MISAMO Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miriam Burkhard seit 9.10.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
+PRO GmbHAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
+PRO GmbHBaruth/Mark (vormals: Grünwald)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht zum Jahresabschluss 2017A. Grundlagen des Unternehmens Die im Konzern der +Pro GmbH zusammengefassten Unternehmen sind vorrangig in der Herstellung und dem Vertrieb von alkoholfreien Getränken tätig. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft konnte in 2017 ihr Wachstum fortsetzen. Die privaten Konsumausgaben erhöhten sich im Jahresdurchschnitt preisbereinigt um 3,6 %. Damit war das Wachstum noch einmal stärker als im Vorjahr. Sowohl der GfK-Konsumklimaindex als auch des preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt zeigen eine positive Entwicklung. Somit hat sich die konjunkturelle Erholung in Deutschland in 2017 fortgesetzt. Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) prognostiziert für die deutsche Wirtschaft zu Beginn des Jahres 2018 einen gedrosselten Aufschwung, die Konjunktur bleibt in luftiger Höhe, signalisiert aber eine Abschwächung der Wachstumsrate. Das DIW erwartet aber nicht, dass die deutsche Wirtschaft in eine Phase der Abkühlung eintritt, sondern dass sie weiter spürbar zulegt, da sie von einer kräftigen Nachfrage profitiert. Die positive konjunkturelle Entwicklung hatte keine weiteren Auswirkungen auf den Mineralwasserkonsum. Gemäß Presseinformation des Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. war der Absatz von natürlichem Mineralwasser und Heilwasser in Deutschland im Jahr 2017 mit 11,1 Mio. Litern gegenüber dem Vorjahr (11,3 Mio. Liter) auf hohem Niveau leicht rückläufig. Bei den Verpackungsarten für alkoholfreie Erfrischungsgetränke hat sich ein Verhältnis von ca. 71 % PET-Einwegverpackungen, 13 % PET-Mehrwegverpackungen und 10 % Glasverpackungen eingependelt, der Trend zu PET-Einwegverpackungen steigt nur noch gering. 2. Geschäftsverlauf Der Umsatz des +Pro GmbH Konzerns erhöhte sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um rund 2,7 Mio. EUR. Investitionen Der +Pro Konzern hat im Jahr 2017 rund 57 Mio EUR in Sachanlagevermögen investiert. Finanzlage Der +Pro Konzern hat sich in den letzten Geschäftsjahren bei den Betriebsmitteln überwiegend kurzfristig finanziert. Umweltschutzmaßnahmen Die produzierenden Firmen betreiben aktives Energiemanagement bei dem ständige Verbesserungen der Abläufe zur Einsparung von Energie im Fokus aller Maßnahmen stehen. Dazu finden jährlich erfolgreiche Zertifizierungen nach ISO 50001 akkreditierter Umweltgutachter an allen Produktionsstandorten statt. C. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung und Risikomanagementsystem Die Gesellschaft betrachtet ein wirksames, vorausschauendes Risikomanagement als integralen Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Die sich am Markt bietenden Chancen zu nutzen, dabei entstehende Risiken frühzeitig zu erkennen und mit zielgerechten Maßnahmen zu bewältigen, ist eine permanente Aufgabe der Geschäftsführungen der Gesellschaft. In Verbindung mit den von den Abteilungen selbst ergriffenen Maßnahmen unterstützen diese die Geschäftsführungen dabei, Risikomanagement im Rahmen der Unternehmenssteuerung zu betreiben. Die Abteilungen überwachen die bestehenden Risiken kontinuierlich und berichten da r über im Rahmen von Planungs- und Controllingprozessen an die Geschäftsführungen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Unternehmensleitung wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Die nach Einschätzung der Geschäftsleitung zu erwartenden Belastungen aus anhängigen und drohenden Rechtsstreitigkeiten sind im Konzernabschluss angemessen berücksichtigt. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung sind eventuell bestehende Risiken weder schwerwiegend noch existenzbedrohend. 1. Risikobericht Die Lebensmittelbranche im Niedrigpreissektor unterliegt in Deutschland einem extrem hohen Wettbewerbs- und Preisdruck. Veränderungen im Wettbewerb oder bei den Preisen für Einsatzstoffe wirken sich unmittelbar auf die Ertragslage aus und zwingen zur schnellen Umsetzung von Maßnahmen. Turbulenzen an den Finanzmärkten könnten sich negativ auf die Konjunktur auswirken und dies könnte wiederum die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. 2. Chancenbericht Unsere hohen Qualitätsansprüche stellen wir durch ständige Qualitätskontrollen sicher. In diesem Zusammenhang konnten für die Produktionsstandorte die Re-Zertifizierung zum International Featured Standard (kurz "IFS") im Jahr 2017 erneut erreicht werden. Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. 3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld, steigenden Rohstoffpreisen und dem stagnierenden Preisniveau. 4. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm, Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. D. Ausblick Unsere mittelfristige Unternehmensplanung geht für das laufende und die nächsten zwei Jahre von positiven operativen Jahresergebnissen aus. Wesentliche Änderungen in der Geschäftspolitik sind nicht geplant. E. Bericht über Forschung und Entwicklung Der Bereich Forschung und Entwicklung wird im Unternehmen nicht betrieben.
München, 14. Mai 2018 +Pro GmbH Geschäftsführung gezeichnet: Günter Kutschera BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2017I. Vorbemerkungen Die +Pro GmbH hat ihren Sitz in Grünwald. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 194581 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden grundsätzlich die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Soweit kein ausdrücklicher Hinweis erfolgt, beziehen sich die Angaben im Anhang auf den Konzernabschluss (§ 298 Abs. 3 S. 3 HGB). II. Konsolidierungsgrundsätze II.1. Konsolidierungskreis nach § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der Konsolidierungskreis wurde so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden zusammen mit dem Mutterunternehmen insgesamt 18 Gesellschaften, in den Konzernabschluss einbezogen. Es handelt sich um folgende Firmen: Die +Pro GmbH ist Komplementärin (ohne Kapitalbeteiligung) der MISIPI Service GmbH & Co. KG und übt als Komplementärin beherrschenden Einfluss auf die MISIPI Service GmbH & Co. KG aus. Daneben verpflichtet sich die +Pro GmbH zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG. Über diese Konzernverbindung nach § 290 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 HGB besteht auch die mittelbare Beherrschungsmöglichkeit gegenüber allen Firmen, an denen die MISIPI Service GmbH & Co. KG unmittelbar und mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Die MISIPI Service GmbH & Co. KG hält 94,9 % der Anteile an der MISIPI SE. Die MISIPI SE hält 100 % der Anteile an der:
Die Brandenburger Urstromquelle GmbH hält 100 % der Anteile an:
Die Brandenburger Urstromquelle GmbH hält 94 % der Anteile an:
Die übrigen 6 % der Anteile an der Heil- und Mineralquellen Germete GmbH werden von dem Konzernunternehmen Brandwater GmbH gehalten. Gewinnabführungsverträge Zwischen der MISIPI SE und den unmittelbaren Tochtergesellschaften Brandenburger Urstromquelle GmbH und den mittelbaren Tochtergesellschaften VITAQUA GmbH, Heil- und Mineralquellen Germete GmbH und der Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH besteht jeweils ein Gewinnabführungsvertrag. II.2. Angabe der Befreiung der Tochtergesellschaften gem. §§ 264 Abs. 3 Nr. 4 und 264b HGB Folgende Tochtergesellschaften haben gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB der Befreiung für das Geschäftsjahr 2017 zugestimmt und nach gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5a und b HGB den Beschluss und die Erklärung nach § 325 Abs. 1 bis 1b offengelegt: Brandenburger Urstromquelle GmbH, Baruth/MarkMISIPI SE, Baruth/MarkII.3. Kapitalkonsolidierung Sämtliche Konzerngesellschaften werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden beibehalten, Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode zum 1. Januar 2011 (§301 Abs. 1 HGB). Die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten erfolgte vollständig, auch soweit sie auf Anteile anderer Gesellschafter entfallen. Für nachträglich einbezogene Unternehmen wurde als Erstkonsolidierungszeitpunkt der Gründungszeitpunkt gewählt. Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der +Pro GmbH und der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Konzernunternehmen. Alle einbezogenen Jahresabschlüsse sind auf den 31. Dezember 2017 erstellt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden grundsätzlich einheitlich bewertet (§ 308 Abs. 1 HGB). Die Einzelabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen aufgestellt. Mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse der ausländischen Gesellschaften im Rahmen der jeweiligen landeseigenen Vorschriften wurden ausländische Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden Forderungen und Verbindlichkeiten ebenso wie Haftungsverhältnisse zwischen den einbezogenen Unternehmen eliminiert. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen wurde, da sie, soweit sie vorkommen, für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, verzichtet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden Erlöse aus Warenlieferungen zwischen den Konzernunternehmen sowie andere konzerninterne Erträge aus Leistungen (wie z.B. Kostenerstattungen, Zinsen und Dienstleistungsvergütungen) mit den darauf entfallenden Aufwendungen der Empfänger verrechnet. Die Eliminierung der Beteiligungsergebnisse wird durch eine Konsolidierung der Erträge aus Beteiligungen mit den Jahresüberschüssen der korrespondierenden Gesellschaften erreicht. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss wurde nach folgenden einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, abgeschrieben. Die Abschreibungen für Neuzugänge werden dabei zeitanteilig (pro rata temporis) bemessen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und werden, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 8 Jahre) um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen mit der linearen Abschreibungsmethode. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die den Wert von € 150,00 aber nicht von € 1.000,00 übersteigen, wird ein Sammelposten gebildet und im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Herstellkosten der fertigen Erzeugnisse umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§255 Abs. 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die flüssigen Mittel sind mit den Nominalwerten bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen aktiviert, die Vorauszahlungen für bestimmte Zeiträume nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen erfolgt gemäß § 308a HGB. IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist, dargestellt. Eigenkapital Das Konzerneigenkapital beträgt zum 31.12.2017 TEUR 404.513. Das gezeichnete Kapital der +Pro GmbH beträgt TEUR 25. Das Eigenkapital, das auf Anteile anderer Gesellschafter entfällt, beträgt TEUR 404.487. Auf den Konzerneigenkapitalspiegel wird verwiesen. Steuerrückstellungen In den Steuerrückstellungen werden Rückstellungen für Gewerbesteuer und Rückstellung für Körperschaftsteuer ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für zum Stichtag nicht abgerechnete Frachten, Rückstellung für Urlaub, Rückstellungen für ausstehende Wassergebühren und Rückstellung für Jahresabschlussprüfung. Verbindlichkeiten Für die erhaltenen Bankdarlehen sind Grundschulden auf Grundstücke eingetragen und Maschinen und Produktionsanlagen sicherungsübereignet. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag bestehen Zahlungsverpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. V. Sonstige Angaben Der Jahresfehlbetrag der +Pro GmbH soll zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag der +Pro GmbH soll zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Kapitalflussrechnung Auf die Darstellung der Konzernkapitalflussrechnung wird verwiesen. Der Finanzmittelfonds besteht aus schließlich aus liquiden Mitteln. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der +Pro GmbH wird von Herrn Günter Kutschera, Industrie-Fachwirt, Treuchtlingen, ausgeübt. Bezüglich der Geschäftsführervergütung unterbleiben die Angaben, unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
München, 14. Mai 2018 +Pro GmbH Geschäftsführung gezeichnet: Günter Kutschera Anlagenspiegel
Konzerneigenkapitalspiegel
Kapitalflussrechnung
Versagungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der +Pro GmbH aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu folgenden Einwendungen geführt: Die Aussagen und Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht sind zutreffend, aber nicht vollständig. In der Bilanz werden im laufenden Jahr und im Vorjahr bei Vorräten, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände die im § 266 Abs. 2 HBG bezeichneten Posten und bei Verbindlichkeiten die in § 266 Abs. 3 HGB bezeichneten Posten nicht gesondert ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden im laufenden Jahr und im Vorjahr im Materialaufwand, Personalaufwand und bei Abschreibungen die in § 275 Abs. 2 HBG bezeichneten Posten nicht gesondert aufgeführt und die Davon-Vermerke nicht gemacht. Im Anhang wurden entgegen § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB Aussagen zum Konsolidierungskreis und den einbezogenen Tochtergesellschaften nicht gemacht, entgegen § 313 Abs. 2 Nr. 6 HGB wurden Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen nicht genannt, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter das Mutterunternehmen oder ein anderes in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen ist, entgegen § 307 Abs. 1 HGB wurden Erläuterungen zu den Anteilen anderer Gesellschafter nicht gemacht und der die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses vermittelnde Sachverhalt wurde bei Tochterunternehmen, die nicht aufgrund der Kapitalmehrheit in den Konzernabschluss einbezogen wurden, nicht angegeben. Entgegen § 294 Abs. 2 HGB wurden Angaben zu Änderungen im Konsolidierungskreis nicht gemacht und Zugänge aus erstmaliger Aufnahme von Unternehmen in den Konsolidierungskreis nicht gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen, entgegen §§ 296 Abs. 1 Nr. 1 - 3, Abs. 2 u. Abs. 3 HGB wurden die Gründe für den Verzicht auf Einbeziehung eines Tochterunternehmens nicht genannt, entgegen § 301 Abs. 3 HGB wurden Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert nicht gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB wurden Angaben zum Abschlussprüferhonorar nicht gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB wurden Angaben zur Berechnung der Rückstellung für Pensionen nicht gemacht, entgegen § 253 Abs. 4 HGB wurde der Unterschiedsbetrag zwischen Abzinsung mit durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre und 7 Jahre nicht gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB wurden Angaben zum Abschreibungszeitraum des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht gemacht, entgegen § 314 Nr. 21 u. 22 HGB wurden keine Angaben zu latenten Steuern gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB wurden Angaben über besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB wurde der Ergebnisverwendungsvorschlag nicht gemacht, entgegen § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB wurden keine Erläuterungen zum Unterschiedsbetrag bei der Kapitalkonsolidierung gemacht, entgegen § 268 Abs. 5 i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurden keine Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB wurde der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nicht genannt, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurden Aufgliederungen der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen nicht gemacht, entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurden Angaben zu den Mitarbeiterzahlen nicht gemacht, entgegen § 268 Abs. 4 HGB wurden Angaben zu den Restlaufzeiten von Forderungen nicht gemacht, entgegen § 42 Abs. 3 GmbHG wurden Angaben zu Forderungen gegen Gesellschafter nicht gemacht, entgegen § 265 Abs. 3 HGB wurden Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten im Umlaufvermögen nicht gemacht, entgegen § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB wurden Wertpapiere nicht gesondert ausgewiesen. Der Konzernlagebericht entspricht in Inhalt und Umfang nicht den gesetzlichen Vorschriften, er enthält keine finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und keine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage und vermittelt daher auch kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns mit seinen wesentlichen Chancen und Risiken wurde nicht ausreichend erläutert. Der Konzernlagebericht geht nicht ausreichend auf Risikomanagementziele und - methoden des Konzerns sowie auf Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ein. Aufgrund der Vielzahl und Bedeutung dieser Einwendungen versagen wir den Bestätigungsvermerk. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss nicht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt kein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Roth, 22. Juni 2018 Lorenz
& Herzog GmbH
Gez. Nikolaus Herzog, Wirtschaftsprüfer |
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