MPO Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julia Kathrin Schneider seit 9.5.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lightspeed GmbHKalkarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014INHALTSÜBERSICHT: ANLAGE I : KURZ-BILANZ PER 31.12.2014 ANLAGE II : ANHANG ZUR KURZ-BILANZ ANLAGE III : ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS ANLAGE I BilanzAKTIVA
ANLAGE II Anhang zur Kurzbilanz per 31.12.2014(gem. §§ 264, 284 ff.) *)Lightspeed GmbHVorbemerkung: Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des § 267 Abs. 1 HGB, weil die gesetzlich aufgestellten zwei Normen im Berichtsjahr - wie auch im Vorjahr - nicht überschritten werden. Die nachfolgenden Pflichtangaben beschränken sich daher auf die Erfordernisse für "kleine" Kapitalgesellschaften. I. Jahresabschluß zum 31. Dezember 2014 1. Gliederung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gem. der Gliederungsvorschrift des § 266 HGB. Eine gegenüber dieser Gliederungsvorschrift bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen. *) Anmerkung: Im Hinblick auf die gem. § 288 HGB postulierten Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur die notwendigen Angaben in diesem Anhang aufgezeigt. 2. Bewertung Die Bewertung erfolgte wie im Vorjahr entsprechend den Bestimmungen des GmbH- und Handelsgesetzes. Eine Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden i.S. des § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB war nicht feststellbar. 3. Abnutzbares Anlagevermögen Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegten Nutzungsdauern erscheinen angemessen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter € 150,00) wurden im Berichtsjahr zu Lasten des Ergebnisses zu 100 % gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abgeschrieben. 4. Vorräte Die Vorräte sowie Hilfs- und Betriebsstoffe wurden grundsätzlich mit dem Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt, wobei jeweils das strenge Niederstwertprinzip beachtet wurde. 5. Forderungen Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7. Rückstellungen (§ 249 HGB) Notwendige Rückstellungen i.S.v. § 249 HGB wurden im Berichtszeitraum gebildet. 8. Bewertungswahlrecht Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. II. Geschäftsführung / Beirat Im Geschäftsjahr 2014 war als Geschäftsführer ununterbrochen tätig:
Ein Beirat war seitens der Gesellschafterversammlung nicht berufen worden. III. Beteiligungen Beteiligungen i.S.v. § 285 Nr. 11 HGB (s.a. § 287 HGB) von mindestens 20% an anderen Unternehmen bestanden nicht. IV. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.323,83 €. V. Verbindlichkeiten (lt. § 285 Nr. 1a und 1b HGB) Gem. § 288 Satz 1 HGB müssen für "kleine" Kapitalgesellschaften folgende Verbindlichkeiten in diesem Anhang gesondert offengelegt bzw. dargestellt werden: 1. § 285 Nr. 1a HGB folgend, beträgt der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren € 0,00. 2. § 285 Nr. 1b HGB folgend, wurde ein Betrag an Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 durch Sicherheiten abgedeckt.
Kalkar, 03. Dezember 2015 |
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