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Verwaltungs-GmbH
Meppen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
1.4.2017
EUR |
| A.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.980,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.980,70 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
1.4.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
450,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.530,70 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.530,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.980,70 |
0,00 |
Anhang
Buchführung:
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GOB.
Jahresabschluss:
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Aktiva und Passiva sind vollständig
aufgeführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Buchführung:
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GOB.
Jahresabschluss:
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Aktiva und Passiva sind vollständig
aufgeführt.
Meppen, den 28.12.2018 gez. der
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2018 festgestellt.
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