Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 502698
Eingetragen
22.1.1990
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen GerätenHerstellung von bestückten LeiterplattenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Beratung, Vertrieb und Service von elektronischen Anlagen, Geräten, lnstrumenten, Bauteilen und Software aller Art für industrielle Fertigungsbetriebe, insbesondere für Bestückungs- und Löttechnik, optische lnspektionstechnologien, Lagertechnik und Sonderanlagen zur Fertigung in der Elektronikindustrie.

Historie

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Management

NameRolle
Lorenz Luca Farr
seit 9.5.2025
Geschäftsführer
Reiner Farr
seit 2.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

75334 Straubenhardt
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Farr electronic & optic GmbH

Neuenbürg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.959,00 91.504,52
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 2,00
II. Sachanlagen 20.958,00 19.002,00
III. Finanzanlagen 0,00 72.500,52
B. Umlaufvermögen 123.071,05 106.351,46
I. Vorräte 36.000,00 26.280,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.071,05 49.772,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 30.299,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.170,69 6.410,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 149.200,74 204.266,67

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 44.106,15 50.038,79
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 18.106,15 24.038,79
B. Rückstellungen 5.000,00 91.213,25
C. Verbindlichkeiten 100.094,59 63.014,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 100.094,59 63.014,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 149.200,74 204.266,67

Anhang


Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Außerordentliche Aufwendungen
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der FARR electronic & optic GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher konnte der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht neu berechnet und angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 HGB). Eine Vergleichbarkeit ist daher nur eingeschränkt gegeben.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wurden in den Vorjahren zu einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter EUR 410 werden über 5 Jahre abgeschrieben.
III. Angaben zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Bei der von der Gesellschaft erteilten Alterversorgungszusage handelt es sich um eine kongruent durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckte Versorgungszusage. Nach § 253 Abs. 1 S. 3 u. 4 HGB erfolgt der Ansatz der Verpflichtung mit dem beizulegenden Zeitwert.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

 
EUR
Erfüllungsbetrag der Schulden
86.042,71
 
 
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
86.042,71
 
 
verrechnete Aufwendungen
0
verrechnete Erträge
0


Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern-Geschäftsführern bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte Verbindlichkeiten:

 
EUR
Verbindlichkeiten
29.770,19
- davon sonstige Verbindlichkeiten
29.770,19

Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die  Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahre EUR 0,00
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt TEUR 31. Im Einzelnen handelt es sich um Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Reiner Farr, Kaufmann, geführt.
Neuenbürg, den 08. Juli 2011
FARR electronic & optic GmbH
Die Geschäftsführung
gez.  Reiner Farr

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2011 festgestellt.

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