wood
enterprise GmbH
Handewitt
(vormals: Süderbrarup)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.994,00 |
26.965,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.717,00 |
3.431,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.277,00 |
23.534,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
875.422,62 |
1.920.662,19 |
| I.
Vorräte |
710.531,33 |
920.878,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
163.748,42 |
980.267,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.142,87 |
19.516,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.940,46 |
3.671,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
900.357,08 |
1.951.298,41 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
357.697,91 |
322.023,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
331.697,91 |
296.023,44 |
| B.
Rückstellungen |
29.864,65 |
14.000,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
512.794,52 |
1.615.274,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
900.357,08 |
1.951.298,41 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2017 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 578 unter der Firma wood
enterprise GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
in Handewitt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 150,00
und € 1.000,00 ist ein Sammelposten gebildet
worden, der über einen Zeitraum von 5 Jahren
abgeschrieben wird.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
6.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten
"Bilanzgewinn" in Höhe von € 331.697,91 ist
ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 296.023,44 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
10. Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
12. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 1.615.274,90 und mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 512.794,52 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 445.270,80.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 4.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Robert Sörnsen, Herr Georg
Sörnsen und Herr Heiko Hass (§ 285
Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Handewitt, den 28. Februar 2018
gez. Robert Sörnsen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2018 festgestellt.
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