Lineatec
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.717,00 |
2.397,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
671,00 |
949,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.046,00 |
1.448,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
107.108,30 |
66.281,05 |
| I.
Vorräte |
32.500,00 |
52.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.608,30 |
2.989,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
10.691,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
902,23 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.692,60 |
26.251,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.420,13 |
94.929,58 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
51.251,53 |
60.368,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.558,93 |
9.116,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.692,60 |
26.251,53 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.920,13 |
92.929,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.420,13 |
94.929,58 |
Anhang
Hinweise nach § 264 Abs. 2 HGB
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt
nach Auskunft der Geschäftsführung, aufgrund der
Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter
bezüglich ihrer Darlehen, der gewährleisteten
Zahlungsfähigkeit sowie der positiven Ertragskraft,
nicht vor.
A.
Allgemeines
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss auf den
31.Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB und den
Vorschriften des GmbHG in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gem.
§ 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei die
handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften, im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB, beachtet wurden.
Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit wie
möglich in den Anhang übernommen.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellkosten einschließlich Nebenkosten bilanziert.
Selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
nicht aktiviert.
Nicht selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen bewertet.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen angesetzt.
Die
Vorräte beinhalten nur unfertige Leistungen.
Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den
steuerlichen Herstellungskosten (Materialeinzel- und
-gemeinkosten sowie Fertigeinzel- und -gemeinkosten unter
Einbezug der Sondereinzelkosten der Fertigung). Zinsen
für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Soweit die
Wertansätze den niedrigeren beizulegenden
Wert übersteigen, werden Abschreibungen auf den
niedrigeren Wert vorgenommen. Die Grundsätze der
verlustfreien Bewertung werden beachtet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert angesetzt. Zur Bildung einer Wertberichtigung
auf Forderungen bestand wegen Unwesentlichkeit kein Anlass.
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist. Sie decken in diesem Rahmen alle Risiken
aus zu erwartenden Inanspruchnahmen ab. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abzuzinsen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
C.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wird diesem Anhang kein
Anlagespiegel beigefügt. Die geltend gemachten
Abschreibungen gliedern sich wie folgt:
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Abschreibungen für
immaterielle Wirtschaftsgüter
|
278,00
|
278,00
|
Abschreibungen auf
Sachanlagen
|
257,00
|
171,65
|
Abschreibungen für
GWG-Sammelposten
|
145,00
|
145,00
|
2. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 78.040,48
(i. Vj. EUR 90.416,18).
3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr bestehen in Höhe von
EUR 78.040,48 (i. Vj. EUR 90.416,18).
D.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Manfred Pohner und
Herrn Markus Fürnrohr
geführt.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
E.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Gem. § 326 HGB erfolgt keine Angabe der
Ergebnisverwendung im Anhang.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
|