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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EMD GmbHBeckumJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Anhang für das Geschäftsjahr 2006I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 HGB aufgestellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Aufbauend auf der aufgestellten Vorjahresbilanz wurde der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (Stetigkeitsgrundsatz § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Ebenso wurden die Darstellungsformen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beibehalten. Steuerliche Bewertungsvergünstigungen wurden für das Anlagevermögen in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Allgemeines Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2006 entsprechen den Werten in der Bilanz zum 31. Dezember 2005, so dass die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. 2. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Aktivierungswahlrechte bestehen nicht. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach folgendem Abschreibungsplan:
Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 (2) EStG werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Im Anlageverzeichnis der Gesellschaft sind lediglich drei gebrauchte Einzelwirtschaftsgüter ausgewiesen. 3. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip, bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich zum Nennwert. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Auf die nicht einzelwertberichtigten Beträge wurde eine Pauschalwertberichtigung von 0,5% auf den Nettoforderungsbetrag zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos gebildet. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und der Gewinnvortrag sind zum Nennbetrag bewertet. 5. Rückstellungen, Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip, bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt. Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. III. Entwicklung des AnlagevermögensDie Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Angesetzt wurden die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze. Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bei Abschreibungen auf Zugänge wird wie folgt verfahren: Zugänge werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel gleichzeitig als Abgang ausgewiesen. Siehe Anlagenspiegel als gesonderte Anlage zum Anhang. IV. Angaben zu Einzelposten des Jahresabschlusses1. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nennwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen wurden erstmals in Höhe von T€ 2 gebildet. 2. Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. 3. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet. 5. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich nicht verändert. Das Stammkapital der Gesellschaft über € 25.000,00 wird zu 100% von der TimePartner Holding GmbH, München, als Gesamtrechtsnachfolger der Time Partner GmbH, Nürnberg, gehalten. 6. Der Wertansatz der Kapitalrücklage über € 1.000,00 ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Der Bilanzgewinn des laufenden Jahres über € 163..654,69 setzt sich aus dem Verlustvortrag des Jahres 2005 über € 72.838,44 und dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres über € 236.493,13 zusammen. 7. Die ausgewiesenen Steuerrückstellungen über € 161.094,46 betreffen die Aufwendungen des laufenden Jahres und der Vorjahre. Die Steuerrückstellungen des laufenden Jahres 2006 wurden auf der Basis des im Jahr erwirtschafteten steuerlichen Ergebnisses (€ 332.516,54) ermittelt. Aufgrund des am 20.12.2005 mit der TimePartner Holding GmbH, München, als Gesamtrechtsnachfolger der Time Partner GmbH, Nürnberg, geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wurde der bis zur Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zum 31.07.2006 ermittelte Gewinn an die TimePartner Holding GmbH abgeführt. Durch die Aufhebung des Vertrages hat dieser steuerlich keine Rechtswirkung entfaltet. 8. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
9. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden jeweils mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 92) bestehen aus Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern (T€ 74) und aus Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern (T€ 18). 10. Pfandrechte und ähnliche Rechte § 285 Nr. 1b HGB Im Zuge der Gewährung eines von der HSH Nordbank an die TimePartner Holding GmbH gewährten Gruppenrahmenlimits über € 5.000.000,00 wurde diese Summe im Rahmen eines "Senior Facilities Agreement vom 28.07.2006 zwischen der TP Holding GmbH und der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG besichert. Im Rahmen dieser und weiterer Darlehensgewährungen an die TimePartner Holding GmbH wurden die Gesellschafteranteile dieser Tochtergesellschaft der TimePartner Holding GmbH im Rahmen eines "SENIOR SHARE PLEDGE AGREEMENT" (UR 272/2007) und "MEZZANINE SHARE PLEDGE AGREEMENT" (UR 272/2006) mit Verträgen vom 08.09.2006, notariell von Notar Ayesha Curmally, Basel (Schweiz) am 13.09. 2006 beglaubigt, an die "Bayerische Hypo- und Vereinbank AG, London Branch" als "Pledgees" abgetreten. Darüber hinaus erfolgte zur weiteren Besicherung der Darlehen der TimePartner Holding GmbH mit Vertag vom 21.12.2006 eine Globalabtretung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen und eine Kontenverpfändung zugunsten der "Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, London Branch". Hinsichtlich der Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Weitere Pfandrechte und ähnliche Rechte wurden für bestehende Schulden nicht bestellt. V. Einzelangaben1. Organmitglieder/Geschäftsführung Geschäftsführung:
2. Beschäftigte Die Zahl der im Jahr 2006 durchschnittlich Beschäftigten betrug im operativen Geschäftsbereich 79 Mitarbeiter und im internen Geschäftsbereich keine Mitarbeiter. Die Verwaltungstätigkeiten werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der Euromontec Personal Logistik Dienstleistungen GmbH erbracht. 3. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Am 20.12.2005 wurde mit dem Alleingesellschafter, der TimePartner Holding GmbH, München, als Rechtsnachfolger der Time Partner GmbH, Nürnberg, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Er entfaltete erstmals mit Ablauf des 31.12.2005 Rechtswirkung. Dieser wurde mit Wirkung zum 01.08.2006 aufgehoben. Der Gewinn für die Zeit vom 1 Januar bis 31. Juli 2006 über € 96.023,41 wurde an die TimePartner Holding GmbH abgeführt. 4. Organschaftsverhältnis Zwischen der TimePartner Holding GmbH, München, als Rechtsnachfolger der Time Partner GmbH, Nürnberg, und der EMD GmbH bestand keine körperschaftsteuerliche Organschaft. Eine Gewinnabführung wurde steuerlich nicht durchgeführt. 5. Geprüfter Jahresabschluss § 316 HGB Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nicht prüfungspflichtig da sie zwei von drei Merkmalen des § 267 Abs. 1 HGB in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten hat. Die TimePartner Holding GmbH hat als Muttergesellschaft der EMD GmbH der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AC Christes & Partner GmbH, Hamburg, den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss der EMD GmbH prüfen zu lassen. 6. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss (§ 291 HGB) der TimePartner Holding GmbH, München, als alleinigen Gesellschafterin der EMD GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss der TimePartner Holding GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt und ist im Bundesregister einsehbar.
Kiel, den 20. März 2007 BILANZEN ZUM 31. DEZEMBER 2006 UND 2005AKTIVA
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