CERIGON UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Ulrich Dr. Tetzner seit 28.4.2004 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
networx Holding GmbHAufgelöst | 3.03% |
Games & More Entertainment GmbHAufgelöst | 1.83% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arthos Private Equity AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010Arthos Private Equity AG, KölnAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010(§§ 284 ff. HGB)der Firma Arthos Private Equity AG KölnAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Arthos Private Equity AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. DarstellungsstetigkeitGegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2009 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2010 weiterentwickelt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Werte angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Aufwand des Folgejahres. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Veranlagungszeitraums 2009. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abzinsungen für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mussten gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB nicht vorgenommen werden, da es sich um eine kurzfristige Rückstellung handelt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEin grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das AnlagevermögenAuf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 94.289,11 vorgenommen. Erläuterungen zur BilanzSämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Unter diesem Posten sind Forderungen gegen den alleinigen Aktionär und Vorstand Herrn Dr. Ulrich Tetzner in Höhe von EUR 838.758,98 (Vorjahr: EUR 673.046,46) enthalten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 57.034,09 (Vorjahr: EUR 28.401,57). Inanspruchnahme aus HaftungsverhältnissenMit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungEs wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen das gewöhnliche Geschäftsergebnis des Berichtsjahres sowie die Gewerbesteuer 2008. Sonstige PflichtangabenDie Arthos Private Equity AG verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB als kleine Kapitalgesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010. Alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Gesellschaft ist
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Aufsichtsrat an:
Im Geschäftsjahr 2010 wurden neben dem Vorstand keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigt.
Köln, im August 2012 Der Vorstand Dr. Ulrich Tetzner |
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