NOREDO Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Häberlein seit 19.3.2024 | Geschäftsführer |
Matthias Christoph Alfred Heichel seit 22.12.2017 | Geschäftsführer |
Corinna Heichel seit 22.12.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 93.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABI Holding GmbHNiedernbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023der ABI Holding GmbH, NiedernbergAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der ABI Holding GmbH, Niedernberg
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023der ABI Holding GmbH, NiedernbergA. Allgemeine Grundsätze Die ABI Holding GmbH, Niedernberg (kurz: ABI Holding, Gesellschaft oder (Mutter)Unternehmen), ist im Handelsregister Aschaffenburg unter der Registernummer HRB 14495 eingetragen. Sie ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. Darstellung und Gliederung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die ABI Holding GmbH, Niedernberg, sowie 14 (i.V. zwölf) in- und ausländische vollkonsolidierte Unternehmen einbezogen.
Die Rüttelweg Immobilien GmbH & Co. KG, Niedernberg, sowie die Rüttelweg Verwaltungs GmbH, Niedernberg, wurden im Jahr 2023 neu gegründet und daher erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen. Durch die erstmalige Einbeziehung der beiden Gesellschaften ist die Vergleichbarkeit der Posten des Konzernabschlusses mit denen des Vorjahres nicht beeinträchtigt. Im Jahr 2023 hat die ABI Anlagentechnik-Baumaschinen-Industriebedarf Maschinenfabrik und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Niedernberg, weitere 30,00 % der Anteile an der Scandinavian Pile Driving SPD AB, Sala/Schweden, erworben. Die Änderung der Beteiligungsquote wurde als Eigenkapitaltransaktion (Kapitalvorgang) bilanziert. Die Anschaffungskosten der weiteren Anteile wurden mit dem Posten Nicht beherrschende Anteile verrechnet. Im Jahr 2023 hat die ABI Holding GmbH, Niedernberg, weitere 30,00 % der Anteile an der ABI Property AB, Sala/Schweden, erworben. Die Änderung der Beteiligungsquote wurde als Eigenkapitaltransaktion (Kapitalvorgang) bilanziert. Die Anschaffungskosten der weiteren Anteile wurden mit dem Posten Nicht beherrschende Anteile verrechnet. Die ABI Anlagentechnik-Baumaschinen-Industriebedarf Maschinenfabrik und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Niedernberg, hat im Jahr 2023 9,90 % der Anteile an der NOREDO GmbH & Co KG, Niedernberg, an die Heichel Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Niedernberg, veräußert. Die verbleibenden 0,2 % der Anteile wurden an konzernfremde Dritte veräußert. Hierdurch änderten sich die nicht beherrschenden Anteile an der NOREDO GmbH & Co. KG, Niedernberg. Die Änderung der Beteiligungsquote wurde als Eigenkapitaltransaktion (Kapitalvorgang) bilanziert. Im Jahr 2023 haben sich im Rahmen eine Kapitalerhöhung konzernfremde Gesellschafter mit 0,20 % an der Heichel Immobilien GmbH & Co. KG, Niedernberg, beteiligt. Hierdurch änderten sich die nicht beherrschenden Anteile an der Heichel Immobilien GmbH & Co. KG, Niedernberg. Die Änderung der Beteiligungsquote wurde als Eigenkapitaltransaktion (Kapitalvorgang) bilanziert. C. Konsolidierungsgrundsätze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023. Die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Jahresabschluss des Mutterunternehmens angewandten Methoden. Die Einzelabschlüsse wurden unter Anwendung folgender Maßnahmen zum Konzernabschluss zusammengefasst: Die Kapitalkonsolidierung der Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgte bis zum Geschäftsjahr 2009 einheitlich nach der Buchwertmethode gemäß § 301 HGB a. F. Dabei wurde die Verrechnung auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss vorgenommen. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Behandlung von Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung. Für Erwerbsvorgänge vor dem 1. Januar 2010 (Altfälle) wird unverändert die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. angewandt. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 (Neufälle) wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Soweit der Konzern durch die Einbringung der Beteiligung an der ABI Anlagentechnik-Baumaschinen-Industriebedarf Maschinenfabrik und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Niedernberg, in die ABI Holding GmbH entstanden ist, handelt es sich um eine Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung. Daher wurde für den bereits zum Erstkonsolidierungszeitpunkt bestehenden (Teil-)Konzern der ABI Anlagentechnik-Baumaschinen-Industriebedarf Maschinenfabrik und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Niedernberg, keine Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode vorgenommen, sondern die Wertansätze aus dem bisherigen (Teil-)Konzern fortgeführt. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert und dem Eigenkapital des (Teil-)Konzerns zum Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Aus dem Erwerb der Scandinavian Pile Driving SPD AB, Sala/Schweden, ergab sich im Jahr 2017 ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 1.679, der als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt über 10 Jahre, da eine Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte. Des Weiteren ergaben sich im Jahr 2017 aus der Erstkonsolidierung der NOREDO GmbH & Co. KG, Niedernberg, und der Heichel Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Niedernberg, passive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 6.902. Hierbei handelt es sich um technische passive Unterschiedsbeträge, welche über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden technische passive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 181 ergebniswirksam aufgelöst. Als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde grundsätzlich der Zeitpunkt der Gründung der Tochtergesellschaft bzw. der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, gewählt. Die nicht beherrschenden Anteile bemessen sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 enthält der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile außerdem Anteile an den aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die anteiligen Ergebnisbestandteile aus der Folgekonsolidierung der entsprechend der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Zwischenergebnisse, die aus konzerninternen Lieferungen von Vermögensgegenständen des Anlage- und des Vorratsvermögens resultieren, werden entsprechend § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Währungs- und buchungstechnisch bedingte Differenzen wurden ergebniswirksam verrechnet. Darüber hinaus wird eine Drittschuldenkonsolidierung vorgenommen. Hierbei werden Forderungen und Verbindlichkeiten der einzelnen Konzerngesellschaften gegen außenstehende Dritte gegeneinander aufgerechnet, sofern diese wesentlich sind. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Eine Abgrenzung latenter Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen wird gemäß § 306 HGB vorgenommen. Passive latente Steuern nach § 306 HGB werden mit den Posten nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB zusammengefasst. Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden wurde beachtet. D. Währungsumrechnung Die in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse wurden in Euro umgerechnet. Hierzu wurde die so genannte modifizierte Stichtagskursmethode angewandt. Dabei werden - die Posten des Eigenkapitals zu den jeweiligen historischen Kursen, - alle anderen Aktiva und Passiva mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, - alle Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Durch die Währungsumrechnung entstehende Währungsdifferenzen wurden erfolgsneutral dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" zugeordnet. Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen werden mit dem Stichtagskurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Der Grundsatz der Stetigkeit der Währungsumrechnungsmethode wurde beachtet. E. Rechnungslegungsgrundsätze Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angepasst. Anpassungen an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung werden grundsätzlich in der Handelsbilanz II vorgenommen. Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Der Jahresüberschuss umfasst das Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres einschließlich der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile. Der Konzernjahresüberschuss umfasst den Anteil am Jahresergebnis, der den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis sechs Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 50 Jahren und werden sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen Methode vorgenommen. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Neuzugänge wurden im Jahr 2023 generell nach der linearen Methode abgeschrieben. Für geringwertige abnutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens kommen unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit Vereinfachungsregelungen (Sofortabschreibung) zur Anwendung. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Stichtagswerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sind neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, angesetzt worden. Für nicht mehr gängige Vorräte wurden Abschläge vorgenommen. Die Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Geleistete Anzahlungen und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 3 % (i. V. 2 %) gebildet. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Den versicherungsmathematischen Gutachten liegt der Rechnungszinssatz zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Höhe von 1,82 % zu Grunde. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82 % (i. V. 1,78 %). Für die Pensionsverpflichtungen bestehen teilweise leistungskongruente Rückdeckungsversicherungen, welche Deckungsvermögen darstellen. Entsprechend IDW RH FAB 1.021 erfolgt die Bewertung der Pensionsverpflichtungen teilweise entsprechend der Bewertung der Rückdeckungsversicherungen (teilweise kongruente Deckung). Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit, wie im Vorjahr, von jährlichen Anpassungen von 2,0 % bei den Renten ausgegangen. Aufgrund der konkreten Ausgestaltung der Pensionszusagen werden keine Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen ( Deckungsvermögen), wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes sind im Personalaufwand enthalten. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wird unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Berechnung liegt der Rechnungszinssatz zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Höhe von 1,74 % (i. V. 1,44 %) sowie eine Fluktuationsrate von unverändert 1 % zu Grunde. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB wurden nicht aktiviert. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen und latente Steuern aus den Einzelabschlüssen wurden getrennt ausgewiesen. F. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten einen Betrag in Höhe von EUR 1.727.936,36 (i. V. EUR 3.423.440,16) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag in Höhe von EUR 1.611.040,32 (i. V. EUR 1.514.067,00) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. 3. Konzernbilanzgewinn Im Konzernbilanzgewinn in Höhe von EUR 45.133.672,05 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 33.404.035,19 enthalten. Vom Bilanzgewinn sind EUR 38.531,00 nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. 4. Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Rückstellungen für Pensionen
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Marktzinssatz, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und dem Marktzinssatz, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 38.531,00. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 4.439), Garantieleistungen (TEUR 2.792), ausstehende Rechnungen (TEUR 598), Jahresabschlusskosten (TEUR 315) sowie noch zu erteilende Gutschriften (TEUR 69). 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 1.130.088,19 durch Grundpfandrechte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 258.751,83 durch Sicherungsrechte (schwedisch: företagshypotek) an sämtlichen beweglichen Vermögensgegenständen der Scandinavian Pile Driving SPD AB, Sala/Schweden, mit Ausnahme von Barmitteln, Bankguthaben, Aktien, Schuldtiteln sowie Vermögen, welches eigenständig verpfändet werden kann, gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 237.275,19 durch die Übertragung des rechtlichen Eigentums von Mietgeräten, deren Buchwert zum 31. Dezember 2023 EUR 300.477,53 beträgt, besichert. Für sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.800 besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung dergestalt, dass diese Verbindlichkeiten im Rang hinter allen anderen Gläubigern zurücktreten. Eine Zinszahlung oder Rückzahlung am Ende der Laufzeit darf nur aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem freien Vermögen erfolgen. Diese Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 1.800 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, davon TEUR 1.800 von mehr als fünf Jahren. 7. Latente Steuern Latente Steuern werden auf der Ebene der einbezogenen Einzelabschlüsse für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen (Handelsbilanz II) und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, von Vorräten sowie von Pensions- und Jubiläumsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt unter Zugrundelegung des im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen geltenden unternehmensindividuellen Steuersatzes, sofern die künftigen Steuersätze bereits bekannt sind. Ein sich auf Ebene der jeweiligen Einzelgesellschaft zum 31. Dezember 2023 ergebender Überhang an aktiven latenten Steuern wird in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuern angesetzt. Darüber hinaus umfassen die latenten Steuern zeitliche Differenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen gem. § 306 Satz 1 HGB (Zwischengewinneliminierung). Sie wurden im Inland mit einem Steuersatz von 27 % ermittelt. Im Ausland wurde ein länderspezifischer Steuersatz (20 % bis 25 %) verwendet. Die aktiven latenten Steuern setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die passiven latenten Steuern betreffen Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede. Zur Entwicklung der latenten Steuersalden sind folgende Angaben zu tätigen:
II. Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse
Von den Drittlandumsätzen entfallen über 80 % auf den angelsächsischen Raum. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.933 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und von Rückstellungen sowie aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungskursgewinne in Höhe von EUR 218.985,36 (i. V. EUR 241.342,30) enthalten. 3. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung In dem Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 1.826,48 (i. V. EUR 1.985,22) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Nennenswerte periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Währungskursverluste in Höhe von EUR 140.976,96 (i. V. EUR 677.173,53). 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 40.118,40 (i. V. EUR 44.102,20) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von EUR 248.175,98 (i. V. EUR 358.227,93). G. Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:
Die langfristigen Festgelder sind nach DRS 21 nicht in den Finanzmittelfonds einzubeziehen, da sie zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Restlaufzeit von mehr als drei Monaten hatten. H. Sonstige Angaben 1. Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen Von der Befreiungsregelung des § 264b HGB wird für die DELMAG GmbH & Co. KG, Niedernberg, die Heichel Immobilien GmbH & Co. KG, Niedernberg, die NOREDO GmbH &. Co. KG, Niedernberg, sowie die Rüttelweg Immobilien GmbH & Co. KG, Niedernberg, Gebrauch gemacht. Von der Befreiungsregelung des § 264 Abs. 3 HGB wird für die ABI Anlagentechnik-Baumaschinen-Industriebedarf Maschinenfabrik und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Niedernberg, sowie die Heichel Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Niedernberg, Gebrauch gemacht. 2. Personal Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 289 Mitarbeiter. Es ergibt sich folgende Zusammensetzung:
3. Haftungsverhältnisse, nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen (Garantie- und Verpflichtungserklärungen) in Höhe von TEUR 120 (i. V. TEUR 184). Da die Schuldner ihren Verpflichtungen bisher uneingeschränkt nachgekommen sind, wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den genannten Haftungsverhältnissen als gering eingestuft. In den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften haften als Trägerunternehmen von überbetrieblichen Unterstützungskassen für die Erfüllung der durch die Unterstützungskassen zugesagten Leistungen. Aufgrund der Ausgestaltung der Zusagen wird das Risiko einer Inanspruchnahme als sehr gering eingestuft. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 6.315. 4. Derivative Finanzinstrumente Die Zahlungsströme aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr erfolgen überwiegend in Euro, um Risiken durch Wechselkursschwankungen vorzubeugen. Variabel verzinsliche Fremdwährungskredite in Höhe von SEK 5,0 Mio. wurden durch einen Swap-Vertrag gegen Zinserhöhungen abgesichert. Zum Bilanzstichtag waren folgende derivative Finanzinstrumente noch offen:
Die Geschäfte sind auf der Grundlage der Barwertmethode unter Berücksichtigung der Marktdaten zum Bilanzstichtag sowie der vertraglichen Restlaufzeit bewertet. 5. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Das im Geschäftsjahr 2023 für Leistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses erfasste Honorar beträgt:
6. Organ der Muttergesellschaft Zum Geschäftsführer ist bestellt: Matthias Heichel (Gesellschafter-Geschäftsführer der ABI Holding), Aschaffenburg Matthias Häberlein seit 1. Januar 2024 (Geschäftsführer Finanzen), Aschaffenburg Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 286 Absatz 4 i.V.m § 314 Abs. 3 verzichtet. I. Nachtragsbericht Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Erstellung des Konzernanhangs sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Beurteilung der Lage des Unternehmens haben.
Niedernberg, den 9. Mai 2025 ABI Holding GmbH Geschäftsführung Matthias Heichel Matthias Häberlein Billigung des Konzernabschlusses In der Gesellschafterversammlung vom 12. Mai 2025 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Entwicklung des Konzernanlagevermögens der ABI Holding GmbH, Niedernberg, im Geschäftsjahr 2023
*) Aus der Übertragung von Umlaufvermögen
Konzernkapitalflussrechnung der ABI Holding GmbH, Niedernberg, für das Geschäftsjahr 2023
Konzerneigenkapitalspiegel der ABI Holding GmbH, Niedernberg, für das Geschäftsjahr 2023
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023der ABI Holding GmbH, Niedernberg1. Grundlagen des Konzerns Allgemeine Angaben Die ABI-Gruppe ist ein mittelständisch geprägter Konzernverbund in der Maschinenbaubranche mit Hauptsitz in Niedernberg. Mit ca. 290 Mitarbeitern entwickeln und fertigen wir unter den Marken ABI, DELMAG, INTEROC und SPD Maschinen für den Spezialtiefbau, welche von uns weltweit vertrieben werden. Darüber hinaus bieten wir Dienstleistungen rund um unsere Maschinen an. Die Fertigung der Marken ABI und DELMAG erfolgt in Deutschland am Standort Niedernberg. In Sala/Schweden werden die Produktlinien INTEROC und SPD produziert. In Großbritannien besteht darüber hinaus eine Vertriebsgesellschaft. Forschung und Entwicklung Nach der Premiere der TM 26 auf der bauma 2022, und positiven Rückmeldungen von Kunden, wurde der Teleskopmäkler zur Serienreife weiterentwickelt. Bei dem ebenfalls neu entwickelten Unterwagen wurde die Option zum Abnehmen der Fahrschiffe, die auch eine spätere Nachrüstung ermöglicht, weiter ausgefeilt. Die Reihe der Vibratoren wurde um den Vibrator MRZV 32VV erweitert. Dieser schließt die Lücke zwischen den Vibratoren MRZV 30VV und 36VV. Für die großen Vibratoren ab 30kgm statischen Moment wurde eine Doppelklemmzange entwickelt, die ein schonendes und effizienteres Einbringen von Rohren und Doppelspundwandprofilen ermöglicht. Ebenfalls für die größeren Vibratoren wurde eine neue Klemmzange SKZ 1580 mit einer Klemmkraft von 1580 kN auf den Markt gebracht. Diese ist leichter und aufgrund ihrer Geometrie für eine Vielzahl von Profilen einsetzbar. Die Entwicklung der Mäkler im Mäkler Generation wurde mit einem Konzept und konstruktiver Umsetzung für einen Teleskopmäkler TM 16 fortgesetzt. Diese Maschine wird eine Nutzlänge von ca. 16 m aufweisen und soll den früher meistverkauften Teleskopmäkler TM 13/16 SL ersetzen. Bei den DELMAG Drehbohranlagen wurde die kleinste Maschine RH 14 einer konstruktiven Revision unterzogen. Bei verbesserten Eigenschaften wurde die Drehbohranlage für den Einsatz optimiert. Die fortschreitende Digitalisierung stellt alle Hersteller vor neuen Herausforderungen. Immer mehr Datenaustausch und Datenkompatibilität zwischen den verschiedenen Akteuren am Bau wird gefordert. Um der Entwicklung Rechnung zu tragen wurde ein Benchmark und erste Konzepte für eine Neuauflage des Telemetrieportals erstellt. Die Kosten für Forschung und Entwicklung lagen auf Vorjahresniveau und betrugen ca. € 6,5 Mio.. 2. Wirtschaftsbericht Markt- und Absatzentwicklung Im Jahr 2023 sind die Aufträge im Hochbau weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Dies hat sich jedoch auf den Tiefbau noch nicht ausgewirkt. Erfahrungsgemäß kommen solche Entwicklungen erst mit Verzögerung in unserem Spezialgebiet an. Da der Nachholbedarf im Bereich Infrastruktur nach wie vor hoch ist, rechnen wir nur mit einer moderaten Konjunkturdelle. Der Auftragsbestand zum Jahresende ist im Vergleich zum Dezember des Vorjahres wieder auf ein normales Maß gesunken. Angaben zur Branchenentwicklung sind aufgrund der geringen Wettbewerberzahl und deren Struktur nicht verfügbar. Umsatz- und Auftragsentwicklung Der Umsatz in Drittländer hat sich um ca. 53%, vor allem in den USA, erhöht. Im EU-Bereich betrug die Steigerung ca. 19%, wohingegen der Umsatz im Inland mit -16% rückläufig war. Die Umsätze für Neumaschinen konnten im Vergleich zum Vorjahr um ca. 32% gesteigert werden. Auch bei den Gebrauchtgeräten gab es einen Anstieg von ca. 17%. Dies liegt vor allem an den hierin enthaltenen Verkäufen von Geräten aus dem bereits in Vorjahren deutlich aufgestockten Mietpark. Eine kontinuierliche Steigerung ist bei den Dienstleistungsumsätzen zu vermelden. Dies betrifft die Bereiche Ersatzteilverkauf und Service. Das Vermietgeschäft hat ebenfalls um ca. 6% zugelegt. Der prozentuale Anteil dieser drei Bereiche am Gesamtumsatz belief sich im Jahr 2023 auf ca. 30%. Der Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2023 hat sich mit ca. € 36 Mio. zwar um ca. 1/3 gegenüber dem Vorjahr reduziert, ist aber immer noch auf einem hohen Niveau. Die Auslastung unserer Produktionskapazität ist dadurch in 2024 für ca. 6 Monate gesichert. Beschaffungsmarkt Der Preisanstieg für Zulieferteile hat sich im Verlauf des Jahres 2023 auf ca. 4 - 4,5% reduziert und befindet sich damit immer noch auf einem hohen Niveau. Auch die Verfügbarkeit der benötigten Materialien hat sich wieder normalisiert. Wir schließen weiterhin Rahmenverträge mit Laufzeiten von 12 bis 18 Monaten ab, um mittelfristig sowohl eine gewisse Preisstabilität als auch eine Liefergarantie zu erreichen. Investitionen Im Jahr 2023 wurde der Mietpark für langfristige Vermietungen weiter ausgebaut. Die Investitionen hier beliefen sich auf ca. € 8,2 Mio. Darüber hinaus wurden an mehreren Standorten Photovoltaikanlagen errichtet. Ansonsten wurden die üblichen Ersatzinvestitionen im Bereich Büro- und Werkstattausstattung getätigt. Personal Im Jahr 2023 ist der durchschnittliche Personalbestand gem. § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB im ABI Konzern im Vergleich zum Vorjahr von 292 auf 289 gesunken. Der Leiharbeitereinsatz hat sich dagegen deutlich erhöht. Es werden vermehrt auch hochqualifizierte Arbeitskräfte in Form von Leihpersonal besetzt, da dies für uns auch eine Form der Rekrutierung ist. Unsere Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Wir bilden daher eigene Nachwuchskräfte in den Bereichen Industriemechaniker, Zerspanungsmechaniker und Industriekaufmann/-frau aus. Den Mitarbeitern, die ihre Ausbildung beendet haben, konnten jeweils auch Arbeitsplätze angeboten werden. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Unsere Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen liegen ca. 13% über dem Vorjahr. Auch die Bestände an halbfertigen Erzeugnissen haben sich stichtagsbedingt um ca. 18% erhöht. Bei den Fertigerzeugnissen, einschließlich der kurzfristig vermieteten Mietmaschinen, hat sich der Bestand gegenüber dem Vorjahr um ca. 11% reduziert. Dieser Wert kann stark variieren und hängt immer davon ab, wie sich die Liefertermine zum Jahreswechsel gestalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Aufgrund der hohen Einzelumsätze bei Maschinenverkäufen ist der Wert im Jahresverlauf stark schwankend. Hierin sind auch Forderungen aus Ratenkaufverträgen enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich gegenüber 2022 um ca. 30% reduziert. Dies resultiert vor allem aus geringeren langfristigen Festgeldern. Bei den im Bestand befindlichen Wertpapieren handelt es sich im Wesentlichen um Anleihen, die der nachhaltigen Liquiditätssicherung dienen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr bei € 9,0 Mio. Hier waren Mittelabflüsse aufgrund des Aufbaus des Vorratsbestandes zu verzeichnen. Gegenläufig wirkte das höhere Jahresergebnis. Trotz des hohen Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich der Finanzmittelfonds aufgrund des mit € 8,8 Mio. negativen Cashflows aus der Investitionstätigkeit und des mit € 3,8 Mio. negativen Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit um insgesamt € 3,6 Mio. reduziert. Unsere Eigenkapitalquote hat sich ergebnisbedingt auf ca. 78% verbessert. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus umsatzbedingt höheren Garantierückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten insbesondere langfristige Darlehen zur Finanzierung der Immobilien. Der Rückgang ist auf die im Geschäftsjahr erfolgten planmäßigen Tilgungen zurückzuführen. Der Rückgang bei den sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich insbesondere aus der im Geschäftsjahr erfolgten Ablösung von bestehenden Mietkaufverpflichtungen. Im Jahr 2023 wurden 25,2% des Umsatzes in Deutschland, 22,6% in der übrigen EU und 52,2% in Drittländern erzielt. Hiervon entfielen ca. 62,1% auf den Verkauf von Neumaschinen. Der Umsatz lag mit € 107,8 Mio. wie prognostiziert über dem Niveau des Jahres 2022. Allerdings ist der Anstieg stärker ausgefallen als erwartet. Daher liegt auch der Anstieg des Konzernjahresüberschusses um € 3,5 Mio. auf € 11,7 Mio. über dem erwarteten Wert. Die Materialeinsatzquote, die auch zugekaufte Leistungen beinhaltet, liegt bei ca. 55% und damit auf Vorjahresniveau. Grundsätzlich ist dieser Wert jedoch immer stark abhängig von unserer Umsatzstruktur, dem Verhältnis Neugeschäft zu Gebrauchtmaschinen und dem Anteil an Sondermaschinen am Umsatz. Die Personalkostenquote - ohne die Berücksichtigung von Leiharbeitern - liegt bei 16,1%. Aufgrund der gestiegenen Gesamtleistung ist die Personalkostenquote im Verhältnis zur Gesamtleistung im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Gegenläufig sind die in den sonstigen Kosten enthaltenen Kosten für Leiharbeiter deutlich angestiegen. Insgesamt stellt sich die Lage der ABI-Gruppe positiv dar. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Auf der Grundlage unseres Auftragsbestandes und der aktuellen Marktlage sowie unserer Planung erwarten wir für 2024 sowie für 2025 einen Rückgang beim Umsatz, auf das Niveau der Jahre 2021 und 2022. Die Planung auf Konzernebene erfolgt hinsichtlich finanzieller Indikatoren nur durch Erstellung von Umsatzplanungen für die wesentliche Einzelgesellschaft. Die Personalkosten werden weiter steigen. Wir haben für das Jahr 2024 eine Entgeltanpassung in Höhe von durchschnittlich 4% geplant. Auch eine Aufstockung des Personalbestandes in verschiedenen Bereichen wird erforderlich sein. Die im Jahr 2023 begonnene umfangreiche Erneuerung unseres in Deutschland genutzten ERP-Systems, verbunden mit der Umstellung auf eine Cloud-Lösung, wird in 2024 und 2025 in erheblichem Umfang Ressourcen binden. Auch werden die sonstigen Kosten hierdurch ansteigen. Im Jahr 2024 liegt der Umsatz auf Einzelgesellschaftsebene wie erwartet unter Vorjahresniveau und leicht über Plan. Konsolidierte Werte liegen hier noch nicht vor. Mögliche weitere längerfristige Auswirkungen auf den Absatz als Folge der stagnierenden Wirtschaft und der Krise im Bereich Hochbau sind derzeit nicht abschätzbar und im Ausblick daher nicht enthalten. Risikobericht Risikomanagementziele und - methoden sowie Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Wir versuchen durch Kontrollmechanismen, vorausschauende Planung und Analyse der Abläufe Risiken zu reduzieren und die nicht vermeidbaren Schäden so gering wie möglich zu halten. Neben Markt- und Konjunkturrisiken behalten wir auch Betriebsrisiken (z. B. Liquidität) ständig im Fokus. Zur Beobachtung der Marktentwicklung werden die Auftragseingänge, Konjunkturdaten in den Zielmärkten und vor allem die Einschätzung der Vertriebskräfte und der Händler vor Ort herangezogen. Des Weiteren wird der Versicherungsschutz in jährlichen Abständen überprüft und den veränderten betrieblichen Erfordernissen angepasst. Zinsrisiken wurden teilweise durch den Abschluss von Derivaten abgesichert. Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus weisen die Derivate einen positiven Marktwert auf. Die Sinnhaftigkeit der Sicherungsbeziehungen wird laufend überwacht. Zur Absicherung von Währungsrisiken wurden teilweise Investitionen außerhalb des Euro-Raums durch Fremdwährungsdarlehen finanziert. Ausfallrisiken im Bereich der Debitoren werden durch regelmäßige Überwachung minimiert. Bei Neukunden wird generell eine Auskunft eingeholt. Lieferungen an Neukunden ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Akkreditivgestellung oder Vorkasse. Preisänderungsrisiken auf der Beschaffungsseite versuchen wir durch mittelfristige Verträge/Preisanpassungsklauseln zu begegnen. Wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung Die Situation auf dem Beschaffungsmarkt hat sich im Jahresverlauf entspannt. Wir haben auch in 2023 einen temporären Preiszuschlag erhoben, der jedoch ab 2024 wieder entfallen ist. Im Gegenzug passen wir weiterhin unsere Verkaufspreise für Ersatzteile in kürzeren Zyklen der Einkaufspreis-Entwicklung an. Wesentliche Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestehen nicht. Wir überwachen die Entwicklung unserer Liquidität auf der Basis einer langfristigen Finanzplanung. Zur langfristigen Absicherung des finanziellen Spielraums haben wir teilweise Investitionen durch die Aufnahme langfristiger Darlehen finanziert. Diese haben ausnahmslos eine feste Verzinsung, so dass ein Zinsrisiko nicht besteht. Daneben bestehen zur Absicherung von Währungsrisiken Fremdwährungsdarlehen mit variabler Verzinsung, welche durch einen Zinsswap teilweise abgesichert wurden. Darüber hinaus bestehen im Moment Kontokorrentlinien in ausreichendem Umfang. Wir verweisen hierzu auf den Konzernanhang. Die Sicherungsbeziehung ist nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehung abgebildet. Unsere wesentlichen Verbindlichkeiten bestehen in Euro. Da unsere englische Tochtergesellschaft ihre Waren überwiegend von den Produktionsgesellschaften der ABI-Gruppe in Euro bezieht, die Kunden der Gesellschaft aber überwiegend in britischen Pfund zahlen, haben starke Wechselkursschwankungen des britischen Pfund nennenswerte Auswirkungen auf das Konzernergebnis. Aufgrund unserer hochtechnisierten Produkte können rechtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Produkte, insbesondere Gewährleistungsrisiken, in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko birgt auch die zunehmende Bürokratie. Dies wird sich negativ auf den Geschäftserfolg auswirken. Bestandsgefährdende Risiken für unsere Gesellschaft sehen wir derzeit nicht. Chancenbericht Aufgrund unserer umfangreichen Entwicklungstätigkeiten gelingt es uns, unsere Produkte ständig weiterzuentwickeln und mit Innovationen unseren Kunden einen echten Mehrwert zu liefern. Durch langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, auch maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Kundenprobleme zu entwickeln. Hierdurch bieten sich Chancen für eine weitere positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Durch die solide Finanzausstattung unseres Unternehmens sind wir zu jeder Zeit in der Lage von Lieferanten gewährte Skonti in Anspruch zu nehmen. Die systematische Erschließung neuer Märkte bietet weitere Möglichkeiten der Expansion.
Niedernberg, den 9. Mai 2025 ABI Holding GmbH Geschäftsführung Matthias Heichel Matthias Häberlein Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ABI Holding GmbH, Niedernberg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ABI Holding GmbH, Niedernberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ABI Holding GmbH, Niedernberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 9. Mai 2025 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Uwe Fiedler, Wirtschaftsprüfer Michael Rutz, Wirtschaftsprüfer |
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