Krick GmbH
Malerbetrieb
Kaiserslautern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.235,00 |
11.204,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.235,00 |
11.204,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.052,78 |
2.548,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.052,78 |
2.548,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.398,00 |
2.721,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
55.541,70 |
66.692,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.227,48 |
83.165,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
24.999,99 |
24.999,99 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.499,99 |
12.499,99 |
| II.
Verlustvortrag |
79.192,78 |
82.524,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.151,09 |
3.331,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
55.541,70 |
66.692,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.727,48 |
81.665,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.227,48 |
83.165,98 |
Anhang
Anhang zur Bilanz
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich
zugelassenen Zeiträume linear und degressiv
vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen
erfolgt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Die Finanzanlagen
werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
|
| • |
Vorräte werden zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.
|
| • |
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen
werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
|
| • |
Die liquiden Mittel werden zum
Nominalwert angesetzt.
|
| • |
Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen sind in Höhe
des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
|
II. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
III. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer
Familienname
|
Vorname
|
Funktion
|
Vertretungsbefugnis
|
Krick
|
Albert
|
Geschäftsführer
|
einzelvertretungsbefugt
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
|