HKI Investment GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eric Bauer seit 12.2.2025 | Geschäftsführer |
Melanie Thomas seit 9.2.2023 | Prokura |
Sven Nowak seit 9.2.2023 | Prokura |
Peter Hoßbach seit 16.5.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kanalservice Holding AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HTR - Bau GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023der Firma HTR-Bau GmbHI. Grundlagen des Unternehmens Die HTR-Bau GmbH besteht seit 1991 und ist im Handelsregister unter HRB 5934, Amtsgericht Leipzig, eingetragen. Der Gegenstand des Unternehmens ist der allgemeine Tiefbau, der Rohrleitungsbau und der Hochbau. Der Firmensitz befindet sich in 04129 Leipzig, Maximilianallee 22. Die HTR-Bau GmbH ist 100%iger Gesellschafter der viacon GmbH Straßen- und Tiefbau GmbH. Mit notariellem Vertrag vom 03. Februar 2022 wurde die HTR-Bau GmbH, Leipzig, von der thvm-Holding GmbH, Leipzig, einer 100%igen Tochter der Kanalservice AG, Frauenfeld, Schweiz, erworben. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der UIM Service HoldCo AG, Pfäffikon/Schweiz einbezogen. II. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 1. Wirtschaftliche Entwicklung der Branche Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes erreichte der Umsatz im Bauhauptgewerbe insgesamt in allen Betrieben 2023 ca. 162,6 Mrd. €, nach 160,4 Mrd. € im Jahr 2022. Der Umsatz erhöhte sich damit nominal um 1,3 %, verlor aber real um 5,3 %. Die Preissteigerung für Bauleistungen im Bauhauptgewerbe lag 2023 bei 7 %. Es war das dritte Jahr in Folge mit deutlich realen Verlusten. Für 2024 rechnet der ZDB mit einem weiteren Rückgang bei der Umsatzentwicklung um real 3 % und einem Beschäftigungsrückgang von bis zu 30.000 auf ca. 900.000 Beschäftigte. Dabei verlief die Umsatzentwicklung nach Größenklassen der Unternehmen und Bausparten sehr unterschiedlich. Die Umsatzsteigerung um nominal 1,3 % ist der Saldo einer zweigeteilten Entwicklung. Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten erreichten einen Umsatzzuwachs um 3,5 %, während die Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten einen Verlust von 3,2 % einfuhren. (Der Anteil am Umsatz der Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten liegt bei 6 9%.) Während der Hochbau mit einem nominalen Umsatzrückgang um 2,2 % schloss, stiegen die Umsätze im Tiefbau um 7,5 %. Insbesondere die Nachfrageschwäche im Wohnungsbau kostete den Hochbau Kraft. Den Tiefbau stützen Projekte der Energie- und Mobilitätswende. Die Umsatzentwicklung war weiter stark preisgetrieben, aber mit im Jahresverlauf deutlich fallender Tendenz. Während zu Beginn des Jahres 2023 die Preisentwicklung für Bauleistungen gegenüber dem Vorjahr noch bei knapp +16 % lag, wies der Deflator zum Jahresende eine Dynamik von nur noch knapp +2 % auf. Zum einen hat hierbei die Preisentwicklung auf der Einkaufsseite nachgegeben, auch wenn das Preisniveau immer noch deutlich über dem Ausgangsniveau von vor der Corona-Pandemie liegt. So lag der Erzeugerpreisindex im Jahresmittel 2023 gegenüber 2020 bei energieintensiven Produkten wie Zement noch um 64 % höher. Auch Mineralölerzeugnisse (+59 %), Betonstahl (+52 %), Dämmung (+43 %), Ziegel, Kies und Sand (+35 %) und auch Bauholz (+34 %) verfehlten weit das Ausgangsniveau von 2020. Zum anderen hat im Angesicht der schwachen Nachfrage im Hochbau 2023 auch wieder ein deutlicher Preiswettbewerb um Aufträge eingesetzt. Für 2024 erwartet der ZDB einen Preisrückgang für Bauleistungen gegenüber dem Vorjahr um 2 %. (Quelle: Konjunkturprognose 2024 (zdb.de)) 2. Geschäftsverlauf/Wirtschaftliche Entwicklung der HTR-Bau GmbH Die HTR-Bau GmbH hat das Geschäftsjahr 2023 erneut erfolgreich abschließen können, wenngleich hohe krankheitsbedingte Ausfälle, Preissteigerungen sowie eine weiterhin erschwerte Auftragsbeschaffung eine Herausforderung für alle Bereiche des Unternehmens bedeuteten. Das breit angelegte Leistungsspektrum führte erneut dazu, Ausfälle oder rückläufige Tendenzen zu kompensieren. Seit Jahren ist das Unternehmen vorwiegend für Städte und Gemeinden sowie deren kommunale Betriebe tätig und hat sich, insbesondere im Raum Sachsen, aufgrund seiner Zuverlässigkeit, Erfahrung und Kompetenz zu einem der führenden Unternehmen in seiner Branche entwickelt. 2.1 Ertragslage Mit einem Auftragsbestand von 8,00 Mio. EUR zum Jahresanfang 2023 und weiteren konstanten Auftragszugängen während des Jahres konnte erneut mit einer guten Auftragslage ins neue Jahr gestartet werden. Der Auftragsbestand zum 31.12.2023 belief sich auf ca. 13,6 Mio. EUR. Das entspricht rein rechnerisch, bezogen auf die geplante Leistung, einem Auftragsvorlauf von ca. 8 Monaten. Die Gesamtbauleistung betrug 2023 16.460 TEUR (Vorjahr 16.011 TEUR). Nach Materialaufwendungen in Höhe von 5.791 TEUR (Vorjahr: 6.193 TEUR) ergab sich somit ein Rohertrag von 10.669 TEUR (Vorjahr: 9.818 TEUR); dies entspricht einer leichten Erhöhung von 8,7% gegenüber dem Vorjahr. Der Personalaufwand betrug 2023 4.988 TEUR. (Vorjahr: 4.810 TEUR). Das entspricht einer Änderungsrate von 3,7%. Im Jahresdurchschnitt wurden im Unternehmen 99 Personen (inklusive Auszubildende) beschäftigt (Vorjahr: 104). Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 63 TEUR auf 888 TEUR verringert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 um 112 TEUR bzw. 4,0% auf 2.917 TEUR erhöht. Neben dem verbesserten Rohertrag haben im Wesentlichen gestiegene Zinserträge aus der Verbundfinanzierung (362 TEUR, Vorjahr: 23 TEUR) zu einer Verbesserung des Vorsteuerergebnisses um 1.035 TEUR geführt. Aufgrund der für 2023 erstmalig zu berücksichtigenden ertragsteuerlichen Organschaft fallen keine Ertragsteuern an (Vorjahr: 445 TEUR). Das Ergebnis vor Gewinnabführung an die Muttergesellschaft betrug im abgelaufenem Geschäftsjahr 2023 2.428 TEUR. 2.2 Vermögens- und Finanzlage Zum Jahresende weist die HTR-Bau GmbH aufgrund des in 2023 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes Eigenkapital in Höhe von 12.058 TEUR aus. Aufgrund der in den vorangegangenen Jahren angesammelten Reserven und der stabilen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Liquidität des Unternehmens weiterhin als sehr gut zu bewerten. Dadurch war und ist das Unternehmen in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen und die vertraglich gebotenen Möglichkeiten des Skontoabzugs auszuschöpfen. Die Verbindlichkeiten nahmen im Vergleich zum Vorjahr (10.282 TEUR) um 3.732 TEUR ab und betrugen zum Bilanzstichtag 6.550 TEUR. Mit 5.887 TEUR (Vorjahr 8.699 TEUR) nahmen die erhaltenen Anzahlungen aus noch nicht beendeten Bauvorhaben den größten Anteil ein. Die Fertigstellung von größeren Bauvorhaben aus dem Vorjahr führte zu einer Verringerung des Bestandes an unfertigen Leistungen auf 6.750 TEUR (Vorjahr 9.912 TEUR). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen Unternehmen und aus Steuern und Sozialabgaben werden fristgerecht im neuen Geschäftsjahr 2024 ausgeglichen. Zur Absicherung einer kontinuierlichen Auftragsrealisierung wurden im Unternehmen im Jahr 2023 erhöhte Investitionen im Wertumfang von ca. 1.053 TEUR getätigt. Diese wurden ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert. Kredite wurden nicht aufgenommen. Eventuelle Bedarfsspitzen werden zusätzlich durch externe Vermietungsfirmen abgedeckt. Ein weiterer Garant für das gute Endergebnis war und ist eine gut funktionierende Einkaufs- und Beschaffungsabteilung. Bei der Wahl der Lieferanten und Nachunternehmer wird großes Augenmerk auf Qualität, Zuverlässigkeit und Preis gelegt. Langjährige Partnerschaften haben sich ausgezahlt. 3. Voraussichtliche Entwicklung, Chancen, Risiken Die noch nicht zu prognostizierenden Auswirkungen der derzeitigen Krisen (politische Lage, Preisentwicklungen, Materialbeschaffung) führen bei der Geschäftsleitung weiterhin zu einem eher verhaltenen Optimismus hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Unternehmens. Ziel wird es sein, auch in 2024 an das Vorjahresniveau anzuknüpfen. Darauf hat sich die HTR-Bau GmbH eingestellt. Das breitgefächerte Leistungsangebot soll Schwankungen im Auftragsbestand abfangen und eine kontinuierliche Beschäftigung der Mitarbeiter garantieren. Als weiterhin positiv hat sich die Zusammenarbeit im Unternehmensverbund bei komplexen Ausschreibungen für Neubau- und Sanierungsleistungen gezeigt. Es erlaubt, größere und schwierigere Aufträge anzunehmen und macht das Unternehmen konkurrenzfähiger. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen konzentriert sich das Unternehmen weiterhin auf vorwiegend öffentliche Auftraggeber sowie auf langfristig angelegte und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Partnern, um das Forderungsausfall-Risiko äußert gering zu halten. Ein konsequent durchgeführtes Forderungsmanagement soll frühzeitig auf eventuelle Risiken hinweisen und bei Bedarf die erforderlichen Maßnahmen einleiten. In monatlichen Analysen und Baustellenauswertungen wird die Geschäftsleitung zudem allumfassend über die aktuelle wirtschaftliche Lage informiert, um auf erkennbare Risiken, Planrückstände oder sonstige Probleme rechtzeitig reagieren zu können. Ein wichtiger Faktor ist und bleibt die Personalentwicklung. Auch bei einer stagnierenden Auftragslage ist es zwingend notwendig, zusätzliches Fachpersonal einzustellen, da aufgrund der aktuellen Altersstruktur zunehmend junges Fachpersonal in das Unternehmen integriert werden muss. Dies erweist sich nach wie vor als schwierig, da sich aufgrund des Fachkräftemangels nur schwer geeignetes Personal finden lässt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt die HTR-Bau GmbH weiterhin auf eigene Lehrlingsausbildung und den Einsatz von ausländischem Personal. Unabhängig davon legt das Unternehmen weiterhin großes Augenmerk auf ihre langjährige Belegschaft. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung (Einführung eines eigenen Gesundheitsmanagements), regelmäßige Aus- und Weiterbildungen und leistungsgerechte Vergütungen sollen eine mögliche Fluktuation vermeiden. Um die einzelnen Prozesse im Unternehmen noch effektiver gestalten zu können, hält die HTR-Bau GmbH weiterhin an der konsequenten Umsetzung des Qualitätsmanagements fest. Die HTR-Bau GmbH ist gemäß DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung wird die HTR-Bau GmbH durch einen Datenschutzbeauftragten der Firmengruppe betreut. Die Geschäftsführung schätzt ein, dass sämtliche eingeleitete Maßnahmen geeignet sind, den wirtschaftlichen Risiken eines hart umkämpften Marktes erfolgreich entgegenwirken zu können. Das Geschäftsjahr 2023 war erneut ein sehr schwieriges Jahr und zwang die HTR-Bau GmbH, sich immer wieder schnell veränderten Bedingungen anzupassen. Dies ist der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern gut gelungen, muss jedoch auch in den kommenden Jahren konsequent fortgeführt und verbessert werden. Dabei ist es wichtig, langjährige Erfahrungen und fundiertes Know-how mit notwendigen Veränderungen in den betrieblichen Prozessen zu verbinden, um das Unternehmen auch bei ständig wechselnden Marktbedingungen erfolgreich fortführen zu können. Für 2024 wird ein Jahresergebnis auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres erwartet.
Leipzig, März 2024 Peter Hoßbach, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2023HTR-Bau GmbH, LeipzigAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet und für die Gliederung die größenabhängigen Kürzungen nicht in Anspruch genommen werden. Die HTR-Bau GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 mit ihrem Mutterunternehmen (thvm Holding GmbH, Leipzig) einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wird somit das gesamte Jahresergebnis an das Mutterunternehmen abgeführt bzw. von dieser ausgeglichen und jeweils ein Jahresüberschuss von EUR 0,00 ausgewiesen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bewertung der unfertigen Bauleistungen erfolgte grundsätzlich zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB. Zum Bilanzstichtag werden Wertkorrekturen auf Basis der jeweiligen VOB-Leistungsverzeichnisse projektbezogen durchgeführt. Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nennwert angesetzt, soweit erforderlich unter Abzug angemessener Wertberichtigungen. Für die verbleibenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % berücksichtigt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in der Höhe der Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die vor dem Abschlussstichtag entstanden sind und bis zum Tag der Bilanzerstellung erkennbar waren; sie sind in Höhe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bauaufträge werden netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung AKTIVA Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf Anlage (Anlagespiegel) verwiesen, die Bestandteil des Anhangs ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von über einem Jahr beträgt TEUR 24 (Vj.: TEUR 20), hiervon entfallen TEUR 18 (Vj.: TEUR 18) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie TEUR 6 (Vj.: TEUR 2) auf sonstige Vermögensgegenstände. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Steuerforderungen in Höhe von TEUR 658 (Vj.: TEUR 107). Forderungen gegenüber Gesellschafter Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen Forderungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 4.207 (Vj.: TEUR 3.300). PASSIVA Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen bestehen für Personalverpflichtungen (TEUR 172; Vj.: TEUR 123), Abwicklungsrisiken (TEUR 0; Vj.: TEUR 20) und übrige ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken (TEUR 32; i.V. TEUR 42). Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 95 (Vorjahr 97). davon: 22 kaufmännische Angestellte 73 gewerbliche Mitarbeiter Darüber hinaus wurden im Durchschnitt 4 (Vj.7) Auszubildende beschäftigt. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat zur Besicherung einer Konzernkreditline alle Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten (TEUR 2.281) gegenüber mehreren Schweizer Banken, vertreten durch die UBS Switzerland AG, Zürich, Schweiz durch einen Kontenpfändungsvertrag vom 05. Dezember 2023 verpfändet. Die Gesellschaft hat zur Besicherung einer Konzernkreditline alle Forderungen (TEUR 6.576) gegenüber mehreren Schweizer Banken, vertreten durch die UBS Switzerland AG, Zürich, Schweiz durch einen Zessionsvertrag vom 05. Dezember 2023 verpfändet. Aufstellung des Anteilsbesitzes
Konzernzugehörigkeit gemäß § 285 Nr. 14 HGB Der Jahresabschluss der HTR-Bau GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der UIM Service HoldCo AG, Pfäffikon/Schweiz, einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der UIM Service HoldCo AG erhältlich. Geschäftsführung Herr Peter Hoßbach, Leipzig, Diplom-Ingenieur Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung gem. § 245 HGB
Leipzig, 10. März 2024 Peter Hoßbach Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HTR-Bau GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HTR-Bau GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HTR-Bau GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, den 25. März 2024 Dr.
Dienst & Partner GmbH & Co. KG
Dr. Julia Schneider, Wirtschaftsprüferin Corinne Koblitschek, Wirtschaftsprüferin |
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