BGD ECOSAX
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
206.096,81 |
300.388,49 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
122.015,31 |
232.449,99 |
| II.
Sachanlagen |
84.081,50 |
67.938,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.948.471,88 |
1.425.760,00 |
| I.
Vorräte |
274.382,58 |
161.983,46 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
35.279,97 |
48.456,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.316.934,15 |
1.030.195,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
357.155,15 |
233.581,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.019,08 |
20.415,83 |
| Aktiva |
2.168.587,77 |
1.746.564,32 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
602.969,80 |
545.572,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
104.800,00 |
104.800,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
440.772,69 |
390.285,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
57.397,11 |
50.486,94 |
| B.
Rückstellungen |
161.498,25 |
152.058,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.404.119,72 |
1.048.932,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.404.119,72 |
378.932,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
670.000,00 |
| Passiva |
2.168.587,77 |
1.746.564,32 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firmierung BGD ECOSAX
GmbH mit Sitz in Dresden beim Amtsgericht Dresden unter der
Registernummer HRB 8955 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
ist nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die Gesellschaft macht von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung keinen, bei
der Aufstellung des Anhangs teilweise Gebrauch.
Für Zwecke der Offenlegung werden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Vom Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB
wird Gebrauch gemacht. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind mit den
Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB
i. V. m. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.
Sie unterliegen ab Verwertungsbeginn der linearen
Abschreibung unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (5 bis 10 Jahre).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 2 bis 15 Jahren vermindert.
Für den Firmenwert des im Jahr 2018
übernommenen Unternehmens wird eine Nutzungsdauer von
10 Jahren zugrunde gelegt.
Technische Anlagen sowie andere Anlagen und Betriebs-
und Geschäftsausstattung
Die Vermögensgegenstände sind mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
linearer Abschreibungen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 800,00
nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
2.2
Vorräte
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert. Die Herstellungskosten beinhalten die
Einzelkosten zuzüglich angemessener Teile der
Gemeinkosten. Erhaltene Anzahlungen werden offen abgesetzt
bzw. soweit diese den Vorratsbestand übersteigen
passivisch ausgewiesen.
2.3
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos ist eine pauschale Wertberichtigung in
Höhe von 1 % der Nettoforderungen aus Lieferungen und
Leistungen gebildet. Die sonstigen
Vermögensgegenstände sind in Höhe des
voraussichtlichen Zahlungseingangs angesetzt.
2.4
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
2.5
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für erkennbare Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
2.6
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 2.763,18).
3.2
Haftungsverhältnisse
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB
bestehen in Höhe von TEUR 203 (Vj. TEUR 203). Es
handelt sich hierbei um im Jahr 2020 abgegebene
Bürgschafts- und Patronatserklärungen für
die Aufbringung des Eigenanteils für Forschungs- und
Entwicklungsprojekte der Geologische Landesuntersuchung
GmbH Freiberg, Freiberg.
Für die angeführten
Eventualverbindlichkeiten wurden keine Rückstellungen
gebildet, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten
aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens des
Begünstigten voraussichtlich erfüllt werden
können und daher mit einer Inanspruchnahme oder
Belastung der Gesellschaft derzeit nicht zu rechnen ist.
Bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses liegen
keine Erkenntnisse vor, die eine andere Beurteilung
erforderlich machen würden.
4.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 48
Mitarbeiter beschäftigt.
Dresden, 7. Juli 2023
gez.
Dieter Poetke, Geschäftsführer
gez.
Dr. Uta Alisch, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2023
festgestellt.
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