Farr
electronic & optic GmbH
Neuenbürg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.959,00 |
91.504,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.958,00 |
19.002,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
72.500,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
123.071,05 |
106.351,46 |
| I.
Vorräte |
36.000,00 |
26.280,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.071,05 |
49.772,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
30.299,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.170,69 |
6.410,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
149.200,74 |
204.266,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.106,15 |
50.038,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.106,15 |
24.038,79 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
91.213,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.094,59 |
63.014,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
100.094,59 |
63.014,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
149.200,74 |
204.266,67 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Außerordentliche Aufwendungen
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der FARR electronic & optic
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher konnte der
Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit
nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S.
1 HGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht neu berechnet und
angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 HGB). Eine Vergleichbarkeit
ist daher nur eingeschränkt gegeben.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung
wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150 und EUR 1.000 wurden in den Vorjahren zu einem
Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig
über 5 Jahre abgeschrieben. Selbständig
nutzungsfähige Vermögensgegenstände des
beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten
unter EUR 410 werden über 5 Jahre abgeschrieben.
III. Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Bei der von der Gesellschaft erteilten
Alterversorgungszusage handelt es sich um eine kongruent
durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckte
Versorgungszusage. Nach § 253 Abs. 1 S. 3 u. 4 HGB
erfolgt der Ansatz der Verpflichtung mit dem beizulegenden
Zeitwert.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
86.042,71
|
|
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
86.042,71
|
|
|
verrechnete Aufwendungen
|
0
|
verrechnete Erträge
|
0
|
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber
Gesellschaftern-Geschäftsführern bestanden zum
Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte
Verbindlichkeiten:
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
29.770,19
|
- davon sonstige
Verbindlichkeiten
|
29.770,19
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre EUR 0,00
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 31. Im Einzelnen handelt es sich um
Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Reiner Farr, Kaufmann, geführt.
Neuenbürg, den 08. Juli 2011
FARR electronic & optic GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Reiner Farr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2011
festgestellt.
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