RLG Systems AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Tobias Ihl seit 31.7.2025 | Prokura |
Benjamin Karl Benedikt Weindler seit 31.7.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Christian Kröniger seit 14.11.2022 | Prokura |
Patrick Wiedemann seit 7.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
OS Phoenix Bidco Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reverse Logistics GmbHAschheim, Ortsteil DornachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss ist in Euro und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. I. Sitz und GeschäftstätigkeitDie Reverse Logistics GmbH (kurz "RLG" oder "RLG GmbH"), mit Sitz in Aschheim (Dornach), Deutschland, wurde am 11. Dezember 2006 gegründet. Die RLG ist im Handelsregister von München unter HR B Nr. 165390 eingetragen. Es gilt die Satzung in der Fassung vom 29. Dezember 2020. Gegenstand des Unternehmens ist das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von anderen Vermögensgegenständen (z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Immobilien) auf eigene Rechnung und die Betreuung sowie Erbringung von Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen gegenüber Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Alle Unternehmen, mit denen zum Bilanzstichtag ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind spezialisiert auf das Management von Rücknahmesystemen und bieten Dienstleistungen im Bereich flächendeckender Rücknahmelogistik und Clearingsysteme an. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wird zum Stichtag 31. Dezember 2023 erstellt. Das Geschäftsjahr gleicht dem Kalenderjahr und umfasst damit den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Basierend auf dem Anteilskaufvertrag vom 20. November 2020 hat die MC2 GmbH, München (HRB 259107), am 18. Dezember 2020 100% der Anteile an der RLG erworben und ist zum Stichtag somit deren unmittelbare alleinige Gesellschafterin. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden auf Basis von auf aktivierungsfähige Projekte aufgelaufene Stunden und mitarbeiterspezifischen Stundensätzen sowie zusätzlich angefallenen externen Kosten berechnet und aktiviert. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Berechnung einbezogen. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern sind projektabhängig und liegen bei maximal drei Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer für dieses Anlagevermögen beträgt vier Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Berechnung einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über eine planmäßige Nutzungsdauer zwischen drei und sieben Jahren, EDV-Anlagen über einen Zeitraum zwischen drei und fünf Jahren linear abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Beim Wegfall des Grundes der dauernden Wertminderung wird eine Wertaufholung maximal bis zu den Anschaffungskosten durchgeführt. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Bewertung einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus verminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ein Disagio wird entsprechend über die Laufzeit der Kreditverträge verteilt. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage werden zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verpflichtungen gegenüber Dritten angemessen und ausreichend ab. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet, und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden bei der RLG GmbH verrechnet ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, verrechnet mit passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen im Rahmen der Aktivierung selbst geschaffener Software und Technologien. Von dem Wahlrecht, aktive latente Steuern anzusetzen, wird bei der RLG GmbH kein Gebrauch gemacht. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die davon Vermerke Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sowohl realisierte als auch unrealisierte Währungskursgewinne und -verluste. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 7.397.675 (Vj. EUR 683.594) ergeben sich im Wesentlichen aus der Entwicklung von Software. Insgesamt fielen im Geschäftsjahr Eigenleistungen in Höhe von EUR 1.163.742 an. Im Sachanlagevermögen sind im Wesentlichen EDV-Hardware und Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 erwarb die RLG 100% der Anteile an der RLG Asia Pacific PTE. Ltd., Singapore, mit einem Beteiligungswert von EUR 37.435. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden von Minderheitsaktionären 6.407 (Vj. 4.385) Aktien an der RLG Systems AG erworben. Damit haben sich die Anschaffungskosten der Beteiligung an der RLG Systems AG um EUR 73.712 (Vj. EUR 44.284) erhöht. Die Reverse Logistics GmbH verfügt nun über 98,22% der Aktien (Vj. 98,14%) der RLG Systems AG. Zu jedem Bilanzstichtag wird im ersten Schritt für alle Anteile an verbundenen Unternehmen überprüft, ob ein Ereignis vorliegt, das im Geschäftsjahr zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führt. Für diejenigen Anteile, für die ein entsprechendes Ereignis vorliegt, und für alle wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt ein Werthaltigkeitstest. Um ein durchgängiges Bewertungsverfahren zu gewährleisten, erfolgte für die zu prüfenden Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen gleichfalls die Wertermittlung mittels eines EBITDA-Multiples auf das budgetierte EBITDA 2024. Die RLG hat die Einschätzung, ob Wertminderungen vorliegen, in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. Zunächst erfolgte die Prüfung, ob der Beteiligungsbuchwert bei der RLG durch das Eigenkapital des Unternehmens abgedeckt ist. War dies nicht der Fall, wurde der Beteiligungsbuchwert einem Test auf Basis der EBITDA-Multiple Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes unterzogen. Die Werthaltigkeit der Beteiligungen und Anteile an den verbundenen Unternehmen konnte bestätigt werden. Es ergab sich im Geschäftsjahr kein Abschreibungsbedarf. Im Übrigen verweisen wir auf die Angaben zu den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen (Anteilsbesitzliste) in den ,Sonstigen Angaben'. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine langfristige Ausleihung über 7 Jahre zu 3% Zinsen an die RLG Systems India Private Limited, Neu-Delhi/Indien, in Höhe von EUR 300.000. Durch die Rückzahlung von EUR 60.000 beläuft sich die Ausleihung auf EUR 240.000. In 2022 erfolgte eine weitere langfristige Ausleihung zu 4% Zinsen an die Muttergesellschaft MC2 GmbH, Dornach, in Höhe von EUR 127.220, welche zum 31.12.2023 einschließlich Zinsen EUR 135.758 beträgt. Weitere langfristige Ausleihungen gab es nicht. 2. UmlaufvermögenVorräte beinhalten im Wesentlichen unfertige Leistungen aus Software-Entwicklungen in Höhe von EUR 85.189 (Vj. EUR 85.189). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen aus Weiterbelastungen und sonstigen Forderungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um EUR 1.113.365 auf EUR 16.735.869. Die kurzfristigen Darlehen an einzelne Tochtergesellschaften erhöhten sich um EUR 1.573.448 zur Liquiditätsstärkung. Davon wurden an die RLG Systems AG EUR 1.400.000, an die RLG Health Care EUR 150.000 sowie an die RLG Austria EUR 430.500 ausgereicht. Die Darlehen der RLG Americas Inc. wurden aufgrund vorhandener Liquidität um EUR 392.052 sowie der Galoha Trading GmbH um EUR 15.000 zurückgeführt. Die Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen setzen sich zusammen aus der Gewinnabführung der RLG Systems AG in Höhe von EUR 3.828.115 (Vj. EUR 4.023.362) sowie der RLG RENE GmbH in Höhen von EUR 1.293.374 (VJ. EUR 0). Die Forderungen aus Zinsen erhöhten sich im Geschäftsjahr um EUR 464.816 auf EUR 1.417.332 davon entfielen im Wesentlichen auf die RLG Health Care GmbH EUR 560.562, die RLG Americas Inc. EUR 320.964, sowie die RLG Systems Polska Sp.z.o.o. EUR 210.278. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit EUR 85.565 (Vj. EUR 40.274) bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 72.033. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Wartungs- und Versicherungsverträgen in Höhe von EUR 156.395 (Vj. EUR 290.964). 3. EigenkapitalDas in der Bilanz ausgewiesene Gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 2.139.044 (Vj. EUR 2.139.044) entspricht der Eintragung im Handelsregister. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 59.194.798. Der Verlustvortrag beläuft sich im Geschäftsjahr auf EUR 19.979.535 (Vj. EUR 25.100.934). Der Jahresüberschuss beträgt im Geschäftsjahr EUR 4.898.214 (Vj. EUR 5.121.399). 4. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. In den Personalrückstellungen sind Rückstellungen für Boni in Höhe von EUR 587.141 (Vj. EUR 875.127) sowie für Resturlaub in Höhe von EUR 228.767 (Vj. EUR 133.854) enthalten. 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 269.922 (Vj. EUR 462.102) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Seit dem Erwerb durch die MC2 GmbH im Dezember 2020 erfolgt die Finanzierung der RLG und ihrer Tochtergesellschaften durch ein langfristiges Gesellschafterdarlehen der MC2 GmbH in Höhe von EUR 44.388.983. Dieses wurde am 18. Dezember 2020 aufgenommen. Hierauf sind in 2023 Zinsen in Höhe von EUR 1.984.154 (Vj. EUR 2.056.528) aufgelaufen. Der Zinssatz beträgt 9%. Die Veränderung der kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten setzt sich im Wesentlichen aus einer Erhöhung des Darlehens gegenüber der RLG Systems Canada Inc. um EUR 1.082.154 auf EUR 1.421.284, einer Erhöhung des Darlehens gegenüber der RLG RENE GmbH um EUR 161. 215 auf EUR 661.215, einer Reduzierung des Darlehens gegenüber der Cycleon B.V. um EUR 1.330.000 auf EUR 3.000.000 sowie einer vollständigen Rückzahlung des Darlehens gegenüber der RLG Systems AG Systems in Höhe von EUR 4.552.150 zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben mit Ausnahme des Gesellschafterdarlehens sowie den dazu aufgelaufenen Zinsen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen und haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Weiterbelastungen an die Tochtergesellschaften der RLG und wurden in Höhe von EUR 5.545.873 (Vj. EUR 5.342.515) in Deutschland, in Höhe von EUR 3.411.761 (Vj. EUR 4.804.445) in Europa (ohne Deutschland) und in Höhe von EUR 4.727.188 (Vj. EUR 3.299.278) in der restlichen Welt generiert. 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte EigenleistungenDie Gesellschaft weist im Geschäftsjahr keine Bestandsveränderungen aus (Vj. EUR -244.510) aus. 3. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
4. PersonalaufwandVon den Personalaufwendungen entfallen EUR 6.663.003 (Vj. EUR 5.624.143) auf Löhne und Gehälter und EUR 1.020.567 (Vj. EUR 800.524) auf soziale Abgaben. 5. AbschreibungenDie Abschreibungen verringerten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 2.343.075 auf EUR 418.462 (Vj. EUR 2.761.537), da es im vorhergehenden Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von EUR 1.370.019 für Entwicklungskosten am Projekt DRS Schottland sowie auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe EUR 984.449 aufgrund neuerer, modernerer Programmierungen gab. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. 6. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
7. Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen bestehen aus den Dividendenausschüttungen der Cycleon B.V., Utrecht/Niederlande, in Höhe von EUR 6.844.793 (Vj. EUR 9.000.000). 8. Erträge und Verluste aus Ergebnisabführungsverträgen und GarantiedividendeEs bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der Reverse Logistics GmbH und der RLG Systems AG, Galoha Trading GmbH sowie der RLG RENE GmbH (vormals RENE AG). Im Geschäftsjahr erfolgte die Gewinnübernahme von der RLG Systems AG in Höhe von EUR 3.828.115 (Vj. EUR 4.023.362) sowie von der RLG RENE GmbH in Höhen von EUR 1.293.374 (VJ. EUR 0). Die Aufwendungen aus Verlustübernahme und Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen enthalten die Verlustübernahme der Galoha Trading GmbH in Höhe von EUR 1.208.320 (Vj. EUR 271.864) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 59.453 (Vj. EUR 62.273) aus Ausgleichszahlungen an die außenstehenden Aktionäre der RLG Systems AG. Die Reverse Logistics GmbH hat die Verpflichtung den außenstehenden Aktionären der RLG Systems AG im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eine wiederkehrende Geldleistung (Garantiedividende) zu zahlen. Diese Zahlung entfällt bei einem Rückkauf der Aktien vor der Hauptversammlung. Durch Rückkäufe von 6.407 Aktien im Geschäftsjahr 2023 (Vj. 4.385 Aktien) kam es zu Erträgen aus der Auflösung dieser Ausgleichszahlungen in Höhe von EUR 2.820 (Vj. EUR 1.437). Diese werden im Angleich an den Konzernabschluss ebenfalls unter den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen gezeigt. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "V.2. Anteilsbesitzliste per 31. Dezember 2023, Nicht beherrschende Anteile". 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen/ErträgeDie Zinserträge und -aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Im Jahr 2023 belaufen sich die Zinsaufwendungen insbesondere gegenüber der MC2 GmbH als Darlehensgeber auf EUR 3.995.008 (Vj. EUR 1.788.059). Weiter fielen Zinsaufwendungen aus einem zusätzlichen Darlehen über EUR 17.700.000 seit Juli 2022 bzw. März 2023 gegenüber der OS Phoenix Bidco Ltd an. 10. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
V. Sonstige Angaben1. MitarbeiterDie Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt lassen sich in folgende Gruppen aufteilen:
Zum Bilanzstichtag lag der Mitarbeiterstand bei 73 Mitarbeitern (Vj. 63 Mitarbeiter) und 0 Auszubildenden (Vj. 0 Auszubildende). 2. Anteilsbesitzliste per 31. Dezember 2023Die Reverse Logistics GmbH hält folgende Beteiligungen:
Die für die inländischen Tochtergesellschaften angegebenen Werte für Eigenkapital und Ergebnis entsprechen den handelsrechtlichen Werten. Die für die ausländischen Tochtergesellschaften angegebenen Werte für Eigenkapital und Ergebnis entsprechen den in den IFRS Konzernabschluss einbezogenen Werten. 3. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBDie Reverse Logistics GmbH hat für die RLG Health Care GmbH und die Galoha Trading GmbH jeweils eine bis zum 31.05.2024 befristete Patronatserklärung abgegeben. Eine weitere bis zum 30.06.2024 befristete Patronatserklärung wurde für Fida & Schüch Transport GmbH abgegeben. Schließlich wurden noch zwei unbefristete Patronatserklärung für die Reverse Logistics Management Consulting (Beijing) Co., Ltd. und die Cycleon B.V. abgegeben. Auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und des fortlaufenden Monitorings der Liquiditätssituation der Gesellschaften ist das Risiko einer Inanspruchnahme nach Einschätzung der RLG als äußerst gering anzusehen. Eine Passivierung der Haftungsverhältnisse erscheint somit als nicht geboten. Weitere Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. 4. SicherheitenDie Refinanzierung der Gesellschaft wird über eine Bankenfinanzierung der OS Phoenix Bidco Limited, UK, sichergestellt. Die Gesellschaft haftet zusammen mit anderen Gesellschaften des MC Konzerns für Verbindlichkeiten daraus. Die Besicherung erfolgt durch teilweise Verpfändung der Anteile an Unternehmen im Konsolidierungskreis der MC1 GmbH, der Bankkonten sowie Darlehensforderungen gegenüber Unternehmen im Konsolidierungskreis der MC 1 Gruppe Weitere Sicherheiten wurden nicht gestellt. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet. 5. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und Darlehensverträgen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus dem neuen Mietvertrag für Büroflächen nebst Stellplätzen in Aschheim/Dornach und aus Leasingverträgen. Hierbei sind keine Risiken bekannt. 6. OrganeGeschäftsführung
Die Gesellschaft macht unter Inanspruchnahme der Schutzklausel des §286 Abs. 4 HGB keine Angaben. 7. Honoraraufwendungen der AbschlussprüferDas für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der MC1 GmbH einbezogen wird. 8. Angaben gemäß § 285 Nr. 14 HGBVon der Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Reverse Logistics GmbH gemäß § 291 HGB befreit. Sie ist in den Konzernabschluss der MC1 GmbH mit Sitz in Dornach einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, und die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB aufstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Committee (IFRIC) werden für den Konzernabschluss ebenfalls angewendet. 9. Vorschlag für die ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4.898.214 auf neue Rechnung vorzutragen. 10. AusschüttungssperreAus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 9.788.734 (Vj. EUR 2.533.236) ergeben sich grundsätzlich ausschüttungsgesperrte Beträge i. S. v. § 268 Abs. 8 HGB. 11. Ereignisse nach dem BilanzstichtagMit Kaufvertrag vom 21.02.2024 hat die RLG GmbH sämtliche Anteile an der Sudamin Rohstoff GmbH erworben.
Aschheim (Dornach), den 28. März 2024 Patrick Wiedemann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 (Anlage zum Anhang)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach) PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen SachverhaltUnter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28. Juni 2024 KPMG
AG
Rupprecht, Wirtschaftsprüfer Will, Wirtschaftsprüfer |
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