PLASTO
Textil GmbH
Möhnesee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
265.333,00 |
324.053,00 |
| I.
Sachanlagen |
265.333,00 |
324.053,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
892.844,33 |
828.829,83 |
| I.
Vorräte |
290.926,78 |
334.889,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
198.237,02 |
203.482,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.560,42 |
36.460,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
403.680,53 |
290.458,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.102,14 |
2.981,37 |
| Aktiva |
1.161.279,47 |
1.155.864,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
996.265,17 |
940.069,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
153.390,00 |
153.390,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
786.679,99 |
786.155,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
56.195,18 |
524,35 |
| B.
Rückstellungen |
21.100,00 |
79.998,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.914,30 |
135.795,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
99.001,93 |
91.978,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
44.912,37 |
43.816,95 |
| Passiva |
1.161.279,47 |
1.155.864,20 |
Anhang
Plasto Textil GmbH,
Möhnesee
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1
HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist mit unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff.
HGB).
Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Von der Möglichkeit der verkürzten
Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB
und den Erleichterungen gemäß § 274 a HGB
wird kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die
Erleichterungen des § 276 S. 1 HGB werden nicht in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen bezüglich der
Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB macht die
Gesellschaft Gebrauch.
Die Gesellschaft verzichtet gemäß §
264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes.
1.2.
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
einzelnen Bilanzposten
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche
Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem
Jahr.
Die
Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte besichert. Die Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die voraussichtlichen Aufwendungen für
die Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich
der betrieblichen Erklärungen.
3.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Juan Valle de Cos, Madrid/Spanien,
bestellt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
4.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Möhnesee, den 27.11.2024
Juan Valle de Cos
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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