EUREX Clearing Aktiengesellschaft

Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 44828
Eingetragen
6.4.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute des SparkassensektorsManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
a) die Wahrnehmung der Aufgaben eines Clearing-Hauses einschließlich des Betriebs eines Clearing-Systems für die geld- und stückemäßige Abwicklung der Geschäfte an in- und ausländischen Wertpapier- oder Terminbörsen, multilateralen Handelsplattformen und im Zusammenhang mit dem Clearing von außerbörslichen Geschäften in Finanzinstrumenten oder Emissionsberechtigungen. Dabei ist die Gesellschaft auch zum Abschluss von Verträgen berechtigt, die der Errichtung und Unterhaltung von Abwicklungsverbindungen („Clearing-Links“) mit anderen Clearing-Häusern oder vergleichbaren Unternehmungen dienen; b) die Ausübung der Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne des Kreditwesen-gesetzes sowie vergleichbarer Funktionen nach einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen; c) die Planung, Entwicklung und Durchführung elektronischer Datenverarbeitung, insbesondere im Bereich des Börsengeschäfts, Clearing-Geschäfts und des Wertpapiergeschäfts der Kreditinstitute einschließlich dessen Abwicklung sowie Sammlung, Verarbeitung und der Vertrieb von auf Wertpapiere und/oder Derivate bezogenen Informationen; d) die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen für mit dem Börsen-Clearing- und Wertpapiergeschäft befasste Unternehmen, insbesondere durch Wahrnehmung zentraler Dienste in sämtlichen Tätigkeitsbereichen für die be-troffenen Unternehmen; e) die Ausübung des Eigengeschäfts im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie vergleichbarer Tätigkeiten nach einschlägigen ausländischen Rechtsordnungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jakub Slavicek
seit 24.10.2025
Prokura
Frank Finger
seit 11.7.2024
Prokura
Bianca Sahrholz
seit 11.7.2024
Prokura
Efthimia Kefalea
seit 11.7.2024
Prokura
Colin Dr. Schneck
seit 21.5.2024
Prokura
Jörg Peter Pietzner
seit 29.1.2024
Prokura
Christian Eberhard
seit 5.10.2023
Prokura
Jan Paucek
seit 20.1.2023
Prokura
Thomas Musgrave
seit 11.5.2022
Prokura
Iva Krogmann
seit 10.1.2022
Prokura
Nepomuk Feser
seit 12.7.2021
Prokura
Michele Bierset
seit 12.7.2021
Prokura
Patrick Deierling
seit 12.7.2021
Prokura
Roman Zeiß
seit 24.2.2021
Prokura
Christian Meister
seit 24.2.2021
Prokura
Markus Holecz
seit 2.10.2020
Prokura
Britta Kleinmichel
seit 2.10.2020
Prokura
Andreas Dr. Franke
seit 17.8.2020
Prokura
Jens Janka
seit 17.8.2020
Vorstandsmitglied
Frank Gast
seit 12.3.2020
Prokura
Hannes Hauenschild
seit 5.2.2020
Prokura
Melanie Weber
seit 5.2.2020
Prokura
Jessica Erk
seit 14.11.2019
Prokura
Dmitrij Dr. Senko
seit 5.9.2019
Vorstandsmitglied
Marcel Daniel Naas
seit 30.5.2018
Prokura
Tobias Hanselmann
seit 7.5.2018
Prokura
Manfred Matusza
seit 5.7.2016
Vorstandsmitglied
Christina Sell
seit 19.5.2016
Prokura
Matthias Graulich
seit 20.8.2014
Vorstandsmitglied
Michael Peters
seit 1.12.2006
Vorstandsmitglied
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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EUREX Clearing Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr

1. Grundlagen und Geschäftsmodell

Die Eurex Clearing Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (im Folgenden: "Eurex Clearing") ist ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") lizensiertes Kreditinstitut, das gemäß dem Kreditwesengesetz ("KWG") als zentrale Gegenpartei (Central Counterparty, "CCP") für Finanzmarkttransaktionen an den ihr angeschlossenen Märkten zugelassen ist. Seit dem 10. April 2014 verfügt Eurex Clearing auch über die Zulassung als Clearing-Haus nach der European Market Infrastructure Regulation ("EMIR"). Darüber hinaus verfügt Eurex Clearing seit 1. August 2013 über die beschränkte Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts und zum Betreiben des Kreditgeschäfts und hat dieses unter Berücksichtigung der in der Erlaubnis enthaltenen Beschränkungen am 1. Oktober 2013 aufgenommen. Die Eurex Clearing gewährt in diesem Zusammenhang bestimmten verbundenen Unternehmen Kredite bzw. stellt ihnen Kreditlinien zur Verfügung und nimmt Einlagen von diesen Unternehmen im Rahmen einer Liquiditätsverwaltung (Cash Pooling) entgegen.

Am 1. Februar 2016 wurde die Eurex Clearing bei der Commodity Futures Trading Commission ("CFTC") als Derivatives Clearing Organisation ("DCO") für das Clearing von OTC-Zinsswaps von US-amerikanischen Clearing-Mitgliedern gemäß dem Commodity Exchange Act eingetragen. Kundengeschäft von US-amerikanischen Clearing-Mitgliedern kann durch die Eurex Clearing seit Dezember 2018 verrechnet werden.

Das Temporary Recognition Regime ("TRR") ermöglichte der Eurex Clearing, auch nach dem Brexit weiterhin Clearingdienstleistungen in Großbritannien anzubieten; die Eurex Clearing wurde mit Wirkung zum 26. Juli 2023 von der Bank of England (BoE) als nicht-britische CCP (Recognized Overseas Clearing House) anerkannt. Die BoE erteilte die entsprechende Anerkennung gemäß Artikel 25 UK EMIR.

Darüber hinaus ist die Eurex Clearing als sogenanntes "Recognised Clearing House" in Singapur anerkannt. Seit März 2018 ist die Eurex Clearing in der Schweiz als "ausländische zentrale Gegenpartei" durch die schweizerische Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), und seit dem 12. März 2020 in Japan als "Foreign Financial Instruments Clearing Organization" durch die Japanese Financial Services Agency (JFSA) anerkannt.

Des Weiteren wurde der Eurex Clearing gemäß des Securities Act (Ontario) eine "Permanent Exemption" erteilt, die es der Eurex Clearing erlaubt in Kanada Ontario Clearing-Dienstleistungen zu erbringen. Die Anordnung wurde am 14. Juli 2017 von der Ontario Securities Commission ausgestellt und am 6. Februar 2020 erweitert.

Eurex Clearing hat von der Securities and Futures Commission (SFC) die Zulassung für die Erbringung von Automated Trading Services (ATS) in Hongkong erhalten. Die SFC hat die entsprechende Genehmigungsmitteilung gemäß Section 95(2) der Securities and Futures Ordinance (SFO) am 7. September 2022 erlassen.

Die BaFin hat die Eurex Clearing als "potenziell systemgefährdendes Institut" (§ 12 Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz, "KWG") eingestuft. Am 22. Januar 2021 wurde die Europäische Sanierungs- und Abwicklungsverordnung für CCPs (Verordnung (EU) 2021/23 (CCP RR)) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat im Februar 2021 in Kraft. Die Eurex Clearing muss die Anforderungen dieser Verordnung an die Sanierungs- und Abwicklungsplanung von CCPs einhalten.

Im Juli 2023 nahm die ECAG eine Zweigstelle in Prag auf, die sich auf die Bereiche Clearing Operations und Risk Services konzentriert. Zu den Clearing-Operationen gehören funktionale Helpdesks in Bezug auf Clearing-Dienstleistungen, Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Clearing-Design, die Überwachung von Wertpapier- und Derivat-Clearing-Dienstleistungen und Mitglieder-Audit-Dienstleistungen; zu den Risk Services gehören Aktivitäten im Zusammenhang mit der Risikopositionsverpflichtung, die Unterstützung der Abteilung Risk Exposure Management (REM) und die Unterstützung bei der Erfüllung der Kernfunktionen der Abteilung ECAG Models and Analytics.

Wesentliche Geschäftszwecke der Eurex Clearing sind der effektive Schutz von Kundenpositionen und die Mitigierung von Kontrahentenrisiken durch zu hinterlegende Sicherheiten sowie ein kosteneffizientes Risiko- und Positionsmanagement für die Clearing-Mitglieder und deren Kunden als Teilnehmer an den Finanz- und Kapitalmärkten.

Die Eurex Clearing nimmt die Aufgaben eines Clearing-Hauses einschließlich des Betriebes eines Clearing-Systems für die geld- und stückmäßige Abwicklung der Geschäfte an in- und ausländischen Wertpapier- oder Terminbörsen, multilateralen Handelsplattformen und von außerbörslichen Geschäften in verschiedenen Finanzinstrumenten wie Derivaten, Aktien oder Repogeschäften wahr. Dabei garantiert die Eurex Clearing die Ausführung der Lieferungs- und Zahlungspflichten nach dem Abschluss von Geschäften an der Eurex Deutschland, Frankfurt am Main, der Frankfurter Wertpapier Börse, Frankfurt am Main ("FWB"), der Eurex Repo GmbH, Frankfurt am Main und von auf "Approved Trade Sources" außerbörslich vereinbarten Geschäften.

Als Dienstleistungsunternehmen betreibt die Eurex Clearing keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt ein detaillierter Teilbericht der Forschungsaktivität. Allerdings entwickelt Eurex Clearing Systemlösungen für die Umsetzung ihrer strukturellen Wachstumsziele. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Unternehmen beständig daran, Technologieführerschaft und Stabilität seiner elektronischen Systeme aufrechtzuerhalten und weiter zu steigern - im Interesse seiner Kunden und im Interesse der systemischen Stabilität der Finanzmärkte.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war wieder ein herausforderndes Jahr. Das Risiko einer weltweiten Rezession blieb während des gesamten Jahres konstant. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine ging weiter, mit all seinen Folgen für die wirtschaftliche Unsicherheit, die Instabilität des Energiemarktes, die anhaltenden Sanktionen und die stark gestiegenen Inflationsprognosen. Darüber hinaus verstärkte die Zahlungsunfähigkeit einiger US-Banken Mitte März sowie die Konsolidierung auf dem Schweizer Bankenmarkt die Befürchtungen einer Bankenkrise in Europa. Auch der Nahostkonflikt zwischen Israel und Palästina im Gazastreifen, der im Oktober 2023 von der radikal-islamischen Terrorgruppe Hamas ausgelöst wurde, verschärfte das weltpolitische Geschehen noch einmal.

Die Straffung der expansiven Geldpolitik vieler Zentralbanken weltweit, auch in der Eurozone, sowie die inflationsbedingte Anhebung der Leitzinsen in den wichtigsten Wirtschaftsregionen der Welt waren für Eurex Clearing im Jahr 2023 ausschlaggebend. Um die Inflation mittelfristig wieder an das 2 %-Ziel heranzuführen, hat die EZB weiterhin das Ziel, die Überschussliquidität abzubauen. Da die direkten Spannungen am Finanzmarkt zu Jahresbeginn schnell nachgelassen hatten und die stark ansteigende Inflation als langfristig eingestuft wurde, blieb die EZB ihrer Zinspolitik treu und erhöhte die Leitzinsen in sechs Schritten im Laufe des Jahres von 2,5 % im Dezember 2022 auf 4,5 % im September 2023. Die EZB beschloss, die drei Zinssätze im Oktober 2023 unverändert zu lassen, da sie für 2024 eine Inflationsrate von 2,9 % erwartet, die nahe am langfristigen Ziel von 2 % liegt. Die Sätze für die Einlagefazilität, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 4,00 %, 4,50 % bzw. 4,75 %. Es wird erwartet, dass die EZB die Zinssätze bis spätestens Mitte 2024 auf diesem Niveau halten wird. Da die Gefahr einer Rezession in der Eurozone jedoch weiterhin besteht, haben einige Händler frühere Zinssenkungen eingepreist.

Auch die EUR Reference Rate Working Group (EUR RFR WG) hat den Großteil ihrer Arbeit im Jahr 2023 abgeschlossen, da der USD-LIBOR im Juni 2023 nicht mehr veröffentlicht wird. Damit bleibt die EU die einzige große Region mit einem Status quo von zwei akzeptierten Referenzsätzen - dem kreditsensitiven Euribor und dem risikolosen Euro STR (€STR). In diesem Zusammenhang hat Eurex Clearing ihre Produktpalette um €STR-Produkte und Euribor/€STR-Spread-Produkte erweitert, um die Möglichkeiten der Marktteilnehmer zum Risikomanagement zu verbessern.

Die Konsultationen zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR), bekannt als EMIR 3.0, wurden das ganze Jahr über fortgesetzt. Obwohl die Verhandlungen über den endgültigen Text noch andauern, scheint es so, als ob ein gewisses Maß an Active Account Requirement (AAR) enthalten sein wird. Die AAR würde verlangen, dass Gegenparteien, die der Clearingpflicht unterliegen, ein Konto bei EU-CCPs unterhalten und dass ein bestimmter Anteil der Transaktionen der Gegenparteien über eine EU-CCP abgewickelt wird. Die endgültige Definition der AAR muss jedoch noch genehmigt werden.

Für 2024 wird ein Wachstum von 0,9 % in der EU und 0,8 % in der Eurozone erwartet. Im Jahr 2025 wird die Wirtschaftstätigkeit in der EU noch um 1,7 % und in der Eurozone um 1,5 % wachsen 1 . In einigen Euro-Ländern wird mit einem Rückgang der Wirtschaft gerechnet. Vor diesem Hintergrund stellen festverzinsliche Staatsanleihen eine attraktive Möglichkeit für Anleger dar, die nach Alternativen zu den Aktienmärkten suchen. Bislang hat sich die Marktnachfrage als stark genug erwiesen, um neue Staatsanleihen zu absorbieren. Auch die Credit Suite von Eurex Clearing ist ein nützliches Instrument für Investoren, da ein Anstieg der Ausfallraten erwartet wird.

2.2 Geschäftsverlauf

Das Clearing- und Handelsvolumen betrug bei Futures und Optionen 1.915,1 Mio. Kontrakte (i. Vj. 1.955,7 Mio.). Dies entspricht einem Tagesdurchschnitt von rund 7,5 Mio. Kontrakten (i. Vj. 7,6 Mio.).

Das Clearing von Aktienindexderivaten unter Einbeziehung von Derivaten auf Dividenden- und Volatilitätsindizes, sank im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 % auf 871,7 Mio. Kontrakte (i. Vj. 956,5 Mio.). Das Volumen der abgewickelten Aktienderivate (Single Stock Options und Futures sowie Dividendenderivate auf Einzeltitel und verschiedene ETF-Produkte) lag im Berichtsjahr bei 268,7 Mio. Kontrakten (i. Vj. 271,1 Mio.), was einem Rückgang von 0,9 % entspricht.

Das Volumen der geclearten Zinsderivate stieg im Berichtsjahr um 6,3 % auf 771,4 Mio. Kontrakte (i. Vj. 725,7 Mio.).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 erreichten die über EurexOTC Clear abgewickelten außerbörslichen Zinsswaps ein ausstehendes Nominalvolumen von 29.942,8 Mrd. € (i. Vj. 26.186,1 Mrd. €), ein Anstieg um 14,3 %.

An Eurex Repo, dem Marktplatz für den besicherten Geldmarkt und für den Bereich General Collateral Pooling (GC Pooling®), stieg das durchschnittlich ausstehende Volumen im Jahr 2023 um 64,7 % auf 239,5 Mrd. € (i. Vj. 145,5 Mrd. €, Einfachzählung). Die Erwartungen wurden sowohl für das wertpapiergetriebene Repo Special Segment als auch für GC Pooling® deutlich übertroffen. Das durchschnittlich täglich ausstehende Volumen im Special Segment stieg um 47,7 % auf 120,7 Mrd. € (i. Vj. 81,8 Mrd. €). Das durchschnittlich ausstehende Volumen im GC Pooling® Segment stieg sogar im abgelaufenen Geschäftsjahr um 122,8 % auf 101,8 Mrd. € (i. Vj. 45,7 Mrd. €).

Im Bereich Kassamarkt lag das Clearingvolumen für Geschäfte mit Aktien mit 98,1 Millionen Transaktionen um 34,4 % unter dem Vorjahresniveau (i. Vj. 149,5 Mio. Transaktionen).

Die Provisionserträge vor Weiterleitung sanken im Jahr 2023 um 0,7 % und erfüllen damit die Erwartungen des Vorjahres.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1. Ertragslage

Hinsichtlich des Geschäftsverlaufs der Eurex Clearing ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der Eurex Frankfurt AG überwiegend in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung ausübt. Die Eurex Clearing erzielt keine Provisionserträge; von ihr vereinnahmte Entgelte werden über die Eurex Frankfurt AG an die Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG weitergeleitet bzw. direkt an die Deutsche Börse AG für über die Eurex Clearing abgerechnete FWB-Geschäfte. Die Eurex Frankfurt AG übernimmt die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Clearing-Hauses anfallenden Aufwendungen zuzüglich eines Gewinnaufschlags, so dass für die Eurex Clearing dieser Gewinnaufschlag einen wesentlichen Bestandteil des Ergebnisses vor Ergebnisabführung ausmacht.

Der Zinsüberschuss beläuft sich in 2023 auf 147.343 T€ (i. Vj. 151.178 T€). Enthalten sind Zinserträge in Höhe von 1.211.837 T€ (i. Vj. 425.716 T€) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 1.064.493 T€ (i. Vj. 274.538 T€). Die Gesellschaft erzielt nach Weiterleitung keine Provisionserträge. Bei den Provisionsaufwendungen in Höhe von 13.922 T€ (i. Vj. 10.028 T€) handelt es sich im Wesentlichen um Bankgebühren.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Eurex Clearing belaufen sich im Jahr 2023 auf 115.460 T€ (i. Vj. 96.920 T€) und beinhalten im Wesentlichen die Erträge aus den Betriebsführungsdienstleistungen für die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Global Derivatives AG, Zug, Schweiz sowie die Deutsche Börse AG in Höhe von 75.462 T€ (i. Vj. 65.543 T€), Geschäftsbesorgungsdienstleistungen für die Deutsche Börse AG in Höhe von 12.795 T€ (i. Vj. 19.977 T€), Erträge aus Fremdwährungsbewertung in Höhe von 13.647 T€ (i. Vj. 5.786 T€) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 8.051 T€ (i. Vj. 2.896 T€).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betragen 155.120 T€ (i. Vj. 158.002 T€) und beinhalten im Wesentlichen Personalaufwand in Höhe von 49.799 T€ (i. Vj. 46.438 T€), Kosten für Kommunikation in Höhe von 29.218 T€ (i. Vj. 32.629 T€) sowie Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung durch die Deutsche Börse AG in Höhe von 27.869 T€ (i. Vj. 27.033 T€). Der Anstieg des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Löhne und Gehälter um 3.361 T€. Davon entfallen 1.292 T€ auf die Mitarbeiter, die im Zuge der Gründung der Niederlassung in Prag übernommen wurden. Der Rückgang der Kosten für Marketing & Kommunikation ergibt sich im Wesentlichen aus einem Rückgang des Aufwands für ein Partnerschaftsprogramm um 3.139 T€. Die Erhöhung des Aufwands für die Geschäftsbesorgung durch die Deutsche Börse AG um 836 T€ resultiert im Wesentlichen aus einer Steigerung des Aufwands für Zentralfunktionen.

Das Jahresergebnis der Gesellschaft (vor Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft) beträgt 63.685 T€ (i. Vj. 55.811 T€). Die Steigerung des Jahresergebnisses resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Prämien für Produktentwicklungsaktivitäten sowie das risikotragende Kapital der Eurex Clearing (siehe Abschnitt 3.1). Im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wurden 63.685 T€ (i. Vj. 55.811 T€) an die Eurex Frankfurt AG abgeführt.

Bezogen auf die durchschnittliche Bilanzsumme (monatliche Berechnung) betrug die Rendite (basierend auf dem Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung) im Geschäftsjahr 0,1 % (i. Vj. 0,1 %).

2.3.2. Finanzlage

Zum 31. Dezember 2023 betrug das Eigenkapital der Eurex Clearing 799.778 T€ (i. Vj. 749.813 T€).

Die von Clearing-Teilnehmern als Sicherheiten eingezahlten Gelder in Höhe von 37.795.559 T€ (i. Vj. 56.127.173 T€) sind täglich fällig. Sie werden besichert in Form von Pensionsgeschäften bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern angelegt, wobei die Laufzeit der Pensionsgeschäfte von täglich fällig bis zu 1 Monat reicht. Trotz der Anlage von 104.521 T€ (i. Vj. 170.244 T€) in Anleihen betreibt die Eurex Clearing nur in einem sehr eingeschränkten Umfang Fristentransformation. Darüber hinaus verfügt die Eurex Clearing über unbesicherte täglich fällige Guthaben bei inländischen und ausländischen Zentralnotenbanken. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 37.448.237 T€ (i. Vj. 55.625.677 T€).

Die mit dem Betrieb des Clearing-Hauses verbundenen Aufwendungen werden der Gesellschaft zudem auf Basis der vertraglichen Regelungen mit der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Global Derivatives AG regelmäßig während des Geschäftsjahres erstattet. Zudem würde die Eurex Frankfurt AG einen Verlust der Eurex Clearing auf Grund des Ergebnisabführungsvertrags ausgleichen.

Für Refinanzierungszwecke stehen zugesagte Kreditlinien in Höhe von 900 Mio. €, 200 Mio. CHF sowie 300 Mio. USD zur Verfügung, die von verschiedenen Kreditinstituten eingeräumt wurden. Die zugesagten Kreditlinien in Euro wurden während des Geschäftsjahres 2023 regelmäßig in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2023 waren diese Linien nicht in Anspruch genommen.

Darüber hinaus hat die Eurex Clearing seit Erweiterung ihrer Erlaubnis im August 2013 die Möglichkeit, sich bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von 'Intraday'- oder 'Overnight'-Linien kurzfristig zu refinanzieren. Die Möglichkeit der besicherten Geldaufnahme nutzte die Eurex Clearing im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich Intraday'. Zum 31. Dezember 2023 waren keine Sicherheiten auf dem Sicherheitenkonto bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt und damit auch keine Kreditlinie eingeräumt / beansprucht.

Die Bilanzsumme beträgt nach Abzug der Sicherheitseinschüsse in Höhe von 37.795.559 T€ (i. Vj. 56.127.173 T€) und der gesamten Treuhandverbindlichkeiten 1.452.818 T€ (i. Vj. 2.017.520 T€). Es ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 55,1 % nach Bereinigung um die genannten Positionen (i. Vj. 37,2 %).

Die Eurex Clearing wies zum 31.12.2023 eine Liquiditätsdeckungsquote ("Liquidity Coverage Ratio") von 151,4 % aus (i. Vj. 152,6 %).

Die Liquiditätssteuerung der Eurex Clearing beruht auf den aus dem Kreditwesengesetz abgeleiteten Grundsätzen, die im Risikobericht erläutert sind. Daher wird an dieser Stelle auf eine Kapitalflussrechnung verzichtet.

Vor diesem Hintergrund verfügt die Gesellschaft über eine gute Liquiditätsausstattung, die es ihr ermöglichte, ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit nachzukommen.

2.3.3. Vermögenslage

Die Barreserve in Höhe von 37.049.780 T€ (i. Vj. 47.628.655 T€) und die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 1.915.198 T€ (i. Vj. 10.137.115 T€) beinhalten im Wesentlichen die Anlage der von den Clearing-Teilnehmern hinterlegten Barsicherheiten in Höhe von 37.795.559 T€ (i. Vj. 56.127.173 T€).

Insgesamt ist die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft als stabil zu bewerten. Die Eurex Clearing war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 nachzukommen.

2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.4.1. Finanzielle Leistungsindikatoren

Da die Eurex Clearing ihr Clearinggeschäft überwiegend im eigenen Namen, aber für Rechnung der Eurex Frankfurt AG betreibt, gilt der Jahresüberschuss der Gesellschaft (vor Gewinnabführung an die Muttergesellschaft) als wesentliche Steuerungsgröße. Im Berichtsjahr betrug das Ergebnis vor Ergebnisabführung 63.685 T€ (i. Vj. 55.811 T€). Als weiteren finanziellen Leistungsindikator erachtet die Eurex Clearing die Provisionserträge vor Weiterleitung an die Muttergesellschaft. Im Berichtsjahr betrugen die Provisionserträge vor Weiterleitung 1.049.098 T€ (i. Vj. 1.056.255 T€). Die Entwicklung der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen nach HGB wird im Rahmen von quartalsweisen Soll-/Ist- und Ist-/Ist-Vergleichen gesteuert.

2.4.2 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Entwicklung der Clearing- und Handelsvolumina - insbesondere an der Eurex-Börse - wird als Schlüsselfaktor für die Performance des Clearinghauses angesehen. Die Entwicklung der Clearing- und Handelsvolumina wird im Abschnitt Geschäftsentwicklung beschrieben.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1. Prognosebericht

Der Bericht beschreibt die erwartete Entwicklung des Geschäfts von Eurex Clearing im Jahr 2023 und darüber hinaus. Er enthält Aussagen und Informationen zu Termingeschäften. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den Erwartungen und Annahmen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Prognoseberichts.

Eurex Clearing hat in der jüngsten Geschäftsentwicklung mehrere Faktoren identifiziert, die das Derivate- und Clearinggeschäft wesentlich beeinflusst haben und die auch für das kommende Geschäftsjahr als wahrscheinlich angesehen werden:

Das Wirtschaftswachstum in der Eurozone wird 2024 voraussichtlich bei 0,8% liegen und 2025 auf 1,5% ansteigen 2 . Zudem schwächt sich die Nachfrage nach europäischen Exporten ab. Die Eurex Frankfurt AG, deren Geschäfte über Eurex Clearing abgewickelt werden, kann hier mit ihrem Angebot an Aktien- und Indexderivaten zu Absicherungszwecken Unterstützung leisten.

Die EZB-Zinsen scheinen ein Plateau erreicht zu haben. Unterschiedliche Erwartungen für Zinssenkungen treiben die Handelsaktivität an, wobei etwa die Hälfte des Marktes mit Zinssenkungen ab Juni 2024 rechnet. Es wird erwartet, dass die EZB die Zinssätze auf einem ausreichend restriktiven Niveau hält und die Überschussliquidität reduziert, so dass die Inflation im Laufe des Jahres 2024 erwartungsgemäß weiter zurückgehen sollte.

Die Europäische Kommission wird sich weiterhin für ein höheres Maß an Autonomie der EU-Finanzmärkte und die Fähigkeit zum Management systemischer EU-Risiken innerhalb der Europäischen Union einsetzen.

Die globale makroökonomische Unsicherheit und die wirtschaftlichen Bedingungen haben die Nachfrage nach dem Zugang zu Benchmark-Derivaten über alle Zeitzonen hinweg und nach Handelsstrategien, die wirtschaftliche Ereignisse über kürzere Zeithorizonte erfassen, erhöht.

Nach dem Beginn der quantitativen Straffung im Jahr 2023 mit dem Abbau der Portfolios des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten wird die EZB mit der Normalisierung der Bilanz des Eurosystems fortfahren. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die Reinvestition von Rückkäufen von Wertpapieren im Rahmen des "Pandemic Emergency Purchase Programme" (PEPP) um durchschnittlich 7,5 Mrd. € pro Monat reduziert und die Reinvestitionen werden Ende 2024 eingestellt. Dieses Szenario lässt eine positive Geschäftsentwicklung für die Repo Märkte im Jahr 2024 erwarten.

Die EU befindet sich in der Endphase der Verhandlungen über EMIR 3.0 und die Definition der Active Account Requirement. Die sich daraus ergebenden potenziellen Vorteile lassen sich jedoch nur schwer vorhersagen, da die Definition der Aktivkontenanforderung ein entscheidender Faktor ist. Diese Definition dürfte in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erfolgen, sollte aber spezifische quantitative Elemente enthalten.

Im Jahr 2023 blieben die Verrechnungspreisregeln unverändert. Die Eurex-Provisionserträge werden demnach weiterhin mit einem Verteilungsschüssel von 88:12 zwischen der Deutschen Börse AG und der Eurex Global AG aufgeteilt. Für 2024 wird vorgesehen, dass sich die Vergütung für die Produktentwicklungsaktivität und das risikotragende Kapital der Eurex Clearing erhöhen, während die Kostenaufschlagsmarge in Höhe von 13 % konstant bleibt.

Infolge dieser Anpassung erhalten die Eurex Frankfurt AG und die Eurex Clearing ab dem Geschäftsjahr 2024 eine höhere Vergütung für den Betrieb des Eurex-Geschäfts.

Die Erhöhung der Vergütung für den Betrieb des Eurex-Geschäfts wird eine positive Auswirkung auf den Jahresüberschuss für 2024 haben. Die Eurex Clearing erwartet für das Jahr 2024 dadurch einen Jahresüberschuss (vor Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft) von ca. 75,5 Mio. €.

Die Eurex Clearing plant für das Jahr 2024 mit einer Steigerung der Provisionserträge vor Weiterleitung um 5,7 %. Mit seinen strukturellen Wachstumsmaßnahmen will Eurex Clearing aktiv einen nachhaltigen Wachstumspfad verfolgen, der weniger von zyklischen Effekten abhängig ist.

3.2. Chancenbericht

Die Faktoren, die die Handels- und Clearingtätigkeit beeinflussen, sind vielfältig und nicht leicht vorhersehbar. Die größten Herausforderungen im kommenden Geschäftsjahr sind die Einführung und die Auswirkungen von regulatorischen Maßnahmen in Bezug auf die Kapital- und Risikomanagementaktivitäten der Marktteilnehmer, strukturelle Veränderungen an den Finanzmärkten und politische Unsicherheiten, die die Risiken für die Marktteilnehmer erhöhen würden.

In Anbetracht dieser Faktoren, insbesondere der drohenden Rezession im Euroraum, erwartet Eurex Clearing generell ein hohes Maß an Marktunsicherheit im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der nationalen Anti-Inflationsmaßnahmen, dem anhaltenden Einmarsch Russlands in der Ukraine und den Konflikten im Nahen Osten.

Eurex Clearing konzentriert sich auf Chancen für zyklisches und strukturelles Wachstum, die zum Umsatzwachstum beitragen und die Abhängigkeit von zyklischen Faktoren verringern. Das Unternehmen plant, an den folgenden Entwicklungen zu partizipieren:

Neue Zinsderivate: Höhere Zinssätze und größere Schwankungen bei den Erwartungen über künftige Zinssätze erhöhen die Nachfrage nach Zinsprodukten als Anlage- und Spekulationsmöglichkeit und zur Absicherung von Zinsrisiken. Einen zusätzlichen Anreiz bieten wir durch den Ausbau unseres Partnerschaftsprogramms, das die Marktteilnehmer an unserem wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lässt.

Clearing von OTC-Derivaten: Wir haben die politischen und regulatorischen Entwicklungen sowie unser Know-how beim Aufbau liquider Märkte genutzt und unseren Marktanteil beim Clearing von OTC-Derivaten in den letzten Jahren auf rund 20 Prozent ausgebaut. In den kommenden Jahren wollen wir vom allgemeinen Marktwachstum profitieren und gleichzeitig unseren Marktanteil erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, nutzen wir unser verbessertes Risikomodell und Effizienzen im Cross-Margining, d.h. der Verrechnung von Margen für OTC-Geschäfte mit denen für börsengehandelte Geschäfte. Auch die derzeit von den EU-Aufsichtsbehörden diskutierte Verpflichtung zur Nutzung eines aktiven Cross-Margining-Kontos innerhalb der EU könnte dazu beitragen, weitere Marktanteile zu gewinnen.

Steigende Nachfrage nach Repo-Produkten: Der Rückzug der Zentralbanken aus dem Geldmarkt und höhere Zinsen haben die Nachfrage nach besicherten Geldmarktprodukten steigen lassen. Wir gehen davon aus, dass wir vom allgemeinen Marktwachstum profitieren und gleichzeitig neue Kunden für unsere Produkte gewinnen werden. Darüber hinaus bieten wir für Buy-Side-Kunden eine Ausweitung der Direktzugangsmodelle zu Eurex Clearing an, um deren spezifische Anforderungen an eine kapital- und operativ effiziente Lösung für das zentrale Clearing von Repo-Geschäften aktiv zu bedienen.

Neue Aktien- und Aktienindexderivate: Neben einer breiten Palette etablierter internationaler Benchmark-Produkte haben wir in den letzten Jahren eine große Anzahl neuer Produkte eingeführt, wie MSCI-, Total Return-, Dividenden- und ESG-Derivate. Diese neuen Produkte spiegeln die veränderten Kundenpräferenzen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wider, so dass wir hier in den kommenden Jahren ein weiteres deutliches Wachstum erwarten.

Ressourcenmanagement: Die Notwendigkeit, das Sicherheiten- und Bilanzressourcenmanagement vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Anforderungen zu verbessern, wird die Entwicklung weiter vorantreiben:

 

Futurisierung bei Aktien-/Index-, Devisen- und Kreditderivaten;

 

die Einführung von geclearten Repo-Geschäften im Händler-Kunden-Geschäft; und

 

die Einführung von Instrumenten zur Steigerung der Margeneffizienz im Zusammenhang mit Portfolio- und produktübergreifendem Margining

 

Fortsetzung der Entwicklung neuer Märkte für das Clearing und Risikomanagement von börsengehandelten und außerbörslichen Währungsderivaten.

 

Kooperationen und Partnerschaften mit Drittanbietern zur Erhöhung der Transparenz und Erweiterung des Umfangs von Effizienzsteigerungen, die von Eurex Clearing genutzt werden können.

 

Weiterer Ausbau des Angebots an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, um die führende Position von Eurex Clearing in diesem wachsenden Marktsegment zu behaupten.

 

Modernisierung der Risiko-Infrastruktur zur Verbesserung der Margin-Modelle und der IT-Infrastruktur von Eurex Clearing.

 

Technologieführerschaft, führende Risikomethodik und Outsourcing-Strategie bleiben die wichtigsten Voraussetzungen für Eurex Clearing, um ihre strategischen Ziele zu erreichen.

Eurex Clearing erwartet einen positiven Effekt auf das operative Geschäft im Prognosezeitraum 2024 und darüber hinaus durch die Umsetzung von Maßnahmen wie den Ausbau des Clearing-Netzwerks, die Verbreiterung der Kundenbasis in Bezug auf Volumen und geografische Abdeckung sowie die Erweiterung der Palette der für das Clearing verfügbaren Produkte und Produktkategorien.

Eurex Clearing erweitert seine Dienstleistungen im Rahmen der regulatorischen Änderungen, die darauf abzielen, die Rolle der zentralen Gegenparteien im Risikomanagement und Clearing sowohl im börslichen als auch im außerbörslichen Handel zu stärken. Darüber hinaus wird der schrittweise Ausbau der Risikomanagement-Dienstleistungen durch die Verknüpfung mit den von Clearstream gehaltenen Wertpapiersicherheiten aufgrund des integrierten Geschäftsmodells der Gruppe Deutsche Börse zu Kosteneinsparungen in allen Geschäftsbereichen führen. Diese Aspekte werden sich voraussichtlich leicht positiv auf die Provisionserträge von Eurex Clearing (vor Transfers) auswirken.

3.3. Risikobericht

Risikomanagementsystem und Methoden

Das Risikomanagement der Eurex Clearing ist in der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Insgesamt verantwortet der Vorstand das Risikomanagement. Insbesondere legt der Vorstand der Eurex Clearing im Rahmen der Risikostrategie den Risikoappetit fest. Er stellt sicher, dass der Risikoappetit mit der kurz- und langfristigen Unternehmensstrategie, der Geschäfts- und Kapitalplanung, der Risikotragfähigkeit und den Vergütungssystemen vereinbar ist. Der Vorstand der Eurex Clearing bestimmt auch, anhand welcher Messgrößen die Risiken eingeschätzt werden und wie das regulatorische Kapital auf die Risikoarten verteilt wird. Er sorgt dafür, dass die Anforderungen an Risikostrategie und Risikoappetit eingehalten werden. Dabei ist die Eurex Clearing in das gruppenweite Risikomanagement der Deutsche Börse AG eingebunden. Der Aufsichtsrat der Eurex Clearing beurteilt und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie dessen fortlaufende Entwicklung. Zusätzlich erörtert der Aufsichtsrat (mindestens) jährlich die Risikostrategie. Die einzelnen Geschäftsbereiche identifizieren Risiken und melden diese zeitnah an die zuständige Enterprise Risk Management-Funktion. Diese bewertet alle bestehenden und neuen Risiken.

Mit einer Reihe von Instrumenten bewertet und überwacht die Eurex Clearing fortlaufend ihre wesentlichen Risiken. Sie nutzt sowohl die normative als auch die ökonomische Perspektive, um Risiken auf Unternehmensebene zu aggregieren.

Normative Perspektive: In dieser Perspektive soll sichergestellt werden, dass die Eurex Clearing alle aufsichtlichen Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt und als Steuerungsgröße für die Eigenmittelunterlegung betrachtet. Die Risikoermittlung für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken orientiert sich an der Berechnungslogik der rechtlichen Anforderungen der Eigenmittelverordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") bzw. der Änderungsverordnung (EU) 2019/876 ("CRR II") des Europäischen Parlaments und des Rates. Darüber hinaus sind ebenfalls im Rahmen der Zulassung als zentrale Gegenpartei die Eigenkapitalanforderungen aus der Verordnung (EU) 648/2012 ("EMIR") des Europäischen Parlaments und des Rates zu erfüllen.

Ökonomische Perspektive: Die normative Perspektive wird ergänzt durch eine ökonomische Perspektive, bei der es sich um ein auf ökonomischen Wertüberlegungen basierendes Kapitaladäquanzkonzept handelt, unabhängig von regulatorischen Anforderungen. Das wichtigste Instrument der Eurex Clearing zur Quantifizierung der Risiken aus ökonomischer Sicht ist das "Value at Risk"-Modell (VaR). Das Modell geht von einem Konfidenzniveau von 99,9% aus, was bedeutet, dass der quantifizierte Risikowert (kumulierter Verlustbetrag, im folgenden Required Economic Capital oder REC) nicht mehr als 1-mal in 1000 Jahren überschritten wird. Die dem ökonomischen Kapitalbedarf gegenüberstehende Risikodeckungsmasse in Höhe von aktuell 800 Mio. € ist das verfügbare Kapital. Zur Risikosteuerung ermittelt die Eurex Clearing mindestens quartalsweise als Kennzahl die Höhe des REC im Verhältnis zur Risikodeckungsmasse.

Darüber hinaus entwickelt die Eurex Clearing mehrere Extremszenarien und bezieht diese in ihre Risikosteuerung mit ein. Diese umfassen sowohl risikoartenübergreifende Stresstests als auch Stresstests für die einzelnen wesentlichen Risikoarten.

Für beide Perspektiven wird jeweils ein Frühwarnsystem zur Auslastung der Risikodeckungsmasse angewendet. Dieses umfasst die Kategorien Grün, Gelb, Orange und Rot. Die Risikoberichterstattung enthält neben der Quantifizierung der Risiken auch qualitative Angaben zum Risikoprofil in Form von Risikoindikatoren oder Analysen zu internen Verlustdaten. Dabei werden risikorelevante Ereignisse erläutert und mögliche Gegenmaßnahmen beschrieben. Ein entsprechender Risikobericht wird dem Vorstand der Eurex Clearing mindestens quartalsweise vorgelegt. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat, das EMIR Risk Committee sowie an das Audit and Risk Committee findet quartalsweise statt.

Die Interne Revision überprüft unabhängig die Risiko-Controlling-Funktion.

Risikoprofil

Die Eurex Clearing unterscheidet zwischen operationellen und finanziellen Risiken, welche wiederum in Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken unterteilt werden, sowie dem Geschäftsrisiko. Diese Risiken sind einer Risikomaterialitätsanalyse unterzogen worden und Operationelle, Kredit- und Liquiditätsrisiken wurden dabei als wesentliche Risiken eingewertet und behandelt.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken sind definiert als inadäquate oder fehlerbehaftete Prozesse, Personen und Systeme oder resultieren aus externen Ereignissen. Diese Risiken werden auf Basis implementierter operationeller Risikoszenarien quantifiziert und decken das gesamte operationelle Risikoprofil der Eurex Clearing ab. Der Anteil der operationellen Risiken am REC der Eurex Clearing betrug 42 % zum 31. Dezember 2023 (i.Vj. 45 %).

Eurex Clearing hat ein robustes Management operationeller Risiken implementiert, welches maßgeblichen Schritte wie die Identifikation, Bewertung, Kontrolle und das Berichtswesen inkludiert und an die Standards aus PFMI und EMIR angelehnt ist. Um operationelle Risiken zu mindern hat die Eurex Clearing gezielte Maßnahmen und vielfältige Kontrollen implementiert, die an das Risikoprofil ausgerichtet sind.

Das Business Continuity Management (BCM) umfasst sämtliche Abläufe, die den fortlaufenden Betrieb im Notfall sicherstellen. Dazu zählen Vorkehrungen für alle wesentlichen Ressourcen (Systeme, Räumlichkeiten, Mitarbeiter, Lieferanten/Dienstleister), einschließlich der redundanten Auslegung aller kritischen IT-Systeme und der technischen Infrastruktur sowie Notfallarbeitsplätze für Mitarbeiter in Kernfunktionen.

Darüber hinaus verfügt die Eurex Clearing über eine Compliance-Organisation und entsprechende Verfahren, mit dem Ziel rechtliche Anforderungen einzuhalten.

Maßnahmen zur Informationssicherheit bauen auf dem internationalen Sicherheitsstandard ISO/IEC 27001 auf, welcher ein umfangreiches Richtlinien- und Prozessrahmenwerk umfasst. Im Bereich der physischen Sicherheit von Mitarbeitenden und Gebäuden wurde ein ganzheitlicher Risikomanagementprozess entwickelt, um Mitarbeitende und Werte vor internen und externen Angriffen sowie Bedrohungen proaktiv und reaktiv zu schützen.

Ebenso werden Operationelle Risiken, welche wir nicht selbst tragen wollen, übertragen an Versicherungen, wenn dies zu einem angemessenen Preis möglich ist.

Als wesentliche operationelle Verluste werden realisierte Einzelfälle betrachtet, die einen Verlustbetrag von 200 T€ überschreiten. Im Berichtsjahr 2023 entstand ein operationeller Verlust durch Ausgaben für beanspruchte externe rechtliche Unterstützungsdienstleistung in Höhe von 208 T€ entstanden.

Finanzielle Risiken

Die Eurex Clearing gliedert finanzielle Risiken in Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Liquiditätsrisiken werden nicht im Rahmen der REC-Berechnung quantifiziert, sondern gesondert überwacht. Die finanziellen Risiken haben ein Gewicht von 58 % (i. Vj. 55 %) am REC der Eurex Clearing zum 31. Dezember 2023.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Vertragspartner seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig erfüllt. Das Kreditrisiko der Eurex Clearing gliedert sich in Kreditrisiken aus dem Clearinggeschäft sowie in Kreditrisiken, die sich aus Geldanlagen ergeben können. Das Kreditrisiko hat ein Gewicht von 57 % am REC der Eurex Clearing zum 31. Dezember 2023 (i. Vj. 54 %).

Im Wesentlichen ergeben sich Risikokonzentrationen aus dem hohen Anteil europäischer Banken an der Gesamtheit der Clearingmitglieder und der geschäftsmodellbedingten Konzentration der Geschäftstätigkeit auf das Clearinggeschäft.

Kreditrisiko aus dem Clearinggeschäft

Die Eurex Clearing schließt gemäß ihren Geschäftsbedingungen nur mit ihren Clearingmitgliedern Geschäfte ab. Das Clearing bezieht sich hauptsächlich auf festgelegte Wertpapiere, Bezugsrechte und Derivate, die an bestimmten Börsen gehandelt werden. Auch für außerbörslich ("over-the-counter", OTC) gehandelte Produkte, z. B. für Zinsswaps und Forward Rate Agreements, bietet die Eurex Clearing diese Dienstleistung an. Sie steht als zentraler Kontrahent zwischen den Geschäftsparteien. Durch die Verrechnung von Forderungen und die Anforderung an die Clearingmitglieder, Sicherheiten zu hinterlegen, reduziert die Eurex Clearing das Kreditrisiko.

Jedes Clearingmitglied muss ein haftendes Eigenkapital oder, im Falle von Fonds, ein verwaltetes Vermögen mindestens jeweils in der Höhe nachweisen, die die Eurex Clearing für die verschiedenen Märkte festgelegt hat. Die Höhe des nachzuweisenden Eigenkapitals bzw. verwalteten Vermögens hängt vom Risiko ab. Um das Risiko der Eurex Clearing abzusichern, dass Clearingmitglieder vor ihrer Erfüllung offener Geschäfte ausfallen, sind diese verpflichtet, täglich Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren ("Margins") zu hinterlegen und ggf. auch untertägig nachzuschießen.

Als Sicherheiten für die Erfüllung von Margin- und Ausfallfonds-Anforderungen lässt die Eurex Clearing ausschließlich solche mit hoher Bonität und Liquidität zu. Zur Bestimmung der Bonität werden neben einer internen Bewertung auch externe Ratings herangezogen. Auf Basis dieser konsolidierten Ratings werden dann nur jene Sicherheiten zugelassen, die mindestens als "Investment Grade" eingestuft werden. Für Bankanleihen sind die Grenzen auf Grund der potenziellen "Wrong Way" Risiken sogar auf mindestens "A-" angehoben. Die Zulassungskriterien werden fortlaufend überprüft. Zudem wird das Marktpreisrisiko mit einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 % durch entsprechende Abschläge abgedeckt. Somit ergeben sich für Wertpapiere von Emittenten mit geringerer Kreditqualität höhere Sicherheitsabschläge als für Wertpapiere mit höherer Kreditqualität. Sollten bereits zulässige Sicherheiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr den hohen Anforderungen entsprechen (z. B. auf Grund eines neuen konsolidierten Ratings), werden sie ausgeschlossen. Die Risikoparameter werden regelmäßig überprüft und die Sicherheitsabschläge werden für jedes Wertpapier täglich neu berechnet. Zusätzlich gilt für alle Wertpapiere ein Mindestsicherheitsabschlag.

Die Margins werden getrennt für die Konten der Clearingmitglieder und ihrer Kunden berechnet.

Neber der Besicherung von neu eingegangen Geschäften, wird auch der Gewinn und Verlust, der während des Tages aus Wertveränderungen der Finanzinstrumente entstanden ist, bis zur nächsten fälligen Ausgleichszahlung zwischen den Kontrahenten, entweder in Form von Variation Margin oder im Falle von Premium-Style Optionen in Form von Premium Margin als Sicherheitsleistung bei der Eurex Clearing hinterlegt. Im Falle von Anleihe-, Repo- oder Aktiengeschäften wird die Margin entweder vom Käufer oder vom Verkäufer erhoben (Current Liquidating Margin), je nachdem wie sich der Transaktionspreis gegenüber dem aktuellen Wert der Finanzinstrumente verhält. Diese Margins sollen bereits aufgelaufene Gewinne und Verluste ausgleichen.

Zusätzlich sichert sich die Eurex Clearing vor dem Zahlungsausfall eines Clearingmitglieds mit weiteren Sicherheiten gegen das Risiko ab, dass sich der Wert der im Konto enthaltenen Positionen bis zur Glattstellung des Kontos negativ entwickelt. Diese weiteren Sicherheiten heißen Initial oder Additional Margin. Das angestrebte Konfidenzniveau beträgt dabei mindestens 99,0 % und die Halteperiode mindestens zwei Tage für börsengehandelte Transaktionen bzw. 99,5 % und fünf Tage für OTC-Transaktionen. Die Eurex Clearing überprüft täglich, ob die Margins dem geforderten Konfidenzniveau entsprechen. Die Initial/Additional Margin wird derzeit nach zwei Methoden berechnet: (a) nach der Eurex Clearing Prisma-Methode und (b) nach der Risk-based Margining-Methode. Die Eurex Clearing Prisma-Methode steht für alle gehandelten Derivatekontrakte zur Verfügung. Sie berücksichtigt das gesamte Portfolio des Clearingmitglieds und berechnet die Marginforderung unter Berücksichtigung von historischen Szenarien und Stressszenarien. Marktschwankungen werden dabei über die gesamte Verwertungsdauer bis zur Kontoglattstellung abgedeckt. Die Risk-based Margining-Methode wird aktuell noch für Produkte des Kassamarktes, physische Lieferungen sowie Repo-Transaktionen verwendet.

Über die Margins für laufende Transaktionen hinaus zahlt jedes Clearingmitglied in einen Ausfallfonds ein, je nach seinem individuellen Risikoprofil. Dieser Fonds haftet solidarisch für die finanziellen Folgen des Ausfalls eines oder mehrerer Clearingmitglieder, soweit diese nicht durch dessen individuelle Margin, die eigenen Beiträge zum Ausfallfonds sowie einem eigenen Beitrag der Eurex Clearing gedeckt werden können. Die Eurex Clearing überprüft in täglichen Stresstests, ob der Ausfallfonds angemessen dimensioniert ist, um den Ausfall der zwei größten Clearingmitglieder aufzufangen. Hierzu werden alle laufenden Transaktionen sowie die hinterlegten Sicherheiten Marktpreisschwankungen auf einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 % unterworfen. Um potenzielle Verluste ermitteln zu können, die über die individuellen Margins hinausgehen, wird die Auswirkung eines potenziellen Ausfalls auf den Ausfallfonds simuliert. Die Eurex Clearing hat Limits definiert, bei deren Überschreitung sie den Umfang des Ausfallfonds unverzüglich anpassen kann. Für den Fall, dass ein Clearingmitglied seinen Verpflichtungen gegenüber der Eurex Clearing wegen Verzug oder Ausfall nicht nachkommt, stehen ihr die folgenden Verteidigungslinien zur Verfügung:

Zunächst kann sie die offenen Positionen und Geschäfte des betreffenden Clearingmitglieds saldieren und/oder risikotechnisch durch das Eingehen entsprechender Gegengeschäfte schließen oder bar abrechnen. Dabei werden die entsprechenden Segregationsmodelle der Kunden berücksichtigt.

Sollte bei einer Glattstellung bzw. Barabrechnung ein Betrag offenbleiben oder Kosten anfallen, so kann sie zur Deckung zunächst die vom betreffenden Clearingmitglied erbrachte Sicherheitsleistung heranziehen. Zum 31. Dezember 2023 waren zugunsten der Eurex Clearing Sicherheiten in Höhe von 97.697 Mio. € (i. Vj. 135.112 Mio. €) gestellt (nach Sicherheitsabschlägen).

Nachfolgend würde der vom betreffenden Clearingmitglied geleistete Beitrag zum Ausfallfonds zur Deckung herangezogen. Die geleisteten Beiträge reichten zum 31. Dezember 2023 von 100 T€ bis 353 Mio. € (i. Vj. von 1 Mio. € bis 391 Mio. €).

Eine danach verbleibende Unterdeckung würde zunächst durch den eigenen Beitrag der Eurex Clearing zum Ausfallfonds (First Skin-in-the-Game) abgesichert. Der Beitrag der Eurex Clearing hatte zum 31. Dezember 2023 einen Wert von 143 Mio. €. Eine dann immer noch verbleibende Unterdeckung würde durch die Verwertung der von allen anderen Teilnehmern zum Clearing-Fonds geleisteten Beiträge und des zusätzlichen von der ECAG in den Ausfallfonds geleisteten Eigenbeitrag (Second Skin-in-the-Game) in Höhe von 57 Mio. € zum 31. Dezember 2023 ausgeglichen. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die Ausfallfondsforderungen aller Clearingmitglieder der Eurex Clearing in Summe: 6.337 Mio. € (i. Vj. 4.840 Mio. €). Die tatsächlich eingelieferten Sicherheiten inklusive Übersicherung beliefen sich auf 7.741 Mio. € (i. Vj. 6.671 Mio. €).

Nach dem vollständigen Aufbrauchen dieser Beiträge kann die Eurex Clearing von jedem Clearingmitglied zusätzlich Nachschüsse einfordern, die maximal doppelt so hoch sein können wie die ursprünglichen Ausfallfondsbeiträge. Parallel zu diesen Nachschüssen stellt auch die Eurex Clearing zusätzliche Finanzmittel von bis zu 300 Mio. € zur Verfügung, die sie von der Deutsche Börse über eine Patronatserklärung erhält (siehe unten). Die zusätzlichen Beiträge der Clearingmitglieder und der Eurex Clearing werden parallel auf einer "pro rata"-Basis verwertet.

Anschließend würde der Teil des Eigenkapitals der Eurex Clearing verwertet werden, der über das regulatorisch geforderte Mindesteigenkapital hinausgeht.

Schließlich würde das verbleibende regulatorisch geforderte Mindesteigenkapital der Eurex Clearing herangezogen.

Es besteht eine Patronatserklärung der Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing. Die Deutsche Börse AG verpflichtet sich darin, der Eurex Clearing diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die diese benötigt, um ihre Verpflichtungen - einschließlich der Verpflichtung zur Bereitstellung der o. g. zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu 300 Mio. € zu erfüllen. Der Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt 600 Mio. €, einschließlich bereits geleisteter Zahlungen. Dritten stehen aus der Patronatserklärung keine Rechte zu.

Im Falle des Ausfalls eines Clearingmitglieds (Default) führt die Eurex Clearing einen Default-Management-Prozess (DMP) durch. Das Ziel des DMP liegt in der Glattstellung aller durch den Ausfall übernommenen Positionen. Dabei werden Kosten, die im Zusammenhang mit der Glattstellung entstehen, über die zur Verfügung stehenden Sicherheiten aus den Verteidigungslinien der Eurex Clearing abgesichert. Im Kern besteht der DMP darin, dass Produkte, die vergleichbare Risikoeigenschaften aufweisen, gemeinschaftlich glattgestellten Liquidationsgruppen zugeordnet werden. Innerhalb einer Liquidationsgruppe bringt sich die Eurex Clearing wieder ins Gleichgewicht, indem sie die ausgefallenen Positionen entweder durch Auktionen oder per bilateralem freihändigen Verkauf auf andere Clearingmitglieder überträgt. Mögliche Forderungen gegenüber der Eurex Clearing, die sich aus der Glattstellung der vom ausgefallenen Clearingmitglied übernommenen Positionen ergeben, werden durch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten aus dem Wasserfall von Verteidigungslinien gedeckt. Im Bedarfsfall werden diese Sicherheiten im Markt über bilaterale freihändige Verkäufe veräußert, um die offenen Forderungen aus der Glattstellung der offenen Positionen zu decken. Somit trägt der DMP nicht nur zur Sicherheit und Integrität der Kapitalmärkte bei, sondern schützt auch die nicht ausgefallenen Clearingmitglieder vor möglichen negativen Auswirkungen, die aus dem Teilnehmerausfall resultieren.

In der Vergangenheit kam der DMP der Eurex Clearing bislang viermal zur Anwendung: Gontard & MetallBank (2002), Lehman Brothers (2008), MF Global (2011) und Maple Bank (2016).

Die vom ausgefallenen Clearingmitglied als Sicherheit hinterlegten Mittel haben dabei in jedem der oben genannten Fälle ausgereicht, um die entstandenen Verluste aus der Glattstellung abzudecken und einen signifikanten Anteil der Ressourcen an das ausgefallene Clearingmitglied zurückzugeben.

Kreditrisiko aus der Anlage von Geldern

Des Weiteren kann ein Kreditrisiko bei der Anlage von Geldern entstehen. Bei der Anlage von Geldern der Gesellschaften der Gruppe sowie von Kunden hinterlegten Geldern mindert die Eurex Clearing ihr Risiko, indem sie Anlagen auf mehrere Kontrahenten mit ausschließlich hoher Bonität verteilt, für jeden Kontrahenten Höchstgrenzen definiert, sowie die Gelder überwiegend kurzfristig und möglichst besichert anlegt. Auf Grundlage mindestens jährlicher Bonitätsprüfungen sowie im Rahmen anlassbezogener Ad-hoc-Analysen werden Höchstgrenzen für jeden Kontrahenten festgelegt. Seit Erweiterung ihrer Lizenz als Einlagen- und Kreditinstitut gemäß dem deutschen Kreditwesengesetz kann die Eurex Clearing auch die ständigen Fazilitäten der Deutschen Bundesbank nutzen und ist somit in der Lage, den größten Teil der Kundengelder im Zentralbankumfeld zu verwalten. Anlageverluste bezogen auf Währungen, für die die Eurex Clearing keinen Zugang zu Zentralbanken hat, werden anteilig von der Eurex Clearing und anteilig von denjenigen Clearingmitgliedern getragen, die in der Währung aktiv sind, in der die Verluste entstanden sind ("pro rata"-Basis). Der maximale Betrag, den auf diese Weise jedes Clearingmitglied zu leisten hat, ist der Gesamtbetrag, der vom Clearingmitglied in bar in dieser Währung als Sicherheit bei der Eurex Clearing hinterlegt wurde. Der maximale Betrag, der von der Eurex Clearing zu leisten ist, beträgt 50 Mio. €.

Marktpreisrisiko

Marktpreisrisiken umfassen Risiken einer nachteiligen Entwicklung von Zinsen, Währungen oder sonstigen Marktpreisen. Das Marktpreisrisiko hat ein Gewicht von 1 % (i. Vj. 1%) am REC der Eurex Clearing zum 31. Dezember 2023. Aufgrund der kurzen Fristigkeiten der Geldanlagen und Verbindlichkeiten ist das Zinsrisiko gering.

Die Eurex Clearing meidet offene Währungspositionen, wo dies möglich ist. Zur weiteren Risikominderung tauscht die ECAG die in der Währung JPY erhaltenen Cash Margins über Fremdwährungsgeschäfte in EUR und legt diese bei der Zentralbank an. Marktpreisrisiken können außerdem aus dem insolvenzgesicherten Fondsvermögen zur Rückdeckung bestehender Versorgungspläne entstehen (Contractual Trust Arrangement - CTA). Mit ihrer Entscheidung, einen überwiegenden Anteil des CTA auf Basis eines Wertsicherungsmechanismus zu investieren, wird das Risiko von extremen Verlusten reduziert.

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko tritt auf, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten erfüllt werden können. Die Eurex Clearing hat aufgrund ihrer Eigenschaft als zentraler Kontrahent strenge interne Liquiditätsvorgaben sowie eine konservative Anlagepolitik. Eine tägliche Überwachung stellt die Angemessenheit der Liquiditätsversorgung sicher. Seit Erweiterung ihrer Lizenz zum Einlagenkreditinstitut gemäß dem deutschen Kreditwesengesetz kann die Eurex Clearing die ständigen Fazilitäten der Deutschen Bundesbank nutzen.

Um das Liquiditätsrisiko der Eurex Clearing zu analysieren und um sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend liquide finanzielle Mittel vorgehalten werden, werden täglich Stresstestberechnungen durchgeführt. Zu diesem Zweck hat die Eurex Clearing verschiedene Szenarien implementiert, in denen institutseigene und auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken betrachtet werden. In Übereinstimmung mit regulatorischen Anforderungen berechnet die Eurex Clearing täglich den Liquiditätsbedarf, der durch den Ausfall der zwei größten Clearingmitglieder entstehen würde und hält ausreichend Liquidität vor, um den ermittelten Bedarf zu decken. Dabei wird für den Liquiditätspuffer als Frühwarnsystem eine Schwelle von 35 % genutzt. Einen Wert von unter 20 % sollte der Liquiditätspuffer nicht unterschreiten.

Im Berichtsjahr 2023 verfügte die Eurex Clearing stets über ausreichend Liquidität mit einem Liquiditätspuffer von 139 % per 31. Dezember 2023 (i. Vj. 610 %).

Mit Wirkung vom 2. Januar 2024, wird die Securities Collateral Concentration Add-on Fee ("Add-on Fee") eingeführt, mit dem Ziel, die Gesamtliquiditätsquote von Eurex Clearing bei rund 40 % zu halten, um ein angemessenes Liquiditätsniveau aufrechtzuerhalten. Wenn das Verhältnis von Barmitteln zu den gesamten Margin-Anforderungen der Clearing-Mitglieder unter 40 % fällt, wird die Add-on Fee von 10 Basispunkten erhoben.

Geschäftsrisiko

Das Geschäftsrisiko spiegelt die Sensitivität gegenüber der makroökonomischen Entwicklung und die Anfälligkeit für Ereignisrisiken, die sich aus externen Bedrohungen ergeben, z. B. aus regulatorischen Anpassungen oder Veränderungen im Wettbewerbsumfeld oder internen Schwächen (einschließlich fehlerhafter strategischer Managemententscheidungen). Bezogen auf das Clearinggeschäft berücksichtigt die Eurex Clearing das Geschäftsrisiko entsprechend den regulatorischen Anforderungen. Bezogen auf das Bankgeschäft - den Betrieb des Cash Pools - ist die Eurex Clearing keinem substanziellen Geschäftsrisiko ausgesetzt.

Das Geschäftsrisiko wird auf Eurex-Ebene betrachtet. Im Rahmen der aktuellen geopolitischen Ereignisse in der Ukraine und den daraus potenziell resultierenden wirtschaftspolitischen Folgen hat Eurex analysiert, welche grundsätzlichen Risiken zum Tragen kommen könnten. Aufgrund der geringen Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen Ländern und der damit einhergehenden geringen Zahl an potenziell betroffenen Vermögenswerten wurde zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichts festgestellt, dass die Eurex insgesamt nur einem geringen direkten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist. Indirekte Risiken, welche bspw. aus wirtschaftlichen Engagements unserer Kunden in den Ländern erwachsen, sowie mittel- und langfristige Risiken, welche bspw. aus weiteren noch nicht absehbaren Wirtschaftssanktionen entstehen können, werden fortwährend überwacht und ggfs. durch weitere Risikominderungsmaßnahmen kontrolliert.

Zusammenfassung

Das Risikoprofil hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht wesentlich geändert. Zum 31. Dezember 2023 betrug der REC der Eurex Clearing 359 Mio. € (i. Vj. 376 Mio. €), wobei sich der REC für die einzelnen Risikoarten wie folgt zusammensetzt:

Für das operationelle und finanzielle Risiko betrug der REC 152 Mio. € (im Vorjahr 168 Mio. €) und 207 Mio. € (i. Vj. 208 Mio. €). Das finanzielle Risiko setzt sich dabei aus dem Kreditrisiko mit einem REC von 203 Mio. € (i. Vj. 203 Mio. €) und dem Marktrisiko mit einem REC von 4 Mio. € (i. Vj. 5 Mio. €) zusammen.

Den Kapitalanforderungen für die risikogewichteten Aktiva (RWA) der Eurex Clearing in Höhe von 122,7 Mio. € (i. Vj. 143,4 Mio. €) zum 31. Dezember 2023 stand im Geschäftsjahr stets regulatorisches Kapital in ausreichender Höhe gegenüber. Das regulatorische Kapital lag zum Ende des Geschäftsjahres bei 799,6 Mio. € (i. Vj. 725 Mio. €). Die Gesamtkapitalquote betrug 52,1 % (i. Vj. 40,5 %) zum 31. Dezember 2023. Die regulatorische Kapitalanforderung gemäß EMIR Artikel 16 betrug 255,2 Mio. € (i. Vj. 255,8 Mio. €) zum 31. Dezember 2023.

Ausblick

Die Eurex Clearing bewertet fortlaufend ihre Risikosituation. Aus Stresstests, berechnetem REC sowie mittels des Risikomanagementsystems schließt der Vorstand der Eurex Clearing, dass die verfügbare Risikodeckungsmasse ausreicht. Aus derzeitiger Sicht ist zudem kein Risiko erkennbar, welches die Eurex Clearing in ihrem Bestand gefährden würde.

Bilanz zum

Aktivseite

31.12.2023
31.12.2022
T €
1. Barreserve
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken 37.049.780.138,04 47.628.655
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 37.049.780.138,04 € (i. Vj. 47.628.655 T€)
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 757.120.841,35 9.143.357
b) andere Forderungen 1.158.077.318,24 993.758
1.915.198.159,59 10.137.115
3. Forderungen an Kunden 145.766.211,21 198.014
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten 104.520.517,05 170.244
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 104.520.517,05 € (i. Vj. 104.197 T€)
5. Treuhandvermögen 123.742.936,77 107.090
6. Immaterielle Anlagewerte
a) Geschäfts- oder Firmenwert 223.627,03 0
7. Sachanlagen 611,00 2
8. Sonstige Vermögensgegenstände 32.639.529,50 10.607
9. Rechnungsabgrenzungsposten 242.058,29 56
10. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 7.015,86 0
Summe der Aktiva 39.372.120.804,33 58.251.783

Passivseite

31.12.2023
31.12.2022
T €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 29.834.489.962,01 41.956.260
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 105.854,78 € (i. Vj. 0 T€)
b) andere Verbindlichkeiten 585.754.826,31 653.267
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 728.725,11 € (i. Vj. 0 T€)
30.420.244.788,32 42.609.527
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 7.850.797.030,36 14.612.382
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 48.869.987,00 € (i. Vj. 36.681 T€)
bb) andere Verbindlichkeiten 23.414.956,47 23.429
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen 812.000,00 € (i. Vj. 0 T€)
7.874.211.986,83 14.635.811
3. Treuhandverbindlichkeiten 123.742.936,77 107.090
4. Sonstige Verbindlichkeiten 90.072.113,82 85.878
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9.655.180,31 8.325
b) Steuerrückstellungen 925.307,44 6.683
c) andere Rückstellungen 53.490.884,12 48.656
64.071.371,87 63.664
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 25.000.000,00 25.000
b) Kapitalrücklage 765.312.845,52 715.313
c) Gewinnrücklagen 9.464.761,20 9.500
ca) gesetzliche Rücklage 2.500.000,00 2.500
cb) andere Gewinnrücklagen 6.964.761,20 7.000
d) Bilanzgewinn 0,00 0,00
799.777.606,72 749.813
Summe der Passiva 39.372.120.804,33 58.251.783
Andere Verpflichtungen
unwiderrufliche Kreditzusagen 2.000.000 2.000

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zur 31. Dezember 2023

01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
T€
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
aa) Kredit- und Geldmarktgeschäften mit positiven Zinssätzen 1.208.681.076,35 212.082
ab) Kredit- und Geldmarktgeschäften mit negativen Zinssätzen 1.645.551,52 210.488
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen
aa) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen mit positiven Zinssätzen 1.510.033,22 3.146
1.211.836.661,09 425.716
2. Zinsaufwendungen
a) Zinsaufwendungen aus Geschäften mit positiven Zinssätzen -1.064.250.497,94 -150.488
b) Zinsaufwendungen aus Geschäften mit negativen Zinssätzen -242.860,49 -124.050
-1.064.493.358,43 -274.538
147.343.302,66 151.178
3. Provisionsaufwendungen -13.921.825,34 -10.028
4. Sonstige betriebliche Erträge 115.460.137,22 96.920
davon aus der Währungsumrechnung 13.647.365,08 € (i. Vj. 5.786 T€)
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -43.090.854,53 -40.002
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.708.024,31 -6.436
darunter: für Altersversorgung -1.522.459,03 € (i. Vj. -2.057 T€)
b) andere Verwaltungsaufwendungen -105.321.518,92 -111.564
-155.120.397,76 -158.002
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -26.656,29 -2
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -33.412.886,51 -18.679
davon aus der Währungsumrechnung -27.638.160,55 € (i. Vj. -12.134 T€)
davon aus der Aufzinsung -21.233,98 € (i. Vj. -29 T€)
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -1.986,42 -5.576
9. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren 3.456.956,19 0
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 63.776.643,75 55.812
11. Steuern von Einkommen und Ertrag -91.147,78 -1
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -63.685.495,97 -55.811
13. Jahresüberschuss 0,00 0
14. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Eurex Clearing Aktiengesellschaft (im Folgenden "Eurex Clearing") mit Sitz in Frankfurt am Main wird im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 44828 geführt.

Der Jahresabschluss der Eurex Clearing für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt.

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft im Rahmen ihrer SAP/S4 Hana Transformation ein paralleles Hauptbuch für die HGB- und IFRS-Buchhaltung implementiert und den bestehenden Kontenplan neu konzipiert. Durch die getrennte Hauptbuchhaltung für HGB und IFRS ist nun eine parallele Verarbeitung der Daten möglich, zudem ermöglicht der neue Kontenplan und die Optimierung von Schnittstellensystemen eine höhere Datengranularität. Dadurch können einzelne Bilanzierungssachverhalte präziser abgebildet werden, welche unter Umständen zu einem unterschiedlichen Ausweis im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise führen. Die Vorjahreszahlen der Gesellschaft wurden nicht angepasst. Die Umstellungseffekte werden bei der Erläuterung des jeweiligen Bilanzpostens gesondert dargestellt.

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen können sich leichte Abweichungen zu den veröffentlichten Vorjahreszahlen sowie bei der Summation gerundeter Einzelwerte ergeben.

Als Barreserve werden der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Zentralnotenbanken ausgewiesen und werden mit dem Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden einzelwertberichtigt. Latente Risiken werden pauschalwertberichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs von Bloomberg zum jeweiligen Zugangszeitpunkt umgerechnet. Die Folgebewertung erfolgt zum Bilanzstichtag unter Anwendung von § 256a HGB.

Weisen die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger auf, wurden § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Die Eurex Clearing macht hier von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 3 Satz 6 Gebrauch, außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorzunehmen.

Die Treuhandforderungen beziehen sich auf Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden für Entgelte, die die Eurex Clearing AG im eigenen Namen und für fremde Rechnung für die Deutsche Börse AG und die Eurex Global Derivatives AG vereinnahmt. Die korrespondierende Treuhandverbindlichkeit ergibt sich aus der Verpflichtung der Eurex Clearing AG zur Weiterleitung dieser Entgelte über die Eurex Frankfurt AG an die Deutsche Börse AG und an die Eurex Global Derivatives AG.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen wurden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über eine Nutzungsdauer zwischen 5 und 8 Jahren abgeschrieben.

Derivative Finanzinstrumente beinhalten ausschließlich Devisentermingeschäfte. Diese sind nicht mit anderen Geschäften zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Hieraus realisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Unrealisierte Verluste aus den Devisentermingeschäften werden gemäß § 249 Absatz 1 Satz 1 HGB berücksichtigt.

In aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassamittelkurs von Bloomberg zum jeweiligen Zugangszeitpunkt umgerechnet. Die Folgebewertung erfolgt zum Bilanzstichtag unter Anwendung von § 256a HGB.

Die von den Clearing-Membern bei der Eurex Clearing als Sicherheitsleistungen zu hinterlegenden Marginzahlungen oder Beiträge zum Default-Fonds werden, sofern sie in Barmitteln geleistet werden, bei der Eurex Clearing als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kunden - den so genannten Member Cash Deposits - bilanziert. Die zu zahlenden Margins werden im Zeitpunkt t ermittelt und sind analog in t+1 fällig. Die Ermittlung der Marginzahlungen erfolgt erst nach der Post-Trading-Periode. Entsprechend dem branchenüblichen Standard werden die als Sicherheitsleistungen zu hinterlegenden Marginzahlungen nur dann erfasst, wenn die Margins eingezogen sind.

Hinsichtlich der über den zentralen Kontrahenten abgerechneten Geschäfte ist die Eurex Clearing AG aufgrund ihres besonderen Geschäftszwecks, der vertraglichen Vorkehrungen in den Clearing-Bedingungen sowie der besonderen Sicherungsmechanismen wirtschaftlich nicht belastet und berechtigt. Aufgrund dessen werden die Geschäfte seitens der Eurex Clearing AG nicht bilanziert. Für weitere Angaben verweisen wir auf den Abschnitt "Sonstige Angaben zum Clearing-Geschäft".

Die offenen Positionen aus dem CCP-Geschäft werden für jeden Clearing-Member ermittelt und aktivisch bzw. passivisch ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angesetzt.

Versicherungsmathematische Annahmen

31.12.2023
%
31.12.2022
%
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Diskontierungszins mit dem 10-Jahres-Durchschnitt 1,83 1,79
Diskontierungszins mit dem 7-Jahres-Durchschnitt 1,76 1,45
Gehaltssteigerung 3,00 3,00
Rentensteigerung 2,20 2,20
Fluktuationsrate (bis zum Alter von 50 Jahren, danach 0,00%) 2,00 2,00
Deferred Compensation Programm
Diskontierungszins 1,83 1,79

Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eröffnet das Wahlrecht, für die Abzinsung des Gesamtbestands den durchschnittlichen Marktzinssatz bezogen auf eine angenommene Duration von 15 Jahren zu verwenden. Dieses Wahlrecht wurde in Anspruch genommen. Die Ermittlung und Bekanntgabe der Abzinsungssätze werden von der Deutschen Bundesbank durchgeführt. Die Ermittlungsmethodik und die Veröffentlichungsmodalitäten richten sich dabei nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV).

Der im September 2023 für die Ermittlung der Pensionsrückstellung prognostizierte 10-Jahreszinssatz i.H.v. 1,83 % weicht um einen Basispunkt von dem von der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2023 bekannt gegebenen Zinssatz i.H.v. 1,82 % ab. Für den 7-Jahreszinssatz ergibt sich zwischen dem prognostizierten Zinssatz i.H.v. 1,76 % und dem von der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2023 veröffentlichten Zinssatz i.H.v. 1,74 % eine Abweichung um 2 Basispunkte. Diese führen nicht zu wesentlichen Abweichungen im Umfang der Verpflichtung.

Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient ("Planvermögen") verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 22.174 T€ (i. Vj. 22.209 T€).

Aufgrund einer Änderung im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Pensionsrückstellungen seit 2016 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Die daraus resultierende Differenz stellt sich wie folgt dar:

T€
Pensionsrückstellung abgezinst mit dem 10-Jahres Durchschnitt 33.587
Pensionsrückstellung abgezinst mit dem 7-Jahres Durchschnitt 33.931
Differenz 344

Der Unterschiedsbetrag abzüglich latenter Steuern darf gem. §253 Abs. 6 HGB nicht ausgeschüttet werden.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssätze entsprechend ihrer Restlaufzeit gem. § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Planvermögens für Altersteilzeit die Höhe der Erfüllungsrückstellungen, wird die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.

Die Ermittlung der Rückstellungswerte für das Aktientantiemenprogramm und den langfristigen Nachhaltigkeitsplan ("Long-term Sustainable Instrument", "LSI") basiert auf dem Stichtagskurs der Aktie der Deutsche Börse AG.

Die Rückstellungen für Jubiläen und Vorruhestand wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag bzw. bei Vorruhestandsgeldempfängern mit dem Barwert bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Im Berichtsjahr wurde der prognostizierte Zinssatz von 1,76 % (i. Vj. 1,45 %) zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Auch in diesem Fall wurde die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Passive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, wie sie aktive Steuerlatenzen übersteigen. Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zur Eurex Frankfurt Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (im Folgenden "Eurex Frankfurt") wurden temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen auf Ebene des Organträgers Eurex Frankfurt berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des erwarteten, kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Eurex Frankfurt AG von derzeit durchschnittlich 27,4 %.

Der Ertragsteuersatz ergibt sich unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie der Gewerbesteuer für Eschborn von ca. 11,6 %.

Im Oktober 2021 einigten sich über 135 Länder im Rahmen des "OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)" auf die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. €. Das als Pillar II bekannte Reformvorhaben verfolgt das Ziel, eine effektive Mindestbesteuerung von Gewinnen betroffener multinationaler Konzerne mit 15 Prozent pro Jurisdiktion sicherzustellen. Dadurch soll der internationale Steuerwettbewerb begrenzt und eine faire und angemessene Besteuerung sichergestellt werden.

Nachdem im Dezember 2021 die Säule-2-Modellregeln von der OECD veröffentlicht worden waren, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten am 12.12.2022 auf eine Richtlinie für die effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen, die bis zum 31.12.2023 in nationales Recht umzusetzen war. Der Deutsche Bundestag beschloss am 10.11.2023 das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024; entsprechende Vorschriften gelten auch in einem überwiegenden Teil der für die Gruppe Deutsche Börse relevanten Jurisdiktionen außerhalb der EU.

Für die Gesellschaft werden keine wesentlichen steuerlichen Auswirkungen für das Erstanwendungsjahr 2024 erwartet. Sowohl die Gesellschaft selbst als auch ihre ausländische Betriebsstätte sind in Jurisdiktionen ansässig, in denen der nominale Steuersatz über dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt.

Die durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vorgenommenen Änderungen im Handelsgesetzbuch (§ 274 Abs. 1 HGB) sehen eine temporäre Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Einführung der globalen Mindestbesteuerung vor.

Aufwendungen und Erträge in fremder Währung wurden am Buchungstag zu Kursen von Bloomberg umgerechnet.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ihrem Ursprung entsprechend in Geschäfte mit positiven Zinssätzen und in Geschäfte mit negativen Zinssätzen klassifiziert. Der Ausweis erfolgt in Analogie zu dieser Klassifikation in Unterpositionen des Zinsergebnisses.

Erläuterungen zur Bilanz

Barreserve

Die Barreserve der Eurex Clearing AG beträgt zum Bilanzstichtag 37.049.780 T€ (i. Vj. 47.628.655 T€) und besteht ausschließlich aus dem Guthaben bei der Deutschen Bundesbank.

Dem Bankguthaben i. H. v. 37.049.780 T€ (i. Vj. 47.628.655 T€), den Forderungen an Kreditinstitute i. H. v. 1.915.198 T€ (i. Vj. 10.137.115 T€) sowie den Forderungen an Kunden i. H. v. 145.766 T€ (i. Vj. 198.014 T€) stehen im Wesentlichen die Barsicherheiten der Clearing Member gegenüber, die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i. H. v. 30.042.606 T€ (i. Vj. 41.541.405 T€) und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden i. H. v. 7.753.766 T€ (i. Vj. 14.585.768 T€) ausgewiesen sind.

Vermögensgegenstände in fremder Währung

Die Vermögensgegenstände in fremder Währung betragen zum Bilanzstichtag 1.714.647 T€ (i. Vj. 9.293.712 T€).

Forderungen an Kreditinstitute

Von den Forderungen an Kreditinstitute i. H. v. 1.915.198 T€ (i. Vj. 10.137.115 T€) betreffen 664 T€ (i. Vj. 1.723 T€) Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Im Rahmen der SAP/S4 Hana Migration zum 01.01.2023 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 429.201 T€ von den Forderungen an Kreditinstituten zu den Forderungen an Kunden vor dem Hintergrund einer präziseren Abbildung des Bilanzpostens.

Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich wie folgt:

Zusammensetzung der Forderungen an Kreditinstitute 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Täglich fällig
Guthaben bei ausländischen Zentralnotenbanken 398.457 7.997.022
Bankguthaben und Forderungen aus dem Clearing Geschäft 345.859 1.138.717
Zinsforderungen aus dem Clearing Geschäft 12.805 7.618
757.121 9.143.357
Laufzeit bis 3 Monate
Reverse Repo Anlagen 1.158.077 993.758
1.158.077 993.758
Summe 1.915.198 10.137.115

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden in Höhe von 145.766 T€ (i. Vj. 198.014 T€) sind täglich fällig und bestehen im Wesentlichen aus Reverse Repo Anlagen in USD in Höhe von 141.585 T€ (i. Vj. 197.741 T€).

Im Rahmen der SAP/S4 Hana Migration zum 01.01.2023 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 429.201 T€ von den Forderungen an Kreditinstituten zu den Forderungen an Kunden unter dem Hintergrund einer präziseren Abbildung des Bilanzpostens.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Bei den zum Bilanzstichtag gehaltenen Schuldverschreibungen handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere in Höhe von 104.521 T€ (i. Vj. 170.244 T€). Davon sind 70.999 T€ bis zu einem Jahr und 33.522 T€ zwischen einem und drei Jahren fällig. Es bestehen keine Schuldverschreibungen, deren Fälligkeit fünf Jahre überschreitet.

Treuhandvermögen

Es handelt sich hierbei um Forderungen gegenüber Clearing-Membern aus Umsätzen, die im Zusammenhang mit den über die Eurex Frankfurt AG für die Deutsche Börse und die Eurex Global Derivatives AG, Zug, Schweiz, treuhänderisch eingezogenen Entgelten stehen. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 123.743 T€ (i. Vj. 107.090 T€), davon gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 78.447 T€ (i. Vj. 77.116 T€) und gegenüber Kunden in Höhe von 45.296 T€ (i. Vj. 29.974 T€).

Im Rahmen der SAP/S4 Hana Migration zum 01.01.2023 erfolgte eine Umklassifizierung in Höhe von 5.537 T€ von den im Treuhandvermögen enthaltenen Forderungen an Kunden zu den Forderungen an Kreditinstituten unter dem Hintergrund einer präziseren Darstellung.

Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Bei dem entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 224 T€ (i. Vj. 0 T€) handelt es sich um den Geschäfts- und Firmenwert, welcher im Rahmen des Asset-Deals für die Gründung der Niederlassung der Eurex Clearing AG in Prag entstanden ist.

Bei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von 1 T€ (i. Vj. 2 T€).

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Zusammensetzung der sonstigen Vermögensgegenstände 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Forderungen an die Eurex Frankfurt AG 14.753 5.431
Forderungen aus Steuern 8.244 583
Forderungen an die Deutsche Börse AG 7.020 2.527
Forderung an die Deutsche Börse Systems Inc. 1.619 308
Forderungen an die European Commodity Clearing AG 168 0
Forderungen an die Clearstream Banking AG 143 132
Forderungen an die Clearstream Operations Prague s.r.o 70 0
Forderungen an die Eurex Repo GmbH 21 17
Forderungen aus dem Personalbereich 9 0
Forderungen an die Clearstream Holding AG 1 0
Forderungen an die European Energy Exchange AG 0 478
Forderungen aus Incentiveprogrammen 0 120
übrige sonstige Vermögensgegenstände 592 1.011
Summe 32.640 10.607

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Abgrenzungen für erhaltene Rechnungen aus Lieferung und Leistung i. H. v. 242 T€ (i. Vj. 56 T€).

Verbindlichkeiten in fremder Währung

Die Verbindlichkeiten in fremder Währung betragen zum Bilanzstichtag 2.287.170 T€ (i. Vj. 9.664.823 T€).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 30.420.245 T€ (i. Vj. 42.609.527 T€) sind 29.834.490 T€ (i. Vj. 41.956.260 T€) täglich fällig und bestehen im Wesentlichen aus in Barmitteln geleisteten Sicherheitseinschüssen der Clearing-Member in Höhe von 29.457.579 T€ (i. Vj. 40.888.138 T€) und Verbindlichkeiten aus dem Clearing Geschäft in Höhe von 286.450 T€ (i. Vj. 1.021.497 T€). Daneben sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 106 T€ (i. Vj. 0 T€) enthalten. Des Weiteren sind 585.755 T€ (i. Vj. 653.267 T€) in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit von bis zu einem Jahr enthalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um in Barmitteln geleistete Sicherheitseinschüsse der Clearing-Member. Daneben sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 729 T€ (i. Vj. 0 T€) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, deren Fälligkeit ein Jahr überschreitet.

Im Rahmen der SAP/S4 Hana Migration zum 01.01.2023 erfolgte eine Umgliederung der offenen CCP-Posten in Höhe von 755 T€ von den Verbindlichkeiten an Kreditinstituten zu den Verbindlichkeiten an Kunden unter dem Hintergrund einer präziseren Abbildung des Bilanzpostens. Zusätzlich erfolgte eine Umgliederung der Barsicherheiten der Clearing-Member i. H. v. 3.381.971 T€ von den Verbindlichkeiten an Kunden zu den Verbindlichkeiten an Kreditinstituten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 7.874.212 T€ (i. Vj. 14.635.811 T€) sind 7.850.797 T€ (i. Vj. 14.612.382 T€) täglich fällig und bestehen im Wesentlichen aus geleisteten Sicherheitseinschüssen der Clearing-Member in Höhe von 7.730.351 T€ (i. Vj. 14.562.338 T€) sowie Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 48.870 T€ (i. Vj. 36.681 T€). Außerdem bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit von bis zu einem Jahr von 23.415 T€ (i. Vj. 23.429 T€). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um geleistete Sicherheitseinschüsse der Clearing-Member. Daneben sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 812 T€ (i. Vj. 0 T€) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kunden deren Fälligkeit ein Jahr überschreitet.

Im Rahmen der SAP/S4 Hana Migration zum 01.01.2023 erfolgte eine Umgliederung der offenen CCP-Posten in Höhe von 755 T€ von den Verbindlichkeiten an Kreditinstituten zu den Verbindlichkeiten an Kunden unter dem Hintergrund einer präziseren Abbildung des Bilanzpostens. Zusätzlich erfolgte eine Umgliederung der Barsicherheiten der Clearing-Member i. H. v. 3.381.971 T€ von den Verbindlichkeiten an Kunden zu den Verbindlichkeiten an Kreditinstituten.

Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Zusammenhang mit dem treuhänderischen Einzug von Entgelten, die noch nicht über die Eurex Frankfurt an die Deutsche Börse und die Eurex Global Derivatives AG weitergeleitet wurden.

Sonstige Verbindlichkeiten

Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Verbindlichkeiten gegenüber der Eurex Frankfurt AG 63.944 72.167
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 12.529 3.967
Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Börse AG 8.378 5.436
Verbindlichkeiten aus Steuern 1.436 1.292
Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Börse Systems Inc. 1.319 0
Verbindlichkeiten gegenüber der Eurex Repo GmbH 979 197
Verbindlichkeiten gegenüber der Eurex Frankfurt AG Singapur Branch 762 261
Verbindlichkeiten gegenüber der Eurex Global Derivatives AG 277 64
Verbindlichkeiten gegenüber der Clearstream Services S.A. 259 950
Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Börse AG Prague Branch Services GmbH 98 0
Verbindlichkeiten gegenüber der Clearstream Banking S.A. 15 184
Verbindlichkeiten gegenüber der Clearstream Operations Prague 2 246
Verbindlichkeiten gegenüber der Clearstream Banking AG 0 745
übrige sonstige Verbindlichkeiten 74 370
Summe 90.072 85.879

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Das verrechnete Vermögen, das dem Anteil von 6,1 % an einem Spezial-Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB entspricht, weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 24.017 T€ (i. Vj. 22.787 T€) auf, der dem Marktwert i. S. d. § 278 i. V. m. § 168 KAGB entspricht. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wird der historische Wert um Marktwertveränderungen angepasst. Des Weiteren wurde dem Sondervermögen im Berichtsjahr ein Betrag von 0 T€ (i. Vj. 0 T€) zugeführt sowie ein Betrag von 35 T€ (i. Vj. 46 T€) entnommen. Das Vermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger entzogen und nicht täglich fällig.

Zinseffekte aus Pensionen und Planvermögen aus dem Verrechnungsposten nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HBG sind im Geschäftsjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 115 T€ (i. Vj. 3.318 T€).

Vermögensverrechnung unter Anwendung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB T€
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen 33.672
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 24.017
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9.655
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten T€
Aufwand aus der Pensionsverpflichtung 173
Im Personalaufwand erfasster Nettoaufwand 173
Zinsaufwand aus der Pensionsverpflichtung 1.475
Zuschreibung auf das Deckungsvermögen -1.265
Ertrag aus dem Deckungsvermögen -95
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasster Nettoaufwand 115

Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen in Höhe von 53.491 T€ setzen sich wie folgt zusammen:

Entwicklung der anderen Rückstellungen 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Ausstehende Rechnungen 29.207 22.172
Personalrückstellungen 19.549 17.806
davon aktienbasierte Vergütungskomponenten 8.755 7.455
davon Bonus 7.565 6.768
davon Restrukturierungsprogramm 1.295 1.703
davon Gleitzeitguthaben 928 889
davon sonstige Personalrückstellungen 1.006 991
Rückstellungen für Schadensersatzansprüche 1.498 2.188
Rückstellungen für drohende Verluste 1.389 128
Rückstellungen für Incentive-Programm 900 2.001
Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütung 358 331
Sonstige Rückstellungen 590 4.030
Summe 53.491 48.656

Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen beinhalten zum Bilanzstichtag Beträge in fremden Währungen in Höhe von 542 T€ (i. Vj. 890 T€).

Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus dem Programm für Altersteilzeit wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitende dient ("Planvermögen") verrechnet. Die kumulierten Anschaffungskosten dieses Vermögens betragen 137 T€ (i. Vj. 0 €). Der den Erfüllungsbetrag übersteigende Betrag des Planvermögens wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung als Aktivposition erfasst.

Vermögensverrechnung unter Anwendung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB 2023
T€
2022
T€
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Altersteilzeit -136 0
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 143 0
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 7 0
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten 2023
T€
2022
T€
Aufwand aus den Verpflichtungen aus Altersteilzeit -137 0
Im Personalaufwand erfasster Nettoaufwand -137 0
Zinsertrag aus den Verpflichtungen für Altersteilzeit 1 0
Zuschreibung auf das Planvermögen 6 0
Ertrag aus dem Planvermögen 0 0
In den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasster Nettoerlös 7 0

Eigenkapital

Das Grundkapital der Eurex Clearing beträgt unverändert 25.000.000 €. Es ist eingeteilt in 2.000.000 Stück auf den Namen lautende Stückaktien. Die Aktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr 12,50 €.

Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Eigenkapitals Gezeichnetes Kapital
T€
Kapitalrücklage
T€
Gesetzliche Gewinnrücklage
T€
Andere Gewinnrücklagen
T€
Summe
T€
Vortrag zum 01. Jan 23 25.000 715.313 2.500 7.000 749.813
Einstellung 0 50.000 0 0 50.000
Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2023 0 0 0 0 0
Umrechnungsdifferenz 0 0 0 -36 -36
Stand am 31. Dez 23 25.000 765.313 2.500 6.964 799.777

Die Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 50.000 T€ resultiert aus einer Barzuzahlung des Alleinaktionärs nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB im Jahr 2023.

Die Veränderung der anderen Gewinnrücklagen resultiert aus Umrechnungsdifferenzen der Eurex Clearing Niederlassung in Prag in Höhe von 36 T€.

Da der Marktpreis des Planvermögens die Anschaffungskosten übersteigt, besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB in Verbindung mit § 301 AktG in Höhe von 1.338 T€ (i. Vj. 419 T€).

Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinserträge

Die Zinserträge sowie die sonstigen betrieblichen Erträge sind überwiegend in Deutschland entstanden, so dass auf eine Aufgliederung nach geographischen Märkten gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV verzichtet wird. Die Zinserträge in Höhe von 1.211.837 T€ (i. Vj 425.716 T€) resultieren im Wesentlichen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften mit positiven und negativen Zinssätzen.

Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 1.064.493 T€ (i. Vj. 274.538 T€) resultieren im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus Geschäften mit positiven und negativen Zinssätzen.

Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 13.922 T€ (i. Vj. 10.028 T€) und bestehen im Wesentlichen aus Bankgebühren.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 115.460 T€ (i. Vj. 96.920 T€) bestehen aus:

Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Erträge 2023
T€
2022
T€
Dienstleistungen für die Eurex Frankfurt AG 75.772 65.920
davon aus Betriebsführungsdienstleistungen 75.462 65.543
Erträge aus Währungsbewertung 13.647 5.786
Dienstleistungen für die Deutsche Börse AG 12.795 19.977
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 8.051 2.896
Dienstleistungen für die European Commodity Clearing AG 306 482
Dienstleistungen für die Eurex Repo GmbH 194 205
Dienstleistungen für die Clearstream Banking AG 0 147
Dienstleistungen für die Clearstream Banking S.A. 0 101
Dienstleistungen für die Clearstream Services S.A. 0 14
Dienstleistungen für die Eurex Securities Transaction Services GmbH 0 8
Übrige sonstige betriebliche Erträge 4.695 1.384
Summe 115.460 96.920

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1.464 T€ enthalten.

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die anderen Verwaltungsaufwendungen gliedern sich wie folgt:

Zusammensetzung der anderen Verwaltungsaufwendungen 2023
T€
2022
T€
Geschäftsbesorgungsdienstleistungen 44.461 48.661
durch die Deutsche Börse AG 27.869 27.033
durch die Eurex Frankfurt AG London Branch 5.742 4.524
durch die Eurex Frankfurt AG 2.942 5.516
durch die Eurex Repo GmbH 1.866 2.882
durch die Clearstream Operations Prague s.r.o. 1.730 3.016
durch die Eurex Frankfurt AG Singapore Branch 1.351 1.325
durch die Clearstream Services S.A. 1.129 1.005
durch die Eurex Global Derivatives AG 503 670
durch die Clearstream Holding AG 415 204
durch die Clearstream Banking S.A. 413 219
durch die Deutsche Börse Systems Inc. 216 826
durch die Clearstream Services S.A. Prague Branch 150 0
durch die Deutsche Börse AG Prague Branch 82 0
durch die Clearstream Banking AG 53 1.116
durch die Deutsche Börse AG Paris Branch 0 190
durch die Eurex Securities Transaction Services GmbH 0 135
Marketing & Kommunikation 29.218 32.629
Kooperationskosten mit der Nasdaq OMX 8.129 1.237
Externe Beratungskosten 7.879 10.090
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 7.307 6.500
IT-Kosten 4.739 9.178
davon durch die Deutsche Börse AG 2.039 7.305
durch die Eurex Frankfurt AG 413 0
durch die Clearstream Services S.A. 35 0
Sonstige 2.252 1.873
Marketingkosten 1.475 1.641
Sonstige Verwaltungsaufwendungen 2.114 1.629
Summe 105.322 111.564

Der Anstieg der Kooperationskosten mit der Nasdaq OMX resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung dieser Kooperation im 4. Quartal des Jahres 2023.

In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 168 T€ enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 33.413 T€ (i. Vj. 18.679 T€) bestehen im Wesentlichen aus den Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 27.638 T€ (i. Vj. 12.134 T€), den Aufwendungen für das Planvermögen in Höhe von 115 T€ (i. Vj. 3.334 T€) sowie Aufwendungen für freiwillige Erstattungen an Kunden in Höhe von 1.754 T€ (i. Vj. 1.700 T€).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem die Zinseffekte aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 120 T€ enthalten.

Ergebnisabführung

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der Eurex Frankfurt werden 63.685 T€ (i. Vj. 55.811 T€) abgeführt.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind gemäß § 285 Nr. 17 HGB Bestandteil des Konzernanhangs der Deutsche Börse AG.

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eurex Clearing hat der Abschlussprüfer auch den freiwillig aufgestellten IFRS-Einzelabschluss der Eurex Clearing geprüft.

Sonstige Angaben zum Clearing-Geschäft

Die Marktteilnehmer hatten zum 31.12.2023 Bruttozahlungsverpflichtungen aus aufrechnungsfähigen offenen Positionen, von Geschäften, die über den zentralen Kontrahenten gehandelt werden, im Gesamtwert von 145,5 Mrd.€ (i. Vj. 138,8 Mrd.€). Aus Sicht der Eurex Clearing stehen sich Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen offenen Positionen stets in gleicher Höhe gegenüber. Der Gesamtwert von 145,5 Mrd.€ berücksichtigt die Bruttozahlungsverpflichtungen, d. h. die risikoorientierte Nettobetrachtungsweise würde zu einem deutlich niedrigeren Wert führen.

Zur Absicherung des Risikos der Eurex Clearing für den Fall eines Ausfalls eines Clearingmitgliedes verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertätigen Sicherheitsleistungen in Geld oder Wertpapieren in der von der Eurex Clearing festgelegten Höhe.

Die Summe der eingeforderten Margins aus den getätigten Geschäften und Clearingfondsanforderungen betrug zum Bilanzstichtag 85.137,9 Mio.€ (i. Vj. 122.415,1 Mio.€). Tatsächlich wurden folgende Sicherheiten hinterlegt:

Zusammensetzung der Sicherheiten der Eurex Clearing (nach Haircut) Sicherheitenwert zum 31.12.2023 Mio.€ Sicherheitenwert zum 31.12.2022 Mio.€
Sicherheiten in Geld (Bardepots) 37.709,181) 55.893,11)
Sicherheiten in Wertpapieren und Wertrechten 67.728,731) 85.889,91)
Summe 105.437,911) 141.783,01)

1) Einschließlich Clearing Fonds. Werte nicht identisch mit tatsächlich hinterlegten Beträgen, da hier die Umrechnung mit den EZB-Referenzkursen erfolgt und ein Haircut aus Risikomanagement-Gesichtspunkten vorgenommen wurde.

Der Default-Fonds der Eurex Clearing war zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 7.741,0 Mio.€ (i. Vj. 6.671,1 Mio.€) dotiert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen Gesamtbetrag Davon bis 1 Jahr Davon 1-5 Jahre
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Miet-, Leasing- und Wartungsverträge 0,5 0,2 0,2 0,1 0,3 0,1
Sonstige Verträge 3,3 2,0 3,3 2,0 0,0 0,0
Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsverträge 40,0 19,4 40,0 19,4 0,0 0,0
Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 40,0 19,4 40,0 19,4 0,0 0,0
Gesamtbetrag 43,8 21,6 43,5 21,5 0,3 0,1

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die 5 Jahre überschreiten.

Sonstige Angaben

Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten

Zum Bilanzstichtag bestanden offene Devisentermingeschäfte mit einem Nominalwert von 269 Mrd. JPY (i. Vj. 168 Mrd. JPY) zur Deckung von Wechselkursschwankungen. Der Zeitwert dieser Derivate ist abhängig vom Devisenkurs. Im Falle eines negativen Zeitwerts eines Derivats zum Bilanzstichtag wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum 31.12.2023 betrug diese 1.389 T€.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Jeffrey Tessler Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eurex Frankfurt AG, Frankfurt am Main
Vorsitzender Mitglied des Aufsichtsrats China Europe International Exchange AG, Frankfurt am Main
Mitglied des Board of Directors Hanni Inc., Atlanta
Gregor Pottmeyer Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer, Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Clearstream Holding AG, Frankfurt am Main
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Clearstream Banking S.A., Luxemburg
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eurex Frankfurt AG, Frankfurt am Main
Mitglied des Aufsichtsrats der UBS Europe SE, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Christina Bannier Professor für Banking & Finance, Justus-Liebig-Universität Gießen
Mitglied des Aufsichtsrats der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main
Mitglied des Aufsichtsrats der Boards der DWS Group GmbH & Co KGaA, Frankfurt am Main
Charles Bristow Global Head of Treasury and Chief Investment Officer, JPMorgan Chase & Co., London
(bis zum 30.11.2023)
Dr. Tammo Diemer Mitglied der Geschäftsführung der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, Frankfurt am Main
Mitglied des Vorstands der FMS Wertmanagement AöR, München
David Feldmann Managing Director und Head of Markets Germany, Austria and Switzerland, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Wim den Hartog Managing Director, STX Group B.V., Amsterdam
Dr. Karin Labitzke Mitglied des Aufsichtsrats der European Energy Exchange AG, Leipzig
Tong Lee Mitglied des Aufsichtsrats der European Commodity Clearing AG, Leipzig
Clifford M. Lewis Head of Risk Engine and Capital Optimization within Markets, UniCredit S.p.A., Mailand
Raphael Masgnaux Head of Global Technology Platforms for Global Markets, BNP Paribas S.A., Paris
Dr. Thilo Roßberg Head of Fixed Income Currency & Commodity Markets, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart

Die gewährten Bezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 301 T€.

Vorstand

Dem Vorstand gehören an:

Erik Tim Müller Chief Executive Officer (CEO)
Vorsitzender Verantwortlich für Human Resources, Compliance, Internal Audit, Legal, Corporate Office, Sales, Communication & Media, Treasury Front-Office
Matthias Graulich Chief Strategy Officer
Verantwortlich für Business Development, Strategy, Pricing, Marketing
Dr. Dmitrij Senko Chief Risk Officer
Verantwortlich für Models & Analytics, Model Validation, Default
Management, Risk Exposure Management, Credit, Enterprise Risk Management, Financial Accounting & Controlling, Business Continuity Management, Business Information Security, Corporate Tax, Treasury Middle-Office
Manfred Matusza Chief Technology Officer
Verantwortlich für Clearing & Risk IT, System Architecture, Networks & Infrastructure, SAP & Office Automation, Group Security
Jens Janka Chief Operating Officer
Verantwortlich für Clearing Design, Clearing Models, Clearing Delivery & Control, Member Services & Admission, Vendor Relations & Market Readiness, Facility Management, Purchasing & Resourcing,
Outsourcing Management, Product Tax, Treasury Back-Office

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 2023 4.633 T€ (i. Vj 4.341 T€). In den Gesamtbezügen sind aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 1.594 T€ (i. Vj. 1.414 T€) enthalten. Die entsprechenden Aktien wurden im Berichtsjahr mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet.

Die geschätzte Anzahl der Aktien in Höhe von 2.469 Stück basiert auf dem Kurs der Aktie der Deutsche Börse zum Bilanzstichtag.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 3.853 T€ zurückgestellt.

Mandate bei Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

Mandate bei Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien gemäß § 340a Absatz 4 Ziffer 1 HGB bestehen wie folgt:

Matthias Graulich Mitglied des Board of Directors, Wematch.Live R&D Ltd., Tel Aviv

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2023 waren in der Eurex Clearing AG ohne Vorstand 359,1 (i. Vj. 306,1) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Durchschnittszahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 334,6 (i. Vj. 302,6).

Männlich Weiblich Gesamt
Leitende Angestellte 16,2 5,0 21,2
Nicht leitende Angestellte 188,0 125,4 313,4
Anzahl Arbeitnehmer 204,2 130,4 334,6

Unternehmensverträge und weitere Verträge

Im Rahmen des zwischen der Eurex Clearing und der Eurex Frankfurt abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages ist die Eurex Clearing verpflichtet, ihren Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an die Eurex Frankfurt abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Eurex Frankfurt, jeden bei der Eurex Clearing während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind.

Zwischen der Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG besteht ein Aktionärsbindungsvertrag, welcher insbesondere die Zusammenarbeit der Eurex-Gesellschaften (EFAG und ECAG), die Umsatzverteilung und die Erstattung der Betriebsführungsaufwendungen regelt. In Bezug auf die Deutsche Börse AG sind insbesondere der Betriebsführungsvertrag mit der Eurex Frankfurt AG sowie der Geschäftsbesorgungsvertrag "Clearing" zwischen der Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG hervorzuheben. Es bestehen gleichlautende Verträge zwischen Eurex Global Derivatives AG und Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG. Aus Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages "Clearing" vereinnahmt die Eurex Clearing AG die kombinierten Handels- und Clearingentgelte für den Betrieb und das Clearing am Terminmarkt Eurex im eigenen Namen und auf fremde Rechnung für die Deutsche Börse AG und der Eurex Global Derivatives AG. Die entsprechenden Entgelte werden im Verhältnis 88:12 der Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG aufgeteilt. Entgelte für die Anbindung von Handelsteilnehmern an die Eurex-Systeme werden zentral bei der Eurex-Frankfurt AG für sämtliche Eurex-Gesellschaften fakturiert und vollständig im Verhältnis 88:12 weitergeleitet. Auf Basis des Aktionärsbindungsvertrags wurde zwischen der Deutsche Börse AG und der Eurex Global Derivatives AG geregelt, dass die entstandenen Betriebsführungsaufwendungen der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG durch die Deutsche Börse AG und Eurex Global Derivatives AG im Verhältnis 88:12 übernommen werden.

Konzernzugehörigkeit

Die Eurex Clearing AG ist eine 100%-ige Tochter der Eurex Frankfurt AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Weiterhin ist die Eurex Frankfurt AG eine 100%-ige Tochter der Deutsche Börse AG mit Sitz in Frankfurt am Main.

Die Eurex Clearing AG wird in den Konzernabschluss der Deutsche Börse AG (größter Konsolidierungskreis), Frankfurt am Main einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die Eurex Frankfurt AG (kleinster Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Deutsche Börse wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Deutsche Börse und die Eurex Frankfurt haben uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen eine Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen gehört.

Nachtragsbericht

Es sind keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 eingetreten.

Anlagespiegel

Anlagespiegel für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geschäfts- oder Firmenwert
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Anschaffungskosten zum 01.01.2023 31.653,47 0,00 175.851.192,53
Zugänge 0,00 248.701,60 981.017,13
Abgänge -30.071,47 0,00 -67.087.570,39
Währungsdifferenzen 0,00 0,00 -3.074.433,10
Anschaffungskosten zum 31.12.2023 1.582,00 248.701,60 106.670.206,17
Abschreibung zum 01.01.2023 29.840,47 0,00 5.606.645,31
Planmäßige Abschreibung 1.114,00 25.454,29 0,00
Abgänge -30.071,47 0,00 0,00
Wertminderungsaufwand 88,00 0,00 0,00
Währungsdifferenzen 0,00 -379,71 0,00
Zuschreibungen 0,00 0,00 -3.456.956,19
Abschreibung zum 31.12.2023 971,00 25.074,57 2.149.689,12
Buchwerte zum 31.12.2023 611,00 223.627,03 104.520.517,05
Buchwerte zum 31.12.2022 1.813,00 0,00 170.244.547,22

 

Frankfurt am Main, 8. März 2024

Eurex Clearing Aktiengesellschaft

Erik Tim Müller

Matthias Graulich

Manfred Matusza

Dr. Dmitrij Senko

Jens Janka

Anlage zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

Länderspezifische Berichterstattung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Nach den Anforderungen des § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG hat die Eurex Clearing AG als CRR-Kreditinstitut die Kennzahlen Umsatz, die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, den Gewinn vor Steuern, die Steuern auf den Gewinn und erhaltene öffentliche Beihilfen darzulegen.

Der Umsatz wird als Summe aus dem Zinsergebnis, dem Provisionsergebnis sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen angegeben. Als Gewinn/Verlust vor Steuern wird das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und als Steuern auf Gewinn/Verlust die Steuern vom Einkommen und Ertrag herangezogen. Alle Kennzahlen sind vor der gesellschaftsinternen Verrechnung gebildet worden.

Die Eurex Clearing AG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Country by Country Reporting Land/Angaben Unternehmen und Art der Tätigkeit Umsatz
T€
Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten Gewinn/Verlust vor Steuern
T€
Steuern auf Gewinn/Verlust
T€
Deutschland Eurex Clearing AG: 248.852 319,8 63.448 3
CRR-Kreditinstitut, Zentrale Gegenpartei
Tschechien Eurex Clearing AG Niederlassung Prag, sonstige Tätigkeiten 2.380 14,8 328 88

1 European Commission:
2 European Commission:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EUREX Clearing Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EUREX Clearing Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EUREX Clearing Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Ermittlung sonstiger betrieblicher Erträge aus Dienstleistungen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

[1] Ermittlung sonstiger betrieblicher Erträge aus Dienstleistungen

(1) Im Jahresabschluss der EUREX Clearing AG sind in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung "Sonstige betriebliche Erträge" Erträge aus Dienstleistungen für die Eurex Frankfurt AG und die Deutsche Börse AG von insgesamt € 88,6 Mio enthalten.

Zwischen der EUREX Clearing AG, der Eurex Frankfurt AG und der Deutsche Börse AG bestehen Geschäftsbesorgungs- und Betriebsführungsverträge. Danach erbringt die EUREX Clearing AG Clearing-Dienstleistungen an den von der Eurex Frankfurt AG und Deutsche Börse AG betriebenen Märkten. Im Gegenzug erhält die EUREX Clearing AG von diesen Gesellschaften eine Erstattung der hierfür angefallenen Aufwendungen zuzüglich eines Gewinnaufschlags, die sie in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausweist. Aufgrund der umfangreichen Leistungsbeziehungen zwischen der EUREX Clearing AG und Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse und der wesentlichen Bedeutung der sonstigen betrieblichen Erträge aus Dienstleistungen für die Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die relevanten Verträge für die konzerninterne Verrechnung der Dienstleistungen eingesehen und uns ein Verständnis der vertraglichen Vereinbarungen verschafft sowie deren bilanzielle Behandlung gewürdigt.

Darauf aufbauend haben wir die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Gesellschaft beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir auch die genutzten IT-Systeme und die relevanten Abrechnungsprozesse berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Höhe der vereinnahmten Erträge auf der Basis von Stichproben beurteilt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt davon überzeugen, dass die Vorgehensweise zur Ermittlung sonstiger betrieblicher Erträge aus Dienstleistungen sachgerecht ist.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Dienstleistungen für die Eurex Frankfurt AG und Deutsche Börse AG sind im Abschnitt "Sonstige betriebliche Erträge" des Anhangs enthalten. Die vertragliche Grundlage ist im Abschnitt "Unternehmensverträge und weitere Verträge" dargestellt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der EUREX Clearing Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Michael Rönnberg.

 

Frankfurt am Main, den 8. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Michael Rönnberg, Wirtschaftsprüfer

Benjamin Kunz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

der Eurex Clearing AG

Der Aufsichtsrat der Eurex Clearing AG nahm im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Wir haben den Vorstand der Eurex Clearing AG (nachstehend das "Unternehmen" bzw. die "Gesellschaft") regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Wir waren in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden.

Der Aufsichtsrat überwachte die Unternehmensleitung, vor allem, indem er überprüfte, ob das Management die Geschäfte gemäß den beschlossenen Strategien und Richtlinien führt, indem er die vom Management vorgelegten Erklärungen und Informationen systematisch hinterfragte und indem er angemessene Performance- und Vergütungsstandards festlegte, die mit den langfristigen strategischen Zielen und der finanziellen Situation des Unternehmens im Einklang stehen.

In insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen am 28. Februar, 25. April, 19. Juni, 10. Oktober und 5. Dezember 2023 wurde der Aufsichtsrat ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - sowohl schriftlich als auch mündlich - über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft (einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens unterrichtet. Außerdem traten wir am 25. April 2023 nach der Hauptversammlung der Gesellschaft zu unserer konstituierenden Sitzung zusammen.

Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat zu Einzelfragen in schriftlicher Form informiert. Vor den Sitzungen wurden erläuternde Berichte, Auszüge aus Unternehmensunterlagen und sonstige von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externen Beratern erstellte Dokumente zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser und weiterer während und zwischen den Sitzungen von uns eingeholter Informationen konnte der Aufsichtsrat seine Aufsichtspflicht erfüllen. Die Geschäfts- und Finanzentwicklung wurde uns im Vergleich zu Zielvorgaben und Budget in Einzelheiten erläutert und von uns auf Basis der übermittelten Unterlagen geprüft. Der Vorstandsvorsitzende hat den Aufsichtsratsvorsitzenden darüber hinaus fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen informiert und diese mit ihm erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnungen zustimmungspflichtigen Geschäfte vorgelegt, und der Aufsichtsrat hat diesen nach sorgfältiger Prüfung zugestimmt.

Der Aufsichtsrat überwachte das interne Kontrollsystem der Eurex Clearing AG, um effektive und effiziente Abläufe ebenso sicherzustellen wie adäquate Risikokontrollen, eine vorausschauende Geschäftsleitung, belastbare finanzielle und nicht-finanzielle Informationen, die Einhaltung von Recht, Gesetz, Verordnungen, aufsichtsrechtlichen Vorschriften und internen Richtlinien und Prozessen des Unternehmens. Wir diskutierten die verwendeten Methoden und Systeme sowie deren Effizienz, Angemessenheit und Effektivität. Im Rahmen seiner Aufsicht über die "Second Line of Defense" prüfte der Aufsichtsrat regelmäßig Richtlinien und Kontrollen, um signifikante Risiken oder andere Sachverhalte zu identifizieren und zu adressieren, sowie Bereiche zu benennen, die verbessert werden sollten. In diesem Kontext prüften wir unter anderem die Risikostrategie und diskutierten die vierteljährlichen Compliance-Berichte sowie die vierteljährlichen Risikomanagement-Berichte. Der Chief Compliance Officer, der Leiter der internen Revision und der externe Prüfer nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses teil und berichteten über ihre Tätigkeiten. Der Chief Compliance Officer und der Leiter der internen Revision berichteten zudem regelmäßig direkt an den Aufsichtsrat. Vertreter der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats, des Prüfungs- und Risikoausschusses sowie des EMIR-Risikoausschusses teil.

In den Sitzungen des Aufsichtsrats standen folgende Themen im Vordergrund:

Der Schwerpunkt unserer Aufgaben im Geschäftsjahr 2023 lag auf der Geschäftsentwicklung, den strategischen Maßnahmen, laufenden Kernprojekten sowie den Auswirkungen der Zinsentwicklung. Außerdem haben wir die Erweiterung des Partnership Programms um Short Term Interest Rate Swaps (STIR) erörtert. In unseren ordentlichen Sitzungen erhielten wir regelmäßig Berichte über die Geschäftsentwicklung, die finanzielle Situation der Gesellschaft sowie die Implementierung des strategischen Fahrplans und wurden über die Risikosituation des Unternehmens, über Compliance-Angelegenheiten und Angelegenheiten der internen Revision unterrichtet. Außerdem wurden wir regelmäßig über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Schließung der Mängel informiert, die im Rahmen von Prüfungen im Hinblick auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und der europäischen Marktinfrastruktur-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) sowie im Rahmen der Steuerprüfung festgestellt wurden.

In der ordentlichen Sitzung am 28. Februar 2023 haben wir uns vor allem mit den Vergütungsthemen des Vorstandes und der leitenden Angestellten der Gesellschaft beschäftigt. Wir ermittelten die Zielerreichung des Vorstands der Eurex Clearing AG für das Jahr 2022 und legten auf dieser Basis die variable Vergütung vorläufig unter dem Vorbehalt der späteren Billigung des Jahresabschlusses fest. Nachfolgend beschlossen wir die Zielsetzung sowie die Vergütungspakete für den Vorstand der Eurex Clearing AG für das Jahr 2023. Außerdem haben wir auf Empfehlung des Vergütungskontrollausschusses und nach eigener Prüfung festgestellt, dass die aktuelle Vergütung der leitenden Angestellten der Eurex Clearing AG sowie in ausgelagerten Funktionen innerhalb der Gruppe Deutsche Börse angemessen ist. Darüber hinaus haben wir dem Beschluss des Vorstands zur Änderung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG zugestimmt und die Anpassung der Intraday Nostro Limite beschlossen.

In der ordentlichen Sitzung am 25. April 2023 informierte uns der Vorstand eingehend über die Geschäftsentwicklung sowie die Finanz- und Ertragslage angesichts weltweit steigender Zinsen. Der Vorstand ging dabei u. a. auf die geplante Ausweitung des Partnership Programms für Zinsswaps um Short Term Interest Rate (STIR) Derivative ein. Auf Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses und nach eigener Prüfung genehmigten wir in Anwesenheit des Abschlussprüfers den Jahresabschluss für das Jahr 2022 und nahmen den Lagebericht des Vorstands zustimmend zur Kenntnis. Außerdem verabschiedeten wir den Vorschlag zur Wahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 an die Hauptversammlung sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung 2023 und den Bericht des Aufsichtsrats. Des Weiteren billigten wir die finale variable Vergütung 2022 für den Vorstand, nachdem der Vorstand bestätigte, dass es zwischen den vorläufigen Finanzdaten, welche in der Sitzung am 28. Februar 2023 beschlossen wurden und den geprüften Finanzdaten keine wesentlichen Veränderungen gab. Der Aufsichtsrat nahm die turnusgemäßen Quartalsberichte zu Compliance und Internal Audit zur Kenntnis und erörterte diese. Der Vorstand unterrichtete uns über die Abarbeitung aller Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit der MaRisk-Prüfung 2017. Außerdem wurden wir eingehend über den Status des Auslagerungs-Audits 2021 und des EMIR-Audits 2019, der Steuerprüfung 2021 sowie über den ICAAP Audit 2022 informiert. Ferner nahmen wir den Risiko-Management Bericht für das vierte Quartal 2022 zur Kenntnis. Daraufhin verabschiedeten wir den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl von Jeffrey Tessler, Gregor Pottmeyer, Wim den Hartog, Tammo Diemer, Dr. Karin Labitzke, Prof. Dr. Christina Bannier und Clifford Lewis für eine weitere Amtszeit, nachdem wir die Eignung der Kandidaten und die Struktur, Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats als Ganzes geprüft hatten. Schließlich genehmigten wir die Ernennung von Andrea Bronner zur stellvertretenden Vergütungsbeauftragten der Eurex Clearing AG.

In unserer konstituierenden Sitzung am 25. April 2023 - im Anschluss an die Hauptversammlung - wählten wir Jeffrey Tessler zum Vorsitzenden und Gregor Pottmeyer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Zudem legten wir die personelle Zusammensetzung des Risiko- und Prüfungsausschusses, des Nominierungsausschusses und des Vergütungskontrollausschusses fest. Darüber hinaus wählten wir Herrn Wim den Hartog zum Vorsitzenden und Frau Dr. Karin Labitzke zur stellvertretenden Vorsitzenden des EMIR-Risikoausschusses.

Am 19. Juni 2023 hielt der Aufsichtsrat seine dritte ordentliche Sitzung ab. In dieser Sitzung erörterten wir die aktuelle Geschäftsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf steigende Zinsen und deren Auswirkungen auf CCPs sowie die zu erwartende regulatorische Entwicklung in diesem Zusammenhang. Des Weiteren beschäftigten wir uns mit den Quartalsberichten zu Compliance und Internal Audit. Außerdem erhielten wir Informationen zum aktuellen Status der Abarbeitung der Mängel, die während der Nachschauprüfung der MaRisk-Prüfung 2017 festgestellt wurden, zum ICAAP Audits des laufenden Jahres sowie zur Steuerprüfung des Jahres 2021. Wir nahmen den Risikomanagement-Bericht für das erste Quartal 2023 zur Kenntnis und stimmten der aktualisierten Risikostrategie für 2023 zu. Daraufhin bestellten wir Frau Loubna Serrar als neues Mitglied und Herrn Frederic Eudes als neues stellvertretendes Mitglied des EMIR-Risikoausschusses. Schließlich stimmten wir den Änderungen der Vergütungsrichtlinie für Risikoträger nach der turnusmäßigen jährlichen Überarbeitung zu und wurden vom Vorstand über das Ergebnis der Risikoträger-Analyse für das Jahr 2023 informiert.

Der Aufsichtsrat trat am 10. Oktober 2023 zu seiner vierten ordentlichen Sitzung zusammen. In dieser Sitzung unterrichtete uns der Vorstand über die finanzielle Entwicklung, das regulatorische Umfeld und über den Fortschritt bei der Umsetzung der strategischen Ziele. Des Weiteren erörterten wir die Quartalsberichte zu Compliance, Internal Audit und Risk Management sowie den Status der Abarbeitung der Mängel aus der MaRisk-Nachschauprüfung 2017, der Auslagerungsprüfung 2021, der ICAAP-Prüfung 2022 und der Steuerprüfung 2021. Wir nahmen den Bericht über die jährlich stattfindende Überprüfung des Stresstest-Rahmenwerks zur Kenntnis und genehmigte deren Ergebnisse. Auf Empfehlung des EMIR-Risikoausschusses stimmten wir der Einführung des Clearings für FX-Futures auf EURCAD, EURNZD and USDCAD FX zu. Der Aufsichtsrat wurde über das Ergebnis der turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindenden Überprüfung der Geschäftsordnung informiert, welches lediglich die Notwendigkeit geringfügiger Anpassungen ergab. Daraufhin haben wir die entsprechenden Änderungen der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für den Vorstand verabschiedet.

In der fünften ordentlichen Sitzung am 5. Dezember 2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsstrategie der Gesellschaft einschließlich eines Reviews für 2023 und dem Ausblick für 2024 sowie der aktualisierten IT-Strategie für 2024. Der Aufsichtsrat billigte das Budget für das Geschäftsjahr 2024 und bestätigte die Kapitalstrategie und den Kapitalplan für die Eurex Clearing AG für 2024 bis 2026. Der Vorstand informierte uns eingehend über die Prüfungen durch Compliance und die Interne Revision sowie über das Interne Kontrollsystem und Risikomanagement. Wir erhielten ein Status Update zum Bearbeitungsstand der MaRisk Mängel der Nachschauprüfung im Hinblick auf das 2017 Audit sowie der entsprechenden Nachschauprüfung 2023, zur Outsourcing-Prüfung 2021, zu den Abhilfemaßnahmen der ICAAP-Prüfung des Jahres 2022 sowie der Steuerprüfung 2021.

Auf Empfehlung des EMIR-Risikoausschusses verabschiedeten wir eine Aktualisierung der Liquiditätsrisiko Management Policy. Außerdem wählten wir zehn Kandidaten für die künftige Mitgliedschaft im EMIR-Risikoausschuss aus, die der Vorstand für eine Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 ernennen wird.

Darüber hinaus billigten wir die Ergebnisse der Risikoträgeranalyse 2023 und genehmigten auf Empfehlung des Vergütungskontrollausschusses die Methodologie der Risikoträgeranalyse 2024, die Überprüfung der Ausgestaltung des Vergütungssystems und den damit verbundenen kombinierten Bericht gemäß § 12 und § 24 (3) InstitutsVergV. Auf Empfehlung des Vergütungskontrollausschusses stimmten wir dem Ergebnis der Überprüfung des Vergütungssystems der Gesellschaft zu und bewerteten die Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und für das Senior Management als angemessen. Wir nahmen das Ergebnis der Überprüfung der Anreize des Vergütungssystems zur Kenntnis und bewerteten auch diese als angemessen. Damit folgten wir der gemeinsamen Empfehlung des Vergütungskontroll- und des Prüfungs- und Risikoausschusses. Zudem erhielten wir eine Übersicht über bevorstehende Vergütungsentscheidungen für das Geschäftsjahr 2023.

Außerdem führten wir die jährliche Eignungsprüfung (Suitability Assessment) für den Vorstand und den Aufsichtsrat durch, bewerteten die Effizienz des Aufsichtsrats und beschlossen den Trainingsplan für 2024.

An den Sitzungstagen des 28. Februar, 25. April, 19. Juni und 5. Dezember 2023 fanden zudem Veranstaltungen statt, in denen die Mitglieder des Aufsichtsrates über die Themen ESG-Anforderungen in der Berichterstattung und deren regulatorischer Hintergrund, IT und IT-Sicherheit, Internal Audit, und die aktuelle Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen unterrichtet wurden.

Aufsichtsratsausschüsse

Im Berichtsjahr verfügte der Aufsichtsrat über drei ständige Ausschüsse. Die Ausschüsse haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für Sitzungen des Aufsichtsrats vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, wurden auch einzelne Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. In den Aufsichtsratssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils ausführlich über die Ausschussarbeit.

Prüfungs- und Risikoausschuss

Im Berichtsjahr kam der Prüfungs- und Risikoausschuss zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen und befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:

Jahresabschluss und Lagebericht

Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung

Geschäftsentwicklung und Finanzergebnis

Risikomanagementberichte

Risikostrategie

Compliance-Berichte und -Kontrollplan

Berichte und Prüfungsplan der internen Revision

Anreize des Vergütungssystems

Prüfungsbericht und Prüfungsplan des Jahresabschlussprüfers

Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers und Prüfungsschwerpunkte

Bericht des Kontrollsystems

Budget 2023 und mittelfristige Kapital-Planung

Risikoträgeranalyse

Jährliche Prüfung der operationellen Risiken

Statusbericht zu MaRisk- und EMIR-Prüfungen

Bericht und jährliche Genehmigung der Nicht-Prüfungsleistungen

Qualität der Prüfung des Wirtschaftsprüfers

Vergütungskontrollausschuss

Im Berichtsjahr kam der Vergütungskontrollausschuss zu zwei ordentlichen Sitzungen zusammen und befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:

Gesamtbetrag der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2022

Individuelle variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022

Vergütungspakete und Zielvorgaben 2023 für die Vorstandsmitglieder

Vergütungspakete für das Senior Management in Kontrollfunktionen

Vergütungssystem 2024

Anreize des Vergütungssystems

Risikoträgeranalyse 2023

Risikoträger Methodologie 2024

Übersicht anstehender Vergütungs-Entscheidungen

Prüfung der Vergütung und der Ausgestaltung des Vergütungssystems (kombinierter Bericht nach § 12 und § 24 (3) Institutsvergütungsverordnung)

Nominierungsausschuss

Im Berichtsjahr kam der Nominierungsausschuss zu einer ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung zusammen und befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:

Empfehlung zur Wiederwahl von sieben Aufsichtsratsmitgliedern nach der Prüfung von deren Eignung und der Eignung des Aufsichtsrats als Ganzes (außerordentliche Sitzung)

Jährliche Überprüfung der Eignung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

Jährliche Überarbeitung der Suitability Assessment Policy und des Side Letters für die Eurex Clearing AG

Trainingsplan 2024 für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Andere

EMIR-Risikoausschuss

Im Berichtsjahr kam der EMIR-Risikoausschuss zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen und befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:

Risikomanagementberichte

Jährliche Prüfung der Risikostrategie

Jährliche Prüfung der operationellen Risiken

Überarbeitung der Risikostrategie

Jährliche Überprüfung der Liquiditätsstresstests

Stresstests - jährliche Prüfung und Prüfung der Plausibilität der OTC IRS Szenarien

Mittelfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Plausibilität der OTC-Kredit Stresstest-Szenarien

Recovery Plan für das Jahr 2023

Default Management Prozess Firedrill 2023

Verbesserte Tail-Modellierung in PRISMA

Porting Verbesserungen für offengelegte Kunden (Disclosed Clients) und damit verbundene Modelländerungen

Zusätzliche Gebühr für die Besicherung durch Wertpapiere

Änderung der Statuten des EMIR-Risikoausschusses

Optionen auf Futures des Bitcoin Preis Index

Ethereum Index Optionen und Futures

Anwendung von § 15 EMIR für das Clearing on FX-Termingeschäften in Kanadischen und Neuseeländischen Dollar

Margining für Bonds mit der Prisma Methodologie

Aktualisierung der Liquiditätsrisiko Management Richtlinie

Feststellung des Jahresabschlusses

Am 25. April 2023 bestellte die Hauptversammlung der Gesellschaft die PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt (nachstehend "PwC" oder "Abschlussprüfer"), zum Abschlussprüfer. PwC prüfte die Buchführung, den Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht der Eurex Clearing AG. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Prüfungs- und Risikoausschuss sowie dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Einsicht und Prüfung ausgehändigt. Der Abschlussprüfer hat sowohl an der Sitzung des Prüfungs- und Risikoausschusses als auch an der Sitzung des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahresabschlusses am 25. April 2024 teilgenommen. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere hinsichtlich der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme und erläuterte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Er stand dabei für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Wir haben den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht intensiv mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hatten wir keine Einwendungen zu erheben und stimmten dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Auf Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht in der Sitzung vom 25. April 2024 gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss der Eurex Clearing AG festgestellt.

Personalia

Im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr die folgenden personellen Änderungen: Herr Charles Bristow hat sein Mandat mit Wirkung zum 30. November 2023 niedergelegt. In der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats Jeffrey Tessler, Gregor Pottmeyer, Prof. Dr. Christina Bannier, Clifford Lewis, Tammo Diemer, Dr. Karin Labitzke und Wim den Hartog für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt. In der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wählten wir Jeffrey Tessler erneut zum Vorsitzenden und Gregor Pottmeyer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Mitglieder des Aufsichtsrats der Eurex Clearing AG im Jahr 2023:

Herr Jeffrey Tessler Vorsitzender
Herr Gregor Pottmeyer stellvertretender Vorsitzender
Frau Prof. Dr. Christina Bannier
Herr Charles Bristow bis 30. November 2023
Herr Wim den Hartog
Herr Dr. Tammo Diemer
Herr David Feldmann
Dr. Karin Labitzke
Herr Clifford M. Lewis
Herr Raphaël Masgnaux
Herr Tong Lee
Herr Dr. Thilo Roßberg

In Bezug auf den Vorstand ergaben sich im Jahr 2023 keine Änderungen:

Mitglieder des Vorstands der Eurex Clearing AG im Jahr 2023:

Herr Erik Tim Müller Vorsitzender
Herr Matthias Graulich
Herr Jens Janka
Herr Manfred Matusza
Herr Dr. Dmitrij Senko

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr herausragendes persönliches Engagement und die geleistete Arbeit im Berichtsjahr 2023.

 

Frankfurt am Main, den 25. April 2024

Der Aufsichtsrat

Jeffrey Tessler, Vorsitzender

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 25. April 2024 festgestellt.

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