ACB
Vertriebs GmbH
Horb am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
BILANZ
AKTIVA
|
31.12.2014
Euro
|
31.12.2013
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,50
|
0,50
|
|
II. Sachanlagen
|
6.653,50
|
9.197,50
|
|
III. Finanzanlagen
|
238.788,91
|
215.992,27
|
|
245.442,91
|
225.190,27
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
41.880,37
|
82.923,82
|
|
II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
44.916,85
|
5.476,80
|
|
86.797,22
|
88.400,62
|
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
1.357,10
|
0,00
|
|
Summe Aktiva
|
333.597,23
|
313.590,89
|
PASSIVA
|
31.12.2014
Euro
|
31.12.2013
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
26.000,00
|
26.000,00
|
|
II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
2.413,41
|
6.568,58
|
|
III. Jahresüberschuss
|
17.526,84
|
8.981,99
|
|
45.940,25
|
28.413,41
|
|
B. Rückstellungen
|
280.536,76
|
262.131,48
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
7.120,22
|
23.046,00
|
|
Summe Passiva
|
333.597,23
|
313.590,89
|
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Bewertung und Ausweis erfolgen
grundsätzlich gemäß den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt. Das Vereinfachungswahlrecht zum Ausweis
eines Rohergebnisses wurde nicht in Anspruch
genommen. Von der Wahlmöglichkeit des § 266
Abs. 1 S. 1 bis 3 HGB, die Bilanz unter Verzicht auf
eine detaillierte Gliederung aufzustellen, wurde
überwiegend Gebrauch gemacht. Abgewichen wurde
hiervon insbesondere bei den Rückstellungen.
Ebenso wurden, der Praxis der Vorjahre folgend, ein
Anlagenspiegel und ein Lagebericht aufgestellt.
|
| 2. |
Bei Ausweiswahlrechten zwischen
der Angabe im Anhang oder in der Bilanz erfolgt die
Angabe im Anhang.
|
B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
| 1. |
Es waren grundsätzlich
handelsrechtliche Bilanzierungsgebote zu befolgen,
die auch steuerrechtlich verbindlich sind. Bei
Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Bewertungsergebnissen wird im
Zweifel steuerlichen Werten der Vorzug gegeben,
soweit dadurch nicht der Einblick in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
beeinträchtigt wird.
|
| 2. |
Das Anlagevermögen wird zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig nach
den steuerlichen Vorschriften. Vom
Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2
Einkommensteuergesetz (EStG) für geringwertige
Anlagen wird grundsätzlich Gebrauch gemacht. Der
Ausweis erfolgt gemäß der Fiktion des
Abgangs im Jahr der Voll-abschreibung.
|
| 3. |
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
|
| 4. |
Die Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen. Sie werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt.
|
| 5. |
Die Verbindlichkeiten sind zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
|
C. Sonstige Angaben
| 1. |
Alleiniger
Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr
Simon Wright.
|
| 2. |
Vermerk gemäß §
285 Nr. 9c HGB: Von den sonstigen
Vermögensgegenständen sind € 33.482,48
gleichzeitig Forderungen im Sinne des § 42 Abs.
3 GmbHG.
|
| 3. |
Die Geschäftsführung
schlägt vor, den Bilanzgewinn von €
19.317,48 (Jahresüberschuss von € 16.907,07
zuzüglich Gewinnvortrag in Höhe von €
2.413,41) auf neue Rechnung vorzutragen.
|
Empfingen, den 30. Juni
2015
gez.
Simon Wright
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30.06.2015
|