Marbach Sicherheitssysteme GmbH

Am Alten Flugplatz 1, 54294 Trier, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 3760
Eingetragen
9.9.1996
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von PrüfmaschinenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Installation und der Vertrieb von sicherheitstechnischen Anlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Werner Marbach
seit 23.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Langsur-Metzdorf
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Marbach Sicherheitssysteme GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 860.030,00 808.702,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 305,00 4.809,00
II. Sachanlagen 152.537,00 158.335,00
III. Finanzanlagen 707.188,00 645.558,00
B. Umlaufvermögen 1.202.799,51 1.188.265,00
I. Vorräte 67.988,00 175.686,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 858.018,27 591.666,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 276.793,24 420.912,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.800,00 1.800,00
Aktiva 2.064.629,51 1.998.767,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 924.080,56 892.537,70
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 866.973,11 806.492,02
III. Jahresüberschuss 31.542,86 60.481,09
B. Rückstellungen 813.973,00 806.418,00
C. Verbindlichkeiten 326.575,95 299.811,30
davon gegenüber Gesellschaftern 56.382,61 112.361,28
Passiva 2.064.629,51 1.998.767,00

Anhang zum Jahresabschluss 2023

A. ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB


Gesamtbetrag

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

Restlaufzeit über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
326.575.95
0,00
0,00
0,00
davon abgesichert
0,00
 
 
 


§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Person wahrgenommen:
Werner Marbach, Uferstraße, Metzdorf-Mesenich
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift des Jahresabschlusses 2023: 54294 Trier, den 25. November 2025, gez. Werner Marbach, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt.

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