DevITES
GmbH Development&IT Engineering Services
Hüttenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.900,00 |
| B.
Anlagevermögen |
23.624,00 |
1.065,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.624,00 |
1.065,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
71.360,15 |
31.577,00 |
| I.
Vorräte |
17.501,10 |
10.400,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.293,65 |
12.222,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.565,40 |
8.953,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.727,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.711,15 |
45.542,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.422,60 |
32.204,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.900,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.900,00 |
25.800,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.404,67 |
18.979,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.117,93 |
-12.574,86 |
| B.
Rückstellungen |
13.640,05 |
3.344,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.648,50 |
9.992,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.711,15 |
45.542,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Zum 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
umgestellt. Umstellungseffekte ergaben sich nicht.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- und BEWERTUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im einzelnen
wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung. Die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes
wurde zugrunde gelegt. Abschreibungen erfolgten sowohl
linear als auch degressiv. Der Übergang zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit
Anschaffungskosten bis zu 410 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben
sich aus dem Anlagenspiegel.
UMLAUFVERMÖGEN
Unfertige Leistungen wurden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung
berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
VERBINDLICHKEITEN
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens
ausschließlich durch die Geschäftsführer
, Dipl.Ing. Theiß und Ostendorf, geführt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Abschlussstichtag gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten in Höhe von 15.655,37 EUR.
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