Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 206498
Eingetragen
21.12.2010
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MetallerzeugnissenReparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Wartung und Instandhaltung von Wasseraufbereitungsanlagen, Herstellung und Vertrieb von Chemikalien für die Wasseraufbereitung sowie Reparaturen und Montagen von Wasseraufbereitungsanlagen verbunden mit der Lieferung und Herstellung der dafür notwendigen Materialien und Ersatzteile.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Lege
seit 21.12.2010
Geschäftsführer
Oliver Hamann
seit 21.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oliver Lege
Fuhrberger Str. 13 30938 Burgwedel
12.750 €
50.00%
Oliver Hamann
Pöttcherhof 9 30938 Burgwedel
12.750 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Metz Wassertechnik GmbH

Burgwedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.750,00 0,00
B. Anlagevermögen 9.889,00 0,00
I. Sachanlagen 9.889,00 0,00
C. Umlaufvermögen 11.857,30 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150,43 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.706,87 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.496,30 0,00

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.478,88 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.500,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 3.021,12 0,00
B. Rückstellungen 2.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 10.017,42 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.496,30 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gesellschaft wurde zum 15. November errichtet und legt hiermit den Jahresabschluss für das erste Rumpfwirtschaftsjahr vor.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 10.017,42
davon entfallen auf:  
Steuern EUR 0,00
im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Lege Oliver Geschäftsführer Allein
Hamann Oliver Geschäftsführer Allein

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstiges

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 4. November 2011 bewilligt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

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Insolvenzbekanntmachungen

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