Wegst
GmbH
Kornwestheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
296.815,51 |
281.032,01 |
| I.
Sachanlagen |
295.665,51 |
279.882,01 |
| II.
Finanzanlagen |
1.150,00 |
1.150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.365.324,69 |
2.086.859,02 |
| I.
Vorräte |
908.507,66 |
1.098.760,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
423.995,39 |
595.435,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.032.821,64 |
392.662,60 |
| Aktiva |
2.662.140,20 |
2.367.891,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.534.419,02 |
1.429.794,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
988.194,08 |
1.050.697,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
520.624,94 |
353.496,45 |
| B.
Rückstellungen |
150.107,94 |
105.224,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
977.613,24 |
832.872,22 |
| Passiva |
2.662.140,20 |
2.367.891,03 |
Anhang
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz des
laufenden Jahres sind mit den Vorjahreswerten vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bewertet, wobei die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abnutzbarer
Vermögensgegenstände durch planmäßiger
Abschreibungen gemindert wurden.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die
einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungskosten- und Herstellungskosten EUR 800,00 nicht
übersteigen, wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben,
wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs
ein Abgang unterstellt wurde.
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Sinne des § 253 (3) HGB wegen voraussichtlich
dauernder Wertminderung des Anlagevermögens wurden
nicht vorgenommen.
Der Warenbestand wurde mit den Einkaufspreisen und
gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
4.
Sonstige Pflichtangaben
a)
Geschäftsführer
Wolfgang Wegst
Suse Wegst
Mark Wegst
b) Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit über 1 Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
c) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR 976.213,24
(Vorjahr EUR 767.872,22)
d) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00)
e) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 1.400,00
(Vorjahr EUR 68.450,00).
f) Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestanden aus der Gewährung von Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 126.128,68.
Es handelt sich um eine Verpfändung von Forderungen.
g) Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl: 18
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Kornwestheim, 17.07.2024
gez.
Mark Wegst
gez.
Wolfgang Wegst
gez.
Suse Wegst
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2024
festgestellt.
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