Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Focon - Fiber Optic Connections-GmbH
Speestraße 24A, 53840 Troisdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Lachmann seit 26.4.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Focon - Fiber Optic Connections-GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
PASSIVA
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der FOCON GmbH in 51063 Köln auf den 31.12.2012 wurde auf der Grundage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 76 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig gerechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden mit einem Steuersatz von 32,00 % angesetzt und nicht abgezinst. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Dem Geschäftsführer wurde im Geschäftsjahr 2002 eine Pensionszusage erteilt. Die Bildung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den folgenden, der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen: Vers.mathematisches Verfahren: Projected-Unit-Credit-Methode Diskontierungszinssatz: Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.1 /S.2 HGB Biometrische Parameter: Heubeck-Richttafeln aus 2005 Dynamik: Nicht zu berücksichtigen, da Zusage nicht dynamisch Rententrend: 1,00 Prozent Der Verpflichtungswert aufgrund dieser Zusage beläuft sich handelsrechtlich auf 262.081,21€. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden Werte ermittelt: Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen: 0,00 € Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 101.878,00€ beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 101.878,00€ verrechnete Aufwendungen 0,00 € verrechnete Erträge 8.530,00€ Der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte ergibt sich aus der Bescheinigung des die Rückdeckungsversicherung stellenden Versicherungsunternehmens. Ein nach Verrechnung mit dem Planvermögen verbleibender positiver Betrag wurde auf der Aktivseite als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung", ein verbleibender negativer Überhang auf der Passivseite als "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus die Rückstellung für Archivierungskosten und Garantieverpflichtungen. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o.ä. Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 €. IV. SONSTIGE ANGABEN Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr war als Geschäftsführer bestellt: Herr Dipl. Ing. Dieter Lachmann, Ingenieur, Siegburg, seit 01.01.2012 bis 31.12.2012 Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt. Köln, den 30.06.2013 FOCON GmbH
Köln, den 30. Juni 2013 Dieter Lachmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.08.2013 |
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