch zu erheblichen finanziellen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der SWK führen. Hierbei stehen insbesondere die Beschaffungspreise im Versorgungsbereich unter besonderer Beobachtung. Es besteht weiterhin erhöhter Handlungsbedarf, sich zum einen mit der Energiebeschaffungsstrategie und dem Prozess und zum anderen mit den Preisangeboten für die Strom- und Gaskunden vertieft zu befassen.

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen und der Dezember-Sofort-Hilfe stellt die Energielieferanten sowie auch die Softwareanbieter vor große Herausforderungen. Aufgrund der kurzen Umsetzungszeit sowie den Unschärfen in den Gesetzen selbst war der Schwerpunkt im ersten Quartal 2023, die Software entsprechend zu ertüchtigen, die zahlreichen Kundenanliegen zu diesen Themen zu beantworten sowie die gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten. Ziel war es auch, die Liquiditätsverschiebungen vom Kunden auf die zu erstatteten Institutionen zu gewährleisten. Mit leichter Verzögerung konnten nahezu allen Kunden die Informationsschreiben im Laufe des Monats März zugestellt werden. Die Anträge zum Liquiditätsausgleich konnten gestellt werden.

4.2 Tochtergesellschaften

Das Kerngeschäft der BSB ist zwar in starkem Maße wetterabhängig, in der Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre aber sehr stabil. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fahrgastzahlen insgesamt wieder auf dem Niveau der Vorjahre vor Corona stabilisieren werden. Das neue Fahrplankonzept ermöglicht eine veränderte Schiffseinsatzplanung, wodurch zukünftig verstärkt Charterangebote in den Sommermonaten ermöglicht werden. Möglicherweise rückläufige Fahrgastzahlen sollen durch erweiterte Angebote im Bereich "Rundfahrten" oder "Fahrradtourismus" kompensiert werden.

Aufbauend darauf werden bewährte Produkte und die Vereinfachung der Vertriebstechnik vorangebracht. Ziel ist die Verstetigung der Fahrgastzahlen und Erschließung neuer Kundengruppen.

Die Flottenplanung der BSB geht vom Erhalt der Fahrgastschiffe aus den 30er Jahren aus, die bei den Fahrgästen als "Traditionsschiffe" hohe Attraktivität besitzen.

Wichtiger Erfolgsfaktor für die BSB-Schifffahrtsgeschäfte ist eine attraktive und wirtschaftliche Schiffsflotte. Neben der kontinuierlichen Modernisierung des Schiffsbestandes wurde hierzu ein Flottenkonzept für die mittelfristige Zukunft erarbeitet, welches realisierbare Maßnahmen zu CO 2 -Einsparungen und Möglichkeiten alternativer Antriebskonzepte aufzeigt.

In der Umsetzung wurden in der Wirtschaftsplanung 2022-2026 zwei neue Elektrokleinschiffe im Überlinger See sowie für Rundfahrten mit einem Gesamtprojektvolumen in Höhe von 6 Mio. EUR in der Investitionsplanung und in der Ergebnisplanung berücksichtigt. Die Indienststellung des ersten Neubauschiffs MS "Insel Mainau" fand im September 2022 statt.

Die BSB ist die erste Reederei am Bodensee mit einem klimaneutralem Antriebskonzept.

Die BSB will auf der sehr guten Entwicklung der Vorjahre aufbauen und durch die vorgenannten Maßnahmen den Kursverkehr weiter gezielt stärken. Die weitere Umsetzung des Flottenkonzepts der BSB soll ferner die Umsatzerlössituation des Kursverkehrs auch in Zukunft absichern.

Mögliche weitere finanzielle Auswirkungen des Ukrainekonflikts, die Auswirkungen der Inflation und die Auswirkungen der Erhöhung der Energiebezugskosten wurden in der Wirtschaftsplanung 2023 - 2027 berücksichtigt, bleiben aber mit Unsicherheiten behaftet. Die Geschäftsführung geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die geplanten Ergebnisse wie sie in der Wirtschaftsplanung geplant wurden, erreichbar sind. Insofern sich im Fortlauf des Geschäftsjahres abzeichnet, dass die im Wirtschaftsplan getroffenen Annahmen nicht eintreten, wird die Geschäftsführung die erforderlichen Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten.

Richtschnur für die Bearbeitung des BGK-Geschäftsfeldes ist trotz zunehmender Konkurrenz und erschwerter Rahmenbedingungen die Vision, der erfolgreichste Badbetreiber am Bodensee zu sein, indem durch hohe Qualität, Kundenorientierung und Fachkompetenz die Marktführerschaft erreicht und erhalten wird. Durch eine hohe Kundenbindung und ein vielschichtiges Angebot verbessern die Konstanzer Bäder als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und der Tourismusinfrastruktur das Image der Stadt Konstanz und der Stadtwerke Konstanz GmbH.

Die Jahre von Frühjahr 2020 bis Sommer 2022 waren durch die Corona-Krise geprägt. Als deren Auswirkungen nachließen, führte der Krieg in der Ukraine zu steigenden Energiepreisen, Lieferproblemen und erheblichen allgemeinen Preissteigerungen für die benötigten Güter und Leistungen.

Trotz dieser Veränderungen gilt es, das erreichte hohe Niveau in Bezug auf "Hardware" und "Software" bestmöglich zu sichern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die bedeutendste Investitionsmaßnahme der BGK war die Fertigstellung des Schwaketenbades. Im Anschluss an die Eröffnung Anfang April 2022 wurde das Schwaketenbad von der Bevölkerung, den Schulen und den Vereinen sehr gut angenommen. Das zeigte sich zum Beispiel im August, als bei hochsommerlichem Wetter trotz der Pause beim Schul- und Vereinsschwimmen die gleichen Besucherzahlen erreicht wurden wie in den Monaten zuvor und danach. Das Feedback der Gäste ist durchweg positiv.

Im Strandbad Litzelstetten wurde im Sommer der Sand- und Matschspielplatz mit Bachlauf eröffnet, der an der Stelle des Planschbeckens gebaut wurde. Durch diese Maßnahme wurde der Spielwert erhöht und zugleich Energiekosten eingespart. Zudem entfällt die Notwendigkeit einer technischen Betreuung. Aus den gleichen Gründen wird gegenwärtig das Planschbecken im Strandbad Horn bis zum Saisonbeginn 2023 durch einen Sand- und Matschspielplatz ersetzt.

In der Bodensee-Therme wurden die sechs größten Umwälzpumpen ersetzt. Die neuen Pumpen weisen eine um 15 Prozent höhere Energieeffizienz aus und führen rechnerisch zu einer Senkung des Stromverbrauchs der Therme um ca. 7 Prozent. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde ein Zuschuss in Höhe von 55 Prozent der Anschaffungskosten bewilligt. In 2023 werden 17 kleinere Umwälz- und Attraktionspumpen ausgetauscht und ebenfalls ein Zuschussantrag gestellt.

Der seit Jahren bestehende Mangel an Fachangestellten für Bäderbetriebe stellt unverändert einen gravierenden Risikofaktor dar. Die Gewinnung von Fachangestellten für Bäderbetriebe, die deutschlandweit händeringend gesucht werden, gestaltet sich als ausgesprochen schwierig. Die Personalgewinnungserfolge des letzten Jahres sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Fachangestellte gerne am Bodensee arbeiten möchten und die Therme von Besuchen kennen. Nur sehr selten führen externe Stellenanzeigen in der einschlägigen Fachzeitschrift zum Erfolg. Es bleibt abzuwarten, ob Bäderschließungen an anderen Orten die Marktlage verbessern. Die Gefahr, dass ein Bad oder ein Betriebsteil wegen Personalmangels geschlossen werden muss, ist daher nicht auszuschließen.

Der Verlauf des Jahres 2022 hat gezeigt, dass die Menschen wieder an ihre alten Gewohnheiten anknüpfen und die Konstanzer Bäder ohne Scheu vor Nähe in großer Zahl besuchen. Der in den letzten Jahren unverändert hohe Zuspruch von Urlaubern aus dem Inland lässt Konstanz und den Landkreis als eine für Inländer attraktive Destination erscheinen, welche fehlende Gäste aus dem Ausland mehr als kompensiert.

Mit der Eröffnung des Schwaketenbades war die Erwartung verbunden, dass sich Familien hauptsächlich dorthin zurück orientieren, während die Gäste der Bodensee-Therme wieder vornehmlich der Hauptzielgruppe 50 Plus angehören, die Erholung und Entspannung sucht. Dies war nicht im erwarteten Ausmaß der Fall. Familien besuchen weiterhin in großer Zahl die Therme. Im Hallenbad am Seerhein wurde das öffentliche Schwimmen Ende März 2022 gemäß der Bäderkonzeption eingestellt. Es dient nunmehr wieder ausschließlich dem Schul- und Vereinsschwimmen.

Der Krieg in der Ukraine und die in der Folge verhängten Wirtschaftssanktionen haben die erwarteten weitreichenden Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs hatten bereits erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der BGK. Bezüglich der Lohnkostenentwicklung bleibt das Ergebnis der aktuell laufenden Tarifvertragsverhandlungen abzuwarten. Die BGK versucht deshalb eine Ergebnisstabilisierung, indem beispielsweise der Personaleinsatz im Hallenbad am Seerhein minimiert wird. Ferner werden, auch aus Gründen des Klimaschutzes, weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung bzw. Energieproduktionsmöglichkeiten durch weitere PV-Anlagen in den Bädern untersucht. Die im Sommer 2022 vorgenommene Reduktion der Wassertemperaturen soll im Gegensatz zu anderen Städten weitgehend beibehalten werden. Dazu zählt, dass im Schwaketenbad die Wassertemperatur in den beiden Sportbecken und im Sprungbecken von 27°C auf 26°C abgesenkt wurde.

Die BGK ist seit Jahren ein äußerst erfolgreicher Badbetreiber in der Bodenseeregion. Infolge der Angebotsqualität, der hohen Serviceorientierung des Personals und der fortlaufenden Investitions- und Sanierungstätigkeit besteht trotz der bisherigen Preisführerschaft der Therme kein Zweifel, dass die 2005 im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Konstanzer Bäder formulierte Vision einer Gesamtbesucherzahl von jährlich 1 Million, davon 400.000 Jahresbesuchern in der Bodensee-Therme, weiterhin realistisch ist.

Die Bodensee-Therme hatte im bisherigen Rekordjahr 2019 rund 452.000 Besucher. Obgleich einige Besucher inzwischen in das neue Schwaketenbad zurück gewechselt sein dürften, sind unter normalen Umständen weiterhin 400.000 Besucher erreichbar.

Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass die Konstanzer Bäder ihre sehr gute Position im regionalen Markt trotz schwieriger Rahmenbedingungen behaupten werden.

Unter Berücksichtigung vom Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt 8.153 TEUR erwartet die Gesellschaft im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 5.843 TEUR. Derzeit lassen sich die weiteren finanziellen Auswirkungen der energiewirtschaftlichen Krise nicht verlässlich absehen. Die Geschäftsführung geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt dennoch davon aus, dass das geplante Ergebnis erreichbar ist. Insofern sich im Fortlauf des Geschäftsjahres abzeichnet, dass die im Wirtschaftsplan getroffenen Annahmen nicht eintreten, wird die Geschäftsführung die erforderlichen Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten bzw. fortsetzen und einen Nachtrags-Wirtschaftsplan erstellen, der den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Gemäß dem bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wird das Jahresergebnis durch die Muttergesellschaft ausgeglichen.

Bei der BHG konnten im Rahmen des Neubaus auf der Mole in Radolfzell bis zum Jahresende 2022 die Blechnerarbeiten abgeschlossen und die PV-Anlage montiert werden. Auch die Fassadenverkleidung und die Aufzugsanlage sind eingebaut. Die TÜV-Abnahme zum Aufzug erfolgte Anfang Dezember 2022. Im Innenausbau sind alle Wände gestellt und gefliest, die Kühlzellen sind eingebaut. Lieferschwierigkeiten bei technischen Komponenten für die Heizung verzögerten das Aufheizen des Estrichs. Dadurch konnten die Bodenfliesen nicht plangemäß verlegt werden. Dies verursachte eine Verzögerung bei den nachfolgenden Gewerken wie Schreiner, WC-Trennwände oder dem Kücheneinbau. Letztlich konnte der Innenausbau im Februar 2023 fertiggestellt werden, so dass das Restaurant "MOLE.RADOLFZELL" an Ostern 2023 eröffnet werden konnte. Für das Jahr 2023 sieht der Wirtschaftsplan 2023 der BHG Umsatzerlöse aus dem neuen Pachtverhältnis in Höhe von 122 TEUR vor.

Durch den etwas späteren Beginn der Abbrucharbeiten der alten Gebäude entlang der Bahnlinie durch die Stadt Radolfzell und die Sanierung von Gasleitungen in diesem Bereich hatte sich der Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen verschoben. Diese kommen aber seit dem verspäteten Start gut voran. Bei den Freianlagen werden die Bereiche um das neue Molengebäude und an der Hafenseite vorrangig bearbeitet, so dass die Zugänglichkeit zum Gebäude und zur BSB-Landestelle zum Beginn der Schifffahrtssaison im April 2023 gewährleistet werden konnte. Die endgültige Fertigstellung der Außenanlagen ist für Pfingsten 2023 vorgesehen.

Die Gemeinde Hagnau plant die Erweiterung des Westhafens und der benachbarten Uferrenaturierung im Bereich der Landestelle Hagnau. Hierzu hat die BHG gemeinsam mit der BSB im Geschäftsjahr 2022 eine Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Bodenseekreis formuliert und abgegeben. In der Folge steht nun die Erarbeitung und Verhandlung eines Vertrages mit der Gemeinde Hagnau an.

Die Bundeszollverwaltung, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Freiburg, beabsichtigt, die im Eigentum der BHG stehende Zollboothalle innerhalb des Werftgeländes im Hafen Konstanz abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen, der ein neues, größeres Zollboot aufnehmen kann. Die Maßnahme wurde bereits zwischen BHG und BSB abgestimmt. Der Neubau soll durch eine Anpassung des bestehenden Vertrags über die bisherige Nutzung mit dem Bund geregelt werden. Die Kosten für die Baumaßnahme trägt der Bund.

Die Optionen und Voraussetzungen für eine Entwicklung des Werftareals in Friedrichshafen wurden mit den Vertretern der Stadt Friedrichshafen im zweiten Quartal 2022 weiter vertieft. Neben der Umnutzung von für die BSB nicht betriebsnotwendigen Grundstücken insbesondere in Richtung Wohnen, steht dabei vor allem die langfristige Schaffung und Sicherung einer zukunftsfähigen Werftinfrastruktur für die Stadtwerke Konstanz GmbH und die BSB im Fokus

Unter Berücksichtigung von Umsatzerlösen für das folgende Geschäftsjahr in Höhe von insgesamt 1.025 TEUR sieht der Wirtschaftsplan 2023 eine Gewinnabführung an die Muttergesellschaft in Höhe von 723 TEUR vor. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 berücksichtigt die mittelfristige Erfolgsplanung Jahresüberschüsse (vor Ergebnisabführung) in der Größenordnung zwischen 605 TEUR und 679 TEUR.

Die Liquidität der Tochtergesellschaften ist durch den Liquiditätsverbund mit der Stadtwerke Konstanz GmbH, Konstanz, die wiederum mit der Stadt Konstanz kooperiert, gesichert. In der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2023 sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar. Liquiditätssichernde Maßnahmen werden zentral über die Stadtwerke Konstanz GmbH angeordnet und eingeleitet und nach Maßgabe der Stadtwerke Konstanz GmbH von der Geschäftsführung umgesetzt.

5. Ausblick

Die Stadtwerke Konstanz GmbH fühlt sich fest in der Region verankert und ist sich der Verantwortung stets bewusst. Im Mittelpunkt des täglichen Handelns steht die nachhaltige Versorgung der Kunden mit den Produkten und Dienstleistungen aus den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation, der Beförderung von Personen im Stadtbusverkehr (ÖPNV) sowie die Personenschifffahrt und der Betrieb von Autofähren auf dem Bodensee.

Aufgrund der bereits durchgeführten sowie neu eingeleiteten Aktivitäten kann die Unternehmensentwicklung auch weiterhin nachhaltig sichergestellt werden. Im Rahmen des Produktmanagements werden kontinuierlich neue Produkte erarbeitet und bis zur Marktreife geprüft. Permanente Anpassungen und Überprüfungen der Kundenprozesse führen zu weiteren Effizienzsteigerungen, um prozessoptimiert am Markt agieren zu können.

Die zunehmende Regulierung durch den deutschen Staat und die Europäische Union führt zu einem verschärften Wettbewerb.

Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie in den vergangenen drei Jahren und die Belastungen durch die energiewirtschaftliche Situation, welche sich durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nochmals verschärft hat, haben bereits deutliche Spuren in den Bilanzen hinterlassen. Im Geschäftsjahr 2022 ist es dennoch gelungen, im Kerngeschäft der SWK (Ergebnis vor Beteiligungsergebnis) ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen.

In dem aufgestellten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 rechnet die SWK mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 6,2 Mio. EUR. Die Geschäftsführung geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass das geplante Ergebnis erreichbar ist. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erhöht sich die Bäderausgleichszahlung, welche von der Stadt Konstanz an die SWK erfolgt und dem Eigenkapital zugeführt wird von bisher 2,9 Mio. EUR auf 5,4 Mio. EUR. Aufgrund einer soliden Eigenkapitalausstattung blicken die Stadtwerke Konstanz daher weiterhin optimistisch in die kommenden Jahre.

Die Liquidität der Gesellschaft ist insbesondere durch den Liquiditätsverbund mit der Stadt Konstanz gesichert. Kurzfristige Liquiditätsengpässe können hierbei über die bestehende Kreditlinie im Liquiditätsverbund abgedeckt werden. Weitere Maßnahmen, u.a. auch zur Liquiditätssicherung der Tochtergesellschaften, werden zentral über die Stadtwerke Konstanz GmbH eingeleitet und nach Maßgabe der Geschäftsführung umgesetzt. Mögliche Liquiditätsengpässe durch die Energiebeschaffung sollen im Wesentlichen durch die Umsetzung des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) abgefedert werden. In der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2023 sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar.

 

Konstanz, 13. Juni 2023

Stadtwerke Konstanz GmbH

Dr. Norbert Reuter, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Konstanz GmbH, Konstanz

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Stadtwerke Konstanz GmbH, Konstanz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stadtwerke Konstanz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 14. Juni 2023

BANSBACH GmbH
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