Meyer
Architektur GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.515,00 |
17.588,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
214,00 |
1.175,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.301,00 |
16.413,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.546.086,15 |
1.994.417,48 |
| I.
Vorräte |
1.281.824,63 |
840.550,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
582.339,99 |
671.094,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
681.921,53 |
482.773,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.420,99 |
21.165,96 |
| Aktiva |
2.563.022,14 |
2.033.171,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.327.241,60 |
1.109.557,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.302.241,60 |
1.084.557,73 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.084.557,73 |
686.009,25 |
| B.
Rückstellungen |
2.947,18 |
64.274,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.232.833,36 |
859.338,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.232.833,36 |
859.338,97 |
| Passiva |
2.563.022,14 |
2.033.171,44 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Meyer Architektur GmbH hat ihren Sitz in Rietberg
und ist beim Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer HRB 10899 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGBauf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen
Verwaltung wurden nicht aktiviert.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch
anfallende Kosten [und angemessenen Gewinn]
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und in Höhe
von insgesamt TEUR 123 (Vorjahr TEUR 268) haben
TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten TEUR 0
Forderungen gegen Gesellschafter.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 1.084 enthalten.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 7 Mitarbeiter beschäftigt.
Rietberg, den 29. Februar 2024
Leon Meyer
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Leon Meyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024
festgestellt.
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