Auerbach
und Hahn GmbH
Grumbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.116.329,00 |
983.676,45 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.465,50 |
2.751,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.096.521,60 |
965.432,07 |
| III.
Finanzanlagen |
18.341,90 |
15.492,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.420.170,32 |
3.132.131,72 |
| I.
Vorräte |
2.766.443,66 |
2.493.871,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.886,23 |
108.892,28 |
| davon
gegen Gesellschafter |
30.019,99 |
64.126,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
574.840,43 |
529.367,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.055,22 |
19.794,31 |
| Aktiva |
4.554.554,54 |
4.135.602,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
887.241,98 |
884.398,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
758.834,31 |
758.979,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
102.843,08 |
99.855,09 |
| B.
Rückstellungen |
26.315,00 |
37.496,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.640.997,56 |
3.213.707,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.212.866,02 |
2.872.461,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
428.131,54 |
341.245,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
71.854,92 |
42.770,44 |
| Passiva |
4.554.554,54 |
4.135.602,48 |
Anhang
zum
31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Grundlage der vorliegenden Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind die handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Aufstellung der Bilanz wurden
hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB beachtet.
Die Aufstellung erfolgte nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden, soweit wie möglich, in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Der Bestand im Jahresabschluss wurde
auf Basis von Kontenzwecken erstellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgen nach den §§ 266 und 275
HGB.
Gegenüber dem Vorjahr geänderte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu
verzeichnen. Auf Grund des Wegfalls des Prinzips der
umgekehrten Maßgeblichkeit erfolgte die Bilanzierung
und Bewertung ausschließlich nach handelsrechtlichen
Vorschriften.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, die durch Einzelfeststellung
ermittelt wurden. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
gebildet, die erst im Folgejahr zu Aufwand werden.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für das Geschäftsjahr betreffende
Abschluss- und Prüfungskosten sowie für latente
Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt
III.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Albrecht Auerbach, Herrn Ludwig Hahn
und Herrn Christoph Jäger geführt. Außer
den Geschäftsführern waren keine weiteren Organe
bestellt.
Beschluss über
die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2024 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Die Geschäftsführer:
gez. Albrecht Auerbach
Ludwig Hahn
Christoph Jäger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024
festgestellt.
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