KOKOSFLORA Substrate GmbH
Wehrbleck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
129.841,00 |
43.521,00 |
| I. Sachanlagen |
129.841,00 |
43.521,00 |
| B. Umlaufvermögen |
933.779,69 |
1.064.315,08 |
| I. Vorräte |
69.999,00 |
419.273,53 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
374.590,22 |
445.872,17 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.089,62 |
46.689,15 |
| davon gegen Gesellschafter |
48.089,62 |
46.689,15 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
489.190,47 |
199.169,38 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
885,00 |
354,00 |
| Aktiva |
1.064.505,69
|
1.108.190,08 |
Passiva
|
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
213.458,87 |
26.060,76 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.060,76 |
-24.291,76 |
| III. Jahresüberschuss |
187.398,11 |
25.352,52 |
| B. Rückstellungen |
16.382,78 |
21.255,03 |
| C. Verbindlichkeiten |
834.664,04 |
1.060.874,29 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
834.664,04 |
1.060.874,29 |
| Summe Passiva |
1.064.505,69 |
1.108.190,08 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
der
KOKOSFLORA Substrate GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§
246 – 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 – 256 a HGB aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten
bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 800,00 € wurden im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Angaben
Am 31.12.2023 bestehen insgesamt 0,00 € (Vorjahr: 93.875,00 €) Darlehensverbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern.
sonstige Berichtsbestandteile
Wehrbleck, den 23.7.2025
gez. Ramkumar Palanisamy
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2025 festgestellt.
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