salenti
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
860,00 |
1.053,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
369.352,57 |
443.889,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.131,20 |
5.204,80 |
| Aktiva |
373.343,77 |
450.147,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.046,94 |
269.843,27 |
| B.
Rückstellungen |
34.029,00 |
93.355,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
237.267,83 |
86.948,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
237.267,83 |
86.948,30 |
| Summe
Passiva |
373.343,77 |
450.147,19 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
Die salenti GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg, HRB
33763), ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabener-leichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden pro rata temporis
über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Ein entgeltlich erworbener Firmenwert wird über
einen Zeitraum von 15 Jahren linear abgeschrieben. Bei
Bemessung der Nutzungsdauer wurden die Bestandsdauer des
erworbenen Unternehmens sowie die voraussichtliche
Tätigkeitsdauer wichtiger Mitarbeiter und
Vertragsverhältnisse berücksichtigt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Sofern gesicherte Informationen bezüglich eines
niedrigeren beizulegenden Wertes vorliegen, erfolgt eine
gesonderte Abschreibung und die Bewertung zu dem
niedrigeren beizulegenden Wert.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
einschließlich aktivierungspflichtiger
Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Sofern ein niedrigerer
beizulegender Wert vorliegt, erfolgt eine gesonderte
Abschreibung und die Bewertung zu dem niedrigeren
beizulegenden Wert. Die Ermittlung der beizulegenden Werte
basiert auf den für die jeweiligen Unternehmen
vorliegenden Planungen. Den in die Planung sowie die
Bewertung einfließenden Werten liegen zahlreiche
Schätzungen und Annahmen zu Grunde, die von den
tatsächlichen Gegebenheiten abweichen könnten.
Der berücksichtigte Diskontierungsfaktor
beträgt 7,0%. Dieser Zins wurde unter
Berücksichtigung eines Basiszinssatzes von 1,0 %,
einer Marktrisikoprämie von 6,0 % sowie einem
angenommenen Beta-Faktor von 1,0 ermittelt.
Die unfertigen Erzeugnisse werden ausgehend von dem
voraussichtlichen Abrechnungsvolumen retrograd unter
Berücksichtigung einer pauschalierten
Stornierungsquote bewertet. In allen Fällen wird
verlustfrei bewertet, d.h., falls bei dem erwarteten
Verkaufspreis mit einem Verlust zu rechnen ist, wird die
teilfertige Arbeit entsprechend abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-lichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei
Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des
Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips
auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der
Passivseite. Zum 31.12.2023 bestanden keine Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung.
C. Sonstige Angaben
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 2 (Vorjahr 2).
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von den Herren
Friedrich Stütz, Augsburg und Daniel
Kraft, Ulm, geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Augsburg, den 25. März
2025
gez.
Friedrich Stütz (Geschäftsführer), Daniel
Kraft (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025
festgestellt.
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