Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 6408
Vorher
ACADEMY-Fahrschule Janssen + Zoske GmbH
Eingetragen
13.2.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
das Betreiben von Fahrschulen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere Zweigstellen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Meinhard Hosters
seit 8.11.2022
Prokura
Christoph Paniczek
seit 8.11.2022
Prokura
Mike Zoske
seit 13.2.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mike Zoske
Krefeld
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mobility GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 536.433,00 306.029,07
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 536.428,00 306.024,07
B. Umlaufvermögen 569.277,28 515.850,13
I. Vorräte 56.299,40 36.081,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 226.352,81 193.655,27
davon gegen Gesellschafter 74.878,14 71.110,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 286.625,07 286.113,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.449,48 11.519,53
Aktiva 1.122.159,76 833.398,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 494.674,82 323.712,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 469.110,23 298.148,33
davon Gewinnvortrag 298.148,33 600.235,85
B. Rückstellungen 104.240,59 72.558,59
C. Verbindlichkeiten 523.244,35 437.127,22
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 289.564,30 248.737,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 233.680,05 188.389,50
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 10.307,50
Summe Passiva 1.122.159,76 833.398,73

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

DER JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2023 DER MOBILITY FAHRSCHULE GMBH IST NACH DEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN GELTENDEN HANDELSRECHTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN DES HANDELSGESETZBUCHES (HGB) SOWIE DEN ERGÄNZENDEN VORSCHRIFTEN DES GMBH-GESETZES AUFGESTELLT WORDEN.

VON ANGABEN, DIE WAHLWEISE IN DER BILANZ, IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ODER IM ANHANG GEMACHT WERDEN KÖNNEN, IST GEBRAUCH GEMACHT WORDEN.

DIE GRÖSSENABHÄNGIGEN ERLEICHTERUNGEN NACH § 288 HGB WURDEN IN ANSPRUCH GENOMMEN.

NACH DEN IN § 267 HGB ANGEGEBENEN GRÖSSENKLASSEN IST DIE GESELLSCHAFT EINE KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFT.

BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

AUSWEIS DER NACH § 265 ABS. 7 NR. 2 HGB ZUSAMMENGEFASSTEN POSTEN

ZUR VERGRÖSSERUNG DER KLARHEIT DER DARSTELLUNG WURDEN IN DER BILANZ EINZELNE POSTEN DES GLIEDERUNGSSCHEMAS IN § 266 HGB ZUSAMMENGEFASST.

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

ERWORBENE IMMATERIELLE ANLAGEWERTE WURDEN ZU ANSCHAFFUNGSKOSTEN ANGESETZT UND, SOFERN SIE DER ABNUTZUNG UNTERLAGEN, UM PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN VERMINDERT.

DAS SACHANLAGEVERMÖGEN WURDE ZU ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN ANGESETZT UND, SOWEIT ABNUTZBAR, UM PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN VERMINDERT.

IN DIE HERSTELLUNGSKOSTEN WURDEN NEBEN DEN UNMITTELBAR ZURECHENBAREN KOSTEN AUCH NOTWENDIGE GEMEINKOSTEN UND DURCH DIE FERTIGUNG VERANLASSTE ABSCHREIBUNGEN EINBEZOGEN.

DIE PLANMÄSSIGEN ABSCHREIBUNGEN BEI GEBÄUDEN UND BEIM BEWEGLICHEN SACHANLAGEVERMÖGEN WURDEN NACH DER VORAUSSICHTLICHEN BETRIEBSGEWÖHNLICHE NUTZUNGSDAUER, DIE SICH GRUNDSÄTZLICH AN DEN VON DER FINANZVERWALTUNG VERÖFFENTLICHEN ABSCHREIBUNGSTABELLEN ORIENTIERT, GRUNDSÄTZLICHEN LINEAR VORGENOMMEN. DIE DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG WURDE ANGEWENDET, WENN DIE WAHLMÖGLICHKEIT BESTAND UND DIES ZU EINER HÖHEREN ABSCHREIBUNG FÜHRTE.

DER ÜBERGANG VON DER DEGRESSIVEN ZUR LINEAREN ABSCHREIBUNG ERFOLGT IN DEN FÄLLEN, IN DENEN DIES ZU EINER HÖHEREN JAHRESABSCHREIBUNG FÜHRT.

AB DEM JANUAR 2010 ANGESCHAFFTE GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER WERDEN IN VOLLER HÖHE ALS AUFWAND ERFASST BZW. ABGESCHRIEBEN, SOFERN DIE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN, VERMINDERT UM DEN DARIN ENTHALTEN VORSTEUERBETRAG, FÜR DAS EINZELNE WIRTSCHAFTSGUT EUR 800 NICHT ÜBERSTEIGEN.

FÜR VOR DEM 01. JANUAR 2010 ANGESCHAFFTE ANLAGEGÜTER MIT EINEM NETTO-EINZELWERT VON MEHR ALS EUR 150 UND BIS EUR 1.000 WIRD EINE POOLABSCHREIBUNG NACH STEUERRECHTLICHEN VORGABEN VORGENOMMEN. DIE AUSWIRKUNGEN AUS DER GEÄNDERTEN BEWERTUNG DER GERINGWERTIGEN WIRTSCHAFTSGÜTER SIND UNWESENTLICH.

DIE VORRÄTE WURDEN ZU ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN ANGESETZT. SOFERN DIE TAGESWERTE AM BILANZSTICHTAG NIEDRIGER WAREN WURDEN DIESE ANGESETZT.

ES SIND KEINE FORDERUNGEN MIT EINER LAUFZEIT LÄNGER ALS 5 JAHRE VORHANDEN.

DAS UMLAUFVERMÖGEN WIRD IN DER REGEL MIT DEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN- UND HERSTELLUNGSKOSTEN BEWERTET. BEI VORÜBERGEHENDER WERTMINDERUNG WIRD BEI DER HANDELSBILANZ UND IM ÜBRIGEN BEI DAUERNDER WERTMINDERUNG EINE ABSCHREIBUNG AUF DIE TATSÄCHLICHEN WERTVERHÄLTNISSE VORGENOMMEN. BEI EINER ERFOLGTEN WERTAUFHOLUNG WIRD EINE ZUSCHREIBUNG AUSGEWIESEN.

DIE FORDERUNGEN, SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND WERTPAPIERE WURDEN GRUNDSÄTZLICH MIT DEM NENNBETRAG ANGESETZT. ERKENNBARE EINZELRISIKEN WURDEN DURCH EINZELWERTBERICHTIGUNGEN BERÜCKSICHTIGT.

STEUERRÜCKSTELLUNGEN FÜR BIS ZUM BILANZSTICHTAG NOCH NICHT VERANLAGTE STEUERN SIND IN DER ZU ERWARTENDEN HÖHE GEBILDET WORDEN.

DIE SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN WURDEN FÜR ALLE WEITEREN UNGEWISSEN VERBINDLICHKEITEN GEBILDET. DABEI WURDEN ALLE ERKENNBAREN RISIKEN BERÜCKSICHTIGT. IM ÜBRIGEN WURDEN FÜR UNGEWISSE VERBINDLICHKEITEN RÜCKSTELLUNGEN IN ANGEMESSENER HÖHE GEBILDET.

DIE VERBINDLICHKEITEN WURDEN MIT DEM RÜCKZAHLUNGSBETRAG AUSGEWIESEN. SOFERN DIE TAGESWERTE ÜBER DEN RÜCKZAHLUNGSBETRÄGEN LAGEN, WURDEN DIE VERBINDLICHKEITEN ZUM HÖHEREN TAGESWERT ANGESETZT.

EINE EVENTUELLE ABZINSUNG VON VERBINDLICHKEITEN IST NUR FÜR DIE STEUERBILANZ GEPRÜFT WORDEN.

ANGABEN ZU GRUNDLAGEN FÜR EINE WÄHRUNGSUMRECHNUNG SIND NICHT ZU MACHEN.

GEGENÜBER DEM VORJAHR ABWEICHENDE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

BEIM JAHRESABSCHLUSS KONNTEN DIE BISHER ANGEWANDTEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN IM WESENTLICHEN ÜBERNOMMEN WERDEN.

EIN GRUNDLEGENDER WECHSEL VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN GEGENÜBER DEM VORJAHR FAND NICHT STATT.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

NAME DER GESCHÄFTSFÜHRER

WÄHREND DES ABGELAUFENEN GESCHÄFTSJAHRES WAR ALS GESCHÄFTSFÜHRER BESTELLT:

HERR MIKE ZOSKE, KREFELD

DER GESCHÄFTSFÜHRER IST ALLEINVERTRETUNGSBERECHTIGT UND IST VON DEN BESCHRÄNKUNGEN DES § 181 BGB BEFREIT.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Krefeld, den 3.12.2024

gez: Mike Zoske, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Aktueller Abdruck
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