Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 800105
Eingetragen
20.5.1983
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen.

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Meier
seit 3.6.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Tübingen
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gilles GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Offenzulegende Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010 31.12.2009
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 357.000,00 510.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 455.280,72 242.987,51
- davon gegen Gesellschafter: € 354.440,38 (€ 225.499,72)
II. Guthaben bei Kreditinstituten 469.517,38 924.798,10 738.433,40
1.281.798,10 1.491.420,91

Passiva

31.12.2010 31.12.2009
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 675.736,31 658.204,56
701.736,31 684.204,56
B. Rückstellungen 560.590,06 805.914,00
C. Verbindlichkeiten 19.471,73 1.302,35
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 19.471,73 (€ 1.302,35)
1.281.798,10 1.491.420,91

Offenzulegender Anhang 2010

I. Allgemeine Angaben

(1) Geschäftsführung

Die Geschäftsführung unserer Gesellschaft wurde von Herrn Horst-Dieter Gilles, Düsseldorf, wahrgenommen. Herr Gilles war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung ist mit dem Tod von Herrn Horst-Dieter Gilles am 6. Juli 2010 auf seine Ehefrau, Karin Gilles, Düsseldorf, übergegangen, die ebenfalls von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.

(2) Rechnungslegung

Die Gesellschaft hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 erstmalig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB i. d. F. BilMoG).

Die Bilanzsumme, die Umsatzerlöse und die Zahl der Angestellten überschreiten nicht die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB. Unsere Gesellschaft gilt damit als kleine Kapitalgesellschaft, die neben den Rechnungslegungsvorschriften den § 242 ff. HGB die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB nur in eingeschränktem Umfang anzuwenden hat. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist entsprechend diesen Vorschriften aufgestellt worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen sind aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungen in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird kein Gebrauch gemacht. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Der der Bewertung zugrunde liegende Rechnungszins von 5,15 % wurde den von der Deutschen Bundesbank gemäß den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 25. November 2009 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen entnommen. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln RT 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Es wurden jährliche Rentensteigerungen von 0,0 % berücksichtigt.

Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Düsseldorf, den 23. November 2011

Karin Gilles, Geschäftsführerin

Zusätzliche Angaben zur Offenlegung

1. Inanspruchnahme von Erleichterungen

Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der handelsrechtlichen Erleichterungsvorschriften nur teilweise offengelegt.

2. Feststellung des Jahresabschlusses

In der Gesellschafterversammlung vom 22. Dezember 2011 wurde der Jahresabschluss festgestellt.

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