Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 24465
Eingetragen
22.6.2015
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Handel mit Textilien aller Art, Handel mit Werbemitteln sowie Consulting

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Günter Pilz
seit 22.6.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heinrich Pilz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heinrich Pilz
A-1230 Wien, Atnon-Baumgartner-Str. 44/B584
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Premium GmbH

Traunstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 363.752,92 368.624,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.166,00 2.166,00
II. Sachanlagen 8.856,00 12.728,00
III. Finanzanlagen 353.730,92 353.730,92
B. Umlaufvermögen 4.103.237,55 6.692.644,17
I. Vorräte 0,00 588.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.956.808,35 5.636.168,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.146.429,20 467.575,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.812,40 10.882,01
Aktiva 4.472.802,87 7.072.151,10

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 2.621.292,87 1.517.557,40
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.492.557,40 364.332,15
III. Jahresüberschuss 1.103.735,47 1.128.225,25
B. Rückstellungen 843.015,71 614.809,23
C. Verbindlichkeiten 1.008.494,29 4.939.784,47
Passiva 4.472.802,87 7.072.151,10

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR

VOM 01.01.2021 BIS 31.12.2021

Premium GmbH, Traunstein

I.  ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Traunstein. Sie ist unter der Nummer HRB24465 beim Amtsgericht Traunstein eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Grundlage des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.

Insgesamt sind keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber denen des Vorjahres zu verzeichnen.

Die Angabe-, Begründungs- und Erläuterungspflichten zum Jahresabschluss sind ausreichend erfüllt, so dass sich ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt.

II.  BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungs­kosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschrei­bungen, bewertet.

Die angesetzte Nutzungsdauer der Gegenstände entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die im Wesentlichen den steuerlichen AfA-Tabellen entspricht. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bilanziert.

Die Bewertung der Bankguthaben und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum Nominalwert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver­pflichtun­gen und sind in Höhe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HS 2 HGB nicht anzuwenden.

III.  ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 2.340.625,00 € (Vj.€ 0,00).

Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen wie im Vorjahr nicht.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen wie im Vorjahr nicht.

IV.  SONSTIGE ANGABEN

Die Gesellschaft beschäftigte im Wirtschaftsjahr durchschnittlich 1 Arbeitnehmer.

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde ein Darlehen in Höhe von € 116.871,04 (Vj.€ 32.740,41) mit einer Verzinsung von 2 % gewährt. Davon wurden im Geschäftsjahr 0,00 T€ zurückgezahlt.

Traunstein, den

Herr Günter Pilz

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2023 festgestellt.

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